Gemeindeblatt Höhenkirchen-Siegertsbrunn

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AUS DEM RATHAUS H.-S./AUGUST 2020

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Musikförderung in der Gemeinde Abgabetermin für die Jahresrechnungen zum Schuljahr 2019/2020 Hatten Sie für das ablaufende Schuljahr einen Förderantrag gestellt? Musikunterricht oder JeKi – Bitte denken Sie jetzt daran: Abgabetermin für die Jahresrechnungen des Schuljahres 2019/2020 ist der 30. September 2020. Bitte reichen Sie Ihre Jahresrechnungen im Rathaus ein. Der Förderbetrag der Musikförderung (Einzelunterricht über 3-Klang e.V. oder freie Musiklehrerwahl) errechnet sich aus verschiedenen Parametern wie z.B. Anzahl der im Haushalt lebenden Personen/Kinder, Alleinerziehend, Jahresgesamtstunden, Unterrichtsdauer und Jahresrechnungsbetrag und sieht i.d.R. für jedes Kind anders aus. Als Förderbetrag des JeKi-Projektes (Gruppenunterricht über 3-Klang e.V.) werden i.d.R. 24 € pro Monat ausbezahlt. Die Auszahlung der Förderbeträge für das Schuljahr 2019/2020 findet voraussichtlich im November 2020 statt. Sie haben die Jahresrechnungen rechtzeitig abgegeben und schon wieder steht ein neues Schuljahr kurz vor der Tür. Hier nun die: Informationen zur Förderung des Musikunterrichts und des JeKi-Projektes für das Schuljahr 2020/2021

Sie wollen für Ihr Kind die Förderung des Musikunterrichtes/Jeki-Projektes in Anspruch nehmen? Abgabetermin für den Förderantrag für das neue Schuljahr 2020/2021 ist der 15. Dezember 2020 Die Förder-Antrags-Vordrucke finden Sie auf den nächsten Seiten im Gemeindeblatt oder auf der Gemeinde-HP www.gemeindehoehenkirchen-siegertsbrunn.de Die Förderrichtlinien und eine Liste der Musiklehrer sind ebenfalls in diesem Gemeindeblatt abgedruckt. Die Liste der Musiklehrer ist ohne Gewähr und nicht abschließend. Hinweis: Ihre Angaben aus den Vorjahren werden aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht gespeichert. Nur rechtzeitig abgegebene, vollständige ausgefüllte und unterschriebene Anträge können berücksichtigt werden. Dies gilt auch für die Abgabe der Jahresrechnungen! Tipp: Eine Förderung ist nur möglich, wenn ein Antrag vorliegt. Sollten Sie sich nicht sicher sein, ob ihr Kind am Musik- oder JeKiProjekt teilnehmen wird, stellen Sie auf jeden Fall einen Antrag. Nimmt ihr Kind durch nicht besuchten Unterricht die Förderung nicht in Anspruch, ist der Antrag hinfällig. Es werden maximal 40 Stunden/Schuljahr pro Kind bezuschusst, entweder im JeKi-Projekt oder für Musikunterricht. gmv

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