Ärzteblatt Baden-Württemberg 08-2025

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Är zteblatt Baden-Württemberg

Eine

der besten

und exklusivsten Immobilienadressen für Ihre neue Wohnadresse in Stuttgart

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Stuttgart-Nord (Bestlage im Villengebiet Am Bismarckturm)

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Elegante Villa mit Einliegerwohnung, Schwimmhalle, Doppelgarage, Aufzug, Wohnfläche ca. 434 m², ca. 1.083 m² großes, ebenes Traumgrundstück, gehobene Ausstattung, Energiebedarfsausweis, Endenergiebedarfswert 117.80 kWh/(m²a), Energie effizienzklasse D, Energieträger der Heizung: Heizöl, Bj. 1982. Einzigartiger Villenklassiker in prominenter Traumlage! Kaufpreis € 3.800.000.–

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Stuttgart-Höhenlage (Bestlage mit Traumblick, Nähe Geroksruhe/Merzschule)

Stuttgart-Höhenlage (Bestlage mit Traumblick, Nähe Geroksruhe/Merzschule)

Wunderschöne, großzügige und helle Wohnetage mit Loftcharakter für gehobene Wohnansprüche sowie echtem Wohlfühlcharakter, ruhige, sonnige Südlage in Waldnähe, unverbaubarer, herrlicher Traumblick, Wohnfläche ca. 137 m², 3 ½ Zimmer, 2 moderne Bäder, exklusive, moderne Designer-Ausstattung (ein Traum in weiß!), schöner Aussichtsbalkon, Topzustand, 2 große Tiefgaragenplätze, 1 Abstellraum, sofort beziehbar!, Energieverbrauchsausweis, Endenergieverbrauchswert 143 kWh/(m²a), Energieträger der Heizung: Erdgas, Energieeffizienzklasse E, Bj. 1993. Eine sonnen- und lichtdurchflutete Stadtwohnung für Liebhaber. Kaufpreis € 910.000.–

Gerlingen

Wunderschöne, großzügige und helle Wohnetage mit Loftcharakter für gehobene Wohnansprüche sowie echtem Wohlfühlcharakter, ruhige, sonnige Südlage in Waldnähe, unverbaubarer, herrlicher Traumblick, Wohnfläche ca. 137 m², 3 ½ Zimmer, 2 moderne Bäder, exklusive, moderne Designer-Ausstattung (ein Traum in weiß!), schöner Aussichtsbalkon, Topzustand, 2 große Tiefgaragenplätze, 1 Abstellraum, sofort beziehbar!, Energieverbrauchsausweis, Endenergieverbrauchswert 143 kWh/(m²a), Energieträger der Heizung: Erdgas, Energieeffizienzklasse E, Bj. 1993. Eine sonnen- und lichtdurchflutete Stadtwohnung für Liebhaber. Kaufpreis € 910.000.–Gerlingen (Bestlage im Villengebiet Waldsiedlung)

(Bestlage im Villengebiet Waldsiedlung) Außergewöhnliche Villa mit Park und Schwimmhalle, Aufzug, Doppelgarage, Wohnfläche ca. 407 m², ca. 1.047 m² großes, ebenes Traumgrundstück, Luxus-Ausstattung, Topzustand, kernsaniert, Energiebedarfsausweis, Endenergiebedarfswert 123.1 kWh/(m²a), Energieträger der Heizung: Heizöl, Energie effizienzklasse D, Bj. 1963. Ein Traumhaus in Traumlage! Kaufpreis € 2.650.000.–

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Bauernhaus, Nähe Degerloch

Bauernhaus, Nähe Degerloch Einzigartiges, familiengerechtes und originales Bauernhaus mit separater Einliegerwohnung, herrliche, ruhige und sonnige Toplage, Baujahr 1830, eine stilgerechte Kernsanierung für höchste Ansprüche mit der Kombination aus der guten alten Zeit mit exklusiver stilvoller Ausstattung, Wohnfläche ca. 369 m², 7 Zimmer, herrliches, ebenerdiges ca. 921 m² großes Grundstück. Energieausweis liegt nicht vor, da Denkmalobjekt. Ein solches wunderschönes Liebhaberobjekt kommt nahezu nie zum Verkauf, darum sollte man sich eine solche Chance nicht entgehen lassen. Kaufpreis € 1.980.000.–

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Stuttgart-Degerloch (Eine der schönsten Villen in Bestlage auf der Waldau)

Stuttgart-Degerloch (Eine der schönsten Villen in Bestlage auf der Waldau)

Einzigartige, großzügige und herrschaftliche Altbau-Villa, derzeit als 5-Familienhaus genutzt, davon 4 Wohnungen leer und nur 1 Wohnung vermietet, nach Umbau vielseitig nutzbar, Aussichtslage in Waldnähe, Bj. 1900, Wohnfläche ca. 436 m², 17 Zimmer, ca. 1.043 m² großes, sonniges Grundstück, 3 Garagen und 2 KFZ-Stellplätze, Energieausweis liegt nicht vor, da Denkmalobjekt. Eine absolute Rarität und echter Villenklassiker! Kaufpreis € 2.780.000.–

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Stuttgart-Nord (Bestlage mit Traumblick im Villengebiet Killesberg)

Stuttgart-Nord (Bestlage mit Traumblick im Villengebiet Killesberg)

Repräsentative, großzügige und familiengerechte Einfamilien-Villa mit Einliegerwohnung, Doppelgarage, absolut ruhige und sonnige Lage im Grünen, hochwertige Ausstattung, Topzustand, Wohnfläche ca. 249 m², 6 helle Zimmer, ca. 752 m² großes, schönes Grundstück, Doppelgarage, Energiebedarfsausweis, Endenergiebedarfswert 157.4 kWh/(m²a), Energieeffizienzklasse E, Energieträger der Heizung: Erdgas, Bj. 1981. Perfekte Gelegenheit für Familie!

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Stuttgart-Höhenlage (Bestlage mit Weitblick, Nähe Geroksruhe/Merzschule)

Modernes, extravagantes und exklusives Einfamilien-Designerhaus im Stil eines klassischen Stadthauses, ruhige und sonnige Villenlage mit Weitblick, Wohnfläche ca. 200 m², ca. 618 m² großes, schönes Grundstück, Garage und 2 KfzStellplätze, moderne Designer-Ausstattung, Energiebedarfsausweis, Endenergiebedarfswert 53 kWh/(m²a), Energieeffizienzklasse B, Energieträger der Heizung: Erdgas und Solarthermie, Bj. 2020. Ein echter Architektur-Wohnklassiker. Kaufpreis € 1.650.000.–

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Stuttgart-Möhringen (Bestlage im Wohngebiet Parksiedlung) Wunderschönes, exklusives 1–2-Familienhaus mit Einliegerwohnung, Wohnfläche ca. 219 m², ca. 509 m² großes, ebenes und sonniges Grundstück, Carport und Kfz-Stellplatz, Bestzustand, umfangreich modernisiert, hochwertige Ausstattung, Energiebedarfsausweis, Endenergiebedarfswert 183.9 kWh/(m²a), Energieeffizienzklasse F, Energieträger der Heizung: Erdgas, Bj. 1952. Ein charmantes Wohlfühlhaus! Kaufpreis € 1.650.000.–

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Bietigheim bei Ludwigsburg (Toplage, Nähe historische Altstadt) Herrschaftliche, großzügige und wunderschöne Fabrikanten-Altbauvilla, Wohnfläche ca. 338 m², 9 Zimmer, ca. 1.250 m² großes, ebenes und sonniges Traumgrundstück, einzigartige und wertvolle, stilvolle OriginalAusstattung mit viel Liebe zum Detail, Garage, Stellplatz, Wohnen im Grünen, schöne Aussichtslage, Energiebedarfsausweis, Endenergiebedarfswert 200.10 kWh/(m²a), Energieträger der Heizung: Heizöl, Energieeffizienzklasse G, Bj. 1923. Ein echtes Juwel für Wohnen oder Arbeiten! Kaufpreis € 1.090.000.–

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Stuttgart-Gänsheide (Bestlage im Villengebiet, Nähe Uhlandshöhe) Einzigartige, prachtvolle JahrhundertwendeVilla, Top-Originalzustand, Stadtblick, Bj. 1906, ca. 350 m² Wohnfläche, ca. 3.100 m² traumhafter, uneinsehbarer Park, 5 Garagen, Energieausweis liegt nicht vor, da Denkmalobjekt. Ein echtes Wohnjuwel der Spitzenklasse! Kaufpreis und Details auf Anfrage.

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Im Fokus Zuwanderung & Abwanderung

Die Gesundheitsversorgung am Laufen halten

Gerade in Zeiten des Fachkräftemangels ist die Zuwanderung von Ärztinnen und Ärzten aus dem Ausland ein großer Gewinn. Sie helfen entscheidend dabei mit, die Gesundheitsversorgung hierzulande am Laufen zu halten. Allerdings bringt dies ganz eigene Herausforderungen mit sich: beispielsweise bürokratische Hürden, Sprachbarrieren sowie langwierige Anerkennungsverfahren von Berufsqualifikationen. Wie kann man die Situation hier verbessern? Und was ist – auf der anderen Seite –mit der Abwanderung von Ärztinnen und Ärzten aus dem Südwesten ins Ausland? – Die Fachkräftelücke wird dadurch nicht gerade kleiner Das Ärzteblatt Baden-Württemberg (ÄBW) nimmt in diesem Jahr auf seinen Titelseiten aktuelle Themen wie die Zu- und Abwanderung von Ärztinnen und Ärzten buchstäblich „unter die Lupe“. Es sind gewissermaßen die Megathemen und -entwicklungen, die die Ärzteschaft umtreiben und mit denen sie sich beschäftigen soll – und muss. Niemand, der den Arztberuf in der heutigen Zeit ausübt, kommt an ihnen vorbei. Umso mehr ein Grund, dass sich die ÄBW-Covermotive 2025 mit diesen ärztlichen Themen beschäftigen und ihnen die passende Optik geben. Ärztinnen und Ärzte müssen bewerten und Position beziehen, Zukunft mitgestalten und Kompromisse finden … das alles im sowieso schon stressigen Berufsalltag. Und natürlich sind auch die ärztlichen Körperschaften gefragt. Wie positionieren sich Landesärztekammer und Kassenärztliche Vereinigung in Baden-Württemberg eigentlich zu den Themen, die das ÄBW fokussiert? Wo sie beispielhaft ihre Schwerpunkte setzen und sich engagieren, wird auf Seite 465 aufgezeigt.

Ermöglicht wird die Titelblatt-Serie durch die BadenWürttembergische Bank (BW-Bank). Die Bank verdeutlicht damit ihre enge Beziehung zur Medizin und zur Ärzteschaft im Südwesten. So bieten die Beratungsspezialisten der BW-Bank seit über einem Vierteljahrhundert in ihren Finanz-Zentren Medizin kompetente Unterstützung und Beratung in allen wirtschaftlichen Fragen von Heilberuflern.

Mehr Informationen zum umfangreichen

Leistungsangebot für Heilberufler sowie zu den Kontaktdaten der Finanz-Zentren

Medizin in Ihrer Nähe erhalten Sie unter: www.bw-bank.de/heilberufe

E-Mail: heilberufe@bw-bank.de

Inhalt

Editorial

Traumjob – quo vadis? 464

Kammern und KV

Viertes Forum Organspende in Stuttgart 464

Ärztliche Zu- und Abwanderung 465

Vertreterversammlung der KVBW 466

Trauer um Dr. Gerhard Dieter 467

Einsatz von Pflegefachkräften in hausärztlichen Praxen 467

Jubiläumsmagazin der KVBW 468

Landesärztekammer gewinnt stetig neue Follower 468

Austausch von eHBA und Praxisausweis 469

FAQ zur Weiterbildungsordnung 469

Vermischtes

Namen und Nachrichten 470

Interview: „Strategisches Denken ist hilfreich“ 471

Keine elektronische Zeiterfassung bei Ärztinnen und Ärzten 472

Gewalt gehört zum Alltag in Arztpraxen 472

Veranstaltungsübersicht 474 Zum

Ärztliche Zu- und Abwanderung

Vertreterversammlung der KVBW

Bekanntmachungen

ÄrztekammerFortbildungsveranstaltungen 489

KVBWFortbildungsveranstaltungen 510

466

465 Austausch von eHBA und Praxisausweis

469

„Strategisches Denken ist hilfreich“

471

Patienten wollen auch weiterhin Ärztinnen und Ärzte aus Fleisch und Blut

Traumjob – quo vadis ?

Dr. T. Heyer

Die medizinische Versorgung in Baden-Württemberg ist immer noch sehr gut, im weltweiten Vergleich sogar exzellent. Mit fünf Universitätskliniken, zahlreichen leistungsstarken Krankenhäusern und einer gut aufgestellten ambulanten Versorgung durch niedergelassene Haus- und Fachärzte sowie Psychotherapeuten wird der Bevölkerung ein hoch qualifiziertes medizinisches Spektrum wohnortnah angeboten. Auch ein gut funktionierendes Primärarztsystem mit der Hausarztzentrierten Versorgung und angeschlossenen Facharztverträgen können wir im Musterländle anbieten, das allen Hausärzten und Patienten bereits jetzt zugänglich ist.

Medizinstudierende stehen Schlange; der Nachwuchs will Ärztin oder Arzt werden, für viele ist es der Traumjob! Dennoch wird die medizinische Versorgung in allen Bereichen immer knapper. Inzwischen sind mehr als 1.000 Hausarztsitze in Baden-Württemberg unbesetzt und 25 Prozent der Niedergelassenen wollen diesen Traumberuf vorzeitig aufgeben. Die

Transplantationsbeauftragte mit zentraler Schlüsselfunktion

Viertes

Forum

Organspende in Stuttgart

Zum vierten Forum Organspende kamen in Stuttgart Transplantationsbeauftragte sowie weitere ärztliche und pflegende Mitarbeitende aus Baden-Württemberg zusammen, die in ihren Kliniken mit den Themen „Organspende“ und „Transplantation“ befasst sind. Mit dabei war auch Dr. Wolfgang Miller, der Präsident der Landesärztekammer Baden-Württemberg. Er stellte die zentrale Schlüsselfunktion der Transplantationsbeauftragten im Prozess der Organspende im Krankenhaus heraus. Sie seien die wichtigsten Ansprechpartner sowohl für ihre Kolleginnen und Kollegen als auch für die Koordinatoren der DSO – der Deutschen Stiftung Organtransplantation, so Dr. Miller. Darüber hinaus kümmerten sich die Transplantationsbeauftragten auch um die angemessene Begleitung und Betreuung der Angehörigen von Organspendern. Um sie bestmöglich auf ihre anspruchsvolle Aufgabe vorzubereiten, bietet die Landesärztekammer gemeinsam mit der DSO regelmäßig Fortbildungen an, die von der Baden-Württemberg Stiftung unterstützt werden.

Zusammenarbeit zwischen Haus- und Fachärzten ist in den letzten Jahren aus Zeitmangel oder auch aus Überlastung immer schlechter geworden. Hausärzte stellen teilweise zu schnell Überweisungen aus und manche Fachärzte bieten vielfach noch nicht einmal auf Überweisung in dringlichen Fällen zeitnah Termine an. Über eine funktionierende Schnittstelle stationär zu ambulant wird seit Jahren viel gesprochen, aber es passiert hier nur wenig. Der Frust bei vielen Niedergelassenen und auch bei den Kollegen aus den Kliniken wird immer größer.

Tausend unbesetzte Hausarztsitze, inzwischen auch vereinzelt offene Sitze bei Fachärzten und eine Vielzahl nicht besetzter Arztstellen in den Kliniken führen zwar dazu, dass alle darüber reden, dass etwas getan werden muss, um mit den schwindenden Ressourcen und der Vielfalt der Versorgung umzugehen. Eine echte Umsteuerung findet aber nicht statt. Dabei muss das Ziel klar sein: Abbau von Krankenhausbetten, mehr Ambulantisierung, mehr Hausärzte und Erhalt der heutigen Fachärzte. Das als Masterplan für das deutsche Gesundheitswesen auszugeben und darauf alle Anstrengungen abzustellen, wäre auf Sicht sinnvoll.

Auch bemerkenswert ist, dass das Wohlbefinden von behandelnden Ärztinnen und Ärzten kaum eine Rolle in der Diskussion spielt, in einem Beruf, der täglich mit Leid und Krankheit konfrontiert wird. Stattdessen wird mit immer mehr Misstrauenskultur und Bürokratie reagiert, beispielsweise durch Prüfung von Abrechnungen und Verordnungen in Größenordnungen, die inzwischen mindestens jede Praxis im Durchschnitt einmal im Jahr mit zwar teilweise lächerlichen, aber auch existenzbedrohenden Beträgen treffen kann, und in jedem Fall mit viel Aufwand für die Praxen verbunden ist.

Auch von außerhalb werden den Niedergelassenen abstruse Vorschriften gemacht, die uns immer auch in unserer Eigenschaft als Kleinunternehmen betreffen, sei es die digitale Rechnung oder – mein persönliches „Highlight“ – die Barrierefreiheit der Praxishomepage. Auch die schlecht funktio-

nierende Digitalisierung darf in dieser Reihe nicht fehlen, die uns in den Praxen viel Arbeitszeit klaut, vor die Herausforderung der Beherrschbarkeit stellt und auf jeden Fall die Kosten immens steigen lässt. All das kommt zu der immer weiter steigenden Patientenzahl und den Anforderungen, die diese Patienten an uns stellen, hinzu. Wir befinden uns in einem Umbruchprozess, nicht nur in der medizinischen Versorgung, sondern auch gesellschaftlich. Die Ärzteschaft und ihre Teams werden immer mehr in Anspruch genommen, das „All-you-caneat“-System wird immer schwieriger finanzierbar. Eine Lösung ist bestimmt die einziehende und nicht mehr aufzuhaltende Digitalisierung – digital vor ambulant vor stationär mit digitaler Ersteinschätzung und Künstlicher Intelligenz. Das könnte die Versorgung besonders im ärztlichen Bereitschaftsdienst, aber auch im Praxisalltag deutlich entlasten. Hier gibt es viele spannende Projekte, die allerdings gerade im Transformationsprozess sehr viel Geld kosten, gegenfinanziert werden und funktionieren müssen.

Dabei steht uns der Datenschutz häufig im Weg, wobei es immer wieder erstaunlich ist, wie großzügig Patienten mit ihren eigenen Daten umgehen. Es muss daher die Frage erlaubt sein, ob die Bevölkerung diesen Datenschutz überhaupt verlangt und ob er uns in der Entwicklung inzwischen nicht eher behindert? Da gehen Theorie und Praxis doch sehr häufig auseinander.

Wichtig ist aber auch, dass die persönliche Ansprache und menschliche Empathie in unserem Beruf nicht verloren gehen dürfen. Die Patienten wollen auch weiterhin Ärztinnen und Ärzte aus Fleisch und Blut.

Die medizinische Versorgung bietet spannende Herausforderungen. Der Arztberuf ist bei unserem beruflichen Nachwuchs weiterhin sehr attraktiv, wir müssen nur dafür sorgen, dass er es auch bleibt. Die Weichen hierzu sind noch nicht richtig gestellt

Dr. Thomas Heyer Erster Vorsitzender der Vertreterversammlung der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg

Zu- und Abwanderung

In Deutschland ausgebildete Ärztinnen und Ärzte sind nicht nur hier, sondern auch in anderen Ländern geschätzt und willkommen. Die deutsche Approbation und Facharzt-Anerkennung steht nach wie vor für eine sehr hohe fachliche Qualifikation. Die Abwanderung von Ärztinnen und Ärzten ist daher immer wieder ein Thema. Umso mehr, weil sie hier in der Versorgung gebraucht werden. In den vergangenen Jahren haben jeweils 400 bis 500 Ärztinnen und Ärzte Baden-Württemberg verlassen, um ins Ausland zu gehen, rund zwei Drittel davon mit deutschem Pass. Und warum erscheint manchen die ärztliche Tätigkeit im Ausland attraktiv?

Teilweise locken höhere Gehälter als in Deutschland; die USA, die Schweiz und die skandinavischen Länder werden hier immer wieder angeführt. Andererseits sind dort teilweise die Lebenshaltungskosten deutlich höher und die Arbeitszeiten länger als bei uns. In den südlichen Ländern wie Spanien oder Italien könnte der Aspekt „Arbeiten, wo andere Urlaub machen“ eine Rolle spielen. In andere Regionen wie

beispielsweise Syrien oder Libyen zieht es Mediziner vermutlich eher aus humanitären Gründen.

Zur Wahrheit gehört aber auch, dass in den letzten Jahren immer etwa gleich viele Kolleginnen und Kollegen mit ausländischem Pass neu in BadenWürttemberg tätig wurden. Viele von ihnen kamen unter anderem aus Rumänien, aus Griechenland, aus Syrien und aus der Türkei. Dieser Zuzug bereichert mit seiner Vielfalt unsere Ärzteschaft und ist ein Teil unserer Patientenversorgung.

Bevor Ärztinnen und Ärzte aus dem Ausland überhaupt in Baden-Württemberg tätig werden dürfen, benötigen sie eine entsprechende Erlaubnis vom Regierungspräsidium Stuttgart: Ziel ist die Approbation, die dauerhaft und ohne Einschränkung die ärztliche Berufsausübung erlaubt. Die vorläufige Berufserlaubnis (für maximal zwei Jahre und beschränkt auf Tätigkeiten unter Aufsicht) ist für manche eine Chance, unser Gesundheitssystem besser kennenzulernen. Am Ende müssen die Kolleginnen und Kollegen auf kompromisslos hohem Niveau arbeiten.

Die Mehrheit der Vertragsärztinnen und -ärzte aus dem Ausland kommt aus EU-Ländern oder anderen europäischen Staaten sowie aus Ländern des Nahen Ostens. In ihren Praxen erleichtern sie ihren Landsleuten vielfach die Kommunikation: Aktuell verzeichnet unser Arztregister über 110 Fremdsprachen – darunter beispielsweise Afrikaans, Gujarati, Japanisch oder Wolof. Gemeinsam mit Medizinischen Fachangestellten, die häufig weitere Sprachen beherrschen, bieten die Ärztinnen und Ärzte ihren Patienteninnen und Patienten ein breites Spektrum an Verständigungsmöglichkeiten. –Kolleginnen und Kollegen aus vielen Herkunftsländern helfen uns heute immer mehr, Lücken in der Versorgung zu schließen. Abwanderung hier teuer ausgebildeter Ärztinnen und Ärzte tut dennoch weh. Umso wichtiger wäre es, die Rahmenbedingungen und dabei insbesondere die Honorierung unserer Arbeit hier endlich wie der so zu gestalten, dass unser Nachwuchs auch für die ambulante Versorgung hier im Land erhalten bleibt. Ist es nicht moralisch fragwürdig, Lücken in der Versorgung bei uns auf Kosten anderer Länder zu schlie ßen, in denen das eigene medizinische Personal auch dringend benötigt wird?

Vorsitzender des Vorstands der KVBW

Alle Ärztinnen und Ärzte, die nicht muttersprachlich deutsch aufgewachsen sind oder in Deutschland das Medizinstudium abgeschlossen haben, müssen eine Fachsprachenprüfung ablegen. Dabei wird anhand eines definierten Fallbeispiels eine typische Gesprächs- und Dokumentationssituation aus dem Krankenhaus- oder Praxis-Alltag simuliert. Getestet werden Hörverstehen sowie die Ausdrucksfähigkeit der Kandidaten in Wort und Schrift. Dies gilt auch für Kolleginnen und Kollegen aus Ländern, deren fachliche Examensprüfungen außer Zweifel stehen, also auch aus der EU, den USA oder vergleichbaren Ländern.

Die Ärztinnen und Ärzte aus sogenannten Drittstaaten müssen zusätzlich eine Kenntnisprüfung ablegen, bei der ihr medizinisches Fachwissen getestet wird.

Sowohl die Fachsprachen- als auch die Kenntnisprüfung werden von den Bezirksärztekammern Nordwürttemberg, Nordbaden, Südbaden und Südwürttemberg im Auftrag des Regierungspräsidiums Stuttgart durchgeführt.

Medizin ist ein internationaler Beruf. Schon immer haben Kolleginnen und Kollegen aus dem Ausland in Deutschland die Versorgung mitgetragen. Deutsche Ärztinnen und Ärzte hingegen gehen gerne ins Ausland, um Neues zu lernen und andere Kulturkreise kennenzulernen. Wenn dies vor 40 Jahren noch um 5 Prozent waren, so beträgt der Anteil heute etwa 16 Prozent, und zwar in beide Richtungen. Wir sollten das bedenken, wenn wir von Fachkräfteabwanderung ins Ausland reden und von Personalmangel im medizinischen Bereich. Wenn wir gute Arbeitsbedingungen bieten, brauchen wir uns um unsere Versorgung im internationalen Vergleich nicht zu sorgen. Wir haben einesauch weiterhin mindestens so viele Kolleginnen und Kollegen zu uns kammer

Elektronische Patientenakte, ärztlicher Bereitschaftsdienst, Förderung von Weiterbildung, etc.

Vertreterversammlung der KVBW

Im Juli traf sich die Vertreterversammlung der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg (KVBW), um über aktuelle vertragsärztliche und berufspolitische Themen zu diskutieren und wichtige Beschlüsse zu fassen.

Der KVBW-Vorstandsvorsitzende Dr. Karsten Braun informierte die Delegierten über die „neuen Köpfe“ im Bundesministerium für Gesundheit und im Gesundheitsausschuss des Bundestags. Außerdem stellte er die für die KVBW und ihre Mitglieder relevanten Vereinbarungen im Koalitionsvertrag der Bundesregierung sowie die Vorhabenplanung des Bundesministeriums vor.

In diesem Zusammenhang erinnerte Dr. Braun daran, dass die Kassenärztliche Bundesvereinigung jede Art der Förderung ambulanter Strukturen in stationären Einrichtungen durch den Krankenhaus-Transformationsfonds ablehne. Der ambulante Sektor stehe ebenso vor Investitionsbedarfen wie beispielsweise Reformen im Bereich der Akut- und Notfallversorgung sowie der Steuerung in der Regelversorgung. Für die flächendeckende Bereitstellung und den Ausbau der Versorgungsplattform 116 117 benötige es substanzielle Investitionen in die technische Infrastruktur.

Ein wichtiges Anliegen war dem KV-Chef auch der flächendeckende Einsatz der elektronischen Patientenakte (ePA). Neben negativen Erfahrungen sei allerdings positiv zu bewerten, dass die Medikationsliste der ePA einen Mehrwert bringe und dass das Eintragen des Notfalldatensatzes einfacher sei als der bisherige Weg auf der eGK. Dr. Braun wies zudem darauf hin, dass die KVBW in bestimmten Fällen ab 1. Oktober wieder ePA-Sanktionen verhängen müsse: Selbst wenn eine Praxis in der Abrechnung im vierten Quartal 2025 die volle TI-Pauschale bekomme, drohe dennoch eine einprozentige Honorarkürzung, wenn kein ePA-Nachweis erbracht werde. Nicht zuletzt deshalb betonte der KV-Chef, dass es empfehlenswert sei, in der Praxis mit der ePA zu starten, denn die dafür gegebenenfalls notwendigen Techniker stünden eher jetzt bereit und zusätzliche Updates rechtzeitig vor einer eventuellen Grip-

pewelle seien weniger schmerzhaft. So bliebe nun genügend Zeit, technische Änderungen und Mehrwerte der ePA in Ruhe kennenzulernen.

Die stellvertretende KVBW-Vorstandsvorsitzende, Dr. Doris Reinhardt, informierte die Delegierten über den aktuellen Stand zur Reform des Ärztlichen Bereitschaftsdienstes. Demnach seien die ersten Bereitschaftspraxen in Neuenbürg, Kirchheim/Teck, Bad Saulgau, Nagold, Ellwangen, Oberndorf und Backnang inzwischen geschlossen worden.

Jeder Schließung gehe eine umfangreiche Kommunikation in alle Richtungen voraus: Neben persönlichen Gesprächen mit Notfalldienst- und Kreisbeauftragten, (Ober-)Bürgermeistern und Klinikverantwortlichen habe es im ersten Halbjahr auch sieben öffentliche Informationsveranstaltungen für Bürgerinnen und Bürger gegeben. Flankierend finde eine schriftliche Kommunikation mit den Mitgliedern,

(Ober-)Bürgermeistern, Landkreis-, Gemeinde- und Städtetag, Sozialministerium, Krankenkassen und Kliniken statt. Ferner werde mit Plakaten, Flyern in verschiedenen Sprachen und Visitenkarten zur Auslage am Tresen in den Notfallpraxen über bevorstehende Schließungen informiert; zusätzlich werden entsprechende Pressemitteilungen herausgegeben und Anzeigen in den lokalen Medien geschaltet.

