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Gemeinde Wettingen: Abstimmen Einweihung Holzbrücke, Reinigung

VOLKSABSTIMMUNGEN: SO STIMMEN SIE KORREKT AB

Jährlich werden Schweizerinnen und Schweizer an vier bis fünf Abstimmungswochenenden an die Urne gerufen. Für eine korrekte Auszählung der eingegangenen Stimm- und Wahlzettel ist das Wahlbüro verantwortlich. Jeweils rund 1.2 Prozent der abgegebenen Stimmunterlagen werden nicht korrekt eingereicht und müssen als ungültig von der Zählung ausgeschlossen werden. Wir zeigen Ihnen auf, wie das Stimm- und Wahlrecht korrekt ausgeübt wird.

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Text: Sandra Thut Bilder: zVg.

Es gilt: Abstimmen und Wählen ist wichtig – aber bitte richtig, respektive korrekt. Egal, ob es sich um Vorlagen auf kommunaler, kantonaler oder nationaler Ebene handelt, sind verschiedene Punkte zu beachten und einzuhalten, damit die Stimme vom Wahlbüro nicht als «ungültig» eingestuft werden muss. Die Erfahrungen aus den vergangenen Jahren zeigen auf, dass bei brieflichen Abstimmungen immer wieder ungültige Stimmen im Wahlbüro eintreffen. Es fehlen Unterschriften oder die Verpackung der verschiedenen Dokumente ist falsch. Rund 1.2 Prozent der eingereichten Stimm- und Wahlzettel fallen so ungültig weg. Dies ist einerseits schade, da die teilnehmenden Stimmbürgerinnen und Stimmbürger davon ausgehen, dass ihre Stimmen mitgezählt werden. Andererseits ist dies ganz einfach zu verhindern. Wir zeigen Ihnen hier auf, wie die Stimm- und Wahlunterlagen formell korrekt auszufüllen sind, damit alles seine Richtigkeit und vor allem Gültigkeit hat.

Zustellung Unterlagen Spätestens drei Wochen vor dem Abstimmungstermin wird Ihnen das Abstimmungsmaterial mit einem wiederverwendbaren Briefumschlag nach Hause geschickt.

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1 Öffnen des Abstimmungsmaterials Die Perforation auf der Rückseite des Kuverts vorsichtig aufreissen. Dabei den oberen und unteren Streifenrand (bitte beachten Sie die Fingermarkierungen) mit den Fingern fixieren. Auf keinen Fall einen Brieföffner verwenden. Überprüfen Sie das Abstimmungsmaterial, das aus einem oder mehreren Bro-

schüren mit den Erläuterungen, dem Antwortkuvert (derselbe Umschlag, den die Gemeinde für den Versand der Unterlagen verwendet hat), dem Stimmzettel, dem Stimmrechtsausweis und dem amtlichen Stimmzettelkuvert besteht.

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2 Ausfüllen der Stimmzettel Verwenden Sie für das Ausfüllen der offiziellen Abstimmungsunterlagen immer einen Kugelschreiber (entweder blau oder schwarz) und schreiben Sie «Ja» oder «Nein» in die vorgesehenen Felder. Falls Sie eine Frage nicht beantworten möchten, können Sie das Feld leer lassen. Der Stimmzettel wird dadurch nicht ungültig. 4 Stimmrechtsausweis unterschreiben Unterschreiben Sie den Stimmrechtsausweis an der dafür vorgesehenen Stelle. Stimmabgaben ohne unterschriebenen Stimmrechtsausweis sind ungültig.

Rund 1.2 Prozent der abgegebenen Stimmunterlagen werden nicht korrekt eingereicht und müssen als ungültig ausgeschlossen werden.

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Mit dem Einlegen der Stimmzettel in das amtliche Stimmzettelkuvert und dem Schliessen desselben wird die geheime Stimmabgabe möglich gemacht.

3 Amtliches Stimmzettelkuvert Legen Sie für die briefliche Stimmabgabe alle Stimmzettel (Bund, Kanton und Gemeinde) in das dafür vorgesehene amtliche Stimmzettelkuvert und kleben Sie es zu. Ganz wichtig dabei: Der Stimmrechtsausweis gehört nicht in dieses Kuvert. Mit dem Einlegen der Stimmzettel in das amtliche Stimmzettelkuvert und dem Schliessen desselben wird die geheime Stimmabgabe möglich gemacht.

