ABSTIMMEN
schüren mit den Erläuterungen, dem Antwortkuvert (derselbe Umschlag, den die Gemeinde für den Versand der Unterlagen verwendet hat), dem Stimmzettel, dem Stimmrechtsausweis und dem amtlichen Stimmzettelkuvert besteht.
4 2 2 Ausfüllen der Stimmzettel Verwenden Sie für das Ausfüllen der offiziellen Abstimmungsunterlagen immer einen Kugelschreiber (entweder blau oder schwarz) und schreiben Sie «Ja» oder «Nein» in die vorgesehenen Felder. Falls Sie eine Frage nicht beantworten möchten, können Sie das Feld leer lassen. Der Stimmzettel wird dadurch nicht ungültig.
3 Mit dem Einlegen der Stimmzettel in das amtliche Stimmzettelkuvert und dem Schliessen desselben wird die geheime Stimmabgabe möglich gemacht. 3 Amtliches Stimmzettelkuvert Legen Sie für die briefliche Stimmabgabe alle Stimmzettel (Bund, Kanton und Gemeinde) in das dafür vorgesehene amtliche Stimmzettelkuvert und kleben Sie es zu. Ganz wichtig dabei: Der Stimmrechtsausweis gehört nicht in dieses Kuvert. Mit dem Einlegen der Stimmzettel in das amtliche Stimmzettelkuvert und dem Schliessen desselben wird die geheime Stimmabgabe möglich gemacht.
4 Stimmrechtsausweis unterschreiben Unterschreiben Sie den Stimmrechtsausweis an der dafür vorgesehenen Stelle. Stimmabgaben ohne unterschriebenen Stimmrechtsausweis sind ungültig.
Rund 1.2 Prozent der abgegebenen Stimmunterlagen werden nicht korrekt eingereicht und müssen als ungültig ausgeschlossen werden.
5 5 Verpacken für die Rücksendung Stimmrechtsausweis so in das Zustell- und Antwortkuvert legen, dass im Fenster des Antwortkuverts die Anschrift der Gemeindeverwaltung zu sehen ist. Legen Sie abschliessend das zugeklebte amtliche Stimmzettelkuvert ebenfalls in das Zustell- und Anwortkuvert und kleben Sie dieses auch zu. Rücksendung oder Abgabe Für die briefliche Abstimmung haben Sie die Möglichkeit, das Kuvert bis zum Ende der Urnenöffnungszeit am Abstimmungssonntag in den von der Gemeinde bezeichneten Gemeindebriefkasten (Seiteneingang Rathaus) zu werfen oder das Kuvert per Post rechtzeitig zu senden. Treffen Stimm- und Wahlzettel verspätet ein, ist die Stimmabgabe ungültig. Für eine rechtzeitige Zustellung per Post muss das Kuvert am Dienstag vor dem Abstimmungssonntag bei der Post aufgegeben werden. Das Kuvert kann auch während den Öffnungszeiten am Schalter des Gemeindebüros abgegeben werden. Die persönliche Stimmabgabe an der Urne ist jeweils am Abstimmungssonntag von 09.00 bis 10.00 Uhr möglich.
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