Die Veränderungen im Ärztlichen Bereitschaftsdienst bedingen auch eine Reform im Fahrdienst, sagte Dr. Reinhardt. Er soll bedarfsorientierter werden und neben einer Verringerung der Einsatzzeiten eine Reduzierung der Dienstzahl sowie eine Verkürzung der Dienstdauer mit sich bringen, außerdem eine gezielte Einsatzsteuerung. Als Maßnahmen der KVBW beschrieb sie die Vergrößerung der Fahrbereiche durch Zusammenschluss von bisher eigenständigen Bereichen. Bevor die Reform ab Winter 2026 greift, soll im Herbst 2025 eine Pilotphase in Mittelbaden beginnen. Die Vertreterversammlung stimmte den entsprechenden Änderungen der Notfalldienstordnung der KVBW zu.

Mit Blick auf die Sicherstellung informierte die KVBW-Vize, dass aktuell an mehreren Stellen im Land rechnerische Unterversorgung festgestellt werden musste, nämlich bei den Kinderund Jugendpsychiatern in der Region Nordschwarzwald, bei den Hautärzten im Landkreis Schwäbisch Hall sowie bei den Kinder- und Jugendärzten im Landkreis Rottweil – es werde jedoch auf allen Ebenen gegengesteuert. Insgesamt gebe es derzeit landesweit 1.090 Niederlassungsmöglichkeiten.

Die Vertreterversammlung diskutierte eingehend über die Weiterbildung und stellte in einem Beschluss fest, dass die ambulante Weiterbildung ein unverzichtbarer Bestandteil der ärztlichen Qualifikation und ein zentraler Baustein der langfristigen Sicherstellung der Versorgung sei. Daher wurde der Vorstand beauftragt, sich dafür einzusetzen, dass die Finanzierung der Weiterbildung in den Praxen künftig über externe Mittel und damit unabhängig von der Gesamtvergütung erfolgt.

Dr. K. Braun
Dr. D. Reinhardt

Trauer um Dr. Gerhard Dieter

Der langjährige Vorsitzende der Kassenärztlichen Vereinigung Südbaden, Dr. Gerhard Dieter aus Wehr, ist im Juni im Alter von 82 Jahren verstorben.

Dr. Dieter war als Internist über 40 Jahre in Wehr im Landkreis Waldshut niedergelassen. 1985 wurde er in die Vertreterversammlung der Kassenärztlichen Vereinigung Südbaden gewählt. Von 1989 bis 1996 war er Mitglied des Vorstandes der Kassenärztlichen Vereinigung Südbaden und von 1997 bis 2005 deren Vorsitzender. In der ersten Legislaturperiode der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg von 2005 bis 2010 war Dr. Dieter Mitglied der Vertreterversammlung.

Auch bei der Ärztekammer engagierte sich Dr. Dieter. Er war unter anderem Mitglied des Berufsgerichts der Bezirksärztekammer Südbaden, ärztlicher Beisitzer in

der Gutachterkommission sowie Delegierter der Vertreterversammlungen von Bezirks- und Landesärztekammer.

Dr. Dieter hat mit Sachverstand und diplomatischem Geschick auf regionaler und überregionaler Ebene die Interessen der niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte in Baden-Württemberg stets engagiert vertreten. Die Qualität in der Medizin und die Qualitätssicherung waren von Beginn an ein wichtiges Thema für ihn. Schon früh hat er sich dafür eingesetzt, die Vergütung ärztlicher Leistungen an Qualitätskriterien zu knüpfen, und er hat damit wichtige Weichen für die Weiterentwicklung der ärztlichen Honorare gestellt.

Für sein Wirken als Arzt und für sein berufspolitisches Engagement wurde Dr. Dieter im Jahr 2016 mit dem Bundesverdienstkreuz am Bande ausgezeichnet.

Innovationsfondprojekt untersucht, wie neue Versorgungsmodelle entlasten können

Einsatz von Pflegefachkräften in hausärztlichen Praxen

Wie können Pflegefachkräfte hausärztliche Praxen bei der Versorgung chronisch kranker Patienten unterstützen? Diese Frage untersucht das neue Innovationsprojekt PRIMA der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg (KVBW). In den zwanzig teilnehmenden Praxen wird die Beschäftigung von Pflegefachkräften finanziell gefördert. Das Projekt läuft bis Mitte 2027.

In vielen – meist ländlichen – Regionen ist die Sicherstellung der hausärztlichen Versorgung gefährdet. Rund 1.000 Hausarztsitze sind in Baden-Württemberg derzeit unbesetzt. Der demografische Wandel wird dieses Problem verstärken. In den kommenden Jahren gehen die „Babyboomer“ in den Ruhestand und für viele Praxen wird es keine Nachfolger geben. Gleichzeitig wächst der Anteil älterer Menschen, die medizinischer Betreuung durch eine Hausarztpraxis bedürfen. Das erhöht den Druck auf die verbleibenden Praxen.

„In unserem Innovationsfondsprojekt PRIMA untersuchen wir, wie neue

Versorgungsmodelle hausärztliche Praxen entlasten können, und lassen dies durch die Technische Universität München und das Institut für Allgemeinmedizin und Interprofessionelle Versorgung in Tübingen auch wissenschaftlich untersuchen“, erklärte KVBW-Vorstandsvorsitzender Dr. Karsten Braun zum Start.

Im Mittelpunkt stehen Pflegefachkräfte, die zum Team einer Hausarztpraxis gehören und in den Praxisalltag integriert werden. Sie übernehmen pflegerische Aufgaben und weiten so das Versorgungsspektrum der Praxen aus. Die Pflegefachkräfte werden für die Betreuung und Versorgung von chronisch Kranken eingesetzt. An ihnen soll der Effekt einer engmaschigen Begleitung und koordinierten Versorgung untersucht werden. Pro Praxis und Pflegefachkraft sind mindestens 112 chronisch kranke Patientinnen und Patienten zu betreuen.

Die teilnehmenden Hausarztpraxen sollen im Projektzeitraum neue Strukturen und Prozesse etablieren, um sich zu multiprofessionellen Primärver-

sorgungszentren weiterzuentwickeln. Im Juli starteten die Basisschulungen für die Pflegefachkräfte, danach finden drei praxisindividuelle Workshops sowie Netzwerktreffen statt.

KVBW-Vorständin Dr. Doris Reinhardt betonte die Vorteile des Projektes: „Hausarztpraxen profitieren, wenn sie multiprofessionelle Praxisstrukturen entwickeln. Findet diese Zusammenarbeit im Praxisteam statt, sind viele sinnvolle Versorgungsprozesse möglich, die letztendlich die Patientenversorgung verbessern. Durch die Beschäftigung von Pflegefachkräften können Hausärztinnen und Hausärzte die wohnortnahe ambulante Patientenversorgung noch umfassender gestalten.“

Das Projekt wird aus Mitteln des Innovationsfonds finanziert. Das beinhaltet die Förderung von Pflegefachkräften mit einer monatlichen Pauschale für projekt-, studien- und patientenbezogene Tätigkeiten. Zusätzlich können teilnehmende Hausärzte je eingeschriebenem Patienten eine PRIMA-Quartalspauschale abrechnen.

Dr. G. Dieter
Foto: sturti

Jubiläumsmagazin der KVBW

Festschriften gehören zu einem Jubiläum wie die Kerzen auf der Geburtstagstorte. In der Regel sind sie geprägt von Grußworten, historischen Rückblicken und formeller Tonalität. Die Kassenärztliche Vereinigung BadenWürttemberg (KVBW) hat sich für ihr Doppeljubiläum bewusst für etwas anderes entschieden: keine Festschrift, sondern ein Magazin. Modern. Lesenswert. Und näher an den Menschen, die zur KVBW gehören: den Mitgliedern und Mitarbeitenden. Entstanden ist ein Jubiläumsmagazin, das in Struktur, Inhalt und Gestaltung neue Wege geht. Das Magazin ist thematisch in drei Kapitel gegliedert: Gestern, Heute, Morgen. „Gestern“ beleuchtet die Geschichte der ambulanten Versorgung im Land – nicht in langatmiger Chronologie, sondern in prägnanten Rückblicken, etwa, wie es zur Fusion der vier AltKVen kam und die Psychotherapeuten

ins KV-System integriert wurden. Ein Leporello mit einem Zeitstrahl illustriert die Entwicklung des KV-Systems: 20 Jahre seit der Fusion vor 20 Jahren, 80 Jahre seit der Gründung einer Kassenärztlichen Vereinigung in Stuttgart nach dem Zweiten Weltkrieg.

Das Kapitel „Heute“ porträtiert den Versorgungsalltag: Wie arbeiten Niedergelassene unter den heutigen Rahmenbedingungen, beispielsweise der älteste niedergelassene Arzt in BadenWürttemberg oder die jüngste Psychotherapeutin? Wie sich das Selbstverständnis der KVBW verändert hat, die Selbstverwaltung organisiert ist, sich der Ärztliche Bereitschaftsdienst wandelte und welche Rolle das Sozialministerium als „Aufsicht“ der KVBW hat, sind weitere wichtige Themen.

Das Magazin zeigt auch, welche vielfältigen Aufgaben die KVBW heute leistet, angefangen von umfangrei-

chen Service- und Beratungsleistungen für die Mitglieder bis zum Kerngeschäft, der Honorarabrechnung. Am Beispiel des Ostalbkreises wird erläutert, wie die KVBW die medizinische Versorgung sicherstellt. Und der Blick in die Zukunft unter der Überschrift „Morgen“ beschäftigt sich mit den Herausforderungen, vor denen das System steht, und mit der Frage, welche Rolle die ärztliche Selbstverwaltung in Zukunft spielen kann.

Der Magazincharakter zeigt sich in der Gestaltung: Interviews, Info-Grafiken, Porträts, Bildstrecken und O-Töne wechseln sich ab. Dass der Spagat zwischen Rückblick und Ausblick, zwischen Mitgliederansprache und interner Kommunikation gelungen ist, zeigen die vielen positiven Rückmeldungen.

Auf der KVBW-Website (www. kvbawue.de) kann das Magazin heruntergeladen werden.

Öffentliche Präsenz und Mitgliederbindung auch durch Soziale Medien

Landesärztekammer gewinnt stetig

Soziale Medien sind aus dem ärztlichen Alltag nicht mehr wegzudenken. Auch Unternehmen, Behörden und weitere (öffentliche) Einrichtungen haben Facebook, Instagram, X (vormals Twitter) und Co. für sich entdeckt. Die Landesärztekammer Baden-Württemberg nutzt soziale Medien zur Flankierung ihrer vielfältigen Aktivitäten ebenfalls und intensiviert auf diese Weise ihre öffentliche Präsenz und ihre Mitgliederbindung. Sie richtet sich mit den beiden Plattformen „Instagram“ und „Mastodon“ direkt an Mitglieder sowie weitere Interessierte und hält sie auf diese Weise auf dem Laufenden – quasi „in Echtzeit“ und zeitgemäß. Was heißt das genau? Die Kammer teilt beispielsweise Gesundheitsinformationen, macht Veranstaltungen bekannt, nimmt gesundheitspolitisch Stellung oder gibt wichtige Hinweise zu aktuellen Entwicklungen für den

ärztlichen Berufsalltag. Das geht schnell und unkompliziert. Wer interessiert ist, kann dem Kammerprofil folgen und verpasst keine Neuigkeiten mehr.

Dabei verfolgt die Kammer die Strategie, durch kurze, pointierte und eingängige „Posts“ ein Thema vorzustellen und Aufmerksamkeit dafür zu erzeugen. Und gleichzeitig dazu einzuladen, sich auf der Website der Kammer dann tiefergehend darüber zu informieren. Die Landesärztekammer platziert auf ihren Social-Media-Kanälen auch regelmäßig Aktivitäten der vier Bezirksärztekammern und verhilft ihnen zu einem hohen Grad an Aufmerksamkeit.

Mit Instagram steht der Kammer ein etabliertes, reichweitenstarkes und bei jungen Ärztinnen und Ärzten beliebtes soziales Netzwerk zur Verfügung. Folglich steigt die Sichtbarkeit gerade in dieser wichtigen Zielgruppe. – Für Mastodon hat sich die Kammer

ebenfalls bewusst entschieden. Der Wechsel von der Plattform „X“ zu diesem sozialen Netzwerk erfolgte Anfang 2025; auch um ein Statement für Meinungsfreiheit, Respekt und Pluralismus zu setzen und sich von Hass und Desinformation abzugrenzen.

Die Landesärztekammer ist mit ihrer Social-Media-Nutzung am Puls der Zeit und erreicht ihre Mitglieder, auch wenn diese nicht gerade auf der Kammer-Website unterwegs sind. Und sie ist in guter Gesellschaft: Viele weitere (ärztliche) Institutionen sind inzwischen ganz selbstverständlich in den sozialen Medien zu finden.

Die Anzahl derer, die der Kammer online folgen, wächst kontinuierlich. Die ärztliche Selbstverwaltung appelliert an alle interessierten Mitglieder, ihr in den sozialen Medien zu folgen und sie auf diese Weise auch in der „virtuellen Welt“ zu stärken.

Austausch von eHBA und Praxisausweis

Ab dem 1. Januar 2026 dürfen elektronische Heilberufsausweise (eHBA) und Institutionskarten („Praxisausweise“; SMC-B) der Generation 2.0 nach Vorgabe des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik nicht mehr eingesetzt werden, da diese einen veralteten Verschlüsselungsalgorithmus verwenden. Davon ist eine große Anzahl der derzeit in Anwendung befindlichen elektronischen Heilberufsausweise und Praxisausweise/Institutionskarten betroffen.

Ein Austausch dieser Karten ist noch im Laufe dieses Jahres erforderlich. Im Wesentlichen handelt es sich dabei einerseits um Praxisausweise der Anbieter D-Trust/Bundesdruckerei, DGN/medisign und T-Systems und andererseits um eHBA der Anbieter D-Trust/Bundesdruckerei und DGN/ medisign.

Nur die Karten der Nachfolgegeneration 2.1 verfügen über einen zusätzlichen Verschlüsselungsalgorithmus, der nicht nur dem aktuellen Stand der Technik entspricht, sondern auch die Zukunftsfähigkeit und Performance der Telematikinfrastruktur gewährleistet. Die Kartengeneration ist auf der Rückseite des elektronischen Heilberufsausweises, oben rechts unter dem CE-Zeichen vermerkt und kann mit einem Blick geprüft werden: Für Karten der Generation 2.1 ist kein Austausch notwendig.

Die Karten-Anbieter werden die betroffenen Ärztinnen und Ärzte beziehungsweise Praxen in mehreren Informationswellen gezielt anschreiben und über das notwendige Vorgehen informieren. Die Verfahren zum Kartentausch unterscheiden sich im Detail zwischen den Anbietern.

Welche Karten müssen getauscht werden?

Grundsätzlich sind vom Austausch die eHBA- und SMC-B-Karten der Anbieter D-Trust, Medisign und T-Systems betroffen. Auf deren Rückseite ist die Kartenversion vermerkt. Alle Karten, die nicht die Kennzeichnung G2.1 tragen (heißt: entweder „G2“ oder keine Generationskennung), sind vom Tausch betroffen.

Betroffen können auch Karten von SHC sein, selbst wenn sie die Kennzeichnung 2.1 tragen; einige dieser Karten müssen ebenfalls ausgetauscht werden.

Häufig gestellte Fragen und dazugehörige Antworten

Die Landesärztekammer BadenWürttemberg hat ihre Sammlung mit häufig gestellten Fragen zur Weiterbildungsordnung 2020 und dazugehörigen Antworten jetzt komplett überarbeitet. Weiterzubildende Ärztinnen und Ärzte sowie zur Weiterbildung Befugte finden dort sehr informative Details sowie Fragen und Antworten zu folgenden Themen: Allgemeine Fragen zur Weiterbildung,

Das elektronische Logbuch (eLogbuch), Weiterbildung im Ausland, EURecht, Weiterbildung in der Facharztkompetenz Allgemeinmedizin, Antrags- und Prüfungsverfahren sowie Weiterbildungsbefugnis und Pflichten der/des zur Weiterbildung befugten Ärztin/Arztes. Ziel der Weiterbildung ist der geregelte Erwerb eingehender Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten für definierte ärztliche Tätig-

Sofern der eHBA beziehungsweise die SMC-B rechtzeitig getauscht wird, hat die Umstellung keine Auswirkungen auf den lau fenden Betrieb von TI-Anwendungen. Frühzeitige Reaktion sichert somit die berufliche Handlungsfähigkeit und entlastet zugleich die Ärztekammer und die Kassenärztliche Vereinigung im Hinblick auf die Freigabeprozesse.

Auf den Websites der Landesärztekammer Baden-Württemberg (www.aerztekammer-bw.de/ehba) und der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg (www. kvbawue.de/smc-b sowie www. kvbawue.de/ehba) sind weiterführende Informationen zum Kartentausch zu finden.

Austausch von weiteren zertifikatsgebundenen Komponenten Neben dem Austausch von eHBA und SMC-B können auch Konnektoren und SMC-KT von einem Austausch oder Update vor Jahresende betroffen sein. Dies sollte frühzeitig mit dem IT-Dienstleister oder PVS-Anbieter geklärt werden, um Ausfälle zu vermeiden.

Hierzu hat die gematik eine eigene Themenseite (www.gematik.de/ telematikinfrastruktur/rsa2ecc-migration) veröffentlicht.

Bin ich vom eHBA-Tausch betroffen?

Die Landesärztekammer Baden-Württemberg hilft ihren Mitgliedern dabei, zu erkennen, ob individueller Handlungsbedarf besteht: Mit wenigen Mausklicks lässt sich das auf der Kammer-Website allgemein überprüfen; kurzgefasste Informationen zeigen fallweise notwendige Schritte auf. – Darüber hinaus hilft auch eine Sammlung häufig gestellter Fragen und dazugehöriger Antworten.

keiten nach Abschluss der Berufsausbildung, also nach der Approbation. Die Weiterbildung erfolgt im Rahmen mehrjähriger Berufstätigkeit unter Anleitung zur Weiterbildung befugter Ärztinnen und Ärzte. Sie wird grundsätzlich mit einer Prüfung abgeschlossen.

Weitere Informationen: www.aerztekammer-bw.de/ weiterbildung

Neue Ämter und wichtige Auszeichnungen

Namen und Nachrichten

Wichtiges Amt für Prof.

Döhner

Prof. Dr. Konstanze Döhner, Oberärztin und Leiterin der Sektion Myeloische Neoplasien an der Klinik für Innere Medizin III am Universitätsklinikum Ulm, hat die Präsidentschaft der Europäischen Fachgesellschaft für Hämatologie übernommen. Seit vielen Jahren befasst sie sich schwerpunktmäßig mit der Entschlüsselung der genetischen Grundlagen und deren Bedeutung für die Versorgung von Patientinnen und Patienten mit Leukämien sowie der Entwicklung von personalisierten Behandlungsstrategien.

Schiller-Medaille für K. Rinkel

In Würdigung seiner Verdienste um die Ärzteschaft im Südwesten wurde Klaus Rinkel, langjähriger Vorsitzender des Hartmannbundes Baden-Württemberg, mit der Friedrich-Schiller-Medaille ausgezeichnet. Herr Rinkel ist seit 1985 Mitglied im Hartmannbund und seit 2009 Landesvorsitzender in Baden-Württemberg und auf Bundesebene aktuell erster Beisitzer im Geschäftsführenden Vorstand. Daneben ist er Vorsitzender der Friedrich-Thieding-Stiftung. Bis zu seinem Eintritt in den Ruhestand im Dezember 2024 war er als Leiter der Region Südwürttemberg im Medizinischen Dienst tätig.

Präsidentenamt für Prof. Hoffmann

Die Deutsche Gesellschaft für Hals-Nasen-Ohrenheilkunde, Kopf- und Hals-Chirurgie hat einen neuen Präsidenten: Prof. Dr. Thomas Hoffmann, Ärztlicher Direktor der Klinik für Hals-Nasen-Ohrenheilkunde, Kopf- und Halschirurgie am Universitätsklinikum Ulm. Er hat damit auch die Leitung des Jahreskongresses im Mai 2026 in Ulm inne, der unter dem Motto „Faszination Kopf-Hals-Chirurgie“ stehen wird und Expertinnen und Experten aus dem In- und Ausland zusammenbringt.

Robert-Koch-Medaille

in Gold für Prof. Haller

Der Virologe Prof. Dr. Otto Haller, ehemaliger ärztlicher Direktor der Abteilung Virologie am Institut für Medizinische Mikrobiologie und Hygiene des Uniklinikums Freiburg, hat im Laufe seiner beeindruckenden Karriere bahnbrechende Beiträge zur Infektionsforschung an der Schnittstelle von Virologie und Immunologie geleistet. Für seine herausragenden Leistungen wurde er im November mit der Robert-KochMedaille in Gold geehrt – einer der renommiertesten Auszeichnungen im Bereich der Infektionsforschung. Damit wird auch seine lebenslange Hingabe an die Wissenschaft und die Verbesserung der menschlichen Gesundheit gewürdigt.

Signal in Rot

Ein leuchtend roter Teich mitten im Klinikpark: Mit dieser spektakulären Aktion hat das Universitätsklinikum Freiburg am Weltblutspendetag ein weithin sichtbares Zeichen gesetzt – und auf die lebensrettende Bedeutung von Blutspenden hingewiesen. Ein Patient, der auf Blutspenden angewiesen ist, eine regelmäßige Spenderin und Klinikvertreter färbten den Teich symbolisch mit roter, ökologisch unbedenklicher Lebensmittelfarbe.

Hohe Auszeichnung für Prof. Laszig

Die Deutsche Gesellschaft für Hals-Nasen-Ohren-Heilkunde hat Prof. Dr. Roland Laszig, ehemaliger Direktor der Klinik für Hals-Nasen-Ohrenheilkunde des Universitätsklinikums Freiburg, die Ehrenmitgliedschaft verliehen. Damit wurde nicht nur sein wissenschaftlicher Verdienst für die HNO-Heilkunde gewürdigt, sondern auch seine vielen Jahre in führender Funktion innerhalb der Fachgesellschaft – unter anderem als deren Präsident und Generalsekretär.

Hohe Auszeichnungen für Prof. Bittner

Prof. Dr. Reinhard Bittner, ehemaliger Chefarzt am Marienhospital Stuttgart, ist von der Deutschen Gesellschaft für Allgemein- und Viszeralchirurgie mit der LangenbuchKehr-Medaille ausgezeichnet worden. Außerdem hat ihn die Europäische Herniengesellschaft EHS für sein Lebenswerk geehrt. In der Laudatio hieß es, sein Unterricht minimal-invasiver Techniken und Hunderte von Studien und Veröffentlichungen hätten die Versorgung von Patienten mit Bauchwandhernien erheblich beeinflusst und verbessert.

Preis für hepatologische Publikation

Dr. Suchira Gallage vom M3 Research Center des Universitätsklinikums Tübingen und Dr. Adnan Ali vom Deutschen Krebsforschungszentrum wurden für eine gemeinsame wegweisende Veröffentlichung mit dem mit 10.000 Euro dotierten „Preis der Deutschen Leberstiftung“ ausgezeichnet. Es handelt sich um eine grundlagenwissenschaftliche Publikation, die sich mit der möglichen Wirkung des intermittierenden Fastens auf die metabolisch bedingte Steatohepatitis und das daraus resultierende Hepatozelluläre Karzinom beschäftigt.

Prof. Dr. K. Döhner
K. Rinkel
Prof. Dr. T. Hoffmann

Interview · Dr. Scherer sieht Parallelen zwischen Fechtsport und Arztberuf

„Strategisches Denken ist hilfreich“

Im Fechten geht es neben Technik und Geschicklichkeit häufig auch um kluge Worte und taktische Raffinesse. Dr. Sandra Scherer aus Schorndorf ficht seit über 30 Jahren für den Polizeisportverein Stuttgart (PSV) und trainiert inzwischen auch den sportlichen Nachwuchs. Mit der Fachärztin für Neurologie sprach ÄBW-Chefredakteur Dr. Oliver Erens.

Fechten gehört neben Boxen und Ringen zu den ersten Wettbewerben der Menschheit. Wie sind Sie selbst dazu gekommen?

Dr. Scherer: Damals hatte ich noch keinen „festen Sport“ und ein Freund von mir hat mich mit zum PSV genommen. Am Abend stand ich dann zu Hause mit dem Messerwetzstab im Schlafzimmer meiner Eltern, um das Erlernte zu üben – da hatte mich das „Fechtvirus“ schon infiziert.

Sie blicken auf acht Erste Plätze bei verschiedensten Wettkämpfen zurück. Welches war Ihr schönster sportlicher Erfolg?

Dr. Scherer: So einen ganz speziellen einzelnen Erfolg kann ich gar nicht benennen. Die Titelsiege waren natürlich schön, aber Spaß machten auch immer Erfolge in der Mannschaft, mit der ich mehrmals den Deutschlandpokal gewonnen habe. Dann war ich auch noch Europameisterin der Medizinberufe, hier sicherlich erwähnenswert. Aber als den größten sportlichen Erfolg sehe ich eigentlich, dass ich immer noch aktiv dabei bin und die aufstrebende Jugend auch das ein oder andere Mal bezwinge.

Man sagt, Technik, Geschicklichkeit und kluge Worte seien beim Fechten wichtig. Auch bei Ihrer Arbeit als Neurologin?

Dr. Scherer: Strategisches Denken ist sicher in beiden Bereichen hilfreich. Das Sportfechten zeichnet sich aber insbesondere auch durch Reaktions-

Dr. S. Scherer

vermögen und Schnelligkeit aus, wie auch das Erkennen des richtigen Moments. Das benötige ich in meinem Arbeitsalltag in der ambulanten Sprechstunde dann doch meist weniger. Aber ja, wenn man bedenkt, dass man im Fechtsport durch kritisches Abwägen zum Ziel kommt, gibt es sicher Parallelen zur Arbeit in der Neurologie, auch wenn die Geschwindigkeit beim Fechten eine deutlich andere ist. Abgesehen davon sind es aber auch beides Bereiche, in denen man aus meiner Sicht immer offen für Neues bleiben sollte und nie auslernt.

Wie gelingt es Ihnen, Hobby, Beruf und Familie unter einen Hut zu bringen?

Dr. Scherer: Das frage ich mich ehrlich gestanden auch manchmal. Denn während ich noch ab und an

selbst das Florett schwinge, bin ich in meinem Heimatverein, dem PSV Stuttgart, auch schon viele Jahre als Funktionärin und Trainerin tätig und stehe bis zu dreimal wöchentlich in der Fechthalle, um Kindern das Fechten beizubringen. Das macht mir große Freude und es bereichert mich sehr, die Kinder in ihrer Entwicklung –sportlich wie auch menschlich – zu begleiten. Denn der Fechtsport fördert ja nicht nur die Athletik und Schnelligkeit, sondern auch Selbstbeherrschung und -reflexion sowie Körperwahrnehmung. Außerdem lernt man neben Zielstrebigkeit auch den Umgang mit Niederlagen.

Gerade diese Vielfalt übt auf mich eine Faszination aus, weshalb ich gerne Zeit in diesen schönen Sport investiere und an anderer Stelle Abstriche mache. Zumal auch meine älteste Tochter mittlerweile zum Fechten gefunden hat.

Ich denke, um bei all den Aktivitäten auch Familie und Beruf nicht zu kurz kommen zu lassen, ist es wichtig, dass ich eine gewisse Ausgewogenheit schaffe, in allen Bereichen ein paar Abstriche mache und trotzdem überall auf einem „Niveau“ bleibe, mit dem ich noch zufrieden bin. Mein großartiger Ehemann unterstützt mich hierbei in all meinem Tun. So kann ich meinem Hobby nachgehen, arbeite in Teilzeit im Angestelltenverhältnis und gemeinsam schaffen wir dann aber auch Freiräume für Familienzeit mit vielen Ausflügen in die Natur.

Foto: Eric Spennemann
Foto: Ludwig Kühner

Keine elektronische Zeiterfassung bei Ärztinnen und Ärzten

An den Universitätskliniken der Länder kommt es zu massiven Verstößen gegen tarifvertragliche Vereinbarungen zur Arbeitszeiterfassung. Das geht aus einer bundesweiten Befragung des Marburger Bundes von rund 3.500 Ärztinnen und Ärzten an landeseigenen Unikliniken hervor. In Baden-Württemberg lag die Beteiligung bei über 25 Prozent; die Ergebnisse liefern demnach ein belastbares Abbild der beruflichen Situation der angestellten Ärztinnen und Ärzte an Unikliniken.

