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Aus der Gemeindestube
Wir sind jederzeit gerne für Sie da!
Gerne für Sie da Bgm. Franz Frosch
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Vzbgm. Waltraud Huber-Köberl
Vzbgm. Rudolf Gasperl
0676 83622-538 rudolf.gasperl@badaussee.at
Finanzreferent Gerhard Pürcher
0676 3892885 spenglerei-puercher@gmx.at
Stadtrat Ing. Christian Schiffner
Planungs- & Bauberatung für Bauvorhaben
Jeden ersten Freitag im Monat, 9–12 Uhr, Terminvereinbarung: 03622 52511-318 (Bauabteilung)
Der Gemeinderat hat beschlossen ...
Laut einem aktuellen Urteil des Obersten Gerichtshofs steht einer Rückabwicklung des Parkplatzes beim ehemaligen Vitalbad nichts mehr im Wege. Wie bekannt liegt die MB BA Hotel Errichtungs GmbH mit der Stadtgemeinde Bad Aussee seit Jahren im Streit, was das Grundstück betrifft. Hintergrund: Beim Verkauf der Liegenschaft im Jahr 2013 wurde im Kaufvertrag festgelegt, dass auf diesem Grundstück bis 2015 ein Hotel errichtet werden muss, ansonsten hat die vorherige Eigentümerin, die Bad Ausseer Kurbetriebsgesellschaft mbH, heute die Nachfolgegesellschaft Narzissen Bad Aussee BetriebsGmbH ein Wiederkaufsrecht. Dieses Wiederkaufsrecht, so der OGH in seiner aktuellen Begründung, ist weiterhin aufrecht, auch für die Narzissen Bad Aussee Betriebs GmbH. Im Urteil heißt es dazu konkret: „Die übertragende Gesellschaft wirkt damit wirtschaftlich auch nach Verschmelzung als Einheit mit der übernehmenden Gesellschaft fort.“ Damit meint das obererste Gericht, dass die Nachfolgegesellschaft alle Rechte aus dem Kaufvertrag übernommen hat. Heißt konkret: Die Rückabwicklung der Liegenschaft … die Wasserleitungsordnung ab 1.1.2020 zu ändern und zu ergänzen.
… zum Entschärfen der Einbindung in die Wimmstraße und der Kurve ein 70 lfm langes Grundstück ins Eigentum der Stadtgemeinde zu übernehmen. … folgende Investitionstätigkeiten für das Jahr 2020 umzusetzen: • Ankauf Unimog • Wasserversorgung • Sanierung Gemeindestraßen • Sanierung Kammerhofgebäude • Amts/Betriebs/Geschäftsausstattung • Salzkammergut 2024 Kulturhauptstadt • Ankauf Fahrzeug für Essen auf Rädern • Fallschutz für Kinderspielplatz Volksschule
… den Wirtschaftsplan 2020 der Entwicklungs- und Infrastruktur KG zu akzeptieren.
… den Haushaltsvoranschlag 2020 anzunehmen.
… den Fördervertrag mit der Kommunalkredit Public Consulting GmbH für das Bauvorhaben Wasserversorgungsanlage „Wasserleitung Untere Öfnerstraße“ anzunehmen. Die Investitionskosten für das Vorhaben betragen rund 165.000 Euro und werden über Bauphasen- und Finanzierungszuschüsse von Bund und Land (zu je 25 %) sowie aus Rücklagen
Parkplatzstreit am ehemaligen Vitalbad bald beigelegt
finanziert. „Parkplatz Vitalbad“ hat stattzufinden und wird von einem Schiedsgericht begleitet. Zwar versucht die MB BA Hotel ErrichtungsGmbH diese Rückabwicklung noch zu verzögern, indem sie bisher keinen Schiedsrichter benannt hat. Doch auch hier hat der OGH entschieden und einen Schiedsrichter nominiert, damit die Dinge endlich ihren Lauf nehmen können. Zusammenfassend kann gesagt werden, dass mit den aktuellen OGH-Sprüchen das letzte Kapitel im Streit um den Parkplatz Vitalbad eingeläutet ist. Bei der Stadtgemeinde Bad Aussee freut man sich sehr über den starken Rückenwind, nun kann endlich an eine gute Zukunft für die Liegenschaft gedacht werden.
Reaktion Franz Frosch, Bürgermeister von Bad Aussee:
„Die Entscheidungen des OGH sind deswegen so wichtig, weil es Licht am Ende des Tunnels dieser leidigen Causa bedeutet. Jetzt können wir als Gemeinde endlich beginnen, mit neuen und zuverlässigen Interessenten konstruktive Gespräche über die Nutzung des Areals aufzunehmen.“
Haushaltsvoranschlag 2020
Der Voranschlag für das Haushaltsjahr 2020 wurde im Gemeinderat am 4. Dezember einstimmig beschlossen und besteht künftig aus einem Ergebnisvoranschlag (alle geplanten Erträge und Aufwendungen) und einem Finanzierungsvoranschlag (alle geplanten Einund Auszahlungen). Die Geschäftsfälle sind in einem integrierten Drei-Komponenten-Haushalt zu erfassen.