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5 Verpacken für die Rücksendung Stimmrechtsausweis so in das Zustell- und Antwortkuvert legen, dass im Fenster des Antwortkuverts die Anschrift der Gemeindeverwaltung zu sehen ist. Legen Sie abschliessend das zugeklebte amtliche Stimmzettelkuvert ebenfalls in das Zustell- und Anwortkuvert und kleben Sie dieses auch zu.

Rücksendung oder Abgabe Für die briefliche Abstimmung haben Sie die Möglichkeit, das Kuvert bis zum Ende der Urnenöffnungszeit am Abstimmungssonntag in den von der Gemeinde bezeichneten Gemeindebriefkasten (Seiteneingang Rathaus) zu werfen oder das Kuvert per Post rechtzeitig zu senden. Treffen Stimm- und Wahlzettel verspätet ein, ist die Stimmabgabe ungültig. Für eine rechtzeitige Zustellung per Post muss das Kuvert am Dienstag vor dem Abstimmungssonntag bei der Post aufgegeben werden. Das Kuvert kann auch während den Öffnungszeiten am Schalter des Gemeindebüros abgegeben werden. Die persönliche Stimmabgabe an der Urne ist jeweils am Abstimmungssonntag von 09.00 bis 10.00 Uhr möglich.

Die Holzbrücke wurde von den beiden Gemeindeammännern Roland Kuster (Wettingen) und Martin Uebelhart (Neuenhof), Abt Vinzenz Wohlwend vom Kloster Wettingen-Mehrerau und Regierungsrat Stephan Attiger feierlich eingeweiht.

BRÜCKE IN NEUEM GLANZ

Im 13. Jahrhundert verband eine Fähre Neuenhof und Wettingen miteinander. Um eine schnellere Verbindung herzustellen, beauftragte der damalige Abt des Klosters Wettingen den Bau einer Holzbrücke. Nach turbulenten Jahrzenten, in denen die Brückenverbindung zweimal zerstört wurde, entstand 1818 die Brücke in ihrer heutigen Form. Nach rund einjähriger Bauzeit konnte die komplett sanierte Verbindung wieder der Öffentlichkeit übergeben werden.

Text: Bleona Sherifi / Julie Böckli Bilder: Marco Scharf

Bereits im Jahre 1247 wurde eine Fähre urkundlich erwähnt. Diese Fähre ermöglichte die Überquerung der Limmat über mehrere Jahrhunderte. Doch irgendwann konnte die Fähre den Erwartungen und Bedürfnissen nicht mehr genügen und ein stabiler Landweg musste erstellt werden. 1764 erteilte der damalige Abt des Klosters Wettingen dem berühmten Baumeister Hans Ulrich Grubenmann aus Teufen den Auftrag, eine Brücke zu errichten.

Nicht nur die geplante grosse Spannweite erregte Aufsehen, sondern auch die neuwertige Konstruktion der Brücke. Es war zu dieser Zeit absolut einzigartig, das Tragsystem mit zwei verzahnten und verschraubten Massivbogen aus je sechs übereinander gelegten Balken zu verbinden. Beim Departement Bau, Verkehr und Umwelt des Kantons Aargau existiert heute noch das Originalmodell im Massstab 1:40.

Die aufregende neue Brücke führte jedoch zu finanziellen Engpässen, was eine Erhöhung des Brückenzolls nach sich zog. Bereits vier Jahre später wurde die Holzbrücke 1799 durch französische Truppen während der ersten Schlacht um Zürich, vollkommen zerstört. Es wurde zwar folgend eine Notbrücke erstellt, welche aber einem Hochwasser zum Opfer fiel. Also war der Flussübergang danach wieder fast zwanzig Jahre lang nur mit der Fähre möglich.

1818 erfolgte endlich der Neubau. Diesmal in einer üblichen Bauart und einiges kürzer als der Vorgänger. Aus Kostengründen wurde die Brücke durch einen Zwischenpfeiler verkürzt. Die Spannweite beträgt noch 38 Meter. Die restliche Flussbreite wurde mit einer einfachen Holzkonstruktion überspannt, welche 1886/87 durch die bestehende Eisenkonstruktion ersetzt wurde.