Auf die Frage „Wie wird Ihre Arbeitszeit aktuell erfasst?“ gaben im Südwesten nur 3 Prozent der Befragten an, dass ihre Arbeitszeit tarifvertragskonform „elektronisch und manipulationsfrei“ (beispielsweise über ein Zeiterfassungsterminal) dokumentiert wird. Bei knapp 79 Prozent findet lediglich eine digitale Dokumentation statt, zum Beispiel von Soll-Arbeitszeiten in Dienstplanprogrammen, weitere 15 Prozent

dokumentieren die Arbeitszeit manuell, also handschriftlich oder in einer Excel-Liste, und bei 3 Prozent der Befragten findet gar keine Erfassung statt.

Bei fast der Hälfte aller badenwürttembergischen Befragten (47 Prozent) kommt es trotz Mitteilung an die Vorgesetzten vor, dass geleistete Stunden unberücksichtigt bleiben. Als Auswirkungen der unzureichenden Arbeitszeiterfassung auf Arbeitssituation und Privatleben wurden hier genannt: weniger Erholungszeit, finanzielle Nachteile, sinkende Motivation, Gefährdung der Work-Life-Balance und Burnout; nur 9 Prozent gaben keine Auswirkungen an.

„Es ist ein Skandal, dass die große Mehrheit der Unikliniken mutwillig gegen die Vorschriften im Tarifvertrag verstößt, die eine elektronische Erfassung der gesamten Anwesenheitszeit – abzüglich tatsächlich genommener Pausen – verlangt“, sagte Dr. Susanne Johna, die Vorsitzende des Marburger

Psychische Belastung steigt | Mehr strafrechtlicher Schutz gefordert

Bundes. „Teilweise hat dieser Rechtsbruch den Charakter einer Manipulation mit System. Pro Woche werden Zehntausende von geleisteten Überstunden von Ärztinnen und Ärzten an den Unikliniken nicht anerkannt und folglich auch nicht bezahlt. Es geht hier um mehr als Minutenzählerei. Es geht um Arbeitszeit, die unsichtbar gemacht wird. Um Überstunden, die nicht bezahlt werden. Um Arbeitsschutz, der auf dem Papier steht, aber in der Realität unbeachtet bleibt. Und es geht um Ärztinnen und Ärzte, die mangels ordentlicher Zeiterfassung Höchstarbeitszeitgrenzen überschreiten, weil sie sich ihren Patienten und ihrer Arbeit verpflichtet fühlen. Es darf deshalb auch nicht verwundern, dass viele Ärztinnen und Ärzte diese Praxis an den Unikliniken als Geringschätzung ihrer Arbeit empfinden. Im Interesse dieser Mitglieder werden wir gegen den Rechtsbruch der Arbeitgeber vorgehen. Verträge sind einzuhalten!“

Gewalt gehört zum Alltag in Arztpraxen

Der fachübergreifende Ärzteverband MEDI Baden-Württemberg hat eine Umfrage zur verbalen und körperlichen Gewalt in den Praxen seiner Mitglieder durchgeführt. Die Ergebnisse sind alarmierend: In rund jeder sechsten Praxis wurde sowohl verbale als auch körperliche Gewalt erlebt. Der Ärzteverband fordert mehr strafrechtlichen Schutz für Praxen.

67 Prozent der Befragten gaben an, dass sie Erfahrungen mit verbaler Gewalt gemacht haben, 16 Prozent haben sowohl verbale als auch körperliche Gewalt bereits in ihrer Praxis erlebt. Die Untersuchung zeigt: Gewalterfahrungen kommen bei über der Hälfte der Befragten regelmäßig mindestens einmal im Monat vor, bei fast jeder fünften Praxis sogar zweimal bis viermal im Monat.

„Gewalt ist nicht nur ein Thema in den Kliniken und im Rettungsschutz,

sondern gehört längst auch zum Alltag in unseren Praxen.

Das zeigen nicht nur unsere täglichen Erfahrungen, sondern das bestätigt auch unsere aktuelle Umfrage. Und das ist mehr als beunruhigend. Deshalb brauchen wir dringend mehr strafrechtlichen Schutz“, mahnte der MEDI-Vorsitzende Dr. Norbert Smetak. MEDI fordert eine Erweiterung des Paragrafen 115 Absatz 3 des Strafgesetzbuches. Der besondere strafrechtliche Schutz für den Rettungsdienst und ärztlichen Notdienst müsse auch für medizinisches Personal außerhalb der Notfallversorgung in den Arztpraxen gelten. Denn Gewalt belaste Praxisteams nachhaltig. Auch das zeigt die Umfrage: 39 Prozent der Befragten nennen anhaltende psychische Belastungen nach Gewalterfahrungen, elf Prozent sogar die Notwendigkeit

einer eigenen ambulanten ärztlichen Behandlung.

Die Gründe für die steigende Gewaltbereitschaft sehen ein Drittel der Befragten in der zunehmenden Respektlosigkeit der Patientinnen und Patienten. Mehr als jeder Vierte nennt auch den steigenden Versorgungsdruck und die Anspruchshaltung der Patientinnen und Patienten als Grund für diese Entwicklung.

Immer mehr Praxen bereiten sich auf Eskalationen vor: Fast 50 Prozent haben laut Umfrage bereits Kommunikationsseminare mit ihren Praxisteams besucht. Fast jede vierte Praxis setzt bauliche Maßnahmen um, 15 Prozent vereinbaren laut Umfrage Codewörter. Rund acht Prozent der Praxen haben Hausverbote ausgesprochen. Auch Pfeffersprays liegen für den Notfall in einzelnen Praxen bereit.

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Dr. med. Kirstin Luppe

Zusatzweiterbildung Psychotherapie (tiefenpsychologisch) 2025 – 2027 | 7 Blöcke

Medizinische Hypnose, Teil 1 – Grundkurs – ONLINE

Dr. Charlotte Wirl

Intensivkurs Psychosomatische Grundversorgung in der Frauenheilkunde 50 Std. (20 Std. Theorie, 30 Std. verb. Intervention) plus 10 Std. Balint

08. – 13. 12. 2025

20. – 21. 02. 2026

24. – 25. 04. 2026

08. – 09. 05. 2026

25. – 26. 09. 2026

27. – 28. 11. 2026

Intensivkurs Psychosomatische Grundversorgung 50 Std. (20 Std. Theorie, 30 Std. verb. Intervention) plus 10 Std. Balint

Achtsamkeitskurs für Ärzte –Grundkurs

Dr. med. Marianne Schmidt

Medizinische Hypnose, Teil 1 – Grundkurs

Dipl.-Psych. Dr. rer. nat. Klaus Hönig

Medizinische Hypnose, Teil 2 – Aufbaukurs

Dr. Charlotte Wirl

Achtsamkeitskurs für Ärzte –

Aufbaukurs

Dr. med. Marianne Schmidt

Medizinische Hypnose, Teil 2 – Aufbaukurs

Dipl.-Psych. Dr. rer. nat. Klaus Hönig

Freiburg i. Brsg. 1660,– € inkl. Fachliteratur und Tagungspauschale

Freiburg i. Brsg. 450,– € inkl. Tagungspauschale

Freiburg i. Brsg. 1.634,– € pro Block inkl. Fachliteratur und Tagungspauschale

Freiburg i. Brsg. 410,– € inkl. Tagungspauschale

Freiburg i. Brsg. 1660,– € inkl. Fachliteratur und Tagungspauschale

Freiburg i. Brsg. 1660,– € inkl. Fachliteratur und Tagungspauschale

Freiburg i. Brsg. 480,– € inkl. Tagungspauschale

Freiburg i. Brsg. 480,– € inkl. Tagungspauschale

Freiburg i. Brsg. 450,– € inkl. Tagungspauschale

Freiburg i. Brsg. 480,– € inkl. Tagungspauschale

Freiburg i. Brsg. 480,– € inkl. Tagungspauschale

AK PSM e. V., Universitätsklinikum Freiburg, http://www.psychosomatik-weiterbildung.de Tel.: 0761-48 89 95 53

AK PSM e. V., Universitätsklinikum Freiburg, http://www.psychosomatik-weiterbildung.de Tel.: 0761-48 89 95 53

AK PSM e. V., Universitätsklinikum Freiburg, http://www.psychosomatik-weiterbildung.de

Tel.: 0761-48 89 95 53

AK PSM e. V., Universitätsklinikum Freiburg, http://www.psychosomatik-weiterbildung.de Tel.: 0761-48 89 95 53

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AK PSM e. V., Universitätsklinikum Freiburg, http://www.psychosomatik-weiterbildung.de Tel.: 0761-48 89 95 53

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F ortbildung , S eminare & K ongre

TERMIN THEMA

Curricula

19. / 20. 09. 2025

17. / 18. 10. 2025

05. / 06. 12. 2025

06. / 07. 02. 2026

17. / 18. 04. 2026

15. / 16. 05. 2026

Beginn 24. 10. 2025

SKiP

13. / 14. 02. 2026 und 26. / 27. 06. 2026

Incl. Praxistag am 09. 05. 2026 zur Existentiellen Psychotherapie

„Psychosomatische Grundversorgung“ Komplettkurse incl. 30 h Balintgruppen

(= sog. 80 Std. Kurs) befugt und zertifiziert von LÄK und KV

Für Facharztprüfungen u. EBM-Ziff.: 35100 + 35110; Auch für Akupunktur – u. Schmerzstörung an insg. 4 Wochenenden Freitagnachmittag/Samstags ganztags

Ärztliche Weiterbildung:

Zusatztitel „Psychotherapie“ nach der aktuellen WBO 2020

Insg. über ca. 2 Jahre ca. alle 4 Wochen, Freitag/Samstag und Mittwochabend und optional Dienstagabend, incl. allen WBO-Modulen

Workshop „Spirituelle Kompetenzen in der Psychiatrie, Psychotherapie, Psychosomatik“ (SKiP6) entsprechend Empfehlung

SGB V § 2 Abs. 5 und OPD – orientiert am biopsychosozialen Modell –zertifiziert, komplett neu überarbeitet, EBM-basiert und an der Praxis orientiert

Auch für Pflegepersonal und Psychologen geeignet.

ORT

Anfragen und Anmeldungen über  Homepage www.afpp.de

> Anmeldungsanfrage

Die Kurse finden als Online-Live-Veranstaltungen statt –befugt und  zertifiziert

Die Termine finden teils als Online-Live-Veranstaltung, teils als Präsenzveranstaltung in Pforzheim statt –befugt und zertifiziert

Details/Anfragen und Anmeldungen über  Homepage www.afpp.de

Details/Anfragen und Anmeldungen über Homepage www.afpp.de

Die Termine finden als Präsenzveranstaltung in Pforzheim statt

Der Workshop ist befugt und zertifiziert

VERANSTALTER

AfPP

Akademie für Psychotherapie

Dr. med. W. Polster, Gründer der Akademie Schubertstraße 20, 75331 Engelsbrand

Auskünfte: F. Schleucher (Sekretariat) Tel. 0151-68548753

E-Mail: schleucher.frauke@afpp.de info@afpp.de, www.afpp.de

Fax: 07941-2070061

AfPP

Akademie für Psychotherapie

Dr. med. H. Scheiblich (Kursleiter)

Altensteiger Straße 27, 72227 Egenhausen

Auskünfte:

L. Wendorf (Sekretariat) Tel. 0151-72459745

E-Mail: luisa.wendorf@afpp.de info@afpp.de, www.afpp.de

AfPP

Akademie für Psychotherapie

Dr. med. H. Scheiblich (Kursleiter) Altensteiger Straße 27, 72227 Egenhausen Auskünfte: L. Wendorf (Sekretariat) Tel. 0151-72459745

E-Mail: luisa.wendorf@afpp.de info@afpp.de, www.afpp.de

Telefon 0711 / 63672-827 Fax 0711 / 63672-760

Rudolf Beck

Telefon 0711 / 63672-861 Fax 0711 / 63672-760

F ortbildung , S eminare & K ongre

TERMIN THEMA ORT

Kurs 2:

26. – 28. 09. 2025

Kurs 3:

17. – 19. 10. 2025

Kurs 4:

14. – 16. 11. 2025

10. – 11. 10. 2025

(I. Basis)

28. – 29. 11. 2025

(II. Aufbau)

06. – 07. 02. 2026

(III. Vertiefung)

(je 16 Std.; Kosten 380 €, Fortbildungspunkte: 21)

05. – 06. 12. 2025

(je 16 Std.; Kosten 380 €, Fortbildungspunkte: 21)

Psychosomatische Grundversorgung 4 WE-Seminare (inclusive Balint-Gruppe) mit KV- und ÄK-Anerkennung

69115 Heidelberg

Hybridveranstaltung (sowohl online als auch in Präsenz)

VERANSTALTER

Dr. Olschewski-Hattenhauer und Dr. Valerie Elsässer Tel. (0 62 21) 16 35 24

E-Mail: info@ol-ha.de www.ol-ha.de/kurstermine.html

18. 10. 2025 –07. 02. 2026

Mischung aus Präsenz, Live-online+ E-Learning

Modul 2: 13. – 15. 11. 2026

Medizinische Hypnose (I – III)

Moderne Hypnose-Interventionen zur Kontrolle akuter und chronischer Schmerzen, Symptom-Reduktion bei psychosomatischen Störungen, Angst- und Schlafstörungen. Als Zweitverfahren im Rahmen der Weiterbildung Psychotherapie (Entspannungsverfahren) anerkannt.

Hypno-systemische Selbststeuerung

Eine kompakte Auswahl praktischer Methoden der Selbststeuerung aus moderner Hypnose und Health-NLP der zweiten und dritten Generation zur Verwirklichung selbstkongruenter Ziele, Weiterentwicklung von Potenzialen, Gestaltung von Veränderung, Regulation von Emotionen, Entscheidungssicherheit und Verbesserung der Energiebilanz im Alltag.

BÄK-Curriculum

Geriatrische Grundversorgung (60 UE) unter der Kursleitung von Prof. Dr. med. Clemens Becker

79098 Freiburg

Praxis PD Dr. Ross

Luisenstraße 6

Auskunft / Anmeldung:

Tel. (07 61) 7 07 73 21

Fax (07 61) 7 07 73 22

79098 Freiburg

Praxis PD Dr. Ross Luisenstraße 6

Auskunft / Anmeldung:

Tel. (07 61) 7 07 73 21

Fax (07 61) 7 07 73 22

Praxis PD Dr. Ross Luisenstraße 6

79098 Freiburg

E-Mail: Dr-Ross@web.de Web: www.per-sono.de

Modul 1:

29. – 30. 11. 2025

Modul 2:

24. – 25. 01. 2026

Modul 3:

18. – 19. 04. 2026

Modul 4: 13. – 14. 06. 2026

Spezielle Schmerztherapie 100 % Live-Online-Seminar Kompletter Lehrgang 80 UE Fachliche Leitung:

Prof. Dr. med. Matthias Karst –Medizinische Hochschule Hannover

Psychosomatische Grundversorgung Lehrgang inkl. Balintgruppen (80 UE, 50 % online)

Fachliche Leitung:

Univ.-Prof. Dr. med. Claas Lahmann –Universitätsklinikum Freiburg

Präsenz: 2 x samstags in 69120 Heidelberg und 89073 Ulm

Live-Online: Mittwoch abends

Jetzt online buchen auf www.aimschmerztherapie.de

Praxis PD Dr. Ross

Luisenstraße 6

79098 Freiburg

E-Mail: Dr-Ross@web.de Web: www.per-sono.de

Kloster Lichtenthal, 76534 Baden-Baden

Modul 1 & 4 in Präsenz

Modul 2 & 3 als Live-Online-Seminar

Sozial- und Arbeitsmedizinische Akademie BW E-Mail: mulfinger@sama.de Telefon 0711- 84888414 Weitere Infos unter www.sama.de/cgv

AIM Akademie www.aim-akademie.info info@aim-akademie.info

Das Curriculum wurde als Live-Online-Variante von der Landesärztekammer Niedersachsen genehmigt.

AIM Akademie www.aim-akademie.info psgv@aim-akademie.info

Alle Seminaranteile sind bei den zuständigen Landesärztekammern anerkannt.

F ortbildung , S eminare & K ongre

28. Südwestdeutsche Schmerztage

10. – 11. 10. 2025

SCHMERZMEDIZIN HEUTE

Kontroversen – Innovationen –Perspektiven

Stadthalle Göppingen

Konferenzräume

Eingang Lutherstraße 73033 Göppingen

www.goeppingen.de Präsenzveranstaltung

28. Südwestdeutsche Schmerztage – Seminar Palliativmedizin

10. 10. 2025

14.00 – 17.30 Uhr

HERAUSFORDERUNGEN IN DER LEBENSENDPHASE

Die Themen:

– Opioid-induzierte Obstipation: verstehen – erkennen – behandeln – Individuelle Behandlungsoptionen durch galenische Innovationen der Medizinalcannabistherapie

– Cannabinoide in der Geriatrie? Weniger vom Richtigen ist mehr! – Du bist nicht allein – psychosoziale Begleitung von Familien – Die Entscheidungsfindung zur palliativen Sedierung bei existenziellem Leiden am Lebensende

Im Zentrum dieser Sitzung stehen Konzepte für eine einfühlsame Schmerz- und Palliativtherapie terminal Kranker sowie Strategien, wie die Herausforderungen und Belastungen bei der Versorgung multimorbider Patient:innen gemeistert werden können.

28. Südwestdeutsche Schmerztage – Wissenschaftliche Fortbildung

11. 10. 2025

8.45 – 14.15 Uhr

SCHMERZMEDIZIN HEUTE

Kontroversen – Innovationen – Perspektiven

Die Themen:

– Schmerzmedizin in der Sackgasse?

– Cannabinoide lindern die Neuroinflammation bei chronischen Schmerzen

– Topische Therapie neuropathischer Schmerzen mit hochkonzentriertem Capsaicin bei geriatrischen Patienten

– Das Symptomatische Ileosakralgelenk (ISG) – Teil 1

– Quo vadis Schmerzmedizin?

– Migräne behandeln – aber sicher! – sicher für Verordner –sicher für Patienten

Neue Ergebnisse der Schmerz- und Versorgungsforschung sowie ihre Relevanz für die tägliche Arbeit stehen im Zentrum dieser Plenarsitzung. Renommierte Forschende sowie Versorgerinnen und Versorger präsentieren neues Wissen und diskutieren moderne Konzepte mit den Teilnehmenden.

28. Südwestdeutsche Schmerztage – Workshop 1

11. 10. 2025

14.30 – 16.00 Uhr

Workshop 1

Das Symptomatische Ileosakralgelenk (ISG)

Ursachen für tiefe Rückenschmerzen erkennen und gezielt behandeln: Von Anamnese und Untersuchung über die Indikationsstellung zur Arthrodese. Simulator Training – kompakt und praxisnah.

28. Südwestdeutsche Schmerztage – Workshop 2

11. 10. 2025

14.30 – 16.00 Uhr

Workshop 2

Stoßwellentherapie & ergänzende Verfahren

Anwendung der Stoßwellentherapie: Technische Grundlagen und Informationen zum Stand der Forschung und Wissenschaft

Deutsche Gesellschaft für Schmerzmedizin e. V.

Dr. med. Gerhard H. H. Müller-Schwefe

dr. med. Philipp Müller-Schwefe

Schillerplatz 8/1, 73033 Göppingen

Tel. +49-71 61- 97 64 76, Fax +49-71 61- 97 64 77

Mailto: info@schmerztag.org, www.schmerztag.org

gebührenfrei – Anmeldung erforderlich Online-Anmeldung: www.schmerztag.org

Fortbildungszertifikat der LÄK Ba-Wü 4 Fortbildungspunkte – Kategorie A Referentinnen und Referenten:

Dana Hagmann M.Sc., Göppingen

Dr. med. Silvia Maurer, Oberotterbach

Dr. med. Gerhard H. H. Müller-Schwefe, Göppingen dr. med. Philipp Müller-Schwefe, Göppingen

PD Dr. med. Michael A. Überall, Nürnberg

gebührenfrei – Anmeldung erforderlich Online-Anmeldung: www.schmerztag.org Fortbildungszertifikat der LÄK Ba-Wü 6 Fortbildungspunkte – Kategorie A Referenten:

Dr. med. Markus A. Donat, München

Dr. med. Richard Ibrahim, München

Dr. med. Gerhard H. H. Müller-Schwefe, Göppingen

dr. med. Philipp Müller-Schwefe, Göppingen

Professor Dr. med. Jürgen Sandkühler, MD, PhD, Wien

PD Dr. med. Michael A. Überall, Nürnberg

gebührenfrei – Anmeldung erforderlich

Online-Anmeldung: www.schmerztag.org

Fortbildungszertifikat der LÄK Ba-Wü

3 Fortbildungspunkte – Kategorie C

Referent: Dr. med. Markus A. Donat, München

gebührenfrei – Anmeldung erforderlich

Online-Anmeldung: www.schmerztag.org

Fortbildungszertifikat der LÄK Ba-Wü

3 Fortbildungspunkte – Kategorie C

Referent:

Dr. med. Christoph Buck, Ulm

Zum Gedenken

Dr. med. Elfriede Goebel, CH-1206 Genève, Schweiz

Dr. med. Dorothea Schmitt-Köppler, Offenburg

Dr. med. Thomas Huck, Uhldingen-Mühlhofen

Wir trauern um unsere Kolleginnen und Kollegen

* 06. 02. 1927 † 02. 10. 2024

* 13. 06. 1935 † 19. 11. 2024

* 25. 03. 1935 † 27. 01. 2025

Dr. med. Leni Schwarz, Stuttgart * 25. 02. 1941 † 07. 03. 2025

Dr. med. Gabriele Noä-Mülsch, Heidelberg * 28. 08. 1958 † 23. 04. 2025

Dr. med. Wolfgang Pringsheim, Au * 04. 08. 1936 † 24. 04. 2025

Dr. med. Ulrike Scheidel, Merzhausen * 11. 10. 1964 † 27. 04. 2025

Dr. med. Ursula Matzner, Bruchsal * 12. 04. 1935 † 30. 04. 2025

Dr. med. Trude Baymann, Merzhausen * 23. 09. 1935 † 03. 05. 2025

Dr. med. Rolf Eberle, Asperg * 24. 07. 1951 † 03. 05. 2025

Franz von Grafenstein, Bad Dürrheim * 17. 04. 1950 † 03. 05. 2025

Dr. med. Rudolf Rebholz, Horb am Neckar * 04. 10. 1949 † 04. 05. 2025

Dr. med. Ranko Stiglmayer, Pforzheim * 11. 07. 1942 † 13. 05. 2025

Dr. med. Karl-Heinz Wiemert, Singen * 30. 11. 1936 † 13. 05. 2025

Dr. med. Otto Schwarz, Mannheim * 27. 03. 1939 † 15. 05. 2025

Oxana Yur, Neu-Ulm

* 09. 06. 1962 † 16. 05. 2025

Dr. med. Monika Geitner, Bad Boll * 12. 12. 1936 † 19. 05. 2025

Dr. med. Martin Fitzer, Weinheim

* 28. 05. 1960 † 23. 05. 2025

Dr. med. Helge Kinz, Stuttgart * 04. 10. 1943 † 25. 05. 2025

Dr. med. Herbert Plenzig, Stuttgart

Gesine Schnurr, Freiburg

Thomas Marx, Kirchheim unter Teck

Dr. med. Gerhard Eggert, Steinheim am Albuch

Dr. med. Renate Necker, Stuttgart

MUDr./Med. Akademie Hradec Kralove

Arnost Axler, Baden-Baden

* 27. 11. 1932 † 25. 05. 2025

* 16. 04. 1957 † 25. 05. 2025

* 26. 02. 1947 † 26. 05. 2025

* 02. 06. 1939 † 27. 05. 2025

* 23. 11. 1946 † 28. 05. 2025

* 24. 06. 1931 † 01. 06. 2025

Dr. med. Andreas Johannes Michael Rohen, Nürtingen * 14. 05. 1948 † 02. 06. 2025

Lukas Städele, Leutkirch

Impressum

Hinweis: Die Änderung der Zustelladresse für das ÄBW ist bitte ausschließlich an die zuständige Bezirksärztekammer zu melden. Weitere Informationen: www.ärzteblatt-bw.de

Herausgeber: Landesärztekammer Baden-Württemberg und Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg

Herausgebergremium:

Dr. med. Wolfgang Miller (Vorsitzender), Dr. med. Karsten Braun (stellv. Vorsitzender), Dr. med. Sophia Blankenhorn, Dr. med. Jürgen de Laporte, Markus Haist, Dr. med. Paula Hezler-Rusch, Prof. Dr. med. Christof Hofele, Dr. med. Doris Reinhardt, Dr. med. Anne Gräfin Vitzthum

Chefredakteur:

Verantwortlicher

Dr. med. Oliver Erens (OE)

Anschrift Redaktion: Jahnstraße 38 A, 70597 Stuttgart

Postfach 70 03 61, 70573 Stuttgart

Telefon +49 (0) 711 / 7 69 89-45

aebw@aebw.de

* 02. 12. 1959 † 02. 06. 2025

Verlag und Auftragsmanagement: Alfons W. Gentner Verlag GmbH & Co. KG Forststraße 131, 70193 Stuttgart Postfach 10 17 42, 70015 Stuttgart

Anzeigenleitung: Axel Hollenbach

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Auftrags-Management: Melanie Schweigler (Leitung) Telefon +49 (0) 711 / 6 367 2-8 62 schweigler@gentner.de Rudolf Beck

Telefon +49 (0) 711 / 6 36 72-8 61 Telefax +49 (0) 711 / 6 36 72-7 60 beck@gentner.de

Z. Zt. ist Anzeigenpreisliste Nr. 68 vom 1. 1. 2025 gültig.

Layout und Gestaltung: GreenTomato GmbH, Stuttgart

Druck: Vogel Druck und Medienservice GmbH, Höchberg

Internet: www.ärzteblatt-bw.de

Dr. med. Wilhelm Bächle, Oberkirch * 29. 03. 1938 † 03. 06. 2025

Dr. med. Dietrich Lorenz, Heidelberg, Neckar * 16. 08. 1939 † 03. 06. 2025

Dr.-medic/IMF Neumarkt Adriana Schenn, Lehrensteinsfeld * 29. 12. 1947 † 05. 06. 2025

Dr. med. Ernst Rößner, Waldkirch * 13. 01. 1941 † 06. 06. 2025

Dr. med. Margarethe Schmid, Sindelfingen * 01. 02. 1930 † 06. 06. 2025

Dr. med. Georg Brecke, Bonndorf * 17. 11. 1942 † 07. 06. 2025

Dr. med. Dieter Löwenberg, Oberwolfach * 17. 05. 1942 † 08. 06. 2025

Dr. med. Monika-Christiane Scheller, Ulm * 21. 08. 1938 † 09. 06. 2025

Dr. med. Martin Schneider, Freudenstadt * 20. 09. 1952 † 09. 06. 2025

Dr. med. Christine Baldauf, Heidelberg * 08. 08. 1940 † 10. 06. 2025

Dr. med. Hans-Peter Bischoff, Isny * 06. 10. 1935 † 10. 06. 2025

Michael Müller, Ulm * 17. 11. 1948 † 11. 06. 2025

Dr. med. Arnulf Rosenberger, Heilbronn * 29. 10. 1953 † 11. 06. 2025

Dr. med. Rainer Schmeidl, Mannheim * 20. 12. 1957 † 13. 06. 2025

Dr. med. Eckart Schmid-Wiedersheim, Heidelberg * 19. 10. 1940 † 15. 06. 2025

Dr. med. Hanns-Peter Zweigle, Aalen * 09. 11. 1947 † 16. 06. 2025

Dr. med. Gerhard Dieter, Wehr * 11. 07. 1942 † 17. 06. 2025

Dr. med. Karl-Ludwig Eckstein, Ellwangen (Jagst) * 02. 12. 1940 † 18. 06. 2025

Dr. med. Dietrich Bucsenez, Neckargemünd * 02. 08. 1950 † 19. 06. 2025

M.Sc. /Univ. Alexandria Ahmed Hegazi, Heidelberg * 07. 07. 1985 † 21. 06. 2025

Birgit Baumann, Tübingen * 16. 08. 1950 † 22. 06. 2025

Dr. med. dent. Bernhard Dumm, Heidelberg * 21. 12. 1960 † 23. 06. 2025

Meike Haiplik, Ebersbach/Fils * 01. 09. 1978 † 24. 06. 2025

Benjamin Sinner, Freiburg * 29. 07. 1976 † 24. 06. 2025

Dr. med. Eva-Maria Brenner, Freiburg/Breisgau * 06. 09. 1933 † 27. 06. 2025

Maria-Anna Kammerer-Hoch, Bräunlingen * 11. 07. 1952 † 27. 06. 2025

Dr. med. Andreas Urbanski, Münsingen * 09. 07. 1955 † 01. 07. 2025

Heft-Bestellungen:

Nicht-Mitglieder der Landesärztekammer Baden-Württemberg und der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg haben die Möglichkeit, das Ärzteblatt Baden-Württemberg im Abonnement oder als Einzelheft unter Tel.: 0711 / 63 672 407 oder unter service@gentner.de beim Verlag zu bestellen. Bei Neubestellungen gelten die zum Zeitpunkt des Bestelleingangs gültigen Bezugspreise. Durch den Kammerbeitrag ist der Bezugspreis für Mitglieder der Landesärztekammer Baden-Württemberg abgegolten.

