Fokus
n n e w , n e t o b r Ve t i z i l p x e t h c i n t b u a l er Hinter den E-Nummern in unserem Essen verstecken sich chemische Stoffe. Viele davon sind mit grösster Vorsicht zu geniessen. TEXT
Gabriel Tinguely ILLUSTR ATIONEN
Pierina Bucher
Riboflavin (E101) ist auch bekannt als Vi tamin B2. Der natürliche, gelbe Farbstoff wird mit Hilfe von Enzymen oder Pilzen aus Milch, Eiern, Leber oder Gemüse extra hiert und ist ohne Gefahr zu konsumieren. Ein weiterer gelber Farbstoff ist das künst lich hergestellte Tartrazin (E102). Als Be standteil von Glacen, Torten oder Senf kann dessen Konsum allergische Reaktio nen, Asthma, Hyperaktivität oder Schlaf losigkeit zur Folge haben. Farbstoffe wie diese und zahlreiche andere Zusatzstoffe kommen in der indus triellen Grossproduktion von Nahrungs mitteln zum Einsatz. Doch nicht nur die Grossen peppen ihre Produkte auf. Auch viele handwerkliche Produzenten greifen in die Trickkiste der Zusatzstoffe. So ist Di methyldicarbonat (E242) ein Konservie rungsmittel, Butylhydroxytoluol (E321) dient als Antioxidans und Mononatrium glutamat (E621) verstärkt den Geschmack von Fertiggerichten. Meist werden die schwer auszusprechenden Namen als ENummern deklariert. Das «E» steht da bei für Europa und essbar. Mit der Nummer kann der Stoff ermittelt werden. Erste ENummernRichtlinien wur den 1962 für Farbstoffe eingeführt. Im Jahr 1964 folgten die Richtlinien für Kon servierungsstoffe, 1970 die für Antioxida tionsmittel und 1974 die für Emulgatoren, Stabilisatoren sowie Verdickungs und Ge liermittel. Auf der internationalen Liste der ENummern von 100 bis 1521 sind heute
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436 Plätze belegt. In der Schweiz regelt das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) deren Zulassung und Verwendung mit der Zusatzstoffeverordnung (ZuV). Ak tuell sind 324 Zusatzstoffe, eingeteilt in 24 Funktionsklassen, erlaubt. Darunter befinden sich Trennmittel und Emulga toren, Schaummittel und Schaumverhü ter genauso wie Füllstoffe. Letztere sollen einen Teil des Volumens eines Nahrungs mittels bilden, ohne nennenswert zu des sen Gehalt an verwertbarer Energie bei zutragen. Damit so ein Nahrungsmittel schmeckt, kommen entweder Süssungs mittel oder Geschmacksverstärker zum Einsatz. Nicht als Zusatzstoffe gelten Ver arbeitungshilfsstoffe wie Enzyme und Ex traktionslösungsmittel. Diese müssen auch nicht deklariert werden.
Farbstoffe machen Kinder zappelig In der vorgesehenen Konzentration und Anwendung muss ein Zusatzstoff gesund heitlich unbedenk lich sein, sagt das Ge setz. Aktuell werden die Klassierungen der 1980er und 1990erJahre von der Europä ischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (Efsa) überprüft und neu bewertet. In der EU ausgesprochene Verbote werden von der Schweiz in der Regel übernommen. Für die ENummernApp der Konsu menteninfo AG haben Mitarbeitende der Zeitschriften «KTipp», «Bon à Savoir» und «Spendere Meglio» Informationen aus 16 universitären Quellen zusammenge tragen. Von den 424 in der App gelisteten EStoffen sind 94 in der EU und der Schweiz verboten. 58 Zusatzstoffe gelten als ge →