Damals und bis zur Erstellung der Hochbrücke in den Jahren 1970/71 fand auch der motorisierte Verkehr seinen Weg über die Brücke. Heute kann nur noch der Fuss- und Veloverkehr die Verbindung nutzen.

2020/21 wurden die beiden Brückenteile sorgfältig instand gestellt. Dafür musste die gesamte Eisenbrücke ausgebaut und in die Werkstätte transportiert werden, wo unter anderem 6‘000 Nieten ausgetauscht wurden. Am 30. April 2022 konnte die Brücke im Beisein von Regierungsrat Stephan Attiger und Abt Vinzenz Wohlwend vom Kloster Wettingen-Mehrerau feierlich eingeweiht werden.

OHNE SIE LÄUFT EIGENTLICH FAST NICHTS!

Nach Schul- oder Arbeitsschluss beginnt für die Raumpflegerinnen der Gemeinde Wettingen die Arbeit. Sie sorgen dafür, dass für den nächsten Tag wieder alles sauber und bereit ist. Da die Raumpflegerinnen eher im Hintergrund tätig sind, stellen wir nun – stellvertretend für alle – Lucilia Aguiar in den Vordergrund. Text und Bild: Sandra Thut

Die Nutzerinnen und Nutzer der gemeindeeigenen Liegenschaften – also Schülerinnen und Schüler, Lehrpersonen, Mitarbeitende der Verwaltung aber auch Vereinsmitglieder – sind sich gewohnt, stets saubere Anlagen und Räumlichkeiten anzutreffen. Um diesen Auftrag kümmern sich neben sieben Hauswarten auch 38 Raumpflegerinnen. Im vergangenen Jahr wurden über 30‘000 Reinigungsstunden geleistet.

Lucilia Aguiar ist seit beinahe 20 Jahren für die Gemeinde Wettingen tätig. Sie übernimmt einerseits Aufgaben als Hauswartin in der Bezirkschule, andererseits aber auch Reinigungsarbeiten im Rathaus. Wer ihr begegnet, merkt, mit wieviel Freude sie unterwegs ist. Klar, die Arbeiten sind anstrengend und teilweise sicher auch unangenehm. Neben der allgemeinen Reinigung fallen auch Tätigkeiten wie die Abfallentsorgung, das Laubwischen, Schneeräumung, jäten oder auch kleinere Unterhaltsarbeiten an. Für Lucilia Aguiar steht aber der Kontakt mit den Menschen im Vordergrund. Sie schätzt die hervorragende Zusammenarbeit mit den Lehrpersonen und den Mitarbeitenden. Auch der Umgang mit den Schülerinnen und Schülern bereitet ihr grosse Freude. Teilweise muss sie die Jugendlichen zur Einhaltung der Hausordnung ermahnen oder sie bei Strafarbeiten betreuen. Dies sei aber glücklicherweise die Ausnahme.

Auch wenn Lucilia Aguiar und ihre Berufskolleginnen eher im Hintergrund tätig sind, leisten sie einen enorm wichtigen Beitrag zum Funktionieren des Betriebs Gemeinde Wettingen. An dieser Stelle sei ihnen allen der herzlichste Dank ausgesprochen!

Lucilia Aguiar (im Bild) und 37 weitere Raumpflegerinnen sorgen dafür, dass Schüler:innen, Lehrpersonen und Mitarbeitende der Verwaltung stets saubere Räumlichkeiten antreffen.

SOMMERZEIT – REISEZEIT

Sie verreisen im Sommer in die lang ersehnten Ferien? Prüfen Sie frühzeitig, ob ihre Identitätskarte oder der Reisepass noch gültig sind und erkundigen Sie sich über die Einreisebestimmungen Ihrer Feriendestination. Die Ausstellungsdauer für einen neuen Ausweis beträgt aktuell zwischen 5 bis 10 Tagen, die Wartefrist für einen Termin beim Ausweiszentrum Aargau aktuell aber 3 bis 4 Wochen. Je nach Ausweisart betragen die Gebühren zwischen 35 und 158 Franken. Wenn Sie Ihren Ausweis verloren haben oder dieser gestohlen wurde, ist dies einer schweizerischen Polizeistelle zu melden.

Nähere Informationen finden Sie beim Ausweiszentrum des Kantons Aargau.

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