Bezugsbedingungen:

Bestellungen sind jederzeit beim Leserservice oder bei Buchhandlungen im In- und Ausland möglich. Abonnements verlängern sich um ein Jahr, wenn sie nicht schriftlich mit einer Frist von drei Monaten zum Ende des Bezugsjahres beim Leserservice gekündigt werden. Die Abonnementpreise werden im Voraus in Rechnung gestellt oder bei Teilnahme am Lastschriftverfahren bei den Kreditinstituten abgebucht. Redaktionsschluss für redaktionelle Beiträge ist jeweils der 15. des vorangehenden Monats. Mit Namen und Signum des Verfassers gezeichnete Artikel entsprechen nicht unbedingt der Meinung der Schriftleitung. Für unverlangt eingesandte Manuskripte übernehmen Schriftleitung und Verlag keine Haftung. Bei Einsendungen an die Schriftleitung wird das Einverständnis zur vollen oder auszugsweisen Veröffentlichung vorausgesetzt. Die Redaktion behält sich Kürzungen von Leserbriefen vor. Die systematische Ordnung der Zeitschrift sowie alle in ihr enthaltenen einzelnen Beiträge und Abbildungen sind urheberrechtlich geschützt. Mit der Annahme eines Beitrages zur Veröffentlichung erwirbt der Verlag vom Autor umfassende Nutzungsrechte in inhaltlich unbeschränkter

und ausschließlicher Form, insbesondere Rechte zur weiteren Vervielfältigung und Verbreitung zu gewerblichen Zwecken mithilfe mechanischer, digitaler oder anderer Verfahren. Bis auf Widerruf (socialmedia@gentner.de) gilt dies auch für die Verwendung von Bildern, Graphiken sowie audiovisueller Werke in allen Social-MediaKanälen, insbesondere Facebook, Instagram und YouTube. Kein Teil dieser Zeitschrift darf außerhalb der engen Grenzen urheberrechtlicher Ausnahmebestimmungen ohne schriftliche Einwilligung des Verlages in irgendeiner Form – durch Fotokopie, Mikrofilm oder andere Verfahren – reproduziert oder in eine von Maschinen, insbesondere von Datenverarbeitungsanlagen verwendbare Sprache übertragen werden. Die automatisierte Analyse des Werkes, um daraus Informationen insbesondere über Muster, Trends, Korrelationen gem. § 44b UrhG (Text und Data Mining) zu gewinnen, ist untersagt. Die Wiedergabe von Gebrauchsnamen, Handelsnamen, Warenbezeichnungen u. dgl. in dieser Zeitschrift berechtigt nicht zu der Annahme, dass solche Namen ohne Weiteres von jedermann benutzt werden dür fen; oft handelt es sich um gesetzlich geschützte eingetragene Warenzeichen, auch wenn sie nicht als solche gekennzeichnet sind. Im Ärzteblatt Baden-Württemberg werden für die Bezeichnungen der einzelnen Gruppen nicht durchgehend beide Formen – männlich und weiblich – verwendet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten im Sinne der Gleichbehandlung für alle Geschlechter. Die verkürzte Sprachform hat nur redaktionelle Gründe und beinhaltet keine Wertung.

Erscheinungsweise: 12 Ausgaben pro Jahr jeweils zur Monatsmitte ISSN 0720-3489

Landesausschuss

Ärzte/Krankenkassen

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Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen für Baden-Württemberg

Feststellung von Überversorgung

Der Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen für BadenWürttemberg stellt mit Beschluss vom 2. Juli 2025 gem. § 103 Abs. 1 Satz 1 SGB V i. V. mit § 16 b Abs. 1 Ärzte-ZV arztgruppenbezogen für nachstehende Planungsbereiche nach Maßgabe der Planungsblätter Überversorgung fest:

Hausärztliche Versorgung:

Hausärzte:

Freiburg, Radolfzell, Stockach, Waldkirch, Weinheim

Allgemeine fachärztliche Versorgung:

Augenärzte:

Biberach, Bodenseekreis, BreisgauHochschwarzwald, Böblingen, Calw, Emmendingen, Enzkreis, Esslingen, Freiburg, Freudenstadt, Göppingen, Heidelberg, Heidenheim, Heilbronn Land, Heilbronn Stadt, Karlsruhe Land, Karlsruhe Stadt, Konstanz, Ludwigsburg, Main-Tauber-Kreis, Mannheim, Neckar-OdenwaldKreis, Ortenaukreis, Ostalbkreis, Pforzheim, Ravensburg, Rems-MurrKreis, Reutlingen, Rhein-NeckarKreis, Rottweil, Schwäbisch Hall, Sigmaringen, Stuttgart, Tuttlingen, Tübingen, Ulm, Waldshut, Zollernalbkreis

Chirurgen und Orthopäden: Alb-Donau-Kreis, Baden-Baden/ Rastatt, Biberach, Bodenseekreis, Breisgau-Hochschwarzwald, Böblingen, Calw, Emmendingen, Enzkreis, Esslingen, Freiburg, Freudenstadt, Göppingen, Heidelberg, Heidenheim, Heilbronn Land, Heilbronn Stadt, Hohenlohekreis, Karlsruhe Land, Karlsruhe Stadt, Konstanz, Ludwigsburg, Lörrach,

Main-Tauber-Kreis, Mannheim, Neckar-Odenwald-Kreis, Ortenaukreis, Ostalbkreis, Pforzheim, Ravensburg, Rems-Murr-Kreis, Reutlingen, Rhein-Neckar-Kreis, Rottweil, Schwarzwald-Baar-Kreis, Schwäbisch Hall, Stuttgart, Tuttlingen, Tübingen, Ulm, Waldshut, Zollernalbkreis

Frauenärzte:

Baden-Baden/Rastatt, Biberach, Bodenseekreis, Breisgau-Hochschwarzwald, Böblingen, Calw, Emmendingen, Enzkreis, Esslingen, Freiburg, Göppingen, Heidelberg, Heidenheim, Heilbronn Land, Hohenlohekreis, Karlsruhe Land, Karlsruhe Stadt, Konstanz, Ludwigsburg, Lörrach, MainTauber-Kreis, Mannheim, NeckarOdenwald-Kreis, Ortenaukreis, Ostalbkreis, Pforzheim, Ravensburg, Rems-Murr-Kreis, Reutlingen, Rhein-Neckar-Kreis, SchwarzwaldBaar-Kreis, Schwäbisch Hall, Stuttgart, Tuttlingen, Tübingen, Ulm, Waldshut, Zollernalbkreis

Hals-Nasen-Ohrenärzte:

Baden-Baden/Rastatt, Biberach, Bodenseekreis, Breisgau-Hochschwarzwald, Böblingen, Calw, Emmendingen, Enzkreis, Esslingen, Freiburg, Heidelberg, Heilbronn Stadt, Hohenlohekreis, Karlsruhe Land, Karlsruhe Stadt, Konstanz, Ludwigsburg, MainTauber-Kreis, Mannheim, Ortenaukreis, Ravensburg, Rems-MurrKreis, Reutlingen, Rhein-NeckarKreis, Rottweil, SchwarzwaldBaar-Kreis, Stuttgart, Tuttlingen, Tübingen, Ulm, Zollernalbkreis

Hautärzte:

Alb-Donau-Kreis, Baden-Baden/ Rastatt, Biberach, Bodenseekreis, Breisgau-Hochschwarzwald, Böblingen, Calw, Emmendingen, Enzkreis, Esslingen, Freiburg, Göppingen, Heidelberg, Heidenheim, Heilbronn Land, Heilbronn Stadt, Hohenlohekreis, Karlsruhe Land, Karlsruhe Stadt, Konstanz, Lörrach, Main-Tauber-Kreis, Mannheim, Ravensburg, RemsMurr-Kreis, Reutlingen, RheinNeckar-Kreis, Rottweil, Schwarzwald-Baar-Kreis, Sigmaringen, Stuttgart, Tübingen, Ulm, Waldshut, Zollernalbkreis

Kinder- und Jugendärzte: Baden-Baden/Rastatt, Bodenseekreis, Breisgau-Hochschwarzwald, Esslingen, Freiburg, Heidelberg, Hohenlohekreis, Karlsruhe Land,

Karlsruhe Stadt, Konstanz, Ludwigsburg, Lörrach, Main-TauberKreis, Mannheim, Ostalbkreis, Ravensburg, Rems-Murr-Kreis, Reutlingen, Rhein-Neckar-Kreis, Schwäbisch Hall, Tuttlingen, Tübingen, Ulm, Waldshut Nervenärzte: Bodenseekreis, Breisgau-Hochschwarzwald, Böblingen, Calw, Emmendingen, Esslingen, Freiburg, Göppingen, Heidelberg, Heidenheim, Heilbronn Stadt, Hohenlohekreis, Karlsruhe Land, Karlsruhe Stadt, Konstanz, Ludwigsburg, Lörrach, MainTauber-Kreis, Mannheim, NeckarOdenwald-Kreis, Ortenaukreis, Ostalbkreis, Ravensburg, RemsMurr-Kreis, Reutlingen, RheinNeckar-Kreis, Rottweil, Schwarzwald-Baar-Kreis, Schwäbisch Hall, Stuttgart, Tuttlingen, Tübingen, Ulm, Zollernalbkreis

Psychotherapeuten:

Bodenseekreis, Breisgau-Hochschwarzwald, Böblingen, Calw, Emmendingen, Enzkreis, Esslingen, Freiburg, Freudenstadt, Heidelberg, Karlsruhe Land, Karlsruhe Stadt, Konstanz, Mannheim, Ortenaukreis, Ravensburg, RemsMurr-Kreis, Reutlingen, RheinNeckar-Kreis, Schwäbisch Hall, Sigmaringen, Stuttgart, Tübingen, Ulm, Waldshut, Zollernalbkreis

Urologen:

Alb-Donau-Kreis, Baden-Baden/ Rastatt, Biberach, Bodenseekreis, Breisgau-Hochschwarzwald, Böblingen, Calw, Emmendingen, Enzkreis, Esslingen, Freiburg, Freudenstadt, Göppingen, Heidelberg, Heidenheim, Heilbronn Land, Heilbronn Stadt, Hohenlohekreis, Karlsruhe Land, Karlsruhe Stadt, Konstanz, Ludwigsburg, Lörrach, Main-Tauber-Kreis, Mannheim, Neckar-Odenwald-Kreis, Ortenaukreis, Ostalbkreis, Pforzheim, Ravensburg, Rems-Murr-Kreis, Reutlingen, Rhein-Neckar-Kreis, Rottweil, Schwarzwald-Baar-Kreis, Schwäbisch Hall, Sigmaringen, Stuttgart, Tuttlingen, Tübingen, Ulm, Waldshut, Zollernalbkreis

Spezialisierte fachärztliche Versorgung: Anästhesisten: Region Bodensee-Oberschwaben, Region Donau-Iller, Region Heilbronn-Franken, Region Hochrhein-Bodensee,

Region Mittlerer Oberrhein, Region Neckar-Alb, Region Nordschwarzwald, Region Rhein-Neckar, Region Schwarzwald-Baar-Heuberg, Region Stuttgart, Region Südlicher Oberrhein Internisten (fachärztlich): Region Bodensee-Oberschwaben, Region Donau-Iller, Region Heilbronn-Franken, Region Hochrhein-Bodensee, Region Mittlerer Oberrhein, Region Neckar-Alb, Region Nordschwarzwald, Region Ostwürttemberg, Region Rhein-Neckar, Region Schwarzwald-Baar-Heuberg, Region Stuttgart, Region Südlicher Oberrhein Kinder- und Jugendpsychiater: Region Bodensee-Oberschwaben, Region Donau-Iller, Region Mittlerer Oberrhein, Region Südlicher Oberrhein

Radiologen:

Region Bodensee-Oberschwaben, Region Donau-Iller, Region Heilbronn-Franken, Region Hochrhein-Bodensee, Region Mittlerer Oberrhein, Region Neckar-Alb, Region Nordschwarzwald, Region Ostwürttemberg, Region Rhein-Neckar, Region Schwarzwald-Baar-Heuberg, Region Stuttgart, Region Südlicher Oberrhein

Gesonderte fachärztliche Versorgung: Humangenetiker: Land Baden-Württemberg

Labormediziner: Land Baden-Württemberg

Neurochirurgen: Land Baden-Württemberg

Nuklearmediziner: Land Baden-Württemberg

Pathologen: Land Baden-Württemberg

Strahlentherapeuten: Land Baden-Württemberg

Transfusionsmediziner: Land Baden-Württemberg

Feststellung, dass der allgemeine bedarfsgerechte Versorgungsgrad um 40 Prozent überschritten ist

Der Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen für BadenWürttemberg stellt mit Beschluss vom 2. Juli 2025 gem. § 103 Abs. 1

Satz 3 SGB V arztgruppenbezogen nach Maßgabe der Planungsblätter fest, dass in folgenden Planungsbereichen ein Versorgungsgrad von 140 Prozent erreicht oder überschritten ist:

Allgemeine fachärztliche Versorgung:

Augenärzte:

Freiburg, Heidelberg, Heilbronn Stadt, Konstanz, Tübingen, Ulm Chirurgen und Orthopäden: Alb-Donau-Kreis, Bodenseekreis, Böblingen, Esslingen, Freiburg, Heidelberg, Heilbronn Stadt, Karlsruhe Stadt, Konstanz, Ludwigsburg, Main-Tauber-Kreis, Pforzheim, Ravensburg, Rems-Murr-Kreis, Reutlingen, Rhein-Neckar-Kreis, Rottweil, Schwarzwald-Baar-Kreis, Stuttgart, Tübingen, Ulm

Frauenärzte:

Bodenseekreis, Emmendingen, Ulm

Hals-Nasen-Ohrenärzte:

Böblingen, Rems-Murr-Kreis, Rhein-Neckar-Kreis

Hautärzte:

Baden-Baden/Rastatt, Bodenseekreis, Breisgau-Hochschwarzwald, Enzkreis, Freiburg, Heidelberg, Heilbronn Stadt, Konstanz, MainTauber-Kreis, Reutlingen, Tübingen Kinder- und Jugendärzte: Bodenseekreis, Ulm

Nervenärzte:

Emmendingen, Freiburg, Heidelberg, Heilbronn Stadt, Konstanz, Main-Tauber-Kreis, Tübingen, Ulm Psychotherapeuten:

Breisgau-Hochschwarzwald, Freiburg, Heidelberg, Karlsruhe Stadt, Konstanz, Mannheim, Ravensburg, Tübingen, Zollernalbkreis Urologen:

Bodenseekreis, Freiburg, Heilbronn Stadt, Konstanz, Waldshut

Spezialisierte fachärztliche Versorgung:

Anästhesisten:

Region Donau-Iller, Region Neckar-Alb, Region Nordschwarzwald, Region Rhein-Neckar, Region Südlicher Oberrhein Internisten (fachärztlich):

Region Donau-Iller, Region Hochrhein-Bodensee, Region Mittlerer Oberrhein, Region Neckar-Alb, Region Rhein-Neckar, Region Südlicher Oberrhein

Kinder- und Jugendpsychiater:

Region Südlicher Oberrhein Radiologen:

Region Donau-Iller, Region Mittlerer Oberrhein, Region Rhein-Neckar, Region Schwarzwald-Baar-Heuberg, Region Stuttgart

Gesonderte fachärztliche Versorgung: Humangenetiker: Land Baden-Württemberg

Aufhebung von Zulassungsbeschränkungen

Der Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen für BadenWürttemberg stellt mit Beschluss vom 2. Juli 2025 gemäß § 103 Abs. 3 SGB V i. V. mit § 16b Abs. 3 Ärzte-ZV fest, dass für die nachstehenden Arztgruppen in den genannten Planungsbereichen in Baden-Württemberg die Voraussetzungen für eine Überversorgung entfallen sind. Er hebt daher insoweit die mit früheren Beschlüssen angeordneten Zulassungsbeschränkungen auf.

Hausärztliche Versorgung:

Hausärzte: Breisach, Haslach/Hausach/ Wolfach, Künzelsau, Münsingen, Offenburg, Rottenburg, Tübingen

Allgemeine fachärztliche Versorgung:

Augenärzte:

Alb-Donau-Kreis, Baden-Baden/ Rastatt, Hohenlohekreis

Hals-Nasen-Ohrenärzte:

Alb-Donau-Kreis, Göppingen, Pforzheim

Hautärzte: Ortenaukreis, Ostalbkreis Kinder- und Jugendärzte: Emmendingen, Freudenstadt, Ortenaukreis

Nervenärzte:

Biberach

Psychotherapeuten:

Alb-Donau-Kreis, Baden-Baden/ Rastatt, Pforzheim

Der Landesausschuss versieht mit verbindlicher Wirkung für die Zulassungsausschüsse seine Aufhebungsbeschlüsse mit der Auflage, dass Zulassungen – soweit sie bei der Ermittlung des Versorgungsgrades zu berücksichtigen sind –

nur in einem solchen Umfang erfolgen dürfen, bis für die Arztgruppe Überversorgung eingetreten ist. Hierbei sind die Quotenregelungen nach den §§ 12 Abs. 5, 13 Abs. 6 und 25 Bedarfsplanungs-Richtlinie zu befolgen. Zulassungen nach § 101 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 SGB V und Anstellungen nach § 101 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 SGB V sind vorrangig umzuwandeln und bei der Arztzahl der jeweiligen Arztgruppe mitzurechnen, wobei die Zulassungen nach Nr. 4 den Anstellungen voran gehen. Maßgeblich für die Beendigung der Zulassungsund Leistungsbegrenzung ist die Reihenfolge der jeweils längsten Dauer der gemeinsamen Berufsausübung oder der Anstellung. Ist danach noch keine Überversorgung eingetreten, ist über entsprechende gestellte Anträge auf (Neu-)Zulassung und (Neu-)Anstellungen zu entscheiden, die mit den nach §§ (§ 1 Abs. 3), 18 Absatz 1, Absatz 2 Ziffer 1 bis Ziffer 5 ÄrzteZV (i. V. m. § 32 b Abs. 2 Ärzte-ZV) i. V. m. § 26 Absatz 4 Ziffer 2 Bedarfsplanungs-Richtlinie erforderlichen vollständigen Unterlagen innerhalb einer Bewerbungsfrist bis einschließlich 29. August 2025 beim jeweils zuständigen Zulassungsausschuss eingegangen sind. Die Entscheidung erfolgt nach pflichtgemäßem Ermessen unter Berücksichtigung der beruflichen Eignung, der Dauer der bisherigen ärztlichen Tätigkeit, des Approbationsalters und der Dauer der Eintragung in die Warteliste für den jeweiligen Planungsbereich. Bei hiernach gleicher Eignung von Bewerbern soll die räumliche Wahl des Vertragsarztsitzes im Hinblick auf die bestmögliche Patientenversorgung, Entscheidung nach Versorgungsgesichtspunkten sowie die Belange von Menschen mit Behinderung beim Zugang zur Versorgung berücksichtigt werden.

Anordnung von Zulassungsbeschränkungen

Der Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen für BadenWürttemberg stellt mit Beschluss vom 2. Juli 2025 fest, dass für bestimmte Arztgruppen eine Überversorgung vorliegt. Er ordnet daher gemäß § 103 Abs. 1 Satz 2

SGB V i. V. mit § 16b Abs. 2 ÄrzteZV mit verbindlicher Wirkung Zulassungsbeschränkungen an, und zwar für die nachstehenden Planungsbereiche:

Hausärztliche Versorgung:

Hausärzte: Radolfzell, Weinheim

Allgemeine fachärztliche Versorgung:

Augenärzte: Breisgau-Hochschwarzwald, Ludwigsburg

Chirurgen und Orthopäden: Freudenstadt, Waldshut Frauenärzte:

Heilbronn Land, Rems-Murr-Kreis, Schwarzwald-Baar-Kreis, Waldshut Hals-Nasen-Ohrenärzte: Hohenlohekreis

Hautärzte:

Heilbronn Land, Rems-Murr-Kreis Kinder- und Jugendärzte: Hohenlohekreis

Nervenärzte:

Ostalbkreis, Rems-Murr-Kreis, Rhein-Neckar-Kreis

Psychotherapeuten: Esslingen, Rems-Murr-Kreis Urologen: Neckar-Odenwald-Kreis

Spezialisierte fachärztliche Versorgung: Kinder- und Jugendpsychiater: Region Bodensee-Oberschwaben

Gesonderte fachärztliche Versorgung: Nuklearmediziner: Land Baden-Württemberg

Feststellung der  Mindestversorgungsanteile für die Gruppe der Psychotherapeuten

Der Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen für BadenWürttemberg stellt mit Beschluss vom 2. Juli 2025 fest, dass in den nachstehenden gesperrten Planungsbereichen gemäß § 25a Bedarfsplanung-Richtlinie für ärztliche Psychotherapeuten ein Mindestversorgungsanteil in Höhe von 25 Prozent und für Ärzte sowie Psychotherapeuten, die ausschließlich Kinder und Jugendliche psychotherapeutisch behandeln, ein Mindestversorgungsanteil in Höhe von 20 Prozent noch nicht ausgeschöpft ist:

Ärztliche Psychotherapeuten:

Calw, Enzkreis, Freudenstadt, Karlsruhe Land, Mannheim, Ortenaukreis, Rems-Murr-Kreis, Reutlingen, Schwäbisch Hall, Waldshut, Zollernalbkreis Kinder- und

Jugendpsychotherapeuten: Bodenseekreis, Freudenstadt

Der Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen für BadenWürttemberg stellt mit Beschluss vom 2. Juli 2025 gemäß § 101 Abs. 4 Satz 5 SGB V i.V. mit § 25 Abs. 2 Bedarfsplanungs-Richtlinie fest, dass in den nachstehenden gesperrten Planungsbereichen gemäß § 25a BedarfsplanungRichtlinie für Fachärzte für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie und Fachärzte für Psychotherapeutische Medizin der Anteil in Höhe von 50 Prozent innerhalb des Mindestversorgungsanteils der ärztlichen Psychotherapeuten noch nicht ausgeschöpft ist:

Psychosomatiker:

Bodenseekreis, Konstanz, RheinNeckar-Kreis, Sigmaringen

Der Zulassungsausschuss darf bis zur Höhe der in den Planungsblättern ausgewiesenen Anzahl Zulassungen erteilen. Zulassungen nach § 101 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 SGB V und Anstellungen nach § 101 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 SGB V sind dabei jeweils vorrangig umzuwandeln, wobei die Zulassungen nach Nr. 4 den Anstellungen voran gehen. Maßgeblich für die Beendigung der Zulassungs- und Leistungsbegrenzung ist die Reihenfolge der jeweils längsten Dauer der gemeinsamen Berufsausübung oder der Anstellung. Ist danach der vorgesehene Mindestversorgungsanteil noch nicht ausgeschöpft, ist über entsprechende gestellte Anträge auf (Neu-)Zulassung und (Neu-) Anstellungen zu entscheiden, die mit den nach §§ (§ 1 Abs. 3), 18 Absatz 1, Absatz 2 Ziffer 1 bis Ziffer 5 Ärzte-ZV (i. V. m. § 32 b Abs. 2 Ärzte-ZV) i. V. m. § 26 Absatz 4 Ziffer 2 BedarfsplanungsRichtlinie erforderlichen vollständigen Unterlagen innerhalb einer Bewerbungsfrist bis einschließlich 29. August 2025 beim je -

weils zuständigen Zulassungsausschuss eingegangen sind. Die Entscheidung erfolgt nach pflichtgemäßem Ermessen unter Berücksichtigung der beruflichen Eignung, der Dauer der bisherigen ärztlichen/psychotherapeutischen Tätigkeit, des Approbationsalters und der Dauer der Eintragung in die Warteliste für den jeweiligen Planungsbereich. Bei hiernach gleicher Eignung von Bewerbern soll die räumliche Wahl des Vertragsarztes/-psychotherapeuten im Hinblick auf die bestmögliche Patientenversorgung, die Entscheidung nach Versorgungsgesichtspunkten sowie die Belange von Menschen mit Behinderung beim Zugang zur Versorgung berücksichtigt werden.

Feststellung der Mindestversorgungsanteile für die Gruppe der Nervenärzte

Der Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen für BadenWürttemberg mit Beschluss vom 2. Juli 2025 stellt gemäß § 101 Abs. 1 Satz 8 SGB V i. V. mit § 12 Abs. 5 Bedarfsplanungs-Richtlinie fest, dass in den nachstehenden gesperrten Planungsbereichen gemäß § 25a BedarfsplanungRichtlinie der Mindestversorgungsanteil von jeweils 50 Prozent der Differenz aus dem Versorgungsanteil in Höhe von 100 Prozent der regionalen Verhältniszahl und der tatsächlichen Anzahl der Nervenärzte sowie der Ärzte mit doppelter Facharztanerkennung in den Gebieten Neurologie und Psychiatrie einerseits für Neurologen und andererseits für Psychiater sowie Fachärzte für Psychiatrie und Psychotherapie noch nicht ausgeschöpft ist. Weiterhin ist für die Nervenärzte sowie die Ärzte mit doppelter Facharztanerkennung in den Gebieten Neurologie und Psychiatrie ein Mindestversorgungsanteil in Höhe von 25 Prozent noch nicht ausgeschöpft:

Neurologie und Psychiatrie: Göppingen, Hohenlohekreis, Karlsruhe Land, Ravensburg, Tübingen

Psychiater: Calw, Hohenlohekreis, Ludwigsburg, Main-Tauber-Kreis, Neckar-

Odenwald-Kreis, Ortenaukreis, Ravensburg, Schwäbisch Hall

Der Zulassungsausschuss darf bis zur Höhe der in den Planungsblättern ausgewiesenen Anzahl Zulassungen erteilen. Zulassungen nach § 101 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 SGB V und Anstellungen nach § 101 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 SGB V sind dabei jeweils vorrangig umzuwandeln, wobei die Zulassungen nach Nr. 4 den Anstellungen voran gehen. Maßgeblich für die Beendigung der Zulassungs- und Leistungsbegrenzung ist die Reihenfolge der jeweils längsten Dauer der gemeinsamen Berufsausübung oder der Anstellung. Ist danach der vorgesehene Mindestversorgungsanteil noch nicht ausgeschöpft, ist über entsprechende gestellte Anträge auf (Neu-)Zulassung und (Neu-)Anstellungen zu entscheiden, die mit den nach §§ (§ 1 Abs. 3), 18 Absatz 1, Absatz 2 Ziffer 1 bis Ziffer 5 Ärzte-ZV (i. V. m. § 32 b Abs. 2 Ärzte-ZV) i. V. m. § 26 Absatz 4 Ziffer 2 BedarfsplanungsRichtlinie erforderlichen vollständigen Unterlagen innerhalb einer Bewerbungsfrist bis einschließlich 29. August 2025 beim jeweils zuständigen Zulassungsausschuss eingegangen sind. Die Entscheidung erfolgt nach pflichtgemäßem Ermessen unter Berücksichtigung der beruflichen Eignung, der Dauer der bisherigen ärztlichen/psychotherapeutischen Tätigkeit, des Approbationsalters und der Dauer der Eintragung in die Warteliste für den jeweiligen Planungsbereich. Bei hiernach gleicher Eignung von Bewerbern soll die räumliche Wahl des Vertragsarztes/-psychotherapeuten im Hinblick auf die bestmögliche Patientenversorgung, die Entscheidung nach Versorgungsgesichtspunkten sowie die Belange von Menschen mit Behinderung beim Zugang zur Versorgung berücksichtigt werden.

