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tipps

Persönliche Schutzausrüstung im Bergsport Check deine Kletterausrüstung! In Anlehnung an den ersten Teil dieser 2-teiligen Serie, der im letzten oben° erschien, erklärt euch Andreas Würtele im Folgenden die wichtigsten Schritte, wie ihr die Sicherheit eurer ­Kletterausrüstung überprüfen könnt. Text und Fotos: Andreas Würtele, gerichtlich beeideter Sachverständiger für Sicherheitseinrichtungen am Berg, Sachkundiger für PSA im Bergsport

Einleitend eine kurze Zusammenfassung aus dem ersten Teil dieser Serie, in dem wir vor allem auf die Skitourenausrüstung einge­ gangen sind: Die Persönliche Schutzausrüstung (PSA) wird überall dort eingesetzt, wo einzelne ­Personen vor Risiken für ihre Gesundheit oder ihr Leben geschützt werden müssen. Beispiele sind etwa der Gehörschutz, der Atemschutz oder eine Schnittschutzhose.

Einbindeschlaufe: Das schützende Material ist durchgerieben und das tragende Gurtband in der Schlaufe bereits ­abgescheuert

Um Menschen bei Tätigkeiten in großer Höhe vor dem Herunterfallen zu schützen, kommt die PSA gegen Absturz zum Einsatz, wie beispielsweise bei Dachdeckern oder Monteuren. Nachdem ein Versagen dieser Ausrüstung schwerwiegende Folgen für die betreffende Person hat, gibt es strenge gesetzliche Vorgaben für den Verkauf und die Verwendung dieser speziellen PSA. Natürlich finden im professionellen ­Bereich auch Überprüfungen des Materials durch ­unabhängige Prüf- und Zertifizierungs­ institute statt oder auch eine jährliche Über­ prüfung durch Sachkundige. Dass auch die Kletterausrüstung unter die PSA gegen Absturz fällt, ist den wenigsten bekannt. Während man als Kletterhallen­ betreiberIn, BergführerIn oder auch als alpiner Verein ein g ­ ezieltes PSA-Konzept für sein „Geschäft“ ­entwerfen und implementieren sollte, da beim Verleih natürlich Fragen der H ­ aftung

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greifen, möchte ich mich im Folgenden auf einige Tipps zur Bewusstseinsbildung für den privaten ­Bereich beschränken. 1. Unterscheidung zwischen metallischen, textilen und Kunststoff-Komponenten Während die PSA aus Metall (zum Beispiel ­Karabiner, Sicherungsgeräte) – vorausgesetzt sie ist in einwandfreiem Zustand (mehr dazu weiter unten) – praktisch unendlich haltbar ist, haben textile und Kunststoff-Komponenten ein vom Hersteller vorgegebenes Ablaufdatum. Vor allem bei Helmen ist die Alterung durch UV-Strahlung, die durch das Tragen im Freien unausweichlich auftritt, ein Thema, da der Kunststoff spröd wird und die schützende ­Energieabsorption unter Umständen nicht mehr einwandfrei auftritt. Im schlimmsten Fall kann der Helm einfach zerbröseln. Wie lang ein Ausrüstungsgegenstand maximal ver­wendet werden soll, bestimmt der Hersteller und schreibt das in die Gebrauchsanleitung (das ist das Zettelwerk, welches man meist beim Kauf gleich unbeachtet herunterreißt und entsorgt). Dem Internet sei Dank, hat man über die ­Herstellerseiten meist eine zweite Chance! 2. Sichtprüfung Es lohnt sich wirklich, Zeit aufzuwenden und jeden Ausrüstungsteil genau anzusehen: Sind alle Nähte in Ordnung, ist das Band­ material noch nicht abgenutzt, sind die Metall­ teile nicht schon verschlissen, z. B. durch


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