
1 minute read
Leinenpflicht für Hunde im Bonstettenpark: Umfrage
from Thun Magazin 01/10
by WEBER VERLAG
Bonstettenpark: Hunde an die Leine?
Anwohner des Bonstettenparks fordern, dass Hunde generell an der Leine geführt werden, nicht nur bei den Spielplätzen. Eine Umfrage soll nun zeigen, ob ein «Leinenzwang» für Hunde akzeptiert würde.
Zwar wurde eine umfassende Pflicht, Hunde an die Leine zu nehmen, in der Stadt Thun bereits 2006 durch rund 2000 Beschwerden deutlich abgelehnt. Doch die Forderung ist letzten Herbst im Bonstettenpark im Gwatt wieder aktuell geworden: Zwei Anwohner-Familien beanstanden, dass frei herumlaufende Hunde ihre spielenden Kinder ängstigten. Oft sei die Gefahr gross, dass die Kinder angegriffen und verletzt würden. Ein weiteres Problem beklagt der Bewirtschafter des Bonstettenparks. Manche Hundebesitzer liessen die Hunde einfach vom Parkplatz aus frei herumlaufen. Für den Landwirt gravierend ist, dass Hunde seinen Rindern hinterher jagten und ihr «Geschäft» in der Weide erledigten. Seine Tiere verschmähten daraufhin das Gras oder erkrankten schwer, wenn sie es fressen. Nun wurde gefordert, dass im gesamten Bonstettenpark «Leinenzwang» für Hunde gelten soll –und nicht nur in der Nähe der Spielplätze, wie bisher. Aufklärungsaktionen durch Hundevereine und das städtische Gewerbeinspektorat hätten bisher wenig gebracht.
Da eine solche Massnahme einschneidend ist, wollen der Kanton und die Stadt als gemeinsame Besitzer des Parkes in einer Umfrage abklären, ob ein «Leinenzwang» für Hunde Akzeptanz findet. Im «thun!dasmagazin» (siehe Talon unten), im Thuner Tagblatt sowie vor Ort wird deshalb eine Umfrage durchgeführt.
Was meinen Sie? Für Ihre Antwort mit untenstehendem Talon danken wir Ihnen!
Text: Stadtredaktion Bild: Hans Mischler
TALON
Wir fragen –Sie antworten:
Als Hundebesitzer/ in, Anwohner/ in, häufige/r Parkbesucher/ in, gelegentliche/r Parkbesucher/ in bitte ankreuzen (Mehrfachnennungen möglich) bevorzuge ich für den Bonstettenpark… Ja Nein A…die heutige Lösung, also Leinentragepflicht für Hunde in der Nähe von Spielplätzen B…eine grundsätzliche Leinentragepflicht für Hunde im ganzen Park C…eine Leinentragepflicht für Hunde vom 1. April bis 31. Oktober Talon bitte bis 31. März 2010 schicken an: Amt für Stadtliegenschaften, «Bonstettenpark», Postfach 145, 3602 Thun, oder per Mail an silvia.ramseyer@thun.ch