Feststellung der Mindestversorgungsanteile für die Gruppe der Fachinternisten

Der Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen für BadenWürttemberg stellt mit Beschluss vom 2. Juli 2025 gemäß § 101

Abs. 1 Satz 8 SGB V i. V. mit § 13 Abs. 6 Nr. 1 BedarfsplanungsRichtlinie fest, dass in den nachstehenden gesperrten Planungsbereichen gemäß § 25a Bedarfsplanung-Richtlinie für die Rheumatologen ein Mindestversorgungsanteil in Höhe von 8 Prozent noch nicht ausgeschöpft ist: Rheumatologen:

Region Heilbronn-Franken, Region Hochrhein-Bodensee, Region Nordschwarzwald, Region Ostwürttemberg, Region Schwarzwald-Baar-Heuberg, Region Stuttgart

Der Zulassungsausschuss darf bis zur Höhe der in den Planungsblättern ausgewiesenen Anzahl Zulassungen erteilen. Zulassungen nach § 101 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 SGB V und Anstellungen nach § 101 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 SGB V sind dabei jeweils vorrangig umzuwandeln, wobei die Zulassungen nach Nr. 4 den Anstellungen voran gehen. Maßgeblich für die Beendigung der Zulassungs- und Leistungsbegrenzung ist die Reihenfolge der jeweils längsten Dauer der gemeinsamen Berufsausübung oder der Anstellung. Ist danach der vorgesehene Mindestversorgungsanteil noch nicht ausgeschöpft, ist über entsprechende gestellte Anträge auf (Neu-)Zulassung und (Neu-)Anstellungen zu entscheiden, die mit den nach §§ (§ 1 Abs. 3), 18 Absatz 1, Absatz 2 Ziffer 1 bis Ziffer 5 Ärzte-ZV (i. V. m. § 32 b Abs. 2 Ärzte-ZV) i. V. m. § 26 Absatz 4 Ziffer 2 BedarfsplanungsRichtlinie erforderlichen vollständigen Unterlagen innerhalb einer Bewerbungsfrist bis einschließlich 29. August 2025 beim jeweils zuständigen Zulassungsausschuss eingegangen sind. Die Entscheidung erfolgt nach pflichtgemäßem Ermessen unter Berücksichtigung der beruflichen Eignung, der Dauer der bisherigen ärztlichen/psychotherapeutischen Tätigkeit, des Approbationsalters und der Dauer der Eintragung in die Warteliste für den jeweiligen Planungsbereich. Bei hiernach gleicher Eignung von Bewerbern soll die räumliche Wahl des Vertragsarztes/-psychotherapeuten im Hinblick auf die bestmögliche Patientenversorgung, die Ent-

scheidung nach Versorgungsgesichtspunkten sowie die Belange von Menschen mit Behinderung beim Zugang zur Versorgung berücksichtigt werden.

Feststellung der Höchstversorgungsanteile für die Gruppe der Fachinternisten

Der Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen für BadenWürttemberg stellt mit Beschluss vom 2. Juli 2025 gemäß § 101 Abs. 1 Satz 8 SGB V i. V. mit § 13 Abs. 6 Nr. 2 bis 5 BedarfsplanungsRichtlinie fest, dass in den nachstehenden Planungsbereichen für Kardiologen ein Höchstversorgungsanteil in Höhe von 33 Prozent, für Gastroenterologen ein Höchstversorgungsanteil in Höhe von 19 Prozent, für Pneumologen ein Höchstversorgungsanteil in Höhe von 18 Prozent und für Nephrologen ein Höchstversorgungsanteil in Höhe von 25 Prozent erreicht bzw. überschritten ist:

Kardiologen:

Region Bodensee-Oberschwaben, Region Donau-Iller, Region Heilbronn-Franken, Region Hochrhein-Bodensee, Region Mittlerer Oberrhein, Region Neckar-Alb, Region Nordschwarzwald, Region Rhein-Neckar, Region Schwarzwald-Baar-Heuberg, Region Stuttgart, Region Südlicher Oberrhein Gastroenterologen:

Region Bodensee-Oberschwaben, Region Donau-Iller, Region Hochrhein-Bodensee, Region Mittlerer Oberrhein, Region Neckar-Alb, Region Nordschwarzwald, Region Rhein-Neckar, Region Schwarzwald-Baar-Heuberg, Region Stuttgart

Pneumologen:

Region Hochrhein-Bodensee, Region Ostwürttemberg, Region Rhein-Neckar

Nephrologen:

Region Mittlerer Oberrhein, Region Neckar-Alb, Region Rhein-Neckar, Region Südlicher Oberrhein

Der Zulassungsausschuss hat bei Zulassungen und Nachbesetzungen eines Fachinternisten sicher-

zustellen, dass die Höchstversorgungsanteile nicht überschritten werden.

Der Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen für BadenWürttemberg stellt mit Beschluss vom 2. Juli 2025 gemäß § 101 Abs. 1 Satz 8 SGB V i. V. mit § 13 Abs. 6 Nr. 2 bis 5 BedarfsplanungsRichtlinie fest, dass in den nachstehenden Planungsbereichen für Kardiologen ein Höchstversorgungsanteil in Höhe von 33 Prozent, für Gastroenterologen ein Höchstversorgungsanteil in Höhe von 19 Prozent, für Pneumologen ein Höchstversorgungsanteil in Höhe von 18 Prozent und für Nephrologen ein Höchstversorgungsanteil in Höhe von 25 Prozent noch nicht erreicht ist:

Kardiologen:

Region Ostwürttemberg

Gastroenterologen:

Region Heilbronn-Franken, Region Ostwürttemberg, Region Südlicher Oberrhein Pneumologen:

Region Bodensee-Oberschwaben, Region Donau-Iller,

Region Heilbronn-Franken, Region Mittlerer Oberrhein, Region Neckar-Alb, Region Nordschwarzwald, Region Schwarzwald-Baar-Heuberg, Region Stuttgart,

Region Südlicher Oberrhein

Nephrologen:

Region Bodensee-Oberschwaben, Region Donau-Iller, Region Heilbronn-Franken, Region Hochrhein-Bodensee, Region Nordschwarzwald, Region Ostwürttemberg, Region Schwarzwald-Baar-Heuberg, Region Stuttgart

Der Zulassungsausschuss hat bei Zulassungen und Nachbesetzungen eines Fachinternisten sicherzustellen, dass die Höchstversorgungsanteile nicht überschritten werden.

Stuttgart, 2. Juli 2025

Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen für Baden-Württemberg

Dr. Jörg Allmendinger Vorsitzender

Landesärztekammer Baden-Württemberg

Geschäftsstelle: Jahnstraße 40 70597 Stuttgart (Degerloch) Telefon (07 11) 7 69 89-0 Fax (07 11) 7 69 89-50

Weitere Infos unter www.laek-bw.de

Haushaltsaufwendungen und -erträge der Landesärztekammer Baden-Württemberg für das Geschäftsjahr

Aufwendungen Personalkosten

Landeseinheitliche Abschlussprüfung Winter 2025/26 für Medizinische Fachangestellte

Der schriftliche Teil der Abschlussprüfung für Medizinische Fachangestellte beginnt am 11. November 2025 und wird am 12. und 13. November 2025 fortgesetzt. Die Termine der praktischen Prüfung werden den Prüflingen von den Bezirksärztekammern bzw. den Berufsschulen jeweils mitgeteilt. Die Anmeldefrist zur Zulassung zur Prüfung endet am 15. September 2025 (vgl. §§ 7 und 10 der Prüfungsordnung für die Abschlussprüfung der Medizinischen Fachangestellten der Landesärztekammer Baden-Württemberg ÄBW 02/2007).

Wahl der Vertreter der Landesärztekammer in der Baden-Württembergischen Versorgungsanstalt für Ärzte, Zahnärzte und Tierärzte in Tübingen

Die Wahl der Vertreter der Landesärztekammer in der Versorgungsanstalt für die nächste Wahlperiode vom 1. Mai 2026 bis 30. April 2030 ist von der 7. Vertreterversammlung am 22. November 2025 durchzuführen (§ 1 der Satzung der Landesärztekammer Baden-Württemberg über die Wahl der Vertreter der Landesärztekammer in der Versorgungsanstalt für Ärzte, Zahnärzte und Tierärzte vom 18. Oktober 1984). Gewählt wird aufgrund von Wahlvorschlägen nach dem Verhältniswahlsystem. Von insgesamt 30 zu wählenden Vertretern entfallen auf die Bezirksärztekammer Nordwürttemberg 9 Vertreter

Bezirksärztekammer Nordbaden 8 Vertreter Bezirksärztekammer Südbaden 7 Vertreter

Bezirksärztekammer Südwürttemberg 6 Vertreter Wählbar ist jedes an der Versorgungsanstalt teilnehmende Mitglied der Landesärztekammer, gegen das keine Maßnahme nach § 58 Nr. 4 oder 5 Heilberufe-Kammergesetz Baden-Württemberg verhängt ist. Aus dem Bereich einer Bezirksärztekammer ist nur wählbar, wer der Bezirksärztekammer zugehört.

Die Wahlvorschläge sind schriftlich bei der Landesärztekammer spätestens eine Woche vor der Sitzung der Vertreterversammlung der Landesärztekammer einzureichen, also spätestens bis Freitag, den 14. November 2025 um 24.00 Uhr.

Die Bewerber müssen getrennt nach den einzelnen Bereichen der Bezirksärztekammern aufgeführt werden und durchlaufende Ziffern erhalten. Die Wahlvorschläge dürfen nur Bewerber enthalten, die nach dem Vorgenannten wählbar sind. Dies bedeutet, dass ein Wahlvorschlag zwingend mindestens 9 Bewerber aus Nordwürttemberg, 8 Bewerber aus Nordbaden, 7 Bewerber aus Südbaden und 6 Bewerber aus Südwürttemberg enthalten muss. Zusätzlich sollten aus jeder Bezirksärztekammer mindestens 2 Bewerber mehr in den Wahlvorschlag aufgenommen werden als Vertreter aus dieser Bezirksärztekammer zu wählen sind. Alle aufgenommenen Bewerber sind dann mit fortlaufenden Ziffern durchzunummerieren, wobei durch Zwischenüberschriften die Zugehörigkeit zu den einzelnen Bezirksärztekammern deutlich gemacht werden muss.

Der Wahlvorschlag soll ein Kennwort erhalten. Fehlt ein solches, so gilt der Name des an erster Stelle stehenden Bewerbers als Kennwort.

Die Wahlvorschläge sollen die verschiedenartigen Teilnehmerbelange, insbesondere auch den Altersaufbau der Berufsangehörigen, berücksichtigen.

Den Wahlvorschlägen sind Erklärungen der Bewerber beizufügen, dass sie der Aufnahme in den Wahlvorschlag zustimmen.

Der Wahlvorschlag muss von mindestens fünf Mitgliedern der Landesärztekammer unterzeichnet sein, die Teilnehmer der Versorgungsanstalt sind.

Wichtig ist, dass sich Wahlvorschläge nicht nur auf einen Bezirksärztekammerbereich beschränken können.

Da nach dem Gesetz über die Versorgungsanstalt die Vertreter in der Versorgungsanstalt von den Vertretern der Landesärztekammer zu wählen sind, wählt nach den Prinzipien der unechten Teilortswahl im Kommunalwahlrecht jeder Wähler die Vertreter aller Bezirksärztekammern und übt damit seinen Einfluss auf die Bildung der gesamten Vertretung aus. Der Wähler hat mithin so viele Stimmen wie Bewerber insgesamt in die Vertreterversammlung der Versorgungsanstalt zu wählen sind. Über die Zulassung der Wahlvorschläge entscheidet der Vorstand der Landesärztekammer.

Satzung zur Änderung der Berufsordnung der Landesärztekammer Baden-Württemberg vom 16. Juli 2025

Aufgrund von §§ 9 und 10 Nummer 14 des Heilberufe-Kammergesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 16. März 1995 (GBl. BW S. 314), zuletzt geändert durch das Gesetz zur Änderung des Heilberufe-Kammergesetzes und weiterer Gesetze vom 30. April 2024 (GBl. BW vom 6. Mai 2024, S. 1), hat die Vertreterversammlung der Landesärztekammer Baden-Württemberg am 28. Juni 2025 folgende Satzung beschlossen: § 1

Die Berufsordnung der Landesärztekammer Baden-Württemberg vom 21. September 2016 (ÄBW 2016, S. 506), zuletzt geändert durch Satzung vom 22. April 2020 (ÄBW 2020, S. 259) wird wie folgt geändert:

1. In § 4 Abs. 1 wird das Wort „Fachkenntnisse“ durch die Worte „Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten“ ersetzt.

2. In § 15 wird

1. Absatz 1 wie folgt gefasst: „(1) Ärztinnen und Ärzte, die sich an einem Forschungsvorhaben beteiligen, bei dem in die psychische oder körperliche Integrität eines Menschen eingegriffen oder Körpermaterialien oder Daten verwendet werden, die sich einem bestimmten Menschen zuordnen lassen, müssen sicherstellen, dass vor der Durchführung des Forschungsvorhabens eine Beratung erfolgt, die auf die mit ihm verbundenen berufsethischen und berufsrechtlichen Fragen zielt und die von einer bei der zuständigen Ärztekammer gebildeten Ethik-Kommission oder von einer anderen, nach Landesrecht gebildeten unabhängigen und interdisziplinär besetzten Ethik-Kommission durchgeführt wird. Dasselbe gilt vor der Durchführung gesetzlich zugelassener Forschung mit vitalen menschlichen Gameten und lebendem embryonalen Gewebe.“

2. nach Absatz 1 folgender Absatz 2 (neu) eingefügt:

„(2) Ist bereits eine Beratung gemäß Absatz 1 erfolgt, zeigen Ärztinnen und Ärzte ihre Beteiligung an diesem Forschungsvorhaben bei der für sie nach Landesrecht zuständigen Ethik-Kommission unter Nachweis der erfolgten Beratung an.“

3. der bisherige Absatz 2 zu Absatz 3 und der bisherige Absatz 3 zu Absatz 4.

4. Absatz 4 (neu) wie folgt gefasst:

„(4) Ärztinnen und Ärzte beachten bei der Forschung am Menschen nach § 15 Absatz 1 die in der Deklaration von Helsinki des Weltärztebundes in der Fassung der 75. Generalversammlung 2024 in Helsinki niedergelegten ethischen Grundsätze für die medizinische Forschung am Menschen.“

§ 2

Erlaubnis zur Neufassung

Präsident/-in und Schriftführer/-in können den Wortlaut dieser Satzung in der im Zeitpunkt der Bekanntmachung geltenden Fassung mit neuer Paragraphenfolge bekannt machen und Unstimmigkeiten des Wortlauts beseitigen.

§ 3 Inkrafttreten

Die Satzung tritt am ersten Tag des auf die Bekanntmachung im Ärzteblatt Baden-Württemberg folgenden Monats in Kraft.

Die vorstehende Satzung zur Änderung der Berufsordnung der Landesärztekammer Baden-Württemberg wird nach Genehmigung mit Erlass des Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg vom 8. Juli 2025, Az.: 31-5415-11/1/211, hiermit ausgefertigt und bekannt gemacht.

Stuttgart, den 16. Juli 2025

Dr. med. Wolfgang Miller Dr. med. Robin T. Maitra, MPH Präsident Schriftführer

Satzung zur Regelung des Verfahrens zur Feststellung und Bescheinigung der individuell erworbenen beruflichen Handlungsfähigkeit (Validierungsverfahren) nach § 50b bis § 50d Berufsbildungsgesetz (BBiG) am Maßstab des Referenzberufs Medizinischer Fachangestellter/Medizinische Fachangestellte nach der Verordnung über die Berufsausbildung zum Medizinischen Fachangestellten/ zur Medizinischen Fachangestellten (BGBl. I S. 1097) vom 26. April 2006 vom 16. Juli 2025

Aufgrund von § 50c Abs. 4 i. V. m. § 79 Abs. 4 Satz 1 und § 71 Abs. 6 des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 04. Mai 2020 (BGBl. I S. 920), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 19. Juli 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 246) geändert worden ist, hat die Vertreterversammlung der Landesärztekammer Baden-Württemberg am 28. Juni 2025 folgende Satzung beschlossen: „Satzung zur Regelung des Verfahrens zur Feststellung und Bescheinigung der individuell erworbenen beruflichen Handlungsfähigkeit (Validierungsverfahren) nach § 50b bis § 50d Berufsbildungsgesetz (BBiG) am Maßstab des Referenzberufs Medizinischer Fachangestellter/Medizinische Fachangestellte nach der Verordnung über die Berufsausbildung zum Medizinischen Fachangestellten/zur Medizinischen Fachangestellten (BGBl. I S. 1097) vom 26. April 2006

1. Abschnitt

Allgemeine Vorschriften § 1 Anwendungsbereich

(1) Die Verfahrensvorschriften gelten für Feststellungs- und Ergänzungsverfahren, einschließlich Wiederholungsverfahren, nach § 50b bis § 50d BBiG am Maßstab des Referenzberufes Medizinischer Fachangestellter/ Medizinische Fachangestellte.

(2) Verfahren im Sinne dieser Verfahrensordnung umfassen die Feststellung der beruflichen Handlungsfähigkeit von Personen, die keine formale Ausbildung zum Medizinischen Fachangestellten/zur Medizinischen Fachangestellten abgeschlossen haben.

(3) Für das Verfahren werden Gebühren gemäß der Gebührenordnung der Landesärztekammer Baden-Württemberg erhoben.

2. Abschnitt Feststellungstandems § 2

Bestimmung und Zusammensetzung von Feststellungstandems

(1) Für die Durchführung von Verfahren zur Feststellung der individuellen beruflichen Handlungsfähigkeit im Referenzberuf Medizinischer Fachangestellter/Medizinische Fachangestellte werden von der zuständigen Stelle Feststellungstandems bestimmt. Bei Bedarf können mehrere Feststellungstandems bestimmt werden.

(2) Die Mitglieder eines Feststellungstandems sowie ihre Stellvertretungen werden aus dem Kreis der Personen, welche die zuständige Stelle für die Durchführung von Prüfungen im Referenzberuf nach § 40 Absatz 3 und 4 BBiG berufen hat, für mindestens ein Jahr und höchstens die Dauer der Berufungsperiode bestimmt.

(3) Ein Feststellungstandem besteht aus je einem oder einer Beauftragten der Arbeitgeber- und der Arbeitnehmerseite. Von der Besetzung mit jeweils einem oder einer Beauftragten der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer darf nur abgewichen werden, wenn andernfalls nicht die erforderliche Zahl an Personen bestimmt werden kann.

(4) Die Mitgliedschaft in einem Feststellungstandem ist ehrenamtlich. Für bare Auslagen und Zeitversäumnis ist, soweit eine Entschädigung nicht von anderer Seite gewährt wird, eine angemessene Entschädigung zu zahlen.

§ 3

Ausschluss von der Mitwirkung

(1) Bei der Zulassung zu und der Durchführung von Feststellungsverfahren dürfen Angehörige der Antragsteller oder Antragstellerin nicht mitwirken. Angehörige im Sinne des Satzes 1 sind:

1. Verlobte, 2. Ehegatten, 3. eingetragene Lebenspartner, 4. Verwandte und Verschwägerte gerader Linie, 5. Geschwister, 6. Kinder der Geschwister, 7. Ehegatten sowie Lebenspartner der Geschwister und Geschwister der Ehegatten sowie der Lebenspartner, 8. Geschwister der Eltern, 9. Personen, die durch ein auf längere Dauer angelegtes Pflegeverhältnis mit häuslicher Gemeinschaft wie Eltern und Kind miteinander verbunden sind (Pflegeeltern und Pflegekinder).

Angehörige sind die im Satz 2 aufgeführten Personen auch dann, wenn 1. in den Fällen der Nummern 2, 3, 4 und 7 die die Beziehung begründende Ehe oder die Lebenspartnerschaft nicht mehr besteht; 2. in den Fällen der Nummern 4 bis 8 die Verwandtschaft oder Schwägerschaft durch Annahme als Kind erloschen ist;

3. im Fall der Nummer 9 die häusliche Gemeinschaft nicht mehr besteht, sofern die Personen weiterhin wie Eltern und Kind miteinander verbunden sind.

(2) Hält sich ein Mitglied eines Feststellungstandems nach Absatz 1 für ausgeschlossen oder bestehen Zweifel, ob die Voraussetzungen des Absatzes 1 gegeben sind, ist dies der zuständigen Stelle vor Beginn des Feststellungsverfahrens mitzuteilen, während des Feststellungsverfahrens der von der zuständigen Stelle anwesenden Person. Die Entscheidung über den Ausschluss von der Mitwirkung trifft die zuständige Stelle. Ausgeschlossene Personen dürfen das betreffende Verfahren nicht durchführen, an ihm nicht beteiligt sein und auch nicht beim Verfahren lediglich zugegen sein.

(3) Liegt ein Grund vor, der geeignet ist, Misstrauen gegen eine unparteiische Durchführung des Feststellungsverfahren zu rechtfertigen, oder wird von einem Antragsteller oder einer Antragstellerin das Vorliegen eines solchen Grundes behauptet, so hat die betroffene Person dies der zuständigen Stelle mitzuteilen. Absatz 2 Satz 2 gilt entsprechend. (4) Personen, die gegenüber dem Antragsteller oder der Antragstellerin Arbeitgeberfunktionen innehaben, sollen, soweit nicht besondere Umstände eine Mitwirkung zulassen oder erfordern, nicht mitwirken.

(5) Wenn in den Fällen der Absätze 1 bis 3 eine ordnungsgemäße Durchführung des Feststellungsverfahrens nicht möglich ist, kann ein anderes Feststellungstandem gebildet werden oder eine andere zuständige Stelle ersucht werden, das Verfahren durchzuführen. Das Gleiche gilt, wenn eine objektive Durchführung des Feststellungsverfahrens aus anderen Gründen nicht gewährleistet erscheint.

§ 4

Geschäftsführung

(1) Die zuständige Stelle führt die Geschäfte der Feststellungstandems und regelt die Organisation des Feststellungsverfahrens.

(2) Über die Beschlussfassungen des Feststellungstandems wird ein Protokoll geführt.

§ 5

Verschwiegenheit

Die Mitglieder der Feststellungstandems und sonstige mit dem Feststellungsverfahren befassten Personen, insbesondere Verfahrensbegleitungen nach § 50d Absatz 3 BBiG, haben über alle Vorgänge in Zusammenhang mit dem Feststellungsverfahren Verschwiegenheit gegenüber Dritten zu wahren. Diese Verpflichtung bleibt auch nach dem Ausscheiden aus dem Feststellungstandem bestehen.

3. Abschnitt Vorbereitung der Feststellungsverfahren

§ 6

Feststellungstermine und -orte

Die zuständige Stelle bestimmt im Benehmen mit dem Feststellungstandem den Termin oder die Termine sowie den Ort bzw. die Orte für die Durchführung von Feststellungsverfahren für den Beruf Medizinischer Fachangestellter/Medizinische Fachangestellte.

§ 7

Antrag auf Zulassung zum Feststellungs- oder -Ergänzungsverfahren

(1) Der Antrag auf Zulassung zum Feststellungs- oder Ergänzungsverfahren gem. § 50b BBiG ist schriftlich oder elektronisch nach den von der zuständigen Stelle bestimmten Formularen zu stellen.

(2) Dem Antrag sind beizufügen:

1. Nachweis des Wohnsitzes und des Geburtsdatums, 2. Nachweise über die Inhalte und die Dauer der beruflichen Tätigkeit im Referenzberuf und

3. eine glaubhafte Darlegung über den Erwerb der beruflichen Handlungsfähigkeit, z. B. durch eine Selbsteinschätzung.

(3) Im Falle eines Antrags auf Feststellung der überwiegenden Vergleichbarkeit nach § 50b Absatz 4 BBiG oder auf Feststellung der teilweisen Vergleichbarkeit nach § 50d BBiG sind Nachweise über die berufliche Tätigkeit im Tätigkeitsbereich des Referenzberufs, welche die im Antrag bezeichneten erforderlichen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten umfassen, beizufügen sowie die Darlegung nach Absatz 2 Nr. 3 auf diese zu beziehen.

(4) Wird ein Ergänzungsverfahren nach § 50b Absatz 5 BBiG beantragt, genügt für die Darlegung des Erwerbs der beruflichen Handlungsfähigkeit, wenn der Antragsteller oder die Antragstellerin glaubhaft macht, dass er oder sie den Teil, der für eine vollständige Vergleichbarkeit gefehlt hat, nach der Zulassung zum Feststellungsverfahren erworben hat.

(5) Wird ein Feststellungsverfahren für Menschen mit Behinderungen nach § 50d BBiG beantragt, ist zudem ein Nachweis der Behinderung nach § 2 Absatz 1 Satz 1 SGB IX beizufügen. Sofern eine Verfahrensbegleitung nach § 50d Absatz 3 BBiG benannt wird, ist nachzuweisen, dass diese mit den besonderen Belangen von Menschen mit Behinderungen im Rahmen der beruflichen Qualifizierung vertraut ist.

§ 8

Zulassung, Fristen für Mitteilungen über Zulassung und Ladung zum Feststellungstermin

(1) Über die Zulassung zum Feststellungsverfahren entscheidet die zuständige Stelle.

(2) Zuständig ist die Ärztekammer, in deren Bezirk der Antragsteller oder die Antragstellerin

1. in einem Arbeitsverhältnis steht oder 2. seinen/ihren Wohnsitz hat.

Eine Aufgabenübertragung zwischen zuständigen Stellen nach §§ 71 Absatz 9, 75b BBiG ist möglich.

(3) Die Entscheidung über die Zulassung ist dem Antragsteller oder der Antragstellerin rechtzeitig schriftlich oder elektronisch mitzuteilen. Die Entscheidung über die Nichtzulassung ist dem Antragsteller oder der Antragstellerin schriftlich mit Begründung bekannt zu geben.

(4) Die zum Feststellungsverfahren zugelassene Person ist im Benehmen mit dem Feststellungstandem zum jeweiligen Termin mit einer Frist von mindestens drei Wochen zu laden. Die Ladung kann schriftlich oder elektronisch erfolgen. Der Bescheid enthält die Angabe von Zeit und Ort sowie die erlaubten Arbeits- und Hilfsmittel.

(5) Die Zulassung kann von der zuständigen Stelle bis zur Bekanntgabe des Feststellungsergebnisses widerrufen werden, wenn sie aufgrund von gefälschten Unterlagen oder falschen Angaben ausgesprochen wurde.

4. Abschnitt

Durchführung der Feststellungsverfahren § 9

Durchführung

(1) Die Feststellung der individuellen beruflichen Handlungsfähigkeit erfolgt nach Maßgabe der Berufsbildungsfeststellungsverfahrensverordnung (BBFVerfV).

(2) Das Feststellungsverfahren wird im Wechsel von dem oder der jeweils zuständigen Feststeller oder Feststellerin aus dem Feststellungstandem durchgeführt. Die zweite Person des Feststellungstandems (Beisitzer oder Beisitzerin) sitzt der Durchführung bei, unterstützt und dokumentiert diese. Die Feststellung des Umfangs der individuellen beruflichen Handlungsfähigkeit obliegt dem oder der jeweiligen Feststeller oder Feststellerin.

(3) Bei der Dokumentation kann zusätzlich ein hauptamtlicher Mitarbeiter oder eine hauptamtliche Mitarbeiterin im Feststellungsverfahren mitwirken.

(4) Feststellungsverfahren werden in deutscher Sprache durchgeführt.

§ 10

Besondere Verhältnisse von Menschen mit Behinderungen, Verfahrensbegleitung

(1) Bei der Durchführung von Feststellungsverfahren nach § 50b BBiG sollen die besonderen Verhältnisse von Menschen mit Behinderungen berücksichtigt werden. Dies gilt je nach den Einzelfallumständen insbesondere für die Dauer des Feststellungsverfahrens, die Zulassung von Hilfsmitteln und die Inanspruchnahme von Hilfeleistungen Dritter (wie z. B. Gebärdensprachdolmetscher für Menschen mit Hörbehinderung).

Die Art der Behinderung ist mit dem Antrag auf Zulassung zur Feststellung (§ 7) nachzuweisen. Vorschläge für die Art der Hilfeleistung oder Hilfsmittel sollen mit dem Antrag verbunden werden.

(2) Verfahrensbegleitende nach § 50d Absatz 3 BBiG dürfen bei der Teilnahme an einem Feststellungsverfahren keinen eigenen Beitrag zu Leistungen des Antragstellers oder der Antragstellerin erbringen. Im Falle eines Eingriffs in die Eigenständigkeit der Leistungserbringung sind sie von der Verfahrensteilnahme auszuschließen.

