VOLKSABSTIMMUNGEN: SO STIMMEN SIE KORREKT AB Jährlich werden Schweizerinnen und Schweizer an vier bis fünf Abstimmungswochenenden an die Urne gerufen. Für eine korrekte Auszählung der eingegangenen Stimm- und Wahlzettel ist das Wahlbüro verantwortlich. Jeweils rund 1.2 Prozent der abgegebenen Stimmunterlagen werden nicht korrekt eingereicht und müssen als ungültig von der Zählung ausgeschlossen werden. Wir zeigen Ihnen auf, wie das Stimm- und Wahlrecht korrekt ausgeübt wird. Text: Sandra Thut Bilder: zVg.
Es gilt: Abstimmen und Wählen ist wichtig – aber bitte richtig, respektive korrekt. Egal, ob es sich um Vorlagen auf kommunaler, kantonaler oder nationaler Ebene handelt, sind verschiedene Punkte zu beachten und einzuhalten, damit die Stimme vom Wahlbüro nicht als «ungültig» eingestuft werden muss. Die Erfahrungen aus den vergangenen Jahren zeigen auf, dass bei brieflichen Abstimmungen immer wieder ungültige Stimmen im Wahlbüro eintreffen. Es fehlen Unterschriften oder die Verpackung der verschiedenen Dokumente ist falsch. Rund 1.2 Prozent der eingereichten Stimm- und Wahlzettel fallen so ungültig weg. Dies ist einerseits schade, da die teilnehmenden Stimmbürgerinnen und Stimmbürger davon ausgehen, dass ihre Stimmen mitgezählt werden. Andererseits ist dies ganz einfach zu verhindern. Wir zeigen Ihnen hier auf, wie die Stimm- und Wahlunterlagen formell korrekt auszufüllen sind, damit alles seine Richtigkeit und vor allem Gültigkeit hat. Zustellung Unterlagen Spätestens drei Wochen vor dem Abstimmungstermin wird Ihnen das Abstimmungsmaterial mit einem wiederverwendbaren Briefumschlag nach Hause geschickt.
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1 1 Öffnen des Abstimmungsmaterials Die Perforation auf der Rückseite des Kuverts vorsichtig aufreissen. Dabei den oberen und unteren Streifenrand (bitte beachten Sie die Fingermarkierungen) mit den Fingern fixieren. Auf keinen Fall einen Brieföffner verwenden. Überprüfen Sie das Abstimmungsmaterial, das aus einem oder mehreren Bro-