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Gemeindeleben
Abfälle dürfen nicht im Osterfeuer verbrannt werden
Groß und Klein freuen sich schon auf Ostern mit seinen Bräuchen. Dazu gehört auch das traditionelle Osterfeuer. Dafür sammeln schon jetzt viele fleißige Hände Baumund Strauchschnitt. Am Karsamstag wird dann das Feuer entfacht. In vielen steirischen Gemeinden ist das Anzünden der Feuer mittlerweile verboten. Grund dafür sind hohe Ozon- und Feinstaubbelastungen.
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Tradition erhalten
Wir wollen in Bad Aussee die Tradition bewahren. Deshalb ist streng darauf zu achten, nur geeignete und erlaubte Brennmaterialen wie etwa trockenes Holz zu verwenden.
Verbotener Brennstoff
Auf gar keinen Fall gehört Müll jeder Art ins Osterfeuer. Das Verbrennen von behandeltem Altholz, Baumaterial, Verpackung, Paletten oder Möbeln ist ebenso verboten wie das Anzünden von Altreifen, Gummi, Kunststoffen, Lacken etc. Das Verbrennen von Müll wird polizeilich geahndet und zieht Geldstrafen nach sich, ganz abgesehen von den Schäden, die giftiger Rauch und Asche für die Umwelt bedeuten.
Das WC ist kein Mülleimer
Die Kanal- und Kläranlagenbetreiber im Ausseerland haben eine Kampagne gestartet, damit Fremd- und Störstoffe nicht mehr in den Kanal gelangen. Leicht verständliche Stickers machen bewusst, welche Stoffe nicht in das WC, sondern in den Mülleimer gehören. Diese Störstoffe
verursachen jährlich Unsummen an Entsorgungskosten und richten Schäden an Pumpwerken und Kanalanlagen an. Vor kurzem konnte ein Umweltschaden aufgrund einer Verstopfung bei einer Pumpstation im Ortsteil Eselsbach in letzter Minute verhindert werden.
Durch richtiges Lüften die Schimmelbildung vermeiden
Im Winter treten in Wohnräumen häufig feuchte Stellen an der Innenseite von Außenwänden auf. Dort findet der gesundheitsschädliche Schimmelpilz gute Wachstumsbedingungen. Richtiges Lüften bannt diese Gefahr.
Stoßlüften für gesundes Raumklima
Die Feuchtigkeit, die an den kalten Außenwänden kondensiert, stammt aus der Raumluft. Durch regelmäßiges Stoßlüften kann der in der Luft aufgenommene Wasserdampf, der abhängig von Wohnungsgröße und Nutzungsintensität 10 bis 30 Liter pro Tag beträgt, nach außen abgeführt werden. Die Fenster sollen weit geöffnet und ein Durchzug geschaffen werden. Nach fünf Minuten intensiven Lüftens ist die verbrauchte, feuchte Raumluft durch trockene Frischluft ersetzt, ohne dass die in Wänden und Einrichtungsgegenständen gespeicherte Wärme verloren geht. Auch aus hygienischen Gründen wird ein Luftwechsel pro Stunde empfohlen. Größere Wasserdampfmengen, wie sie z. B. beim Kochen oder Duschen entstehen, können durch sofortiges, gezieltes Lüften gleich nach außen entweichen.
Um eine ausreichende Luftzirkulation im Raum zu garantieren, sollten Möbelstücke in einem Abstand von mindestens fünf Zentimetern zur Wand aufgestellt werden.
Silofolienentsorgung kostenlos
Gebrauchte Silofolien können auch heuer wieder kostenlos im Altstoffsammelzentrum abgegeben werden. Von 1. März bis 30. Juni werden sie sortenrein – also ohne Netze, Schnüre und andere Fremdstoffe – entgegengenommen. Für allfällige Fragen oder weitere Informationen steht das Team des Altstoffsammelzentrums unter Tel.: 0676 836 22 601 oder per E-Mail unter asz@badaussee gerne zur Verfügung.
Sortenreine Silofolien können kostenlos im ASZ entsorgt werden.

Mediathek Bad Aussee
Das Kur- & Congresshaus ist die perfekte Location für Trauung und Hochzeitsfeier.