§ 11

Auswahl der Feststellungsinstrumente

(1) Die Feststellerin oder der Feststeller wählt die geeigneten Feststellungsinstrumente aus.

(2) Sofern durch die zuständigen Stellen eine gemeinsame Festlegung von Feststellungsinstrumenten erfolgt ist, ist diese von der Feststellerin oder dem Feststeller zu beachten.

§ 12

Nichtöffentlichkeit

(1) Die Feststellungsverfahren sind nicht öffentlich. Vertreterinnen oder Vertreter der zuständigen obersten Landesbehörde, der zuständigen Stelle sowie die Mitglieder des Berufsbildungsausschusses der zuständigen Stelle können anwesend sein. Das Feststellungstandem kann im Einvernehmen mit der zuständigen Stelle andere Personen als Gäste zulassen. An der Würdigung der Leistungen dürfen keine Gäste beteiligt sein.

(2) Die in § 10 Absatz 1 und 2 bezeichneten weiteren Personen sind nicht stimmberechtigt und haben sich auch sonst jeder Einwirkung auf den Verfahrensablauf zu enthalten. Sie sind zur Verschwiegenheit verpflichtet; dies gilt nicht in Bezug auf die Wahrnehmung dienstlicher Aufgaben der zuständigen obersten Landesbehörde, der Landesärztekammer Baden-Württemberg oder in Bezug auf die Wahrnehmung von Aufgaben des Berufsbildungsausschusses als solches.

§ 13

Ausweispflicht und Belehrung

Die Antragsteller oder Antragstellerinnen sowie die nach § 50d Absatz 3 BBiG benannten Verfahrensbegleitenden haben sich auf Verlangen über ihre Person auszuweisen. Sie sind vor Beginn des Feststellungsverfahrens über den Ablauf, die zur Verfügung stehende Zeit, die erlaubten Arbeitsund Hilfsmittel, die Folgen von Täuschungshandlungen und Ordnungsverstößen, Rücktritt und Nichtteilnahme zu belehren.

§ 14

Täuschungshandlungen und Ordnungsverstöße

(1) Unternimmt es ein Antragsteller oder eine Antragstellerin, das Ergebnis des Feststellungsverfahrens durch Täuschung oder Benutzung nicht zugelassener Hilfsmittel zu beeinflussen oder leistet er oder sie Beihilfe zu einer Täuschung oder einem Täuschungsversuch eines anderen Antragstellers oder einer anderen Antragstellerin, liegt eine Täuschungshandlung vor.

(2) Wird während des Feststellungstermins festgestellt, dass ein Antragsteller oder eine Antragstellerin eine Täuschungshandlung begeht oder einen entsprechenden Verdacht hervorruft, ist der Sachverhalt festzustellen und vom Beisitz zu protokollieren. Der Antragsteller oder die Antragstellerin setzt das Feststellungsverfahren vorbehaltlich der Entscheidung des Feststellungstandems über die Täuschungshandlung fort.

(3) Liegt eine Täuschungshandlung vor, wird für die von der Täuschungshandlung betroffene Leistung festgestellt, dass die berufliche Handlungsfähigkeit nicht vorliegt. In schweren Fällen, insbesondere bei vorbereiteten Täuschungshandlungen, kann der Feststeller bzw. die Feststellerin das Nichtvorliegen der beruflichen Handlungsfähigkeit für das gesamte Feststellungsverfahren feststellen und den Antrag auf Feststellung der individuellen beruflichen Handlungsfähigkeit ablehnen.

(4) Behindert ein Antragsteller oder eine Antragstellerin durch sein oder ihr Verhalten das Feststellungsverfahren so, dass das Verfahren nicht ordnungsgemäß durchgeführt werden kann, ist er oder sie von der Teilnahme an dem Feststellungsverfahren auszuschließen. Die Entscheidung hierüber wird unverzüglich vom Feststeller bzw. von der Feststellerin getroffen und vom Beisitz protokolliert. Gleiches gilt bei Nichtbeachtung der Sicherheitsvorschriften.

(5) Vor der Entscheidung des Feststellers bzw. der Feststellerin nach den Absätzen 3 und 4 ist der Antragsteller oder die Antragstellerin anzuhören.

§ 15 Rücktritt, Nichtteilnahme

(1) Der Antragsteller oder die Antragstellerin kann vor Beginn des Feststellungsverfahrens durch schriftliche oder elektronische Erklärung zurücktreten. In diesem Fall gilt das Feststellungsverfahren als nicht durchgeführt.

(2) Versäumt der Antragsteller oder die Antragstellerin einen Termin des Feststellungsverfahrens, so werden bereits erbrachte Leistungen gewürdigt, wenn ein wichtiger Grund für die Nichtteilnahme vorliegt.

(3) Erfolgt der Rücktritt nach Beginn des Feststellungsverfahrens oder nimmt der Antragsteller oder die Antragstellerin an dem Feststellungsverfahren nicht teil, ohne dass ein wichtiger Grund vorliegt, so wird der Antrag abgelehnt.

(4) Der wichtige Grund ist unverzüglich mitzuteilen und nachzuweisen. Im Krankheitsfall ist die Vorlage eines ärztlichen Attestes erforderlich. Die Entscheidung über das Vorliegen eines wichtigen Grundes obliegt der zuständigen Stelle.

5. Abschnitt

Dokumentation der Feststellung und Beurkundung des Ergebnisses § 16

Niederschrift über das Feststellungsverfahren

(1) Das Feststellungsverfahren ist von dem Beisitzer oder der Besitzerin bzw. dem hauptamtlichen Mitarbeiter oder der hauptamtlichen Mitarbeiterin nach Maßgabe des § 6 BBFVerfV in einer Niederschrift auf den Formularen der zuständigen Stelle zu dokumentieren.

(2) Die Beratung über die einzelnen Leistungen, die Festsetzung einzelner Feststellungsergebnisse sowie die Feststellung des Gesamtergebnisses durch den Feststeller oder die Feststellerin erfolgen unter Ausschluss des Antragstellers oder der Antragstellerin.

(3) Das Ergebnis der Feststellung wird in die Niederschrift aufgenommen. Die Niederschrift ist von den Mitgliedern des Feststellungstandems zu unterzeichnen und der zuständigen Stelle ohne schuldhaftes Zögern zuzuleiten.

§ 17

Inhalte der Niederschrift

Die Niederschrift muss im Sinne einer Verfahrensdokumentation enthalten:

1. den Ort und Tag der Sitzung bzw. Feststellung,

2. die Namen der Mitglieder des Feststellungstandems,

3. die vom Feststellungsantrag umfassten berufsprofilbildgebenden Berufsbildpositionen des Referenzberufes Medizinischer Fachangestellter/Medizinische Fachangestellte

4. die von der Feststellerin oder dem Feststeller für die Berufsbildposition jeweils ausgewählten Feststellungsinstrumente,

5. Angaben zu den jeweils berücksichtigten integrativen Berufsbildpositionen,

6. Angaben zu den konkreten Aufgabenstellungen,

7. Angaben zu den jeweiligen Leistungen der Antragstellerin oder des Antragstellers,

8. ein begründetes Feststellungsergebnis für jede berufsprofilbildgebende Berufsbildposition und

9. ein begründetes Gesamtergebnis im Rahmen einer Gesamtwürdigung auf der Grundlage der Leistungen des Antragstellers oder der Antragstellerin in allen ausgewählten Feststellungsinstrumenten.

§ 18

Fristen für die Bescheidung und für die Zeugniserteilung

(1) Das Feststellungstandem soll dem Antragsteller oder der Antragstellerin zum Abschluss des Feststellungsverfahrens mitteilen, ob eine vollständige, überwiegende – im Fall des § 50d BBiG teilweise – oder keine Vergleichbarkeit festgestellt wurde.

(2) Die zuständige Stelle erteilt dem Antragsteller oder der Antragstellerin spätestens sechs Wochen nach Abschluss des Feststellungstermins das Zeugnis oder den Bescheid über die nachgewiesene individuelle berufliche Handlungsfähigkeit.

6. Abschnitt

Schlussbestimmungen § 19

Rechtsbehelfsbelehrung

Den Antragsteller oder die Antragstellerin belastende Maßnahmen und Entscheidungen der zuständigen Stelle sind bei ihrer elektronischen oder schriftlichen Bekanntgabe an den Antragsteller oder die Antragstellerin mit einer Rechtsbehelfsbelehrung nach § 58 der Verwaltungsgerichtsordnung zu versehen.

§ 20 Verfahrensunterlagen

Auf Antrag ist dem Antragsteller oder der Antragstellerin binnen der gesetzlich vorgegebenen Frist zur Einlegung eines Rechtsbehelfs Einsicht in seine oder ihre Feststellungsverfahrensunterlagen zu gewähren. Die schriftlichen oder elektronisch vorliegenden Verfahrensunterlagen sowie die Niederschriften nach § 17 sind ein Jahr aufzubewahren. Bescheide und Zeugnisse sind zehn Jahre nach Bekanntgabe aufzubewahren. Die Aufbewahrungsfrist beginnt mit dem Zugang des Feststellungszeugnisses oder -bescheids nach § 18. Der Ablauf der vorgenannten Fristen wird durch das Einlegen eines Rechtsmittels gehemmt. Die Aufbewahrung in elektronischer Form ist zulässig.

§ 21 Inkrafttreten

Die Satzung tritt am ersten Tag des auf die Bekanntmachung im Ärzteblatt Baden-Württemberg folgenden Monats in Kraft.“ Vorstehende Satzung zur Regelung des Verfahrens zur Feststellung und Bescheinigung der individuell erworbenen beruflichen Handlungsfähigkeit (Validierungsverfahren) nach § 50b bis § 50d Berufsbildungsgesetz (BBiG) am Maßstab des Referenzberufs Medizinischer Fachangestellter/ Medizinische Fachangestellte nach der Verordnung über die Berufsausbildung zum Medizinischen Fachangestellten/zur Medizinischen Fachangestellten (BGBl. I S. 1097) vom 26. April 2006 wird gemäß § 9 Abs. 3 des Heilberufe-Kammergesetzes nach Genehmigung mit Erlass des Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg vom 8. Juli 2025, Az.: 31-5415-11/1/210, hiermit ausgefertigt und genehmigt.

Stuttgart, den 16. Juli 2025

Dr. med. Wolfgang Miller Dr. med. Robin T. Maitra, MPH Präsident Schriftführer

Satzung zur Regelung der Qualitätsanforderungen für Telenotärztinnen und Telenotärzte vom 16. Juli 2025

Aufgrund von § 9 des Heilberufe-Kammergesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 16. März 1995 (GBl. S. 314), zuletzt geändert durch das Gesetz zur Änderung des Heilberufe-Kammergesetzes und weiterer Gesetze vom 30. April 2024 (GBl. BW vom 6. Mai 2024, S.1), in Verbindung mit § 19 Absätze 1 und 2 Rettungsdienstgesetz BadenWürttemberg vom 25. Juli 2024 (GBl. BW Nr. 66 vom 1. August 2024), hat die Vertreterversammlung der Landesärztekammer Baden-Württemberg am 28. Juni 2025 folgende Satzung beschlossen:

„Satzung zur Regelung der Qualitätsanforderungen für Telenotärztinnen und Telenotärzte

§ 1

Begriff

Telenotärztinnen und -ärzte sind Ärztinnen und Ärzte, die im Rettungsdienst als Notärztinnen und Notärzte eingesetzt sind und mittels Telekommunikation sprach- und gegebenenfalls Sichtkontakt zu einem Rettungsmittel und dessen Besatzung vor Ort haben. Telenotärztinnen und Telenotärzte nützen dabei sämtliche verfügbaren Informationen, die neben der Audiokommunikation im Rettungsdienst verfügbar sind. Dazu gehören Vitaldaten medizintechnischer Geräte in Echtzeit sowie Video- und Fotoübertragung.

§ 2

Voraussetzungen für den Erwerb der Qualifikation Telenotärztin/Telenotarzt

(1) Der Aufgabenbereich der Telenotärztin/des Telenotarztes erfordert den Nachweis eingehender Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten in der Rettungsmedizin und der Möglichkeiten und Grenzen der Fernbehandlung, die über die im Rahmen der Zusatzweiterbildung Notfallmedizin erworbenen Inhalte hinausgehen.

(2) Voraussetzung für den Erwerb der Qualifikation Telenotärztin/ Telenotarzt sind

1. Erwerb der Zusatzbezeichnung Notfallmedizin,

2. Facharztanerkennung in den Gebieten Anästhesiologie, Innere Medizin, Chirurgie oder Allgemeinmedizin,

3. Nachweis einer mindestens zweijährigen regelmäßigen und andauernden Tätigkeit als Notärztin/Notarzt, mindestens jedoch 500 eigenständig absolvierte Notarzteinsätze nach Erwerb der Zusatzbezeichnung Notfallmedizin,

4. Erfahrung in der eigenverantwortlichen Führung von Personen und Strukturen,

5. Erfolgreiche Teilnahme an einer von der Landesärztekammer BadenWürttemberg anerkannten curricularen Fortbildung Telenotärztin/ Telenotarzt BW.

(3) Die curriculare Fortbildung Telenotärztin/Telenotarzt BW ist eine von der Landesärztekammer gemäß § 2 Abs. 1 Satzung zur Anerkennung und Zertifizierung von curricularen Fortbildungen der Landesärztekammer Baden-Württemberg vom 19. 01. 2022 anerkannte Qualifizierungsmaßnahme. Die curriculare Fortbildung umfasst insgesamt 40 Stunden. Das Curriculum ist auf der Homepage der Landesärztekammer unter www.aerztekammer-bw.de/curricularefortbildung abrufbar.

§ 3

Vertiefende Fortbildung

Die Telenotärztin/der Telenotarzt soll regelmäßig an Fortbildungsseminaren teilnehmen, die zur Auffrischung und Aktualisierung ihrer/ seiner Kenntnisse und zum Erfahrungsaustausch angeboten werden.

§ 4

Wissenschaftlicher Beirat

(1) Die Landesärztekammer bestellt einen wissenschaftlichen Beirat, der aus sieben Mitgliedern besteht.

(2) Aufgabe des wissenschaftlichen Beirats ist insbesondere die Konzeption und Weiterentwicklung der curricularen Fortbildung, weiterer Fortbildungen sowie die wissenschaftliche Begleitung von qualitätssichernden Maßnahmen.

§ 5 Inkrafttreten

Die Satzung tritt am ersten Tag des auf die Bekanntmachung im Ärzteblatt Baden-Württemberg folgenden Monats in Kraft.“

Die vorstehende Satzung zur Regelung der Qualitätsanforderungen für Telenotärztinnen und Telenotärzte der Landesärztekammer BadenWürttemberg wird nach Genehmigung mit Erlass des Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg vom 8. Juli 2025, Az.: 31-5415-11/1/209, hiermit ausgefertigt und bekannt gemacht.

Stuttgart, den 16. Juli 2025

Dr. med. Wolfgang Miller Dr. med. Robin T. Maitra, MPH Präsident Schriftführer

Neue Fortbildungsveranstaltungen

Landesärztekammer Baden-Württemberg

Fortbildung und Qualitätssicherung

Jahnstraße 40 70597 Stuttgart

Telefon (07 11) 7 69 89-4600 fortbildungen@laek-bw.de www.aerztekammer-bw.de

Bezirksärztekammer Nordwürttemberg

Akademie für ärztliche Fortbildung

Jahnstraße 5

70597 Stuttgart

Telefon (07 11) 7 69 81-211 fortbildung@baek-nw.de www.baek-nw.de

Bezirksärztekammer Nordbaden

Akademie für ärztliche Fortbildung

Zimmerstraße 4 76137 Karlsruhe

Telefon (07 21) 1 60 24-132/-133 fortbildungsakademie@baek-nb.de www.baek-nb.de

Bezirksärztekammer Südbaden

Akademie für ärztliche Fortbildung Sundgauallee 27 79114 Freiburg Telefon (07 61) 6 00 47-53 akademie@baek-sb.de www.baek-sb.de

Bezirksärztekammer Südwürttemberg

Akademie für ärztliche Fortbildung Haldenhaustraße 11

72770 Reutlingen

Telefon (0 71 21) 9 17-24 15/-24 46 fortbildung@baek-sw.de www.baek-sw.de

Ärztekammer-Fortbildungsveranstaltungen für Ärztinnen und Ärzte

Curriculare Fortbildung

Weiterbildungsveranstaltung

Antibiotic Stewardship (ABS) – Beauftragter Arzt

Der Kurs, nach dem Curriculum der Bundesärztekammer, ermöglicht Ihnen, Ihre Kenntnisse und Erfahrungen in rationaler Antiinfektivastrategie aufzufrischen und zu vertiefen. Sie werden als abteilungsbezogener Ansprechpartner für Fragen rund um einen rationalen Antibiotikaeinsatz im Krankenhaus fungieren. 20 h im Selbststudium (E-Learning) sowie zwei Online-Seminare mit 20 h.

ab 19. August 2025 (E-Learning) | 10. und 11. November 2025 (Live-Online-Seminar) | 700 Euro

Themen: ▪ Grundlagen und Bandbreite ▪ Pharmakokinetik ▪ Resistenzepidemiologie ▪ Antibiotikaprophylaxe ▪ u. v. m.

Qualifikation Tabakentwöhnung – Grundkurs

Ziel der Veranstaltung ist es, Ihnen detaillierte Informationen zu den gesundheitlichen Aspekten des Tabakkonsums zu vermitteln, ihre Kenntnisse für eine erfolgreiche Ansprache, Motivierung und Therapie ihrer rauchenden Patienten zu vertiefen und praktische Hilfestellung bei der Einführung von Raucherberatungen und Entwöhnungsbehandlungen in der ärztlichen Praxis oder Klinik zu bieten.

13. – 15. September 2025 | 9.00 – 16.15 Uhr | Reutlingen | 400 Euro | 20 Fortbildungspunkte

Themen: ▪ siehe Curriculum der Bundesärztekammer zur „Qualifikation Tabakentwöhnung“ (2022)

Palliativmedizin – Basisseminar Wochenkurs

Bezirksärztekammer Südwürttemberg

Der Basiskurs wird entsprechend den curricularen Vorgaben des Kursbuches Palliativmedizin der Bundesärztekammer und den Empfehlungen der Deutschen Gesellschaft für Palliativmedizin e. V. durchgeführt und ist bundesweit anerkannt.

15. – 19. September 2025 | 9.00 – ca. 17.30 Uhr | online | 800 Euro | 40 Fortbildungspunkte

Themen: ▪ Grundlagen ▪ Schmerztherapie ▪ Symptomkontrolle ▪ Kommunikation ▪ Ethik ▪ Recht

Psychosomatische Grundversorgung – Tageskurs

Bezirksärztekammer Südbaden

Durch Teilnahme an den Kursen kann die Qualifikation entsprechend den Vorgaben der WBO erworben werden.

19. September 2025 | 9.00 – 17.00 Uhr | Haus der Ärzte, Sundgauallee 27, Freiburg | 150 Euro | 8 Fortbildungspunkte

Thema: ▪ Einführung in die patientenzentrierte Konsultation

Bezirksärztekammer Südbaden

Kontaktdaten der Veranstalter sind auf Seite 489 zu finden

Weiterbildungsveranstaltung

Medizinische Hypnose für Ärzte – Einführungskurs

In diesem einführenden Workshop werden auf der Basis aktueller neurophysiologischer Erkenntnisse wirkungsvolle Ad hoc-Interventionen der modernen Hypnose bei Schmerz und somatoformen Störungen, Schlafstörungen, Spannungszuständen, nichtorganischen Schwindelbeschwerden und Tinnitus praktisch erfahrbar vermittelt. Wesentlicher Vorteil hypnotherapeutischer Ansätze in der Behandlung dieser Störungen ist, dass sie objektivierbare psychobiologische Wirkungen entfalten.

20. September 2025 und 28. Februar 2026 | 9.00 – 16.00 Uhr | Haus der Ärzte, Sundgauallee 27, Freiburg | 150 Euro | 10 Fortbildungspunkte

Medizinische Notfälle an Bord von Flugzeugen Teil 2: Case Reports

Bezirksärztekammer Südbaden

In Teil 2 der Fortbildungsreihe „Notfälle an Bord von Flugzeugen“ werden die theoretischen Grundlagen aus dem ersten Teil des Seminars auf Fallbeispiele angewandt. Hierbei können Teilnehmende reale Notfälle diskutieren und Strategien für Vorgehensweisen, Entscheidungsfindung und Therapie im Ernstfall entwickeln.

22. September 2025 | 18.00 – 20.15 Uhr | online | 30 Euro | 3 Fortbildungspunkte

Themen: ▪ Case Reports ▪ Flugreisen ▪ Zwischenlandung ▪ Haftungsrecht ▪ Belastungssituation ▪ Handlungsgrundsätze

Spezielle Schmerztherapie – Weiterbildungsseminar

Bezirksärztekammer Nordbaden

Die Zusatzweiterbildung „Spezielle Schmerztherapie“ umfasst in Ergänzung zu einer Facharztkompetenz die Erkennung und Behandlung chronisch schmerzkranker Patientinnen und Patienten, bei denen der Schmerz seine Leit- und Warnfunktion verloren und einen selbstständigen Krankheitswert erlangt hat.

Modul III + IV: 22. – 26. September 2025 | ganztägig | Haus der Ärzte, Sundgauallee 27, Freiburg | 400 Euro pro Modul | 20 Fortbildungspunkte pro Modul Themen: ▪ M3: Muskuloskelettale Schmerzen ▪ M4: Diverse Schmerzsyndrome

Bezirksärztekammer Südbaden

Hygienebeauftragter Arzt (online)

Zum Hygienebeauftragten Arzt kann nur bestellt werden, wer über eine mindestens zweijährige Berufserfahrung verfügt und spezielle Kenntnisse auf dem Gebiet der Hygiene und der Infektionsprävention erworben hat. Die Mindestanforderung beinhaltet den Besuch eines vierzigstündigen Kurses nach dem Curriculum der Bundesärztekammer. Der Kurs entspricht dem Modul I der curriculären Fortbildung „Krankenhaushygiene“.

E-Learning (Selbstlernphase): ab 23. September 2025, Live-Online Seminar: 20. und 21. November 2025 | online | 700 Euro | 60 Fortbildungspunkte

Schnittstellen zwischen Zahn- und Humanmedizin

Bezirksärztekammer Südbaden

Die Verbindung zwischen oralen Erkrankungen und systemischen Gesundheitszuständen ist der modernen Medizin wohlbekannt. Diese Veranstaltung bringt Expertinnen und Experten aus der Human- und Zahnmedizin zusammen, um aktuelle Erkenntnisse und praxisrelevante Perspektiven zu beleuchten.

23. September 2025 | 19.00 – 21.15 Uhr | Haus der Ärzte, Sundgauallee 27, Freiburg | kostenfrei | 3 Punkte

Themen: ▪ Gesund beginnt im Mund? (Prof. Dr. med. dent. Fabian Cieplik, Uniklinikum Freiburg) ▪ Rationaler Einsatz von Antibiotika bei (zahn)ärztlichen Behandlungen (Prof. Dr. med. Siegbert Rieg, Uniklinikum Freiburg)

Balintgruppen in Präsenz

Bezirksärztekammer Südbaden

Das Seminar wird entsprechend Vorschriften durchgeführt und ist bundesweit anerkannt. Die Teilnehmer erhalten eine qualitativ hochwertige Fortbildung auf Grundlage aktueller Richtlinien.

24. September 2025 | 17.00 Uhr bis 19.15 Uhr | Haus der Ärzte, Sundgauallee 27, Freiburg | 60 Euro | 4 Fortbildungspunkte

Themen: ▪ Ihre Fälle ▪ Selbstreflexion

Bezirksärztekammer Südbaden

Kontaktdaten der Veranstalter sind auf Seite 489 zu finden

Ärztekammer-Fortbildungsveranstaltungen

Curriculare Fortbildung

Curriculare Fortbildung

Ultraschalldiagnostik von der Schilddrüse bis zur Blase – Theorie und Praxis Teil 3

Anhand unterschiedlicher Krankheitsbilder lernen Sie, wie Sie die Sonographie gezielt in den diagnostischen Prozess integrieren können. Dabei werden auch Herausforderungen im diagnostischen Ablauf berücksichtigt und diskutiert. Im Anschluss können Sie mit Ultraschallgeräten Ihre praktischen Fähigkeiten verbessern.

24. September 2025 | 16.00 – 20.00 Uhr | Karlsruhe | 80 Euro | 8 Fortbildungspunkte

Themen: ▪ Nierenarterienstenose ▪ Cholecystitis ▪ Gallenblase-Problemsteine ▪ Teratome ▪ Hyperkalziämie ▪ Nephrokalzinose

Antibiotic Stewardship (ABS) beauftragter Arzt (online)

Bezirksärztekammer Nordbaden

Der nach dem Curriculum der Bundesärztekammer gestaltete Kurs zum ABS-beauftragten Arzt stellt für die in klinischen Einrichtungen tätigen Ärzte ein Angebot dar, um ihre vorhandenen Kenntnisse und Erfahrungen in rationaler Antiinfektivastrategie systematisch weiter zu vertiefen und aufzufrischen.

E-Learning (Selbstlernphase): ab 24. September 2025 | Live-Online Seminar: 27. und 28. November 2025 | online | 700 Euro | 60 Fortbildungspunkte

Bezirksärztekammer Südbaden

Beratung zur Patientenverfügung

Die Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht ist eine wichtige Möglichkeit für Ihre Patienten, ihr Recht auf Selbstbestimmung wahrzunehmen. Verschiedene Fragestellungen zur Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht geklärt und diskutiert.

26. September 2025 | 13.30 – 17.00 Uhr | online | 60 Euro

Themen: ▪ Beratungsmöglichkeiten ▪ Bedeutung und Konsequenzen ▪ gesetzliche Regelungen ▪ u. v. m.

Reisemedizin Aufbaumodule (online)

Eine umfassende Darstellung der vielseitigen Aspekte der Reisemedizin ist mit dem Basiszertifikat „Reisemedizinische Gesundheits-Beratung“ allein nicht möglich. Die Deutsche Fachgesellschaft Reisemedizin (DFR) hat einen Kanon von Themen und Kenntnissen zusammengestellt, der „Reisemedizin“ nach heutigem Verständnis repräsentiert. Diese Kurse führen zum „Fachzertifikat Reisemedizin“.

Module 11 + 4: 26./27. September 2025, Module 6 + 12: 14./15. November 2025; Module 1 + 2: 21./22. November 2025 | Fr. u. Sa. ganztägig | online | 350 Euro pro Wochenende | Pro Modul 8 bis 18 Fortbildungspunkte

Bezirksärztekammer Südbaden

Point of Care Ultraschall für die Allgemeinmedizin

Lernen Sie die Einsatzmöglichkeiten mobiler Ultraschallgeräte kennen. Sie passen in jede Handtasche und lassen sich vielfältig nutzen. Bei der Versorgung akut erkrankter, vital gefährdeter Patientinnen und Patienten ermöglicht Point of Care Ultraschall eine schnelle Differenzialdiagnostik und Therapiesteuerung.

27. September 2025 | 9.00 –17.00 Uhr | Haus der Ärzte, Sundgauallee 27, Freiburg | 350 Euro | 11 Fortbildungspunkte

Themen: ▪ Dyspnoe ▪ Hypotension ▪ Abdomen ▪ Peri-Arrest ▪ Lunge ▪ Herz ▪ eFAST ▪ u. a. m.

Bezirksärztekammer Südbaden

10. ISTN – Interdisziplinärer Stuttgarter Tag der Notfallmedizin – interaktiv

Jeder Patient ist interdisziplinär, sobald er verschiedene Symptome aufzeigt. Erst mit Diagnosestellung wird er einer Fachdisziplin zugeordnet. Der Weg vom Symptom zur Diagnose ist elementar und nicht immer eindeutig. Praktische Fallbeispiele. Das Seminar ist interaktiv mit einem TED-System gestaltet.

27. September 2025 | 9.00 – 13.00 Uhr | Onlineteilnahme oder in Präsenz vor Ort

Themen: ▪ für alle Fachrichtungen ▪ für Arztinnen und Ärzte in Weiterbildung ▪ für Fachärztinnen und Fachärzte

Kontaktdaten der Veranstalter sind auf Seite 489 zu finden

Weiterbildungsveranstaltung

Weiterbildungsveranstaltung

Weiterbildungsveranstaltung

Train the Trainer Kurs – für Weiterbilder

Unser Kurs unterstützt Sie als Weiterbilder bei der täglichen Arbeit mit den ÄiW. Vermittelt werden wichtige Neuerungen der WBO samt eLogbuch sowie grundlegende Rahmenbedingungen organisatorischer und rechtlicher Natur. Mithilfe von Workshops werden die Erstellung von Curricula und gezielt FeedbackGespräche trainiert.

