
2 minute read
COVID-19-Gefahren zulage?
COVID-19-Gefahrenzulage?
In einigen Bundesländern gab es diesbezüglich Weiterentwicklungen
„Corona“ stellt die Mitarbeiter von niedergelassenen Ärzten vor neue Herausforderungen: Die eine Seite beinhaltet die mühsame Umstellung des alltäglichen Ablaufs in Ordinationen. Die andere Seite betrifft das Virus selbst. Eine neuartige Bedrohung der Gesundheit von Angestellten ist der ständige Kontakt mit potentiell infektiösen Patienten.
Weiterentwicklung bei Gefahrenzulage
Der Kollektivvertrag (KV) kann die Ordinationsassistenz zwar nicht beschützen, aber er kann etwas zur Risiko abgeltung vorsehen: Eine Gefahrenzulage soll „typische Berufsgefahren“ abgelten, wenn dabei das Leben, die Gesundheit oder die körperliche Sicherheit des Arbeitnehmers, z. B. durch gesundheitsgefährdende Stoffe, zwangsläufig bedroht sind – und das steuerfrei. Die KVs für Angestellte bei Ärzten weisen Gefahrenzulagen aus. Unterschieden wird dabei zwischen der Gefahr, die von Strahlung ausgeht, und der „allgemeinen“ Gefahrenzulage, welche sich aus dem Umgang mit Reagenzien wie Sputum, Harn, Stuhl, infektiösen oder giftigen Materialien etc. ergibt. In den letzten Jahren gelangen uns zukunftsweisende Weiterentwicklungen, beispielsweise dass die Tröpfcheninfektion als Gefahrenquelle mitberücksichtigt wurde. Diesbezüglich sind die Länder Niederösterreich, Salzburg, Steiermark und aktuell Oberösterreich anzuführen. In den kommenden Verhandlungen mit den verbleibenden Bundesländern wird das ein zentraler Punkt des Forderungsprogramms sein.
KV-Abschluss in Oberösterreich
Letzte Woche konnte das GPAVerhandlungsteam, bestehend aus Vertretern der GPA Oberösterreich, der GPAZentrale und des Berufsverbands der ArztassistentInnen (BdA), ein beachtliches Ergebnis erzielen: Die Mindestgehälter werden rückwirkend mit 01.02.2021 um 2,5 % erhöht, die ISTGehälter (über KVMindesttabelle) um 1,5 %. Gleichzeitig wird die Gefahrenzulage um 6,7 % auf € 160, angehoben und inkludiert nun auch die Gefahrenquellen Tröpfcheninfektion und Tränenflüssigkeit. Damit konnten wir in schwierigen Zeiten neben einem wichtigen Reallohnzuwachs auch die notwendige Abgeltung des erhöhten Expositionsrisikos durchsetzen.
„Corona-KV“
Vor über einem Monat sandten wir den Ärztekammern einen Vorschlag für einen CoronaZusatzKV zu. Der geplante ZusatzKV, der sich an den zwischen ÖGB und WKO beschlossenen KV anlehnt, sieht klare Regeln für den Umgang mit den COVIDSchutzmaßnahmen vor: So würden Beschäftigte für die Zeit des Testens in der Ordination bezahlt und von der Arbeit freigestellt werden. Arbeitnehmer dürften wegen der Inanspruchnahme eines SARSCoV2Tests oder einer Schutzimpfung mitsamt den hierzu in diesem KV festgelegten Ansprüchen nicht entlassen, gekündigt oder anders benachteiligt werden. Gleiches sollte bei Vorliegen eines positiven SARSCoV2Testergebnisses gelten. Bei dauerhaftem Tragen einer Schutzmaske sieht der KV nach drei Stunden eine zehnminütige maskenfreie Pause vor. Während mit acht Ärztekammern zumindest ein sozialpartnerschaftlicher Dialog bezüglich des Abschlusses eines „CoronaKV“ besteht und mit der Ärztekammer Wien bereits eine Einigung erzielt wurde, haben sich die steirischen Ärztevertreter wieder als reaktionäre Hardliner erwiesen, die nicht einwilligen. „In diesem ZusatzKV werden schlicht und einfach Standards der Rechtssicherheit geschaffen. Wir können die hartherzige Einstellung der Ärztevertreter in der Steiermark gegenüber uns Beschäftigten nicht nachvollziehen. Keine Bereitschaft zu Gehaltserhöhungen für alle fleißigen Angestellten, die mit viel Einsatz die durch COVID19bedingten Umstellungen in den Ordinationen realisiert haben – das ist nicht nachvollziehen. Darüber hinaus auf dem Recht zu bestehen, die Kollegen bei positivem Test ‚rausschmeißen‘ zu können, spricht Bände und enttäuscht uns sehr“, sagt BdAPräsidentin Mag. Elisabeth HammerZach. Tausende Angestellte, vor allem Frauen in Teilzeitbeschäftigung, sind in dieser harten Zeit deswegen mit einer faktischen teuerungsbedingten Verringerung ihres Einkommens konfrontiert. Die Gewerkschaft GPA weist auf ihre von hunderten Kollegen unterzeichnete Petition unter https://petition.gpa.at hin und bittet weiterhin um Unterstützung im Kampf für würdige Gehälter und Arbeitsbedingungen.
Autor: Georg Grundei
diplômé Wirtschaftsbereichssekretär Gewerkschaft GPA