Der schönste Tag im Leben verlangt nach einem passenden Rahmen. Das Kur- & Congresshaus Bad Aussee ist der perfekte Ort für eine romantische Hochzeit. In der geografischen Mitte Österreichs finden Brautpaare und ihre Gäste ein stimmiges Ambiente für die standesamtliche Trauung. Das gesamte Haus inklusive Pavillon steht dafür zur Verfügung. Der besondere Charme des Kurparks bietet die perfekte Kulisse für Hochzeitsfotos. Ein Caterer sorgt für das leibliche Wohl. Mit einem Buffet, Gusto-Häppchen oder einem Hochzeitsmenü werden, je nach Wunsch, 50 bis 500 Gäste bewirtet. Das erfahrene Team des Kur- & Congresshaus Bad Aussee unterstützt das Brautpaar außerdem bei der Wahl des Blumenschmucks, des Musikangebots und allen anderen Wünschen, damit die Hochzeit zu einem unvergesslichen Erlebnis wird.
Nähere Informationen gibt es bei Silvia Rastl unter Tel.: 0676 836 22 546.
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Mehr Infos bei Ihrem Raiffeisenberater oder auf www.raiffeisen.at/steiermark Wir sind online für Sie da!
www.biblioweb.at/badaussee
Unter dieser Adresse kann jederzeit nach Buchtiteln, Autoren, Kategorien oder Schlagwörtern recherchiert werden. Hier findet man auch die neuesten Anschaffungen über einen gewählten Zeitraum.
Leser können hier die Daten ihrer in der Stadtbücherei entliehenen Medien einsehen.
Die Bücherei-Mitarbeiterinnen informieren gerne über die Möglichkeiten eines Zugang zu dieser Funktion und über die Funktionsweise.
Die beiden zuletzt gekürten Nobelpreisträger sorgen für große Aufmerksamkeit: Peter Handke ist mit seinem Werk in der Stadtbücherei umfangreich vertreten. Olga Tokarczuks Roman „Unrast“ kann ebenfalls ausgeliehen werden.
Unsere Öffnungszeiten:
Di.: 8–11 & 17–19 Uhr Do.: 9–11 Uhr Fr.: 14–17 Uhr
Aktueller Buchtipp:
Tel.: 03622 52511-302 E-Mail: buecherei@badaussee.at
Rette Leben, spende Blut!
Blutspendeaktion!
25. März 2020 11 bis 13 und 14 bis 18 Uhr
Schützenstube Unterkainisch Sießreithstraße 156
Geschätzte Ausseerinnen und Ausseer, Gäste und Zweitwohnungsbesitzer,
die Ausgaben und Aufgaben der Gemeinde nehmen stetig zu. Trotzdem ist es uns gelungen, ohne wieder zur Ab gangsgemeinde zu werden, beträchtliche Investitionen in die Infrastruktur Franz Köberl, Gemeinderat Bad Aussee unserer Gemeinde zu tätigen. Auch 2019 sind wieder beträchtliche Mittel in den Ausbau der Lößl- und Hugo-Cordignano-Promenade, den Kreuzangerweg, mit maßgeblicher Beteiligung zweier Anrainer in den Karl-Feldhammer-Weg sowie in den Beginn des Ausbaus der Marktleite zum Schutz der Fußgänger investiert worden. Auch der Eisenbahnübergang Hochleitenweg wurde gemeinsam mit den ÖBB modernisiert und etliche kleinere Brücken und Stege sowie Wanderwege wurden von den Bauhofmitarbeitern fachgerecht saniert. Die Ufermauern der Altausseer Traun und kleine Teile der Grundlseer Traun wurden in Zusammenarbeit mit der Baube zirksleitung Liezen/Abteilung Flussbau saniert und erhöht und die Anbindung des Moosgrabens fachgerecht ausgeführt – eine wesentliche Verbesserung der Sicherheit der Anrainer. Die Wasserversorgung des Ausseerlandes erfüllt durch gro ße Investitionen und gute Arbeit der zuständigen Mitarbeiter bereits einen sehr hohen Sicherheitsstandard. Mit sehr erfolg reichen Probebohrungen, den anschließenden Pumpversuchen und einem positiven Bescheid über die Wassergüte bei der Bohrung im Kurpark konnte eine weitere Wasserquelle für Bad Aussee erschlossen werden. Die Wasserversorgung für die kommenden 20 Jahre ist somit ausreichend gesichert. Finanzielle Mittel wurden für das Jahr 2020 sichergestellt, womit einem Vollausbau, nach wasserrechtlicher Bewilligung, in diesem Jahr nichts mehr im Wege steht. Um dieses Trinkwasser auch in die Haushalte zu bringen, wurden diverse Leitungen in der Lößl- und Hugo-Cordignano-Prome nade, im Kreuzangerweg, im Bereich der Eisenbahnkreuzung der Koppenstraße sowie ein Teil der Leitungen in Obertressen neu verlegt. Zusätzlich konnte die Pumpstation im Bereich der Bluatschwitz fertiggestellt und somit die Wasserversorgung des Ortsteils Obertressen noch sicherer gemacht werden.