27. September 2025 | 9.00 – 16.00 Uhr | Präsenz | 110 Euro | 9 Fortbildungspunkte

Themen: ▪ strukturierte Weiterbildung ▪ WBO 2020 ▪ eLogbuch ▪ Curriculumserstellung ▪ Feedbackgespräche

Baustein Psychotherapie – Verhaltenstherapie: Kurs I

Bezirksärztekammer Nordbaden

Die Bausteine Psychotherapie sind so aufgebaut, dass Sie die Möglichkeit erhalten, innerhalb von 3 Jahren die Theorie zur psychotherapeutischen Weiterbildung komplett abzuschließen. Die einzelnen Module umfassen jeweils 50 h sowie die erforderlichen Kurse zum Entspannungsverfahren (PMR). Es bestehen Möglichkeiten zur Vermittlung in Selbsterfahrung und Fallsupervision.

28. September − 4. Oktober 2025 | ganztägig | Hornberg | 1.000 Euro | 63 Fortbildungspunkte

Themen: siehe WBO 2020

Suchtmedizinische Grundversorgung

Bezirksärztekammer Südwürttemberg

Kursweiterbildung zur Erlangung der Zusatzbezeichnung Suchtmedizinische Grundversorgung gemäß WBO 2020. Ärzte, die nach der Kursweiterbildung substituieren, können bei der Kassenärztlichen Vereinigung einen Antrag auf Erstattung des Teilnahmeentgeltes stellen.

6. – 10. Oktober 2025 | Mo – Do, 9.00 – 18.00, Fr 8.00 – 16.00 Uhr | Haus der Ärzte, Sundgauallee 27, Freiburg | 800 Euro | 50 Fortbildungspunkte

Themen: ▪ Grundlagen ▪ Alte und Neue Substanzen und Suchtmittel ▪ Spiel- und Mediensucht ▪ Entzug ▪ Substitution ▪ Gesprächsführung

Self Care matters − Selbstfürsorge im medizinischen Alltag

Bezirksärztekammer Südbaden

Im Alltag stehen wir oft unter hohem Stress und erleben emotionale Belastungen durch den Umgang mit Patienten. Deshalb ist die eigene Selbstfürsorge von großer Bedeutung und trägt zur Prävention von emotionaler sowie körperlicher Erschöpfung bei. In diesem Seminar geht es um die praktische Anwendung von Selbstfürsorge im medizinischen Alltag. Es werden Ideen und Methoden gezeigt, wie Selbstfürsorge effektiv genutzt werden kann.

9. Oktober 2025 | 19.30 – 21.00 Uhr | online | 25 Euro | 2 Fortbildungspunkte

Themen: ▪ Praktische Ideen und Methoden für eine gelingende Selbstfürsorge

Grundkurs „Palliativmedizin“ nach der Weiterbildungsordnung

Bezirksärztekammer Südwürttemberg

Im Grundkurs (40 h) stärken die Kursteilnehmenden ihre ganzheitliche Sicht auf die Patienten. Sie üben sich in der palliativen Grundhaltung, die neben körperlichen Symptomen und Einschränkungen vor allem auch psychosoziale, spirituelle und ethische Aspekte berücksichtigt. Sie werden dafür sensibilisiert, dass palliativmedizinische Betreuung nicht als Krisenintervention sondern als ein länger andauernder Prozess verstanden werden muss.

9. – 13. Oktober 2025 | 9.00 − 17.00 Uhr | Reutlingen | 800 Euro | 40 Fortbildungspunkte

Themen: ▪ siehe Muster-Kursbuch Palliativmedizin (2022)

Bezirksärztekammer Südwürttemberg

Kontaktdaten der Veranstalter sind auf Seite 489 zu finden

Train the Trainer – KWBW-Modul (online)

Dieses Seminar ist ein Angebot an alle die Ärzte in Weiterbildung zum Facharzt für Allgemeinmedizin anleiten. Sie bekommen Hinweise zu den Besonderheiten der ambulanten Weiterbildung mit der neuen kompetenzbasierten Weiterbildungsordnung.

10. Oktober 2025 | 16.00 – 20.00 Uhr | online | 60 Euro | 5 Fortbildungspunkte

Themen: ▪ Struktur der Weiterbildung ▪ Besonderheiten der ambulanten

Weiterbildung ▪ KWBW Verbundweiterbildung plus ▪ Förderung, Anträge, Online-Netzwerke

Bezirksärztekammer Südbaden

Wintersprechstunde

Durch nasses, kaltes Herbst- und Winterwetter und das fehlende Sonnenlicht können bestimmte Erkrankungen begünstigt oder ausgelöst werden. Auch bei Menschen mit chronischen Krankheiten können im Winter vermehrt Symptome auftreten. In diesem Seminar haben wir die Themen, die uns im Herbst und Winter zunehmend beschäftigen werden, gebündelt.

11. Oktober 2025 | 9.00 − 14.20 Uhr | online | 75 Euro | 6 Fortbildungspunkte

Themen: ▪ Akute Atemwegsinfekte, Asthma, COPD ▪ Virenzeit ▪ Winterrheuma

▪ Hirnfrost und andere saisonale Kopfschmerzsyndrome ▪ Blutdruck und Haut

34. Psychosomatischer Tag – „Begrenzung oder Entwicklung?“

Bezirksärztekammer

Südwürttemberg

Ess-/Zwangsstör. gehen mit begrenzter Lebensqualität, soz. Bezieh. und Leidensdruck einher und stellen einen Lösungsvers. dar. Auch körperliche/kognitive Einschränkungen im Alter, können begrenzend sein. Entwicklungsmöglichkeiten können in der psychosomatisch-/therapeutischen Behandl. erarbeitet und zur Auflösung psych. Konflikte oder Akzeptanz von Begrenzungen beitragen.

11. Oktober 2025 | 9.00 – 16.15 Uhr | Präsenz | 140 Euro

Themen: ▪ Essstörungen im Kindes-/Jugendalter ▪ kognitiv Eingeschränkung im Alter ▪ Möglichkeiten bei Zwangsstörungen ▪ Austausch in Kleingruppen

Palliativmedizin Fallseminare

Das Kursangebot wendet sich an Ärztinnen und Ärzte in Klinik und Praxis, die bereits den Basiskurs Palliativmedizin erfolgreich absolviert haben und sich in der Betreuung Schwerkranker und Sterbender besonders engagieren möchten. Es entspricht den curricularen Vorgaben des Kursbuches Palliativmedizin der Bundesärztekammer und den Empfehlungen der Deutschen Gesellschaft für Palliativmedizin e. V.

Modul 3: 13. – 17. Oktober 2025 | 9.00 – ca. 17.30 Uhr | Haus der Ärzte, Sundgauallee 27, Freiburg | 800 Euro | pro Modul 40 Fortbildungspunkte

Wiedereinstieg in den Arztberuf

– Block II

Bezirksärztekammer

Südbaden

Das fachübergreifende Seminar will bei der Rückkehr in den Arztberuf fachlich unterstützen. Dazu werden medizinische Neuerungen der letzten 10 Jahre und Themen mit ganz aktuellem Bezug vermittelt. Auch bietet die Fortbildung Gelegenheit zu Vernetzung und kollegialem Austausch. Sie gliedert sich in zwei Blöcke, die auf Wunsch auch unabhängig voneinander gebucht werden können.

13. – 18. Oktober 2025 | ganztägig | Karlsruhe und online | 395 Euro | 42 Fortbildungspunkte

Themen: ▪ Wiedereinstieg ▪ Aktualisierungskurs ▪ fachübergreifend

31. Degerlocher Ethikgespräch

Bezirksärztekammer Nordbaden

„Fragen, Grenzen und Entscheidungen zu Beginn des Lebens“. Werdende Eltern freuen sich auf gesunde Kinder. Aber was ist, wenn diese aufgrund einer Pränataldiagnostik mit einer schwerwiegenden Erkrankung konfrontiert werden? Vor welchen ethischen Herausforderungen sehen wir uns dabei und was können wir als Ärzte und Begleitende für die Familien tun?

15. Oktober 2025 | 18.00 – 21.30 Uhr | in Präsenz

Themen: ▪ Impulsvortrag ▪ Diskussion und Austausch in Kleingruppen

Kontaktdaten der Veranstalter sind auf Seite 489 zu finden

Weiterbildungsveranstaltung

Hygienebeauftragter Arzt (online)

Zum Hygienebeauftragten Arzt kann nur bestellt werden, wer über eine mindestens zweijährige Berufserfahrung verfügt und spezielle Kenntnisse auf dem Gebiet der Hygiene und der Infektionsprävention erworben hat. Die Mindestanforderung beinhaltet den Besuch eines vierzigstündigen Kurses nach dem Curriculum der Bundesärztekammer. Der Kurs entspricht dem Modul I der curriculären Fortbildung „Krankenhaushygiene“.

E-Learning (Selbstlernphase): ab 16. Oktober 2025, Live-Online Seminar: 11. und 12. Dezember 2025 | online | 700 Euro | 60 Fortbildungspunkte

Palliativmedizin – Basisseminar Wochenendkurs

Bezirksärztekammer Südbaden

Der Basiskurs wird entsprechend den curricularen Vorgaben des Kursbuches Palliativmedizin der Bundesärztekammer und den Empfehlungen der Deutschen Gesellschaft für Palliativmedizin e. V. durchgeführt und ist bundesweit anerkannt.

17./18. Oktober 2025 und 7./8. November 2025 und 5./6. Dezember 2025 | freitags, 14.00 – 18.30 Uhr, samstags, 9.00 – 18.30 Uhr | Caritas Tagungszentrum Freiburg | 800 Euro | 40 Fortbildungspunkte

Themen: ▪ Grundlagen ▪ Schmerztherapie ▪ Symptomkontrolle

▪ Kommunikation ▪ Ethik ▪ Recht

Akutfälle aller Fachgebiete – Theorie und Praxis

Bezirksärztekammer Südbaden

Erweiterung des Know-how: Im Notfalldienst Tätige werden mit Patientenbeschwerden aus nahezu allen Bereichen der Medizin konfrontiert. Sie erhalten einen kompakten Überblick vom Auge bis zum Zeh, von der Haut bis zum Darm. Vermittlung wichtigster Informationen zu Krankheits- und Notfallbildern. Online-Theorie-Seminare an Tag 1 und 2 und praktische Übungen an Tag 3 in Präsenz.

17. – 19. Oktober 2025 | Kombination online und in Präsenz

Themen: ▪ Kardiologie ▪ Pädiatrie ▪ Neurologie ▪ HNO ▪ Abdomen ▪

Chirurgische Notfälle ▪ Gynäkologie

Psychosomatische Grundversorgung – Tageskurs

Durch Teilnahme an den Kursen kann die Qualifikation entsprechend den Vorgaben der WBO erworben werden.

18. Oktober 2025 | 9.00 – 16.00 Uhr | Haus der Ärzte, Sundgauallee 27, Freiburg | 150 Euro | 8 Fortbildungspunkte

Thema: ▪ Depressionen, Burnout

Themengebiet Neurologische Notfälle

In diesem Kurs erlernen Sie die Versorgung typischer neurologischer Notfallbilder.

Bezirksärztekammer Südbaden

18. Oktober 2025 | 9.00 – 17.00 Uhr | DRK Landesschule Baden-Württemberg gGmbH, Rimsinger Weg 15A, Freiburg | 250 Euro | 11 Fortbildungspunkte

Themen: ▪ Grundlagen ▪ Besonderheiten bei neurologischen Notfällen

▪ Typische Symptome und eindeutige Klassifizierung auch von schwer zu erkennenden neurologischen Notfällen ▪ Neurologische Untersuchung und Möglichkeiten der Erstversorgung

Bezirksärztekammer Südbaden

First, take your own pulse! – Gewusst wie bei pädiatrischen Notfällen

Unsere Online-Fortbildungsreihe will durch die Vermittlung von kompaktem Wissen zum Umgang mit den wichtigsten Symptomen bei unterschiedlichen Notfällen dazu beitragen, dass Sie guten Gewissens und mit normalem Puls auch außerhalb Ihres eigentlichen Fachgebiets die richtigen Maßnahmen ergreifen können.

21. Oktober 2025 | 19.00 – 21.00 Uhr | online | 20 Euro | 2 Fortbildungspunkte

Themen: ▪ Kindernotfälle ▪ Notfallreihe

Bezirksärztekammer Nordbaden

Kontaktdaten der Veranstalter sind auf Seite 489 zu finden

Ärztekammer-Fortbildungsveranstaltungen

Second Victim – Workshop

Medizinische Fachkräfte, die an einem problematischen Ereignis beteiligt waren, können davon stark betroffen sein. Unsere 4-stündige Veranstaltung bietet Gelegenheit, Kompetenzen im Umgang mit solchen Ereignissen und deren Second-Victims aufzubauen.

22. Oktober 2025 | 18.00 – ca. 21.30 Uhr | Haus der Ärzte, Sundgauallee 27, Freiburg | 100 Euro | 5 Fortbildungspunkte

Themen: ▪ Psychologisch-Emotionale Sicherheit ▪ SV Kaskade und Support ▪ Debriefing Techniken ▪ Gesprächsübungen ▪ Self Care ▪ Weitervermittlung

Bezirksärztekammer Südbaden

Curriculare Fortbildung

Notfalltraining für Arzt und Praxisteam

Im Praxisalltag kann es unvorhersehbar zu verschiedensten Notfällen kommen. Es ist dann die Aufgabe des Praxisteams die Erstversorgung sicherzustellen.

22. Oktober 2025 | 15.00 – 19.00 Uhr | Haus der Ärzte, Sundgauallee 27, Freiburg | 100 Euro | 7 Fortbildungspunkte

Themen: ▪ Grundlagen der Notfallversorgung ▪ Reanimation ▪ Beatmung und Atemwegssicherung ▪ typische Notfallsituationen ▪ Teamführung und Notfallmanagement

Online-Balintgruppe

Bezirksärztekammer Südbaden

Der Alltag stellt Ärztinnen und Ärzte vor große berufliche und persönliche Herausforderungen und nimmt sie extrem in die Pflicht. Die Online-Balintgruppe soll zur Entlastung beitragen und Ihnen als Methode der Reflexion und Intervision dienen. Zur Sprache kommen soll, was Ihnen im beruflichen Alltag „an die Nieren geht“. Sie können sich frei und direkt über Ihre Fälle austauschen.

22. Oktober 2025 | 3. Dezember 2025 | 19.00 – 20.30 Uhr | online | 35 Euro | 3 Fortbildungspunkte pro Termin

Bezirksärztekammer Südwürttemberg

Medizin in Zeiten knapper Ressourcen: Gesundheitskompetenz & Prävention stärken Um den Einsatz der Ressourcen im Gesundheitssystem wird aktuell schon politisch und medizinisch gestritten. Die demografische Entwicklung lässt auf eine weitere Verschärfung der Ressourcenknappheit schließen. Daher ist eine Stärkung der Gesundheitskompetenz der Bevölkerung und ein stärkerer Fokus auf Prävention unerlässlich. Wie kann das gelingen? Diskutieren Sie mit!

23. Oktober 2025 | 19.30 – 21.00 Uhr | online | 20 Euro | 2 Fortbildungspunkte

Themen: ▪ Ressourcenknappheit ▪ Personalmangel ▪ Gesundheitskompetenz der Bevölkerung ▪ Prävention

Refresher Palliativmedizin

Bezirksärztekammer Nordbaden

Zielgruppe dieses Seminars sind Ärztinnen und Ärzte, die bereits die Kurs-Weiterbildung Palliativmedizin (Grundkurs, 40 h) absolviert haben, sowie palliativmedizinisch Interessierte aller Fachrichtungen. Ziel ist es, Sie auf den aktuellen Stand in ausgewählten Themen der Palliativmedizin zu bringen und mit Ihnen die Fragen und Probleme des Arbeitsalltags praxisnah zu diskutieren.

25. Oktober 2025 | 9.00 − 16.00 Uhr | Reutlingen | 120 Euro | 8 Fortbildungspunkte

Themen: ▪ Bodenständige Schmerztherapie anhand praktischer Beispiele

▪ Nahtod-Erfahrung und -Forschung

Psychosomatische Grundversorgung – Wochenkurs

Bezirksärztekammer Südwürttemberg

Durch Teilnahme an den Kursen kann die Qualifikation entsprechend den Vorgaben der WBO erworben werden.

3. – 7. November 2025 | Montag – Freitag 9.00 – 16.00 Uhr | online | 600 Euro | 38 Fortbildungspunkte

Themen: ▪ Gesprächsführung ▪ Balintgruppen ▪ Somatoforme Störungen

▪ Depression ▪ chronische Schmerzen ▪ Posttraumatische Belastungsstörung

▪ Krankheitsbewältigung

Bezirksärztekammer Südbaden

Kontaktdaten der Veranstalter sind auf Seite 489 zu finden

Weiterbildungsveranstaltung

Suchtmedizin – Update

Aktuelle Entwicklungen auf Gebiet der Suchtmedizin, Kooperation mit lokalen Einrichtungen.

5. November 2025 | 15.00 – 18.15 Uhr | Haus der Ärzte, Sundgauallee 27, Freiburg | kostenfrei | 4 Fortbildungspunkte

Themen: ▪ Aktuelle Entwicklungen, die für die Suchtmedizin relevant sind

Update 25 – Nutzen und Risiken Grauer-Star-OP

Bezirksärztekammer Südbaden

In den letzten 30 Jahren hat sich die Operation des Grauen Stars mit Linsenersatz von einer überwiegend stationär durchgeführten Operation zu einem für den Patienten minimal invasiven ambulanten Eingriff in Tropfanästhesie gewandelt. Sie erhalten einen Überblick und wir gehen auf die Indikationsstellung dieser am häufigsten durchgeführten Operation der Welt ein.

5. November 2025 | 19.00 – 20.30 Uhr | 25 Euro | online

Themen: ▪ Nutzen und Risiken der Grauer-Star-OP ▪ Fragen und Diskussion

Medizin in Zeiten knapper Ressourcen: KI und digitale Anwendungen als Chance

Die allgegenwärtige Digitalisierung spielt auch im Gesundheitswesen eine zentrale Rolle. Welche Chancen bieten Robotik, KI, Telemedizin und Co. aktuell schon und welche Rolle bei der Patientenversorgung werden digitale Anwendungen in Zukunft noch spielen können? Diskutieren Sie mit!

6. November 2025 | 19.30 – 21.00 Uhr | online | 20 Euro | 2 Fortbildungspunkte

Themen: ▪ Digitalisierung ▪ Telemedizin ▪ Robotik ▪ KI ▪ Ressourcenknappheit ▪ Personalmangel

Psychosomatische Grundversorgung – Tageskurs

Bezirksärztekammer Nordbaden

Durch Teilnahme an den Kursen kann die Qualifikation entsprechend den Vorgaben der WBO erworben werden.

8. November 2025 | 9.00 – 16.00 Uhr | Haus der Ärzte, Sundgauallee 27, Freiburg | 150 Euro | 8 Fortbildungspunkte

Thema: ▪ Angststörungen

Gelbfieberimpfung – Fortbildung für Ärzte

Bezirksärztekammer Südbaden

Neben Informationen zur Durchführung von Gelbfieberimpfungen, zur Zulassung als Gelbfieberimpfstelle und dem epidemiologischen Kontext der Endemiegebiete, stehen die aktuelle Weltseuchenlage, Reiseimpfungen sowie neue Impfstoffe und Impfrisiken im Mittelpunkt der Veranstaltung.

8. November 2025 | 9.00 – 16.30 Uhr | online oder in Präsenz | 50 Euro

Themen: ▪ Gelbfieberimpfstelle ▪ Nachweiserfüllung gegenüber Regierungspräsidium ▪ Empfehlungen ▪ u. v. m.

Ultraschalldiagnostik von der Schilddrüse bis zur Blase – Theorie und Praxis Teil 4

Anhand unterschiedlicher Krankheitsbilder lernen Sie, wie Sie die Sonographie gezielt in den diagnostischen Prozess integrieren können. Dabei werden auch Herausforderungen im diagnostischen Ablauf berücksichtigt und diskutiert. Im Anschluss können Sie mit Ultraschallgeräten Ihre praktischen Fähigkeiten verbessern.

8. November 2025 | 16.00 – 20.00 Uhr | Karlsruhe | 80 Euro | 8 Fortbildungspunkte

Themen: ▪ Adenomyomatose ▪ Cholecystitis ▪ Leberabsceß ▪ Mucocele ▪  ektope Uretermüdung ▪ Pseudo-Meigs-Syndrom

Bezirksärztekammer Nordbaden

Kontaktdaten der Veranstalter sind auf Seite 489 zu finden

Weiterbildungsveranstaltung

Curriculare Fortbildung

Fit für die ZNA und den ersten Dienst

Wer kennt sie nicht, die Angst vor dem ersten Dienst in der Klinik! Bin ich gut vorbereitet? Mache ich alles richtig? Wir wollen mit Ihnen praxisnah, anhand vieler Fallbeispiele aus der ZNA und dem Bereitschaftsdienst einer internistischen Klinik, die häufigsten Krankheitsbilder interaktiv besprechen und Ihnen das sinnvolle Vorgehen im Dienst vermitteln.

8. November 2025 | 8.45 – 15.00 Uhr | Präsenz | kostenpflichtig | 7 Fortbildungspunkte beantragt

Themen: ▪ Berufseinstieg ▪ Kasuistiken ▪ internistische Notaufnahme

▪ Bereitschaftsdienst

Notfalltraining Grundkurs

Dieser Kurs vermittelt Ihnen die Grundlagen für eine erfolgreiche Notfallversorgung.

8. November 2025 | 9.00 – 17.00 Uhr | DRK Landesschule BW, Rimsinger Weg 15A | 250 Euro | 11 Fortbildungspunkte

Themen: ▪ Grundlagen ▪ Reanimation ▪ Beatmung und Atemwegssicherung

▪ typische Notfallsituationen ▪ Medikamentenapplikation ▪ Teamführung und Notfallmanagement

Psychosomatische Grundversorgung – Tageskurs

Bezirksärztekammer Nordbaden

Bezirksärztekammer Südbaden

Durch Teilnahme an den Kursen kann die Qualifikation entsprechend den Vorgaben der WBO erworben werden.

8. November 2025 | 9.00 – 16.00 Uhr | Haus der Ärzte, Sundgauallee 27, Freiburg | 150 Euro | 8 Fortbildungspunkte

Thema: ▪ Angststörungen

Curriculum – Psychosomatische Grundversorgung

Bezirksärztekammer Südbaden

Erweiterung Kenntnisse, Fertigkeiten und Einstellungen der Arzt-Patienten-Beziehung, in der Diagnose psychischer und psychosomatischer Störungen sowie Weitervermittlung Patienten in fachspezifische Behandlung. 80-stündiges Curriculum der Bundesärztekammer erfüllt die inhaltlichen Anforderungen der KBV (Ziffern 35100 und 35110 des EBM) und der Weiterbildungsordnung der LÄK BW.

8. November; 13. Dezember 2025 | in Präsenz | 140 Euro

Themen: ▪ Definition ▪ psychoth. Verfahren ▪ Persönlichkeits-, Angst-, Ess-, Sexualstör. ▪ Sucht ▪ chron. Erkr. ▪ Palliativmed.  ▪ Suizidalität ▪ u. v. m.

Umgang mit Sterbewunsch und Anfragen zur Suizidbeihilfe

Diese Fortbildung, die sich sowohl an Niedergelassene als auch in der Klinik Tätige wendet, will eine rechtliche und ethische Hilfestellung für den konkreten Umgang mit Todeswünschen und Anfragen nach Sterbehilfe im ärztlichen Alltag sein.

12. November 2025 | 18.00 – 19.30 Uhr | online | 20 Euro | 2 Fortbildungspunkte

Themen: ▪ Patientenwunsch Suizidbeihilfe ▪ angemessener Umgang

Fit für den Notfall – Der Kindernotfall

Bezirksärztekammer Nordbaden

Wissen Sie, wie man ein Kind im Notfall richtig behandelt? Notfälle mit Kindern stellen immer eine besondere Herausforderung dar. Wie beurteile ich die Vitalparameter des Kindes? Wie muss ich Sauerstoff verabreichen? Welche ist die richtige Dosierung der Notfallmedikamente? Welches sind die häufigsten Kindernotfälle?

12. November 2025 | 25. März 2026 | 1. Juli 2026 | 11. November 2026 | in Präsenz | 65 Euro

Kontaktdaten der Veranstalter sind auf Seite 489 zu finden

Curriculare Fortbildung

Weiterbildungsveranstaltung

Via medici – Ihre elektronische Patientenakte! Sicher – aber wie?

Die elektronischen Patientenakte (ePa) ist vielleicht das größte Digitalisierungsprojekt in Deutschland. Wo aber steht die Einführung der ePa? Welche Befürchtungen gibt es? Sind die Daten sicher und steuern wir auf eine digitale versus analoge zwei-Klassen-Medizin zu? Wo bietet die digitale Patientenakte Antworten auf die Herausforderungen des Gesundheitssystems der Zukunft?

12. November 2025 | 19.00 – 21.15 Uhr I in Präsenz im Hospitalhof Stuttgart

Themen: ▪ Impulsreferat ▪ gemeinsame Diskussion ▪ keine Anmeldung erforderlich

Vorbereitung Fachgespräch Allgemeinmedizin

Dieses Seminar richtet sich an Fortgeschrittene in der Weiterbildung Allgemeinmedizin. Es soll Ihnen die organisatorischen Abläufe erläutern und es Ihnen erlauben, sich in realistischen Prüfungssimulationen auf die Facharzt-Prüfung vorzubereiten. Hilfreiche Tipps aus der Sicht der Prüfenden runden den Abend ab.

14. November 2025 | 17.00 – 21.30 Uhr | Reutlingen | 150 Euro | 7 Fortbildungspunkte

Themen: ▪ Formaler Ablauf eines Fachgespräches Allgemeinmedizin ▪ Prüfungssimulation in Kleingruppen ▪ Vorstellung u. Bearbeitung fachspezifischer Kasuistiken

Bezirksärztekammer Südwürttemberg

14. Stuttgarter Tag für Infektiologie

Diese Veranstaltung steht für unabhängige medizinische Fortbildung und ist eine Kooperation der Bezirksärztekammer und dem Zentrum für Infektiologie, dem Netzwerk infektiologisch tätiger Ärzte aus Klinik, Praxis und Labor in Stuttgart.

15. November 2025 | 9.00 – 14.45 Uhr I online oder in Präsenz I 40 Euro

Themen: ▪ aktuelle Themen ▪ werden noch bekannt gegeben

Tabakentwöhnung mit strukturiertem Gruppenprogramm – Aufbaukurs

Der fakultative Aufbaukurs basiert auf anerkannten Programmen zur Tabakentwöhnung (nach § 20 SGBV) und befähigt zur Durchführung von Tabakentwöhnungsprogrammen im Gruppensetting. Voraussetzung für die Teilnahme am Aufbaukurs: Erfolgreiche Teilnahme am Grundkurs zur „Qualifikation Tabakentwöhnung“. 15. November 2025 | 9.00 – 16.15 Uhr | Reutlingen | 160 Euro | 8 Fortbildungspunkte

Themen: ▪ siehe Curriculum der Bundesärztekammer zur „Qualifikation

Tabakentwöhnung“ (2022)

Fallseminare Palliativmedizin

Bezirksärztekammer

Südwürttemberg

Für Ärztinnen und Ärzte, die sich im Rahmen ihrer Zusatzweiterbildung Palliativmedizin nach dem Absolvieren des Grundkurses für den Besuch von Fallseminaren inkl. Supervision (insgesamt 120 h) entschieden haben, bieten wir die dafür notwendigen Module I – III (je 40 h). Diese Module sind thematisch nach dem MusterKursbuch Palliativmedizin aufgebaut.

Modul I: 15. – 18. November 2025 | Modul II: 19. – 22. November 2025 | 9.00 − 18.00 Uhr | Reutlingen | 800 Euro pro Modul | 40 Fortbildungspunkte pro Modul

Themen: ▪ siehe Muster-Kursbuch Palliativmedizin (2022)

Bezirksärztekammer Südwürttemberg

Notarztseminar zum Erwerb der Zusatzbezeichnung „Notfallmedizin“

Das Seminar wird entsprechend dem Curriculum der Bundesärztekammer durchgeführt und ist bundesweit anerkannt. Die Teilnehmer erhalten eine qualitativ hochwertige Ausbildung im Bereich der Notfallmedizin auf Grundlage aktueller internationaler Richtlinien.

