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AKTUELLES AUS DEN LÄNDERN MELDUNGEN AUS DEN BUNDESLÄNDERN: Terminhinweise, Veranstaltungsrückblicke, Infos und Aktuelles.
ÖSTERREICH
COVID-19-UNTERSTÜTZUNGEN Die Förderinstrumente der Bundesregierung konnten, sofern die allgemeinen Zugangskriterien, insbesondere der Umsatzbzw. Provisionsrückgang erfüllt waren, auch von Handelsagenten beantragt werden. Viele betroffene Branchenteilnehmer konnten davon profitieren. Demnächst laufen die Antragsfristen ab. Es war sehr schwierig, sich einen Überblick über die COVID-19-Förderinstrumente der Bundesregierung zu verschaffen. Daher hat das Bundesgremium im 2. Quartal vier Webinare gemeinsam mit der Vertrauens-Steuerberatungskanzlei AREA Bollenberger organisert. Bei diesen virtuellen Veranstaltungen klärten die beiden Steuerberater Mag. Haubeneder und Mag. Riegler rund 180 Branchenteilnehmer über die Möglichkeiten auf. Das Bundesgremium hat sich erfolgreich bei den Entscheidungsträgern der Politik und Wirtschaft für eine Verlängerung der finanziellen Unterstützungsmaßnahmen über den Sommer hinaus eingesetzt. Härtefallfonds und Ausfallsbonus wurden schließlich bis Ende September verlängert. Härtefallfonds, Phase 3 Bis einschließlich 31. Oktober 2021 können Förderungen für bis zu drei Betrachtungszeiträume (Juli, August, September 2021) bei einem Umsatzeinbruch von mindestens 50 Prozent jeweils rückwirkend beantragt werden. Die maximale Förderhöhe beträgt insgesamt 7.000 Euro. Ausfallsbonus, Phase 2 Der Ausfallsbonus ist eine Kompensation für Umsatzausfälle von mindestens 50 Prozent in den Zeiträumen Juli 2021 bis September 2021. Den Handelsagenten steht eine Ersatzrate von 20 Prozent vom Umsatzausfall zu. Die Beantragung ist bis zum 15. des viertfolgenden Monats möglich. Fixkostenzuschuss, Phase 2 Handelsagenten können ab 30 Prozent Umsatzausfall für bis zu zehn Betrachtungszeiträume im Zeitraum von 16. September 2020 bis längstens 30. Juni 2021 den Fixkostenzuschuss beantragen. Eine Antragstellung ist bis 31. Dezember 2021 möglich. Informationen über ALLE Unterstützungsmaßnahmen und die Beantragungen unter
FÖRDERINSTRUMENTE Umsatzrückgang: 0 % – 29,99 %
Umsatzrückgang: 30 % – 39,99 %
Umsatzrückgang: 40 % – 49,99 %
Umsatzrückgang: 50 % – 100 %
kein Zuschuss
Fixkostenzuschuss II
Fixkostenzuschuss II + Ausfallsbonus
Fixkostenzuschuss II + Ausfallsbonus II + Härtefallfonds
handelsagenten.at
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NR. 2 // OKTOBER 21