SELBSTBESTIMMT ALT WERDEN Abt. 13 – Gesellschaft und Integration
3. Vorsorgevollmacht Ich bestimme einen oder mehrere Vertreter und deren Wirkungsbereiche selbst. Der/Die Vertreter werden nicht vom Gericht überwacht.
3.1 Allgemeines Die gerichtliche und gesetzliche Erwachsenenvertretung sind Instrumente für Menschen, die nicht mehr selbst für sich entscheiden können. Sie greifen also erst bei Verlust der Entscheidungsfähigkeit der betroffenen Person. Im Falle der gerichtlichen Erwachsenenvertretung entscheidet das Gericht, wer die Vertretung übernimmt. Mit einer Vorsorgevollmacht kann ich selbst bestimmen, wer als Bevollmächtigter später einmal für mich entscheiden und mich vertreten soll. BEISPIEL ZUR VORSORGEVOLLMACHT
Viktor ist 65 Jahre alt. Sein guter Freund Alex hatte vor kurzem einen schweren Autounfall und kann jetzt nicht mehr für sich selbst sorgen. Da Alex, genau wie Viktor, alleine lebt, wurde vom Gericht ein gerichtlicher Erwachsenenvertreter bestellt. Dieser kümmert sich nun um die Geschäfte von Alex.
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Viktor weiß, dass auch er nicht jünger wird und ihm einmal dasselbe passieren kann. Er möchte aber keinen gerichtlichen Erwachsenenvertreter „auf`s Auge gedrückt“ bekommen. Er will heute schon vorsorgen, dass einmal sein Bruder Bruno für ihn entscheiden soll, wenn er das selbst nicht mehr kann. Was kann Viktor tun, damit sich einmal sein Bruder Bruno, zu dem er vollstes Vertrauen hat, um seine Geschäfte kümmern kann?
Eine Vorsorgevollmacht wird wirksam, wenn die betroffene Person die erforderliche Entscheidungsfähigkeit verliert. Für den Zeitraum 17