Gemeindeblatt Brunnthal

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10 AUS DEM GEMEINDERAT

MÄRZ 2020

Protokoll der Sitzung des Bauausschusses am Mittwoch, 22. Januar 2020 Beginn: 19.30 Uhr Ende 20.10 Uhr Ort: Sitzungssaal, Rathaus A. Feststellung der Beschlussfähigkeit: 1. Ladung: Sämtliche Mitglieder wurden ordnungsgemäß geladen. Die übrigen Gemeinderatsmitglieder wurden von der Sitzung informiert. 2. Anwesenheit und Stimmberechtigung: Vorsitzender: Thomas Mayer, in Vertretung für Herrn Stefan Kern Ulla Gocke, Hilde Miner, Christina Schmidt, Sylvester Schuster, 1. Stellvertreter: Robert Huber, Vertretung für Herrn Siegfried Hauser 2. Stellvertreter: Helmut Vorleitner jun., Vertretung für Herrn Thomas Mayer Abwesende Vorsitzender: Stefan Kern, privat entschuldigt Mitglieder: Siegfried Hauser, privat entschuldigt 1. Stellvertreter: Gerda Handl, Vertretung für Herrn Thomas Mayer; privat entschuldigt Beschlussfähigkeit war gegeben. B. Eintritt in die Tagesordnung: TOP 1 Abfrage von Änderungswünschen zur Tagesordnung Der Vorsitzende erkundigt sich nach Einwänden gegen die Tagesordnung. Die Reihenfolge der TOP bleibt unverändert. TOP 2 Genehmigung der Niederschrift über die vorangegangene öffentliche Sitzung Die Niederschrift über die vorangegangene öffentliche Bauausschuss-Sitzung wird genehmigt. zugestimmt Ja: 7 Nein: 0

TOP 3 Antrag auf isolierte Befreiung BVNr. 2019/66; Errichtung eines Carports, Eichendorffstr. 12, Flst. 1258/11, Gem. Brunnthal Beschluss: Die Gemeinde stellt das Einvernehmen zum Antrag auf isolierte Befreiung vom 01.12.2019 (Posteingang 05.12.2019) her. Die erforderlichen Befreiungen (A.6, Fläche für Garagen und B.2.2 Satteldach auch für Garagen) vom Bebauungsplan werden erteilt. zugestimmt Ja: 7 Nein: 0 TOP 4 Antrag auf Vorbescheid BV-Nr. 2019/68; Errichtung eines Mehrfamilienhauses (Variante 1) mit Duplexgaragen u. Stellplätzen oder Vierspänners (Variante 2) mit Garagen u Stellplätzen, Hohenbrunnerstr. 2/Rosenheimer Landstr., Flst. 979/4, Gem. Brunnthal (bitte beachten: mehrere Beschlüsse) Beschluss: 1. Variante 1 (Mehrfamilienhaus mit 4 Duplexgaragen und 8 Stellplätzen): Die erforderlichen Befreiungen (A 3.3 Art der Nutzung, A 4.6 Anzahl der Wohneinheiten) werden erteilt. Die Errichtung eines Mehrfamilienhauses mit 8 Wohneinheiten, 4 Duplexgaragen und 8 Stellplätzen ist planungsrechtlich zulässig. zugestimmt Ja: 7 Nein: 0 2. Variante 2 (Vierspänner mit 4 Wohneinheiten, 4 Garagen und 4 Stellplätzen): Die erforderlichen Befreiungen (A 3.3 Art der Nutzung, A 5.3 Bauweise Vierspänner) werden erteilt. Die Errichtung eines Vierspänners mit 4 Wohneinheiten, 4 Garagen und 4 Stellplätzen ist planungs-rechtlich zulässig. zugestimmt Ja: 7 Nein: 0


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