Ärzteblatt Baden-Württemberg 02-2022

Page 7

Kammern und KV passt; später ging es beispielsweise auch darum, bei der Impfaufklärung zu unterstützten. Die Kammer nahm ihre Scharnierfunktion wahr und brachte diejenigen, die Hilfe anboten, mit denjenigen, die Unterstützung benötigten, zusammen. Insgesamt meldeten sich über 7.000 unterstützungswillige Ärztinnen und Ärzte. Mit der Zeit verfeinerte die Kammer die Prozesse weiter. Anfang 2021 stellte sie das Stellenportal „IZmed“ zur Verfügung, das ein passgenaues Zusammenfinden von Impfzentren, die ärztliches Personal benötigten, und hilfsbereiten Ärztinnen und Ärzten ermöglichte. Die Zentren konnten Stellengesuche direkt im Portal platzieren. Daraufhin konnten sich Interessenten zurückmelden und direkten Kontakt herstellen. Das fachliche Know-​ how, das umfassende Verständnis von Prozessabläufen im Gesundheitswesen und die lokale/regionale Eingebundenheit stellten sich im Pandemie­ management als große Stärken der ärztlichen Selbstverwaltung heraus. Ebenfalls zum Tragen kamen diese Stärken, als es um das Organisieren von Schutzausrüstung und Desinfektionsmittel ging. Beides waren gerade zu Pandemiebeginn knappe Güter und wurden dringend von Ärztinnen und Ärzten und ihren Teams benötigt. Auch hier konnte die Kammer im engen Austausch mit ihren Partnern im Gesundheitswesen dabei helfen, Hilfsmöglichkeiten auszuloten und vorhandene Mängel auszugleichen.

Vor dem Start der Schutzimpfungen gegen das Coronavirus ging es darum, den Aufbau der Impfzentren im Land mit zu organisieren. Zusätzlich zur ärztlichen Personalvermittlung, die die Ärztekammer durch ihr Stellenportal maßgeblich unterstützte, stellten sich noch andere Fragen: Wie sollte der Rahmen aussehen, in dem Ärztinnen und Ärzte in den Impfzentren tätig werden konnten? Was gab es organisatorisch, finanziell und rechtlich zu beachten? Auch hier war die ärztliche Selbstverwaltung in alle Planungen hinsichtlich der Rahmenbedingungen eingebunden und verschaffte ihren Mitgliedern notwendige Sicherheiten. Es gibt weitere Belege, die das Funktionieren der Kammerstrukturen zu Krisenzeiten dokumentieren: Als beispielsweise ersichtlich wurde, dass die Corona-Krise der Telemedizin große Dringlichkeit verlieh, sorgte die Selbstverwaltung für eine neue Regelung hinsichtlich der ausschließlichen ärztlichen Fernbehandlung in der ärzt­ lichen Berufsordnung. Damit machte sie den Weg dafür frei, dass Ärztinnen und Ärzte im Land ihre Patienten per Telefon, Chat und/oder Videogespräch behandeln konnten. Darüber hinaus setzte sie hinsichtlich des Bevölkerungsschutzes Akzente – etwa durch ihr Mitwirken bei der Einführung der Maskenpflicht bei der Öffnung nach der ersten „Welle“ in enger Abstimmung mit dem Sozial­ ministerium oder durch ihre Beglei-

tung von Studien zu Corona-Schutz­ impfstoffen durch die Ethikkommis­ sion der Landesärztekammer. Auch in puncto Öffentlichkeits­ arbeit war die Kammer bei Medien und in der breiten Bevölkerung stets als kompetenter Ansprechpartner gefragt, um medizinisches Wissen zu vermitteln und Zusammenhänge zu erklären. Besonders denjenigen, die ohne medizinische Vorkenntnisse plötz­lich mit Pandemiekurven, Infektionsdynamiken, Hygieneanforderungen und weiteren Fachbegriffen aus dem Gesundheitssektor konfrontiert waren, konnte auf diese Weise Orientierung in einer schwierigen Zeit gegeben werden.

Stresstest bestanden All die beschriebenen Aktivitäten legen Zeugnis davon ab, dass auf die ärztliche Selbstverwaltung – auch und gerade in Zeiten großer Belastungen – Verlass ist. Den „Corona-Stresstest“ hat sie vor allem wegen ihrer Stärken – einer Kombination aus Sachverstand, Vernetzung und regionale beziehungsweise lokale Nähe – bestanden. Damit dies so bleibt und das ärztliche Selbstverwaltungsrecht ohne staatliche Einflussnahme weiter ausgeübt werden kann, sind alle Ärztinnen und Ärzte aufgerufen, sich aktiv an der Kammerwahl 2022 zu beteiligen. Wer im ­November seine Stimme abgibt, hilft mit, die Kammer auch weiterhin schlagkräftig zu halten.

Superwahljahr 2022 in den ärztlichen Körperschaften in Baden-Württemberg

Sonderkonditionen für Wahl-Anzeigen

D

as Jahr 2022 ist ein besonderes Jahr für die Ärzteschaft in Baden-​ Württemberg. Gleich zwei Mal werden Ärztinnen und Ärzte aufgefordert sein, ihre Stimme abzugeben und über die künftige Zusammensetzung ihrer Ärzteparlamente zu entscheiden: Im Juli steht die Wahl der Vertreterversammlung der Kassen­ ärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg an, und im November beginnt die Zeit der Ärztekammerwahlen. 2022 ist damit ein „Superwahljahr“ für die Ärztinnen und Ärzte im Südwesten.

Die Herausgeber des Ärzteblattes haben beschlossen, die Schaltung von wahlbezogenen Anzeigen in bestimmten ÄBW-Ausgaben zu stark vergünstigten Sonderkonditionen zu ermöglichen, damit sich möglichst viele Wählerinnen und Wähler über die „Programmatik“ und die „Köpfe“ der Wahlbewerber informieren können. Passend zu den Wahlen in Kassen­ ärztlicher Vereinigung beziehungsweise Ärztekammer erscheinen im Juni und Juli beziehungsweise im Oktober und November in den regulären ÄBW-​

Ausgaben sogenannte „Wahlspezials“ als „Heft-im-Heft“. Darin informieren die Kassenärztliche Vereinigung be­ ziehungsweise Ärztekammer redak­ tionell über die unmittelbar anstehenden Wahlen. In diesen Wahlspezials können beispielsweise Wahllisten, Verbände und Wahlbewerber zu stark vergünstigten Konditionen für sich werben. Anzeige(n) für die „Wahlspezials“ werden beim Gentner Verlag beauftragt. Weitere Informationen:

www.ärzteblatt-bw.de

C

ÄBW 02 | 2022

67


Turn static files into dynamic content formats.

Create a flipbook
Issuu converts static files into: digital portfolios, online yearbooks, online catalogs, digital photo albums and more. Sign up and create your flipbook.
Ärzteblatt Baden-Württemberg 02-2022 by Ärzteblatt Baden-Württemberg - Issuu