Arzt ASSISTENZ Information
COVID-19-Gefahrenzulage? Foto: © shutterstock.com/ Kenan Stocks
In einigen Bundesländern gab es diesbezüglich Weiterentwicklungen
„Corona“ stellt die Mitarbeiter von nie dergelassenen Ärzten vor neue Heraus forderungen: Die eine Seite beinhaltet die mühsame Umstellung des alltägli chen Ablaufs in Ordinationen. Die an dere Seite betrifft das Virus selbst. Eine neuartige Bedrohung der Gesundheit von Angestellten ist der ständige Kon takt mit potentiell infektiösen Patienten.
Foto: © Nurith Wagner-Strauss
Weiterentwicklung bei Gefahrenzulage Der Kollektivvertrag (KV) kann die Or dinationsassistenz zwar nicht beschüt zen, aber er kann etwas zur Risiko ab geltung vorsehen: Eine Gefahrenzulage soll „typische Berufsgefahren“ abgelten, wenn dabei das Leben, die Gesundheit oder die körperliche Sicherheit des Ar beitnehmers, z. B. durch gesundheitsge fährdende Stoffe, zwangsläufig bedroht sind – und das steuerfrei. Die KVs für Angestellte bei Ärzten weisen Gefah renzulagen aus. Unterschieden wird da bei zwischen der Gefahr, die von Strah lung ausgeht, und der „allgemeinen“ Gefahrenzulage, welche sich aus dem Umgang mit Reagenzien wie Sputum, Harn, Stuhl, infektiösen oder giftigen Materialien etc. ergibt. In den letzten Jahren gelangen uns zu kunftsweisende Weiterentwicklungen, beispielsweise dass die Tröpfcheninfekti on als Gefahrenquelle mitberücksichtigt wurde. Diesbezüglich sind die Länder Niederösterreich, Salzburg, Steiermark und aktuell Oberösterreich anzuführen. In den kommenden Verhandlungen mit den verbleibenden Bundesländern wird
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März 2021
das ein zentraler Punkt des Forderungs programms sein.
KV-Abschluss in Oberösterreich Letzte Woche konnte das GPA-Verhand lungsteam, bestehend aus Vertretern der GPA Oberösterreich, der GPA-Zentrale und des Berufsverbands der Arztas sistentInnen (BdA), ein beachtliches Ergebnis erzielen: Die Mindestgehäl ter werden rückwirkend mit 01.02.2021 um 2,5 % erhöht, die IST-Gehälter (über KV-Mindesttabelle) um 1,5 %. Gleichzeitig wird die Gefahrenzulage um 6,7 % auf € 160,- angehoben und inkludiert nun auch die Gefahrenquel len Tröpfcheninfektion und Tränen flüssigkeit. Damit konnten wir in schwie rigen Zeiten neben einem wichtigen Reallohnzuwachs auch die notwendige Abgeltung des erhöhten Expositions risikos durchsetzen.
„Corona-KV“ Vor über einem Monat sandten wir den Ärztekammern einen Vorschlag für einen Corona-Zusatz-KV zu. Der ge plante Zusatz-KV, der sich an den zwi schen ÖGB und WKO beschlossenen KV anlehnt, sieht klare Regeln für den
Autor: Georg Grundei diplômé Wirtschaftsbereichssekretär Gewerk schaft GPA
Umgang mit den COVID-Schutzmaß nahmen vor: So würden Beschäftigte für die Zeit des Testens in der Ordination bezahlt und von der Arbeit freigestellt werden. Arbeitnehmer dürften wegen der Inanspruchnahme eines SARSCoV-2-Tests oder einer Schutzimpfung mitsamt den hierzu in diesem KV fest gelegten Ansprüchen nicht entlassen, gekündigt oder anders benachteiligt werden. Gleiches sollte bei Vorliegen eines positiven SARS-CoV-2-Testergeb nisses gelten. Bei dauerhaftem Tragen einer Schutzmaske sieht der KV nach drei Stunden eine zehnminütige mas kenfreie Pause vor. Während mit acht Ärztekammern zu mindest ein sozialpartnerschaftlicher Dialog bezüglich des Abschlusses eines „Corona-KV“ besteht und mit der Ärz tekammer Wien bereits eine Einigung erzielt wurde, haben sich die steirischen Ärztevertreter wieder als reaktionäre Hardliner erwiesen, die nicht einwilligen. „In diesem Zusatz-KV werden schlicht und einfach Standards der Rechtssicher heit geschaffen. Wir können die hart herzige Einstellung der Ärztevertreter in der Steiermark gegenüber uns Be schäftigten nicht nachvollziehen. Keine Bereitschaft zu Gehaltserhöhungen für alle fleißigen Angestellten, die mit viel Einsatz die durch COVID-19-bedingten Umstellungen in den Ordinationen re alisiert haben – das ist nicht nachvoll ziehen. Darüber hinaus auf dem Recht zu bestehen, die Kollegen bei positivem Test ‚rausschmeißen‘ zu können, spricht Bände und enttäuscht uns sehr“, sagt BdA-Präsidentin Mag. Elisabeth Ham mer-Zach. Tausende Angestellte, vor allem Frauen in Teilzeitbeschäftigung, sind in dieser harten Zeit deswegen mit einer fakti schen teuerungsbedingten Verringe rung ihres Einkommens konfrontiert. Die Gewerkschaft GPA weist auf ihre von hunderten Kollegen unterzeichnete Petition unter https://petition.gpa.at hin und bittet weiterhin um Unterstützung im Kampf für würdige Gehälter und Arbeitsbedingungen. <