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Aus der Gemeindestube Wir sind jederzeit gerne für Sie da!
Ausseer – Das Magazin der Stadtgemeinde Bad Aussee 01/2020
Der Gemeinderat hat beschlossen ... … die Wasserleitungsordnung ab 1.1.2020 zu ändern und zu ergänzen. … zum Entschärfen der Einbindung in die Wimmstraße und der Kurve ein 70 lfm langes Grundstück ins Eigentum der Stadtgemeinde zu übernehmen.
Gerne für Sie da Bgm. Franz Frosch
Nach Vereinbarung. 0664 3891290 buergermeisterbuero@ badaussee.at Vzbgm. Waltraud Huber-Köberl
0664 1301794 waltraud.huber-koeberl@ bildung-stmk.gv.at Vzbgm. Rudolf Gasperl
0676 83622-538 rudolf.gasperl@badaussee.at
Finanzreferent Gerhard Pürcher
0676 3892885 spenglerei-puercher@gmx.at Stadtrat Ing. Christian Schiffner
0664 5606493 christian.schiffner@ autohaus-schiffner.at Planungs- & Bauberatung für Bauvorhaben
Jeden ersten Freitag im Monat, 9–12 Uhr, Terminvereinbarung: 03622 52511-318 (Bauabteilung)
… folgende Investitionstätigkeiten für das Jahr 2020 umzusetzen: • Ankauf Unimog • Wasserversorgung • Sanierung Gemeindestraßen • Sanierung Kammerhofgebäude • Amts/Betriebs/Geschäftsausstattung • Salzkammergut 2024 Kulturhauptstadt • Ankauf Fahrzeug für Essen auf Rädern • Fallschutz für Kinderspielplatz Volksschule … den Wirtschaftsplan 2020 der Entwicklungs- und Infrastruktur KG zu akzeptieren. … den Haushaltsvoranschlag 2020 anzunehmen. … den Fördervertrag mit der Kommunalkredit Public Consulting GmbH für das Bauvorhaben Wasserversorgungsanlage „Wasserleitung Untere Öfnerstraße“ anzunehmen. Die Investitionskosten für das Vorhaben betragen rund 165.000 Euro und werden über Bauphasen- und Finanzierungszuschüsse von Bund und Land (zu je 25 %) sowie aus Rücklagen finanziert.
Parkplatzstreit am ehemaligen Vitalbad bald beigelegt Laut einem aktuellen Urteil des Obersten Gerichtshofs steht einer Rückabwicklung des Parkplatzes beim ehemaligen Vitalbad nichts mehr im Wege. Wie bekannt liegt die MB BA Hotel Errichtungs GmbH mit der Stadtgemeinde Bad Aussee seit Jahren im Streit, was das Grundstück betrifft. Hintergrund: Beim Verkauf der Liegenschaft im Jahr 2013 wurde im Kaufvertrag festgelegt, dass auf diesem Grundstück bis 2015 ein Hotel errichtet werden muss, ansonsten hat die vorherige Eigentümerin, die Bad Ausseer Kurbetriebsgesellschaft mbH, heute die Nachfolgegesellschaft Narzissen Bad Aussee BetriebsGmbH ein Wiederkaufsrecht. Dieses Wiederkaufsrecht, so der OGH in seiner aktuellen Begründung, ist weiterhin aufrecht, auch für die Narzissen Bad Aussee Betriebs GmbH. Im Urteil heißt es dazu konkret: „Die übertragende Gesellschaft wirkt damit wirtschaftlich auch nach Verschmelzung als Einheit mit der übernehmenden Gesellschaft fort.“ Damit meint das obererste Gericht, dass die Nachfolgegesellschaft alle Rechte aus dem Kaufvertrag übernommen hat. Heißt konkret: Die Rückabwicklung der Liegenschaft
„Parkplatz Vitalbad“ hat stattzufinden und wird von einem Schiedsgericht begleitet. Zwar versucht die MB BA Hotel ErrichtungsGmbH diese Rückabwicklung noch zu verzögern, indem sie bisher keinen Schiedsrichter benannt hat. Doch auch hier hat der OGH entschieden und einen Schiedsrichter nominiert, damit die Dinge endlich ihren Lauf nehmen können. Zusammenfassend kann gesagt werden, dass mit den aktuellen OGH-Sprüchen das letzte Kapitel im Streit um den Parkplatz Vitalbad eingeläutet ist. Bei der Stadtgemeinde Bad Aussee freut man sich sehr über den starken Rückenwind, nun kann endlich an eine gute Zukunft für die Liegenschaft gedacht werden. Reaktion Franz Frosch, Bürgermeister von Bad Aussee: „Die Entscheidungen des OGH sind deswegen so wichtig, weil es Licht am Ende des Tunnels dieser leidigen Causa bedeutet. Jetzt können wir als Gemeinde endlich beginnen, mit neuen und zuverlässigen Interessenten konstruktive Gespräche über die Nutzung des Areals aufzunehmen.“