Schöffmann Notariat - Selbstbestimmt alt werden

Page 47

SELBSTBESTIMMT ALT WERDEN Abt. 13 – Gesellschaft und Integration

6. Widerspruch gegen die gesetzliche Erwachsenenvertretung Möchte ich nicht von (bestimmten) nächsten Angehörigen vertreten werden, kann ich der gesetzlichen Erwachsenenvertretung widersprechen. BEISPIEL ZUM WIDERSPRUCH GEGEN DIE GESETZLICHE ERWACHSENENVERTRETUNG

Beate hat aus erster Ehe noch eine Tochter Tanja. Mit Tanja hatte Beate noch nie ein gutes Verhältnis und seit über zehn Jahren hat Beate schon keinen Kontakt mehr zu ihr. Sie hat auch das Gefühl, dass Tanja nur ihr eigenes Wohl im Kopf hat und ganz sicher nicht an Beates Wünsche denkt. Daher will Beate auf keinen Fall, dass ihre Tochter Tanja sie einmal vertreten darf.

!

Was kann Beate tun, damit sie sicher sein kann, dass Tanja sie nie vertreten darf?

Angehörige dürfen die betroffene Person nur vertreten, wenn diese damit einverstanden ist. Möchte dies die betroffene Person nicht, kann sie der Vertretung auch widersprechen. Die gesetzliche Erwachsenenvertretung tritt dann nicht ein. Wenn Sie möchten, dass einzelne oder alle Ihrer Angehörigen Sie NICHT vertreten können, kann ein Widerspruch gegen die gesetzliche Erwachsenenvertretung im Voraus ausgesprochen werden. Dieser Widerspruch kann sich auch nur auf einzelne Bereiche der gesetzlichen Erwachsenenvertretung beziehen. Eine betroffene Person kann viele gesetzliche Vertreter haben. Wenn kein Widerspruch ausgesprochen wurde, kann jeder nächste Angehörige, der als gesetzlicher Erwachsenenvertreter im Österreichischen 47


Turn static files into dynamic content formats.

Create a flipbook
Issuu converts static files into: digital portfolios, online yearbooks, online catalogs, digital photo albums and more. Sign up and create your flipbook.