All diese Bautätigkeiten wären ohne Zuschüsse von Land und Bund nicht möglich, wofür eine gute Zusammenarbeit und Ge sprächsbasis mit den zuständigen Stellen auf Landes- und Bundesebene notwendig ist. Mit gutem Willen, Fleiß und guten Kontakten zu den richtigen Leuten in Graz bin ich mir sicher, dass es möglich ist, den hohen Standard unserer Wasserversorgung zu halten und unsere Gemeindestraßen so auszubauen, dass sie eines Kurortes würdig sind. Fünf Jahre meiner Zuständig keit für diesen Bereich waren dafür einfach zu kurz.
Schöne Grüße! Gemeinderat Franz Köberl
Lößlpromenade
Karl-Feldhammer-Weg
Eisenbahnkreuzung Hochleitenweg
Brunnen im Kurpark Hugo-Cordignano-Promenade
Gehbereich Marktleite
Hochwasserschutz Altausseer Traun
Pumpstation Bluatschwitz

Der Steirische Brauch, die Traungalerien und der VfGH
Wie in der Alpenpost und anderen Medien berichtet, kam es durch das Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofs vom 19.12.2019, GZ: V 55- 60/2019-13 zur Aufhebung des Bebauungsplans für das geplante Projekt „Traungalerien“.
Der Verfassungsgerichtshof prüft neben der Verletzung von Grundrechten auch amtswegig die Verfassungswidrigkeit von Gesetzen oder eben, wie im gegenständlichen Fall, die Rechtswidrigkeit von Verordnungen.
Eine solche Verordnung ist der von der Gemeinde erlassene Flächenwidmungsplan beziehungsweise das Stadtentwicklungskonzept.
Der Stadtgemeinde ist es wichtig vorauszuschicken, dass der Verfassungsgerichtshof nicht „in der Sache selbst“ über Abstandsfra
gen, Ortsbildangelegen
heiten oder ökonomische Sinnhaftigkeit von Projekten entscheidet, sondern diesfalls das rechtsgültige Zustandekommen der Raumplanung in verfahrensrechtlicher Hinsicht aufgreift.
Er beschäftigt sich also mit der Frage, ob alle juristischen Spielregeln zur Erlassung eines Flächenwidmungsplans eingehalten wurden, und zwar unabhängig davon, ob dadurch jemandem konkret ein Nachteil erwachsen ist.
Das Projekt Traungalerien war bereits 2011 Gegenstand planlicher Überlegungen seitens der Gemeinde. Am 18. Februar 2013 wurde der Planentwurf zum Stadtentwicklungskonzept Nr. 5.00, welcher unter anderem das Projekt Traungalerien zum Gegenstand hatte, öffentlich aufgelegt, diese Auflage rechtskonform durch Anschlag an der Amtstafel sowie über Verlautbarung im „Der Ausseer“ kundgemacht. Auch wurde auf die für den 1. März geplante öffentliche Versammlung hingewiesen.
Eine öffentliche Versammlung ist deshalb erforderlich, weil das Stmk. Raumordnungsgesetz in § 24 verlangt, dass „im Verfahren zur Erlassung und Änderung eines örtlichen Entwicklungskonzeptes dieses allen Gemeindemitgliedern und anderen betroffenen natürlichen und juristischen Personen innerhalb einer Frist von sechs Wochen nach Beginn der Auflage in einer öffentlichen Versammlung vorgestellt wird“.