Der Ergebnisvoranschlag ergibt folgendes Bild:
Summe Erträge € 13.921.800,–Summe Aufwendungen € 13.141.900,– (inkl. Abschreibungen) Nettoergebnis € 780.000,–abzüglich Haushaltsrücklagen € 844.300,–Nettoergebnis nach Haushaltsrücklagen € - 64.300,–
Die größten Positionen der Erträge sind:
Bundesertragsanteile € 4.315.000,–Gebühren € 2.719.600,–Gemeindeabgaben € 2.368.300,–Leistungen € 2.042.400,–
Die größten Positionen der Aufwendungen sind:
Personal € 3.892.700,–Transfers an Träger des öffentlichen Rechtes € 3.068.600,–Sachaufwand € 2.527.200,–Abschreibungen € 1.125.400,–
Investive Gebarung – Projekte/Vorhaben
Für das Haushaltsjahr 2020 plant die Stadtgemeinde Bad Aussee Investitionsvorhaben von € 1.019.000,–, die zur Gänze durch Bedarfszuweisungsmittel, Rücklagenentnahmen, Darlehensaufnahmen und Eigenmittel gedeckt werden.
Rücklagen
Diese betragen zu Jahresbeginn € 3.013.500,– und werden bis Jahresende um € 189.300,– auf € 3.202.800,– (der höchste Rücklagenstand der Stadtgemeinde Bad Aussee seit jeher!) ansteigen.
Fremdmittel – Darlehen
Zu Jahresbeginn beträgt der Darlehensstand € 12.489.600,– Insgesamt sind € 410.000,– an Darlehensaufnahmen geplant. Die Kapitalrückzahlungen von € 999.600,– verringern den Stand mit Jahresende auf € 11.900.000,–. Somit sind von den € 999.600,– an Kapitalrückzahlungen > € 498.600,– durch Gebühren und Abgaben (Wasser, Kanal, …) zur Gänze abgedeckt, > € 202.500,– durch Bedarfszuweisungen (Volksschule) zur Gänze abgedeckt, > € 22.200,– durch Einnahmen von sonstigen Rechtsträgern zur Gänze finanziert. Lediglich für aushaftende Darlehen von € 2.026.300,– müssen die Kapitalrückzahlungen von € 276.300,– (€ 55,– je Einwohner) aus Ertragsanteilen und ausschließlichen Gemeindeabgaben finanziert werden.
Personal
Der Personalstand umfasst 94 Dienstnehmer (2 Beamte, 86 Vertragsbedienstete, 6 sonstige Bedienstete) bei 72,24 Vollbeschäftigungen. Gerhard Pürcher, Finanzreferent Horst Binna, Finanzabteilungsleiter Mit dem Haushaltsrecht 2020 haben die österr. Gemeinden das neue Gemeinde-Haushaltsrecht auf Basis der Voranschlags- und Rechnungsab schlussverordnung 2015 (VRV 2015) anzuwenden. Damit wird das bisherige System der Veranschlagung von Einnahmen und Ausgaben in einem ordentlichen und außerordentlichen Haushalt (Kameralistik) abgelöst.
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Folgende größere Vorhaben sind 2020 geplant:
Ankauf Fahrzeuge (Unimog + Essen auf Räder) € 349.800,–Investitionen Wasserversorgung € 190.000,–Straßeninstandsetzungen € 180.000,–Sanierung Kammerhof € 177.000,–Amts-/Betriebs-/ Geschäftsausstattung € 101.700,–
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Verbrauchswerte lt. WLTP: 5,1 –7,3 l/100km, CO₂-Emissionen: 133–173 g/km. Symbolfoto. DER NEUE MAZDA CX-ḃḀ
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Was sich im Jahr 2020 ändert Auswahl der wichtigsten Neuerungen, Änderungen und Richtsätze*
Ausgleichszulagenrichtsatz (Mindestpension)
Alters-, Invaliditäts-, Berufsunfähigkeits- & Witwen-(Witwer-)pensionen (brutto) für Alleinstehende: € 966,65
für Ehepaare/eingetragene Partner
schaften: € 1.472,–Diese Richtsätze erhöhen sich für jedes Kind, für das Anspruch auf Kinderzuschuss besteht und dessen monatl. Einkommen unter € 355,54 liegt um € 149,15.
Waisenpensionen (brutto): Einfach verwaist:
bis zum 24. Lebensjahr: € 355,54 ab dem 25. Lebensjahr: € 631,80
Doppelt verwaist:
bis zum 24. Lebensjahr: € 533,85 ab dem 25. Lebensjahr: € 966,65
Krankenversicherungsbeitrag:
Der Krankenversicherungsbeitrag beträgt 5,10 % (inkl. 0,1 % zur Finanzierung unfallbedingter Leistungen).
