Arbeitsmarkt Kultur
Die AfD-Fraktion in der Hauptstadt fordert:
Honorarmindeststandards für freie Musiker Antrag der AfD-Fraktion vom 05.03.2018, Drs. 18/0898
Die AfD-Fraktion hat die Forderungen der Deutschen Orchestervereinigung aufgegriffen und forderte den Senat mit einem Plenarantrag auf, sich für die Einhaltung von Honoraruntergrenzen für freie Musiker und Vokalsolisten in Berlin einzusetzen. Richtschnur sollen die bereits von den Berufsverbänden formulierten Mindeststandards sein. Natürlich müssen Honorare nach Musiksparten und Tätigkeitsfeldern differenziert gestaltet werden. Dort, wo öffentliche Gelder für Veranstaltungen ausgegeben werden, müssen Honorarmindeststandards eingehalten werden. Wer mit Profis arbeiten will, muss auch für Profis bezahlen.
4.2 MITBESTIMMUNGSRECHTE FÜR KÜNSTLER: BEISPIEL STAATSBALLETT BERLIN
Das Land Berlin ist seit 2014 nicht in der Lage, dem Staatsballett Kontinuität und künstlerische Perspektive zu bieten. Bereits die Ära Duato von 2014 bis 2018 erwies sich für die Künstler des Staatsballetts als in hohem Maße unbefriedigend. Das ganz große Unheil hatten der Regierende Bürgermeister Michael Müller und Staatssekretär Tim Renner 2016 dann kurz vor der Wahl mit einer kulturpolitischen Hauruckaktion gestiftet. Dem Ensemble des Staatsballetts wurde hinsichtlich der Neubesetzung der Chefposition ein Mitspracherecht gänzlich abgesprochen. Es ging dem Senat darum, einen „Versorgungsposten“ für die Choreographin Sasha Waltz zu schaffen. Diese Entscheidung war weniger künstlerisch als vielmehr politisch motiviert. Diese Entmündigung der Tänzerinnen und Tänzer war die Konsequenz einer arroganten Ahnungslosigkeit gegenüber den Traditionen und
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