Wie interessierte Ausseer wissen, kam es am 1. 3. 2013 auch zu besagter öffentlicher Versammlung, über welche auch von Medien berichtet wurde. Im weiteren Verlauf wurden geringfügige Änderungen am Stadtentwicklungskonzept notwendig.
Dass diese Änderungen nicht einer erneuten öffentlichen Versammlung zu unterziehen waren, noch dazu im Lichte der Tatsache, dass diese Versammlung als Informationsveranstaltung dient und nicht etwa einer Zustimmung durch die teilnehmenden Gemeindebürger bedarf, sah nicht nur die Gemeinde so, sondern auch die Landesregierung als Aufsichtsbehörde, welche die Genehmigung erteilte.
Die Gemeinde durfte daher davon ausgehen, dass das Vorgehen rechtskonform ist, hat sie sich doch rechtskonform eines befugten Raumplaners bedient und die Genehmigung der Landesregierung erhalten.
Der Verfassungsgerichtshof kommt bei strenger Auslegung des Gesetzes jedoch zum Ergebnis, dass die Geringfügigkeit der Änderungen nichts an der Erforderlichkeit einer neuerlichen Versammlung ändert, und dass wegen dieser Verfahrensfehler das von der Stadtgemeinde erlassene Stadtentwicklungskonzept und der Flächenwidmungsplan für das gegenständliche Objekt sowie der Bebauungsplan als rechtswidrig aufzuheben sind. Durch diese Aufhebung wird das Projekt selbst inhaltlich in keiner Weise beurteilt, weder gestalterisch noch wirtschaftlich. Die diesbezüglichen Argumente der Projektgegner streift der VfGH mit keinem Wort.
Diese strenge, formalistische Auslegung war nicht nur der Stadtgemeinde Bad Aussee unbekannt, an die 200 anderen Gemeinden in der Steiermark sind vom Erkenntnis tangiert, da sie geringfügige Änderungen bisher ebenso ohne neuerliche Versammlung erlassen haben.
Für Bad Aussee als „Anlassfall“ bedeutet das die Nachholung der raumordnungsrechtlichen Schritte.
Baubewilligung vom LVwG
Kurz vor Redaktionsschluss erreichte uns das Erkenntnis des Landesverwaltungsgerichtes, wonach die Beschwerden der fünf Beschwerdeführer abgewiesen und damit die erteilte Baubewilligung vom 20.02.2018 bestätigt wurde.
Die ordentliche Revision wurde für unzulässig erklärt, eine allfällige Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof hat keine aufschiebende Wirkung. In dem 71 Seiten umfassenden Erkenntnis legt das Gericht detailliert dar, dass keine Nachbarrechte unzumutbar beeinträchtigt bzw. verletzt werden und es vielmehr auch zu teilweisen Verbesserungen für die Nachbarn kommt (Geräuschpegel der Traun in der Nacht).
Durch das vorbeschriebene Erkenntnis des VfGh besteht für den Bauplatz im Augenblick gar keine Widmung, da frühere Widmungen nicht wieder aufleben und auch keine subsidiäre Freilandwidmung vorliegt. Entsprechend der „Theorie vom weißen Fleck“ ist laut Lehre und Judikatur auf diesem Grundstück eine Bauführung entsprechend der nunmehr vorliegenden Baubewilligung jederzeit möglich und zulässig.
Dessen ungeachtet wird der Gemeinderat die raumordnungsrechtlichen Schritte nachholen, damit das Grundstück wieder die seinerzeit geplante Widmung erhält.
Wir sind froh, dass es nun nach vielen Jahren grünes Licht für das Vorhaben gibt. Derartig lange Verfahren sind keinem Bauherren zumutbar. Für einen einfachen Häuslbauer wären solche Verzögerungen der Ruin. Politik macht man nicht übers Nachbarrecht!
Abschließend sei bemerkt, dass durch den einstimmigen Gemeinderatsbeschluss des Baurechtsvertrages vom Dezember 2014 dem Projektwerber gegenüber eine vertragliche Verbindlichkeit entstanden ist.