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11. Heimeintritt

Wenn Menschen im hohen Alter pflegebedürftig werden, ist es oft schwer, sich zu Hause um sie zu kümmern. Eine Unterbringung im Heim ist dann oft die einzige Lösung. Dabei gibt es viele Dinge, an die Sie als Angehöriger denken müssen. Hier finden Sie eine Checkliste, die Ihnen dabei hilft:

• Suchen Sie sich, wenn möglich, gemeinsam mit der betroffenen

Person ein passendes Heim aus. • Zum Abschluss des Heimvertrags: Solange die betroffene Person noch entscheidungsfähig ist, kann sie den Heimvertrag selbst abschließen. Erst nachdem die betroffene Person ihre Entscheidungsfähigkeit verloren hat, können Sie als gesetzlicher Erwachsenenvertreter den Heimvertrag abschließen. Beachten Sie, dass der Umzug in ein Heim dann gerichtlich genehmigt werden muss.

Achten Sie darauf, dass die Kosten im Heimvertrag angeführt sind.

Besprechen Sie mit der Heimleitung, ob bzw. welche Möbel von zu Hause mitgebracht werden können und ob Haustiere erlaubt sind. Der Vertrag muss die genaue Beschreibung des Zimmers und der damit verbundenen Leistungen (z. B. Zimmerreinigung, medizinische Versorgung, Freizeitangebote, etc.) enthalten. • Überlegen Sie gemeinsam mit der betroffenen Person, ob sie eine

Patientenverfügung oder Vorsorgevollmacht errichten möchte. • Solange die betroffene Person noch testierfähig ist, sollten Sie auch über die Errichtung eines Testaments sprechen. • Kündigen Sie den Mietvertrag der Wohnung der betroffenen

Person. Beachten Sie, dass Sie wahrscheinlich eine dreimonatige

Kündigungsfrist einhalten müssen. Im Heimvertrag steht, was die betroffene Person ins Heim mitnehmen kann oder soll. Wichtige

Dokumente können bei der Heimleitung deponiert werden.

• Ist die betroffene Person Haus oder Wohnungseigentümerin, sollten Sie sich Gedanken darüber machen, was mit dem Haus oder der Wohnung passieren soll (z. B. vermieten, übergeben). • Checken Sie alle laufenden Verträge wie den Festnetztelefonvertrag und etwaige Zeitungsverträge, Essenszustellverträge, etc. auf ihre Kündigungsmöglichkeit. Prüfen Sie auch, ob Versicherungsverträge (z. B. Haushaltsversicherung) zu kündigen sind. • Die betroffene Person hat als pflegebedürftige Person wahrscheinlich Anspruch auf ein monatliches Pflegegeld. Stellen Sie einen Antrag auf Pflegegeld bzw. überprüfen Sie die Pflegestufe und stellen Sie erforderlichenfalls einen Antrag auf Erhöhung der

Pflegestufe. Den Antrag bringen Sie bei der Stelle ein, die auch die jeweilige Pension auszahlt.

12.

DIE MEDIZINISCHE BEHANDLUNG AUS DER SICHT DES ARZTES

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