Ausgleichszulagenbonus Alleinstehende Eigenpensionsbezie her mit mind. 360 Beitragsmonaten einer Pflichtversicherung:
Grenzwert Gesamteinkommen € 1.080,– max. Bonushöhe € 146,94
Alleinstehende Eigenpensionsbezie her mit mind. 480 Beitragsmonaten einer Pflichtversicherung:
Grenzwert Gesamteinkommen € 1.315,–max. Bonushöhe € 381,94
Verheiratete oder in eingetr. PartnerBefreiung von der Rundfunk-, schaft lebende EigenpensionsbezieFernseh- & Fernsprechgrundgebühr
her mit mind. 480 Beitragsmonaten der Pflichtversicherung: Grenzwert Gesamteinkommen € 1.782,–max. Bonushöhe € 383,03 Aktueller Höchstsatz des Haushaltsnettoeinkommens: 1 Person: € 1.082,65 2 Personen: € 1.648,64
jede weitere Person
Rezeptgebührenbefreiung im Haushalt: + € 167,05 Die Rezeptgebühr wurde mit 1.1.2020 Übersteigt das Haushaltsnettoeinkom auf € 6,30 erhöht. men diese Grenzen, können folgende Bezieher einer Ausgleichszulage, Zivil Ausgaben in Abzug gebracht werden: diener, Asylwerber & Personen mit anHauptmietzins inkl. Betriebszeigepflichtigen Krankheiten (Befreiung kosten (abzüglich Wohnbeihilfe bzw. gilt nur für diese Erkrankung) sind von Mietzinsbeihilfe) sowie anerkannte Gesetzes wegen von der Rezeptgebühr außerordentliche Belastungen lt. befreit. Rezeptgebühren sind nur so lan Einkommenssteuergesetz ge zu bezahlen, bis 2 % des Jahresnettoeinkommens (ohne SonderzahlunNeuorganisation der gen) erreicht sind. Für eine Befreiung Sozialversicherung wegen sozialer Schutzbedürftigkeit gelten Unter anderem haben sich die neun folgende Einkommensgrenzen (netto): Gebietskrankenkassen seit 1.1.2020 Alleinstehende: € 966,65 zur Österreichischen Gesundheits Ehepaare: € 1.472,–kasse (ÖGK) und die SVA (SozialFür Personen, die infolge von Leiden oder Gebrechen überdurchschnittliche Ausgaben nachweisen (chronisch Kranke) erhöhen sich die Richtsätze: Alleinstehende: € 1.111,65 versicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft) und die SVB (Sozialversicherungsanstalt der Bauern) zur SVS (Sozialversicherungsanstalt der Selbständigen) zusammengeschlossen. Ehepaare: € 1.608,82 Für jedes Kind rechnen. sind € 149,15 hinzuzu Rechtsanspruch auf Pflegekarenz und Pflegeteilzeit Mit 1. Jänner 2020 werden Pflegeka E-Card renz und Pflegeteilzeit neu geregelt. Ab diesem Zeitpunkt haben Arbeitnehmer Service-Entgelt für 2020 (wurde im einen Rechtsanspruch auf bis zu vier Herbst 2019 eingehoben): € 11,95 Wochen Pflegekarenz. * Alle Angaben ohne Gewähr! Details auf www.help.gv.at & www.arbeiterkammer.at
Paketservice bei A-Top
Beim neuen GLS-Partner werden Pakete, die nicht zugestellt werden konnten, zwischengelagert. Die Sendungen können zu den Öffnungszeiten im Paketshop abgeholt werden.
Standort:
Angerer Farben GmbH, Bahnhofstraße 349, 8990 Bad Aussee
Öffnungszeiten:
Mo.–Fr.: 8–12 Uhr, 14.30–18 Uhr; Mi. & Sa. 8–12 Uhr
Holen Sie sich die Life Card
Die Ausseer Life Card bietet zahlreiche Ermäßigungen und Aktionen. Anspruch haben Ausseer Gemeindebürger, deren monatliches Nettohaushaltseinkommen unter dem Ausgleichszulagenrichtsatz liegt. Vom Einkommen können bei Einund Zweipersonenhaushalten € 250,– Wohnpauschale abgezogen werden, für jede weitere Person im Haushalt erhöht sich die Pauschale um € 50,–. Der Maximalbetrag liegt bei € 500,–. Die Life Card gilt von 1. März 2020 bis Ende Februar 2021. Sie erhalten die Life Card und alle

weiteren Informationen über einen Antrag im Bürgerservice; Tel.: 03622 52511-399. Bitte nehmen Sie einen Einkommensbeleg mit. Unter Vorlage aktueller Einkommensbelege können Sie eine bestehende Life Card ebenfalls beim Bürgerservice verlängern.