Experten G astbeitrag
Fondsverkauf mit Nachhaltigkeitsversprechen, die einhaltbar sind Nationale und internationale Aufsichtsbehörden nehmen den laxen Umgang großer Fondshäuser mit dem Nachhaltigkeitsbegriff ins Visier. So sind Berater auf der sicheren Seite. Problematik: Regulatorisch fehlende Eindeutigkeit Die aktuell noch teils ungenauen Vorschriften auf nationaler und EUEbene zu nachhaltigen Geldanlagen öffnen Einfallstore für konventionelle Fondshäuser, einigen Produkten einen grünen Anstrich zu verpassen, ohne die notwendige transformative Leistung zu vollziehen, die eine Nachhaltigkeitskommunikation ausreichend begründen würde.
54 FONDSGESPRÄCHE 10|21
Die EU-Kommission hat mit ihren im Juli 2021 veröffentlichten Q&A zur SFDR1 für eine klare Abgrenzung zwischen Finanzprodukten gesorgt, die Artikel 8 und Artikel 9 der SFDR zuzuordnen sind. Bei Finanzprodukten mit Artikel-8-Status geht es um die „Transparenz bei der Bewerbung ökologischer oder sozialer Merkmale.“1 Ein Artikel-8-Produkt ist somit zunächst ein Produkt, das sich mit Nachhaltigkeit assoziiert – sei es über den
bloßen Produktnamen („ESG-Fonds“) oder durch werbliche Beschreibungen. Nicht erforderlich ist, dass ein dem Artikel 8 zugeordneter Fonds eine konkrete „nachhaltige Investition“ im Sinne der SFDR tätigt. Diese Vorgabe gilt nur für Artikel-9-Fonds und erklärt, wieso die großen Asset Management-Gesellschaften entschieden haben, nur wenige Fonds aus ihrem Produktsortiment in die Artikel-9Kategorie einzuordnen. Sofern Kun-