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Musikförderung in der Gemeinde
Abgabetermin für die Jahresrechnungen zum Schuljahr 2019/2020
Hatten Sie für das ablaufende Schuljahr einen Förderantrag gestellt? Musikunterricht oder JeKi – Bitte denken Sie jetzt daran:
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Abgabetermin für die Jahresrechnungen des Schuljahres 2019/2020 ist der 30. September 2020. Bitte reichen Sie Ihre Jahresrechnungen im Rathaus ein.
DerFörderbetrag derMusikförderung (Einzelunterricht über 3-Klang e.V. oder freie Musiklehrerwahl) errechnet sich aus verschiedenen Parametern wie z.B. Anzahl der im Haushalt lebenden Personen/Kinder, Alleinerziehend, Jahresgesamtstunden, Unterrichtsdauer und Jahresrechnungsbetrag und sieht i.d.R. für jedes Kind anders aus.
Als Förderbetrag des JeKi-Projektes (Gruppenunterricht über3-Klang e.V.) werden i.d.R. 24 € pro Monat ausbezahlt. Die Auszahlung der Förderbeträge für das Schuljahr 2019/2020 findet voraussichtlich im November 2020 statt.
Sie haben die Jahresrechnungen rechtzeitig abgegeben und schon wieder steht ein neues SchuljahrkurzvorderTür. Hiernun die:
Informationen zur Förderung des Musikunterrichts und des JeKi-Projektes für das Schuljahr 2020/2021
Sie wollen für Ihr Kind die Förderung des Musikunterrichtes/Jeki-Projektes in Anspruch nehmen?
Abgabetermin für den Förderantrag für das neue Schuljahr 2020/2021 ist der 15. Dezember 2020 Die Förder-Antrags-Vordrucke finden Sie auf den nächsten Seiten im Gemeindeblatt oder auf der Gemeinde-HP www.gemeindehoehenkirchen-siegertsbrunn.de Die Förderrichtlinien und eine Liste der Musiklehrer sind ebenfalls in diesem Gemeindeblatt abgedruckt. Die Liste der Musiklehrer ist ohne Gewähr und nicht abschließend.
Hinweis: Ihre Angaben aus den Vorjahren werden aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht gespeichert. Nur rechtzeitig abgegebene, vollständige ausgefüllte und unterschriebene Anträge können berücksichtigt werden. Dies gilt auch für die Abgabe der Jahresrechnungen!
Tipp: Eine Förderung ist nur möglich, wenn ein Antrag vorliegt. Sollten Sie sich nicht sicher sein, ob ihr Kind am Musik- oder JeKiProjekt teilnehmen wird, stellen Sie auf jeden Fall einen Antrag. Nimmt ihr Kind durch nicht besuchten Unterricht die Förderung nicht in Anspruch, ist der Antrag hinfällig. Es werden maximal 40 Stunden/Schuljahr pro Kind bezuschusst, entweder im JeKi-Projekt oder für Musikunterricht. gmv
www.hotel-tannenhof-egmating.de

Liste der Musiklehrer für das Schuljahr 2020/21 (ohne Gewähr und nicht abschließend)


Eine Förderung ist unter folgenden Eckpunkten vorgesehen: 1. Gefördert werden nur Kinder/Schüler mit
Wohnsitz in Höhenkirchen-Siegertsbrunn. 2. Es werden nur Kinder/Schüler im Alter von 4 bis 18 Jahre gefördert.
KEINE Musikalische Früherziehung! 3. Für das JEKI-Projekt ist ein gesonderter Antrag abzugeben. 4. Pro Kind/Schüler werden max. 40 Jahreswochenstunden Musikunterricht gefördert. 5. Die Ausbildung muss in einer Musikschule erfolgen oder durch einen Musiklehrer erbracht werden, der zum Musikschuljahresende eine Rechnung über den erteilten
Unterricht mit einer Steuernummer vorlegen kann. 6. Die Jahreswochenstunde wird berechnet durch die Aufsummierung sämtlicher Musikunterrichtsminuten, geteilt durch die Regelstunde (45 Minuten). 7. Die Mindestsumme der Förderung errechnet sich aus dem Verhältnis von Jahresbudget zu Zahl der Kinder und erteilten
Gesamtjahreswochenstunden, aber mindestens 4 Euro. 8. Die mögliche Höchstförderung beträgt 8
Euro, aber maximal 45% der Unterrichtskosten. 9. Familien mit drei und mehr Kindern oder
Alleinerziehende erhalten eine zusätzliche
Förderung pro Jahreswochenstunde und
Kind von 1 Euro.

10. Zum 15. Dezember des Schuljahres muss ein Förderantrag bei der Gemeinde gestellt werden. Später eingereichte Anträge können nicht mehr berücksichtigt werden.
Die Förderanträge sind schriftlich (postalisch) einzureichen, Anträge per E-Mail können nicht berücksichtigt werden. 11. Die Jahresrechnungen müssen bis spätestens 30. September zum Schuljahresende in der Gemeinde eingegangen sein; später eingereichte Rechnungen können nicht mehr berücksichtigt werden. Die Honorarrechnungen sind schriftlich (postalisch) einzureichen, Rechnungen per E-Mail können nicht berücksichtigt werden. 12. Nach Auswertung aller Anträge wird die
Gesamtsumme ermittelt und das Budget
aufgeteilt. Sollte die Mindestförderung unterschritten werden, kann das Budget erhöht werden. Sollte das Budget nicht voll ausgeschöpft werden, kann das Restbudget als Musikförderung auf andere Bereiche (Konzerte, Preisauslobungen, Instrumentenkauf) oderalsErhöhung derMaximalförderung verwendet werden. Da es sich um ein Pilotprojekt handelt, behält sich der Gemeinderat mögliche Änderungen vor, wenn sich neue Erkenntnisse ergeben. 13. Es handelt sich um eine freiwillige Leistung von Seiten der Gemeinde Höhenkirchen-Siegertsbrunn, daher besteht kein rechtsverbindlicher Anspruch auf die Auszahlung bzw. Gewährung der Förderung. gmv
