01/2020
Ausseer – Das Magazin der Stadtgemeinde Bad Aussee
Die Stadtgemeinde Bad Aussee schreibt für die Stelle einer/eines:
Kindergartenpädagogin/ Kindergartenpädagogen (variabel für 25 bis 35 Wochenstunden) als Karenzvertretung zum Eintritt 7. September 2020 aus.
Gesucht und bevorzugt werden BewerberInnen, die eine Hortausbildung abgeschlossen haben und auch am Nachmittag arbeiten können. Wir bieten: Mitwirkung in einem kreativen Team, Tätigkeit in einem viergruppigen Kindergarten (Ganztages- und alterserweiterte Betreuung), Entlohnung nach den gesetzlichen Bestimmungen des Steiermärkischen Vertragsbedienstetengesetzes Wir erwarten: Abschluss einer Bildungsanstalt für Kindergarten pädagogik, Bereitschaft, die Wochenarbeitszeit entsprechend der Kinderzahl variabel zu gestalten, Selbstständigkeit, organisatorische Fähigkeiten, einen sensiblen, liebevollen und fördernden Umgang mit Kindern, bei männlichen Bewerbern den abgeleisteten Präsenz- oder Zivildienst, einwandfreies Vorleben, gute Kommunikationsfähigkeit, Engagement, Teamfähigkeit Bewerbungen sind schriftlich unter Beifügung von Kopien der Geburtsurkunde, des Staatsbürgerschafts nachweises, der Diplomzeugnisse, eines aktuellen Strafregisterauszuges, eines handgeschriebenen Lebenslaufs mit Foto bis längstens 17. April 2020 bei der Stadtgemeinde Bad Aussee, Hauptstraße 48, 8990 Bad Aussee, einlangend einzubringen. Für die Stadtgemeinde Bad Aussee: Franz Frosch, Bürgermeister
Gemeinderatssitzung! Am 18. März 2020 findet die nächste Gemeinderatssitzung im Rathaussaal statt. Interessierte sind herzlich eingeladen!
Arbeitsmarkt Die Stadtgemeinde Bad Aussee schreibt für den Bereich
Schlachthof/Wirtschaftshof eine Stelle mit ehestmöglichem Dienstbeginn aus Gesucht und bevorzugt werden BewerberInnen, die eine Lehre als Fleischhauer abgeschlossen haben. Beschäftigungsausmaß: Vollbeschäftigung (40 Std/Woche, davon 10 Stunden Schlachthof und 30 Stunden Wirtschaftshof) Hinweis: Eine allfällige Anstellung erfolgt als „MitarbeiterIn im Wirtschaftshof für alle in diesem Bereich anfallenden Arbeiten“ Wir bieten: Vorerst einen befristeten Dienstvertrag für acht Monate, danach Dauerstellung bei entsprechender Eignung und Bewährung, Entlohnung nach dem Steiermärkischen Gemeinde-Vertragsbedienstetengesetz, bei entsprechender Qualifikation und Vordienstzeiten ist eine Höherreihung sowohl in der Entlohnungsstufe als auch in der Entlohungsgruppe möglich Wir erwarten: Abgeschlossene Ausbildung als Fleischhauer oder in einem Handwerksberuf, selbstständiges Arbeiten, Führerschein B, einwandfreies Vorleben bei männlichen Bewerbern den abgeleisteten Präsenz- oder Zivildienst, Bereitschaft für Sonn-/Feiertagsdienste, Bereitschaft, sich einer Untersuchung durch einen Vertrauensarzt der Gemeinde zu unterziehen Unterlagen: Kopien der Geburtsurkunde, des Staatsbürgerschafts nachweises, der Schul- bzw. Abschlusszeugnisse, Führerscheinkopie, aktueller Strafregisterauszug, Lebenslauf mit Foto, bei männlichen Bewerbern: Nachweis über den abgeleisteten Präsenz- oder Zivildienst. Bewerbungen sind schriftlich bis spätestens 04.03.2020 bei der Stadtgemeinde Bad Aussee, Hauptstraße 48, 8990 Bad Aussee, einlangend unter Anschluss der geforderten Unterlagen einzubringen. Für die Stadtgemeinde Bad Aussee: Franz Frosch, Bürgermeister
Nicht vergessen: Am 22. März 2020 sind Gemeinderatswahlen Am Sonntag, den 22. März 2020 finden die Gemeinderatswahlen statt. Folgende Wahllokale sind von 7 bis 12 Uhr geöffnet: Sprengel I Markt: Volksschule Bad Aussee Sprengel II Obertressen: Volksschule Bad Aussee Sprengel III Reitern: FF Depot Reitern Sprengel IV Anger Musikheim Straßen Sprengel V Unterkainisch: Stadionstüberl Sprengel VI Gallhof: Volksschule Bad Aussee Vorgezogener Wahltag Es gibt die Möglichkeit, bereits vorher zur Wahl zu gehen. Der vorgezogene Wahltag ist am Freitag, den 13. März 2020. Von 17 bis 19 Uhr können Wahlberechtigte im Rathaussaal im Rathaus Bad Aussee ihre Stimme abgeben.
Briefwahl Personen, die an diesen Tagen verhindert sind, können mittels Briefwahl wählen. Antragstellungen für eine Wahlkarte können schriftlich bis spätestens 18. März 2020 oder mündlich bis spätestens 20. März 2020, 12 Uhr erfolgen. Achtung! Eine telefonische Beantragung ist nicht möglich! Die Wahlkarte muss am Wahltag bis spätestens 12 Uhr bei der Gemeindewahlbehörde eingelangt sein. Besondere Wahlbehörde Für bettlägrige oder gehbehinderte Wähler besteht die Möglichkeit, die „Fliegende Wahlbehörde“ in Anspruch zu nehmen. Die Beantragung ist die gleiche, wie bei der Briefwahl. Nutzen Sie Ihr Wahlrecht!
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