Thun Magazin 01/10

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ENERGIE

Jetzt von Förderbeiträgen profitieren Anfang 2010 starten Kantone und Bund das Gebäudeprogramm. Es löst den Klimarappen ab, dauert zehn Jahre und unterstützt in der Schweiz die energetische Sanierung von Gebäuden. Aus der CO2-Abgabe stehen pro Jahr 200 Millionen Franken zur Verfügung. Anforderungen an die Bauteile Fenster U ≤ 0.7 W/m2 K (gute Dreifachverglasung) Glasabstandhalter aus Kunststoff oder Edelstahl Aussenwand / Dach U ≤ 0.2 W/m2 K (12 bis 16 cm zusätzliche Wärmedämmung) Wand gegen unbeheizt U ≤ 0.25 W/m2 K (8 bis 12 cm zusätzliche Wärmedämmung) Beitragssätze Fenster 70 Franken pro m2 Mauerlichtmass Aussenwand / Dach 40 Franken pro m2 Bauteil Wand gegen unbeheizt 15 Franken pro m2 Bauteil

Über 40 Prozent des Energieverbrauchs und der damit verbundenen Umweltbelastung in der Schweiz fallen im Gebäudebereich an. Wer seine Liegenschaft zeitgemäss saniert, kann den Wärmebedarf und die damit verbundenen Emissionen merklich reduzieren. So profitieren Sie nicht nur von tieferen Heizkosten und mehr Wohnkomfort, sondern erhöhen auch den Marktwert Ihrer Liegenschaft. Zudem leisten Sie einen Beitrag zur Reduktion der Auslandsabhängigkeit. Gegenüber dem Klimarappen sind die Hürden für einen Förderbeitrag deutlich tiefer und man hat länger Zeit für die Realisierung. Besonders beachtenswert ist, dass der Ausbau eines bisher kalten Dachraumes förderberechtigt ist. Die Hauptkriterien für einen Förderbeitrag des Gebäudeprogramms – Gefördert werden energetische Verbesserungen an der Gebäudehülle von Gebäuden, die vor dem Jahr 2000 erstellt wurden – Der Förderbeitrag muss mindestens 1000 Franken betragen – Nur beheizte Gebäudeteile sind förderberechtigt (Mindesttemperatur 16°C, Ausnahme: der Ausbau eines bisher unbeheizten Dachraumes ist förderberechtigt!) – Beizug einer Fachperson nicht vorgeschrieben, wird jedoch im Falle eines Projektes mit mehr als reinem Fensterersatz empfohlen – Bearbeitungszeit der Gesuche ca. 20 Arbeitstage – Eine Förderzusage ist zwei Jahre ab Datum der Zusage gültig

Generell Förderbeiträge müssen immer vor Baubeginn beantragt werden. Lassen Sie die Eingabe durch den Unternehmer oder die beigezogene Fachperson vorbereiten. Ob Mehrfachförderungen zulässig sind, muss fallweise abgeklärt werden. Im Energiebereich legen auch der Kanton Bern, einzelne Gemeinden und Branchenverbände Förderangebote auf. Informieren Sie sich. Internet www.dasgebäudeprogramm.ch Information, Wegleitung und Beitragsgesuch www.bve.be.ch/aue Amt für Umweltkoordination und Energie Kanton Bern www.energiefranken.ch Suche nach Postleitzahl – So einfach gelangen Sie zu Förderbeiträgen Text und Bilder: AUE / Regionale Energieberatung Thun

Sie möchten sich beraten lassen? Regionale Energieberatung Markus May /Marco Girardi / Roland Joss Industriestrasse 6, 3607 Thun Telefon 033 225 22 90 eb@energiethun.ch


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