17. – 25. November 2025 | ganztägig | in den Räumen der Berufsfeuerwehr Freiburg | 1.500 Euro | 80 Fortbildungspunkte

Themen: ▪ Grundlagen und Basistherapie ▪ Internistische Notfälle I und II ▪ Traumatologische Notfälle I und II ▪ Spezielle Notfälle und Einsatztaktik

Bezirksärztekammer Südbaden

Kontaktdaten der Veranstalter sind auf Seite 489 zu finden

Ärztekammer-Fortbildungsveranstaltungen

Suchtsymposium „Behandlung von Abhängigkeitserkrankungen – was können wir erreichen?“

Wie steht es um die Evidenz bei der Behandlung von Abhängigkeitserkrankungen. Welche Behandlungsmethoden haben wir zur Verfügung und was erreichen wir damit und haben wir überhaupt die richtigen Zielsetzungen? Gehen wir selbst von ideologischen oder unrealistischen und nicht mehr zeitgemäßen Ideen aus, braucht es ganz neue oder andere Impulse? Diesen spannenden Fragen wollen wir uns bei unserem diesjährigen Suchtsymposium stellen.

19. November 2025 | 10.00 – 16.00 Uhr | Hybrid | 30 Euro | 7 Fortbildungspunkte

Demenz aktuell

Landesärztekammer Baden-Württemberg

In diesem Seminar wollen wir Ihnen als betreuendem Arzt und häufig erstem Ansprechpartner praxisrelevante Hinweise und Informationen zu aktuellen Erkenntnissen in Bezug auf Prävention, Diagnose und Behandlung von Demenzerkrankungen geben und diese mit Ihnen diskutieren.

20. November 2025 | 19.00 − 21.30 Uhr | online | 30 Euro | 3 Fortbildungspunkte

Themen: ▪ Diagnostik der Demenzen ▪ Prävention und Therapie der Demenzen entsprechend der aktuellen S3 Leitlinie ▪ Neue Antikörpertherapien bei Alzheimer

Bezirksärztekammer Südwürttemberg

Medizin in Zeiten knapper Ressourcen: Umweltbewusstes Arbeiten in der Arztpraxis

Der Gesundheitssektor ist in Deutschland für über 5 Prozent der nationalen Emissionen verantwortlich. Auch mit der Ressource „Umwelt“ sollte zukünftig bewusster und schonender umgegangen werden. Welche Maßnahmen zur Reduktion von CO₂-Emissionen und Müll ergriffen werden können, wird am Beispiel der Arztpraxis thematisiert. Diskutieren Sie mit!

20. November 2025 | 19.30 – 21.00 Uhr | online | 20 Euro | 2 Fortbildungspunkte

Themen: ▪ Ressourcen schonen ▪ CO₂-Emissionen in der Arztpraxis

▪ Müll reduzieren ▪ Umweltbewusstsein stärken

Palliativmedizin – Basisseminar Wochenkurs

Bezirksärztekammer Nordbaden

Der Basiskurs wird entsprechend den curricularen Vorgaben des Kursbuches Palliativmedizin der Bundesärztekammer und den Empfehlungen der Deutschen Gesellschaft für Palliativmedizin e. V. durchgeführt und ist bundesweit anerkannt.

24. – 28. November 2025 | 9.00 – ca. 17.30 Uhr | online | 800 Euro | 40 Fortbildungspunkte

Themen: ▪ Grundlagen ▪ Schmerztherapie ▪ Symptomkontrolle

▪ Kommunikation ▪ Ethik ▪ Recht

First, take your own pulse! – Gewusst wie bei neurologischen Notfällen

Bezirksärztekammer Südbaden

Unsere Online-Fortbildungsreihe will durch die Vermittlung von kompaktem Wissen zum Umgang mit den wichtigsten Symptomen bei unterschiedlichen Notfällen dazu beitragen, dass Sie guten Gewissens und mit normalem Puls auch außerhalb Ihres eigentlichen Fachgebiets die richtigen Maßnahmen ergreifen können.

25. November 2025 | 19.00 – 21.00 Uhr | online | 20 Euro | 2 Fortbildungspunkte

Themen: ▪ Red flags ▪ Kopfschmerz ▪ Schwindel ▪ Epileptische Anfall

▪ Delir ▪ Notfallreihe

Die Gesundheit von Ärztinnen und Ärzten

Bezirksärztekammer Nordbaden

Diese Veranstaltung bietet Ihnen die Gelegenheit in einem kompakten Format die Arztgesundheit aus verschiedenen Perspektiven zu betrachten und wertvolle Erkenntnisse für Ihre berufliche und persönliche Entwicklung zu gewinnen.

26. November 2025 | 16.30 – 18.15 Uhr | Haus der Ärzte, Freiburg | 40 Euro | 2 Fortbildungspunkte

Themen: ▪ Eigene Gesundheit ▪ Patientenrolle einnehmen

▪ Kollegiale Behandlung

Bezirksärztekammer Südbaden

Kontaktdaten der Veranstalter sind auf Seite 489 zu finden

Auf den Punkt gebracht: Alles über Biologika & small molecules, Immuntherapie

Immunvermittelte Erkrankungen nehmen kontinuierlich zu. Es werden laufend neue Substanzen entwickelt, die im Immunsystem gezielt eingreifen. Schon heute ist das Angebot immens und wird zunehmend unübersichtlicher. In diesem Seminar wollen wir folgende Fragen beantworten: Welche Biologika und small molecules gibt es, wofür werden sie angewendet und was sollte man zur Vorbereitung und Überwachung dieser Therapien wissen.

27. November 2025 | 19.00 – 21.30 Uhr | online | 30 Euro | 3 Fortbildungspunkte

Themen: ▪ Biologika & small molecules: Was ist wichtig und wann nimmt man was? Immuntherapien bei chronisch-entzündlichen Erkrankungen.

Stellenwert der Herz-CT-Angiographie in der Regelversorgung

Bezirksärztekammer Südwürttemberg

Seit 1. 1. 2025 hat die CCTA (koronare CT-Angiographie) einen festen Platz in der Regelversorgung zur nichtinvasiven Diagnose/Ausschluss einer KHK. Wann ist die CCTA indiziert? Welche Vorteile bietet sie gegenüber der Herzkatheteruntersuchung? Wer sollte wann an wen überweisen? Darüber möchten wir Primärversorger informieren und einen Überblick bieten.

27. November 2025 | 18.30 – 21.30 Uhr | Hybrid | 35 Euro | 3 Fortbildungspunkte

Themen: ▪ Herz-CT-Angiographie/CCTA ▪ Interdisziplinäre Zusammenarbeit

▪ Hausärzte ▪ Kardiologie ▪ Radiologie ▪ KHK

Praxisorientiertes Notfallseminar

Bezirksärztekammer Nordbaden

Frischen Sie Ihre Notfallkenntnisse auf und handeln Sie sicher in Notfallsituationen. Lernen Sie eine strukturierte Vorgehensweise zur Versorgung vitalbedrohter Patienten und gewinnen Sie Sicherheit bei der Notfallbehandlung. Üben Sie Reanimation sowie weitere lebensrettende Sofortmaßnahmen. Aktualisieren Sie Ihr Wissen zu aktuellen Empfehlungen, um bestens vorbereitet zu sein. Nutzen Sie die Gelegenheit zum Austausch mit anderen.

29. November 2025 | 7. Februar 2026 | 11. Juli 2026 | 14. November 2026 | in Präsenz | 130 Euro

EKG in der hausärztlichen Versorgung

Wünschen auch Sie sich mehr Sicherheit bei der Interpretation von EKG-Kurven? Lernziel des Seminars ist, sich durch praktische Übungen anhand von Fallbeispielen mehr Sicherheit und Routine in der EKG-Auswertung anzueignen. Die praktische Anwendbarkeit für die hausärztliche Versorgung steht im Mittelpunkt dieser Fortbildung. Grundlagen aus dem Studium werden vorausgesetzt.

29. November 2025 | 9.00 – 16.00 Uhr | Präsenz | 120 Euro | 10 Fortbildungspunkte

Themen: ▪ EKG ▪ Allgemeinmedizin ▪ Strukturanomalien ▪ Rhythmusanomalien

▪ EKG-Auswertung

Impfen – Workshop

Bezirksärztekammer Nordbaden

Für Schutzimpfungen wird eine sorgfältige medizinisch-epidemiologische Nutzen-Risiko-Bewertung auf der Basis der besten verfügbaren Evidenz produktneutral vorgestellt. Weiter werden die aktuellen Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO) besprochen.

29. November 2025 | 9.00 – ca. 15.30 Uhr | Online oder in Präsenz vor Ort | 100 Euro | 7 Fortbildungspunkte

Themen: ▪ Epidemiologie, Impfstofftypen ▪ Impfpräventable Erkrankungen ▪  Risiken, Nebenwirkungen ▪ Risikopatienten ▪ Vorgehen i. d. Praxis ▪ Fallbeispiele

Bezirksärztekammer Südbaden

Frauengesundheit – Frauenmedizin

Frauenmedizin ist weit mehr als Gynäkologie. Sie umfasst die ganzheitliche medizinische Betreuung von Frauen in allen Lebensphasen und Fachbereichen – denn viele Erkrankungen zeigen bei Frauen andere Verläufe, Symptome oder Therapieansprechen als bei Männern. Ziel dieser Fortbildung ist es, Ihnen ein fundiertes, praxisrelevantes Wissen zur Frauengesundheit zu vermitteln und die Versorgung weiblicher Patientinnen zu verbessern.

29. November 2025 | 9.00 – 15.30 Uhr | online | 85 Euro | 7 Fortbildungspunkte

Themen: ▪ gynäkologische Endokrinologie ▪ Herz-Kreislauf-Erkrankungen

▪ Prävention und Früherkennung

Bezirksärztekammer Südwürttemberg

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Ärztekammer-Fortbildungsveranstaltungen

Humor in Beruf und Alltag

Dieser „Humor-Workshop“ richtet sich an alle Mitarbeitenden aus dem Gesundheitsbereich. Sie lernen verschiedene Humortechniken kennen, die sie spielerisch und mit Spaß ausprobieren können. Dabei wird der eigene Humor herausgearbeitet. Die Teilnehmenden erfahren, wie sie Humor in Beruf und Alltag integrieren und wie sie dadurch entspannter und mit einem inneren Lächeln den Tag erleben können.

29. November 2025 | 9.00 – 14.30 Uhr | Reutlingen | 125 Euro |

8 Fortbildungspunkte

Themen: ▪ Regeln der Komik ▪ Sprachwitz ▪ Humor zur Konfliktdeeskalation

„Zukunft Prävention – neue ärztliche Impulse“

Bezirksärztekammer

Südwürttemberg

Gerade Deutschland gibt besonders viel Geld für den Reparaturbetrieb aus und vergibt sich die Chancen einer nachhaltigeren Verbesserung der Gesundheitssituation im Lande. Ärztinnen und Ärzte würden gerne mehr für die Prävention tun, werden aber vom Alltag absorbiert und von der Politik kaum noch als Partner wahrgenommen. Daher erschient uns eine Standortbestimmung an der Zeit um neue Impulse in der ärztlichen Prävention zu entwickeln.

29. November 2025 | 9.00 – 15.00 Uhr | live-online | 30 Euro | 7 Fortbildungspunkte

Medizin in Zeiten knapper Ressourcen: Choosing Wisely

Landesärztekammer

Baden-Württemberg

Weniger ist manchmal mehr, das gilt auch für die medizinische Versorgung. Die Choosing Wisely-Initiative regt dazu an, ärztliche Entscheidungen in Diagnostik und Therapie auf Ihre zwingende Notwendigkeit zu hinterfragen. Das schont sowohl personelle als auch monetäre Ressourcen im Gesundheitswesen. Das Konzept wird am Beispiel Gastroenterologie vorgestellt. Diskutieren Sie mit!

4. Dezember 2025 | 19.30 – 21.00 Uhr | online | 20 Euro | 2 Fortbildungspunkte

Themen: ▪ Ressourcenknappheit ▪ Choosing Wisely ▪ mündiger Patient ▪ Überversorgung verhindern ▪ EKG-Auswertung

EEG-Basics

Bezirksärztekammer Nordbaden

Das Elektroenzephalogramms (EEG) ist eine neurophysiologische Untersuchungsmethode, die einen wichtigen Platz in der neurologischen Diagnostik einnimmt und Rückschlüsse auf verschiedene Erkrankungen oder eine Hirnschädigung erlaubt. Ziel dieses Online-Seminars, das sich an Interessierte aller Fachrichtungen richtet, ist es, auf sehr praxisorientierter Basis das Hintergrundwissen zum EEG aufzufrischen und zu festigen. 4. Dezember 2025 | 19.00 – 22.00 Uhr | online | 35 Euro | 4 Fortbildungspunkte

Themen: ▪ EEG-Grundlagen ▪ Verlangsamungen und epilepsietypische Potenziale ▪ Fallbeispiele/Praxisübungen

Angiologie in der Praxis (Seminarreihe Allgemeinmedizin)

Bezirksärztekammer

Südwürttemberg

Die Angiologie ist eng mit der hausärztlichen Betreuung verknüpft. Durch ihre Nähe zum Patienten, die langfristige Beziehung und die ganzheitliche Betrachtung kann die Hausarztpraxis entscheidend zur frühzeitigen Erkennung, Therapie und Verlaufskontrolle von Gefäßerkrankungen beitragen. In diesem Seminar wollen wir diesen Blick weiter „schärfen“ und freuen uns, dass wir dafür Experten auf dem Gebiet der Angiologie gewinnen konnten.

6. Dezember 2025 | 9.00 – 14.15 Uhr | online | 75 Euro | 6 Fortbildungspunkte

Themen: ▪ PAVK und Aneurysma ▪ Moderne und bewährte Therapie von Venenerkrankungen ▪ Phlebitis und Thrombose ▪ Lymphödem vs. Lipödem-Syndrom

Bezirksärztekammer

Südwürttemberg

Kontaktdaten der Veranstalter sind auf Seite 489 zu finden

Curriculare Fortbildung

Weiterbildungsveranstaltung

First, take your own pulse! – Hilfe bei der ersten Hilfe durch Ultraschall

Unsere Online-Fortbildungsreihe will durch die Vermittlung von kompaktem Wissen zum Umgang mit den wichtigsten Symptomen bei unterschiedlichen Notfällen dazu beitragen, dass Sie guten Gewissens und mit normalem Puls auch außerhalb Ihres eigentlichen Fachgebiets die richtigen Maßnahmen ergreifen können.

9. Dezember 2025 | 19.00 – 21.00 Uhr | online | 20 Euro | 2 Fortbildungspunkte

Themen: ▪ Bildgebung bei Notfällen ▪ cervikale, thorakale, abdominelle Symptomatik ▪ klinische Beispiele ▪ Notfallreihe

Psychopathologie kompakt

Bezirksärztekammer Nordbaden

Dieses Seminar beschäftigt sich mit den beiden Fragestellungen: Wie erkenne ich psychische Störungsbilder im Arztgespräch und welche Rückschlüsse ziehe ich aus auffälligen Verhaltensweisen?

Ferner werden folgende Themen besprochen: Vorstellung verschiedener psychischer Störungsbilder, mit den Schwerpunkten Depression und Persönlichkeitsstörung sowie Auswahl geeigneter Therapiemethoden.

13. Dezember 2025 | 9.00 – 16.15 Uhr | Reutlingen | 120 Euro | 8 Fortbildungspunkte

Themen: ▪ Psychiatrische und psychosomatische Befunderhebung ▪ Vom Symptom zum Syndrom zur ICD-Diagnose ▪ Pharmakotherapie und Psychotherapie

Psychopharmakotherapie in der ärztlichen Praxis

Bezirksärztekammer Südwürttemberg

Die Fortbildung will praxisnah in die medikamentöse Behandlung zentraler psychiatrischer Krankheitsbilder einführen. Der Fokus liegt auf den Wirkmechanismen, Indikationen und unerwünschten Arzneimittelwirkungen der wichtigsten psychotropen Substanzklassen. Ziel ist es, beim sicheren und sinnvollen Einsatz von Psychopharmaka im nicht-psychiatrischen Setting zu unterstützen.

17. Dezember 2025 | 18.00 – 19.30 Uhr | online | 20 Euro | 2 Fortbildungspunkte

Themen: ▪ Psychische Erkrankungen ▪ Psychopharmakotherapie

▪ Psychosomatikreihe

Reisemedizin Aufbaumodule 3 + 5 (online)

16./17. Januar 2026 | 350 Euro | Fr. u. Sa. ganztägig | 14 Fortbildungspunkte

Themen: ▪ Flugreisemedizin/Klima und Klimabelastungen und Tauchsportmedizin

Psychosomatische Grundversorgung – Tageskurs

Bezirksärztekammer Nordbaden

Bezirksärztekammer Südbaden

Durch Teilnahme an den Kursen kann die Qualifikation entsprechend den Vorgaben der WBO erworben werden.

17. Januar 2026 | 9.00 – 16.00 Uhr | Haus der Ärzte, Sundgauallee 27, Freiburg | 150 Euro | 8 Fortbildungspunkte

Thema: ▪ Suchterkrankungen

Fit für den ersten Nachtdienst

Bezirksärztekammer Südbaden

Diese Veranstaltung richtet sich an Ärztinnen und Ärzte, die im Nachtdienst eingesetzt sind und an Wiedereinsteiger, die ein Update möchten. Die ersten Nachtdienste sind oft eine Herausforderung. In dieser Veranstaltung werden häufige Notfälle und klassische Problemsituationen aus den ersten Diensten kurz und prägnant in Kombination mit praktischen Tipps besprochen. Zudem erklärt ein Jurist, was die Pflichten und Rechte als Dienstarzt/-ärztin sind.

19. Januar 2026 | 18.00 – ca. 21.30 Uhr | online | 30 Euro | 5 Fortbildungspunkte

Bezirksärztekammer Südbaden

Kontaktdaten der Veranstalter sind auf Seite 489 zu finden

Curriculare Fortbildung

Weiterbildungsveranstaltung

Curriculare Fortbildung

Ärztekammer-Fortbildungsveranstaltungen

Reisemedizinische Gesundheitsberatung – Basisseminar

Das 32-stündige Seminar Reisemedizin vermittelt dem Arzt Basiswissen für eine qualifizierte, auf individuelle Bedürfnisse zugeschnittene reisemedizinische Beratung. Die Bescheinigung wird für die Beantragung zur Zulassung als Gelbfieberimpfstelle benötigt.

Teil 1: 23. /24. Januar 2026; Teil 2: 13./14. März 2026 | Fr. u. Sa. ganztägig |

Haus der Ärzte, Sundgauallee 27, Freiburg | 600 Euro | 36 Fortbildungspunkte

Themen: ▪ Grundlagen ▪ Tropenmedizin ▪ Vorsorgemaßnahmen

▪ Flug-, Tauch- und Höhenmedizin ▪ Reiserückkehrer ▪ Ihre Fragen und Fälle

Pädiatrie

am Samstag

Bezirksärztekammer Südbaden

Praktisch-orientierte Beiträge aus universitären und kommunalen Kliniken sowie aus dem niedergelassenen Bereich sollen unterschiedlichste Facetten des kinderärztlichen Alltags beleuchten und anschließend die Gelegenheit zu kollegialem Austausch geben. Diese Online-Seminarreihe richtet sich an Weiterbildungsassistenten, bietet aber auch Neues für erfahrene Kolleginnen und Kollegen.

24. Januar 2026 | 9.00 – 14.30 Uhr | 75 Euro | online | 6 Fortbildungspunkte

Themen: ▪ ADH/ADHS ▪ Umgang mit chronischen Erkrankungen

▪ Neurodermitis ▪ Funktionelle Bauchschmerzen ▪ Bluthochdruck ▪ Impfungen

Berufsrecht

Bezirksärztekammer Südwürttemberg

Klagen von Patienten und Patientinnen, Angehörigen, von Kolleginnen und Kollegen, aber auch aus Apotheken, Behörden, Gerichten, Polizei landen bei der Kammer. Die Eingänge werden dort geprüft und ggf. dem Kammeranwalt zugeleitet.

29. Januar 2026 | 18.30 – ca. 20.45 Uhr | 40 Euro | 3 Fortbildungspunkte

Themen: ▪ Häufige Beschwerdepunkte ▪ Verhältnis zwischen Strafrecht und Berufsrecht ▪ Formen der Sanktionierung ▪ Ihre Fragen und Fälle

Darm im Fokus (Seminarreihe Allgemeinmedizin)

Bezirksärztekammer Südbaden

Der gastrointestinale Trakt steht zunehmend im Zentrum klinischer und wissenschaftlicher Aufmerksamkeit. Dieses Seminar bietet Ihnen ein kompaktes Update zu zentralen Themen der modernen Gastroenterologie –evidenzbasiert und praxisnah. Das Seminar richtet sich an alle Ärztinnen und Ärzte, die ihr Wissen zu gastroenterologischen Krankheitsbildern auffrischen und vertiefen möchten – kompakt und bequem online.

7. Februar 2026 | 9.00−14.30 Uhr | online | 75 Euro | 6 Fortbildungspunkte

Themen: ▪ CED ▪ Funktionelle Magen-Darm-Erkrankungen (Dyspepsie bis Reizdarm) ▪ GIT ▪ Divertikelkrankheit ▪ Onkologie ▪ Lebensmittelunverträglichkeiten

Psychosomatische Grundversorgung – Tageskurs

Bezirksärztekammer Südwürttemberg

Durch Teilnahme an den Kursen kann die Qualifikation entsprechend den Vorgaben der WBO erworben werden.

7. Februar 2026 | 9.00 – 16.00 Uhr | Haus der Ärzte, Sundgauallee 27, Freiburg | 150 Euro | 8 Fortbildungspunkte

Thema: ▪ Spezifische Aspekte psychischer u. psychosomatischer Störungen bei Jugendlichen

Psychosomatische Grundversorgung – Wochenkurs

Bezirksärztekammer Südbaden

Durch Teilnahme an den Kursen kann die Qualifikation entsprechend den Vorgaben der WBO erworben werden.

9. – 13. Februar 2026 | Montag – Freitag, 9.00 – 16.00 Uhr | online | 600 Euro | 38 Fortbildungspunkte

Themen: ▪ Gesprächsführung ▪ Balintgruppen ▪ Somatoforme Störungen

▪ Depression ▪ chronische Schmerzen ▪ Posttraumatische Belastungsstörung

▪ Krankheitsbewältigung

Bezirksärztekammer Südbaden

Kontaktdaten der Veranstalter sind auf Seite 489 zu finden

Weiterbildungsveranstaltung

Weiterbildungsveranstaltung

Suchtmedizinische Grundversorgung

Kursweiterbildung zur Erlangung der Zusatzbezeichnung Suchtmedizinische Grundversorgung gemäß WBO 2020. Ärzte, die nach der Kursweiterbildung substituieren, können bei der Kassenärztlichen Vereinigung einen Antrag auf Erstattung des Teilnahmeentgeltes stellen.

23. – 27. Februar 2026 | Mo – Do 9.00 – 18.00, Fr 8.00 – 16.00 Uhr | Haus der Ärzte, Sundgauallee 27, Freiburg | 800 Euro | 50 Fortbildungspunkte

Themen: ▪ Grundlagen ▪ Alte und Neue Substanzen und Suchtmittel ▪  Spiel- und Mediensucht ▪ Entzug ▪ Substitution ▪ Suchthilfe, Vermittlung

Notfalltraining Grundkurs

Bezirksärztekammer Südbaden

Dieser Kurs vermittelt Ihnen die Grundlagen für eine erfolgreiche Notfallversorgung.

28. Februar 2026 | 9.00 – 17.00 Uhr | DRK Landesschule BW, Munzinger Str. 5, Freiburg | 250 Euro | 11 Fortbildungspunkte

Themen: ▪ Grundlagen ▪ Reanimation ▪ Beatmung und Atemwegssicherung

▪ typische Notfallsituationen ▪ Medikamentenapplikation ▪ Teamführung und Notfallmanagement

Bezirksärztekammer Südbaden

Diagnostic Stewardship

Die richtige mikrobiologische Diagnostik zum richtigen Zeitpunkt entscheidet in der Infektiologie nicht selten über den Therapieerfolg und das Schicksal des Patienten. Andererseits erzeugen unnötige Routineuntersuchungen Daten, die im schlimmsten Fall in nicht erforderlichen Therapien und Nebenwirkungen münden.

11. März 2026 | 15.00 – ca. 18.15 Uhr | online | 240 Euro | 4 Fortbildungspunkte

Themen: ▪ Kritische Indikationsstellung ▪ Optimierung der Präanalytik ▪ Welche mikrobiologische Diagnostik für welchen Patienten ▪ Befundübermittlung und -interpretation

Themengebiet „Kind“ – Pädiatrische Notfälle

In diesem Kurs erlernen Sie die Versorgung typischer pädiatrischer Notfallbilder.

Bezirksärztekammer Südbaden

14. März 2026 | 9.00 – 17.00 Uhr | DRK Landesschule BW, Munzinger Straße 5, Freiburg | 250 Euro | 11 Fortbildungspunkte

Themen: ▪ Grundlagen der Notfallversorgung beim Kind ▪ Besonderheiten des kindlichen Organismus ▪ typische Krankheitsbilder und Notfälle ▪ typische Verletzungen bei Unfällen mit Kindern ▪ Reanimation und Atemwegssicherung

Bezirksärztekammer Südbaden

Der erste Bereitschaftsdienst – kompetent handeln im ärztlichen Notdienst Im ärztlichen Bereitschaftsdienst trifft man auf vielfältige Fälle. Zumeist kennt man die Patientinnen und Patienten nicht und soll dennoch eine adäquate medizinische Entscheidung treffen. In unserem zweitägigen Seminar erhalten Wiedereinsteiger und Neulinge ein Update in der Erkennung, Zuordnung und Behandlung. 14. und 21. März 2026 | 9.00 – 17.00 Uhr | online | 300 Euro | 16 Fortbildungspunkte

Themen: ▪ Organisatorisches ▪ Pädiatrie ▪ Urologie ▪ Gynäkologie ▪ Fieber ▪ Neurologie ▪ Psychiatrie ▪ Thoraxschmerz ▪ Bauchschmerz ▪  Kopfschmerz ▪ Notfalltasche ▪ Leichenschau ▪ Aktuelles und Fragen

Bezirksärztekammer Südbaden

Notarztseminar zum Erwerb der Zusatzbezeichnung „Notfallmedizin“

Das Seminar wird entsprechend dem Curriculum der Bundesärztekammer durchgeführt und ist bundesweit anerkannt. Die Teilnehmer erhalten eine qualitativ hochwertige Ausbildung im Bereich der Notfallmedizin auf Grundlage aktueller internationaler Richtlinien.

14. – 21. März 2026 | ganztägig | Schwarzwald-Baar Klinikum, Klinikstr. 11, 78052 Villingen-Schwenningen | 1.300 Euro | 80 Fortbildungspunkte

Themen: ▪ Grundlagen und Basistherapie ▪ Internistische Notfälle I und II

▪ Traumatologische Notfälle I und II ▪ Spezielle Notfälle und Einsatztaktik

Bezirksärztekammer Südbaden

Kontaktdaten der Veranstalter sind auf Seite 489 zu finden

Ärztekammer-Fortbildungsveranstaltungen

Weiterbildungsveranstaltung

Auftaktveranstaltung

Im Frühling 2026 werden wir unser Veranstaltungsjahr mit einem spannenden Thema beginnen. Die Veranstaltung wird in Präsenz durchgeführt und live ins Internet übertragen. Save the date!

18. März 2026 | 18.30 – 21.00 Uhr | Präsenz und online | kostenfrei | 3 Fortbildungspunkte

Suchtmedizinische Grundversorgung

Bezirksärztekammer Südbaden

Der Kurs (50 h) befähigt zum Erwerb der Zusatzbezeichnung „Suchtmedizinische Grundversorgung“ und befasst sich mit der Erkennung, Behandlung und Rehabilitation von Krankheitsbildern im Zusammenhang mit dem Gebrauch suchterzeugender Stoffe und nicht-stoffgebundener Suchterkrankungen. Die Zusatzweiterbildung ist Voraussetzung zur Durchführung der Substitutionsbehandlung Opiatabhängiger.

23. – 27. März 2026 | 9.00 – 18.00 Uhr | 1.000 Euro | Tübingen | 50 Fortbildungspunkte

Themen: ▪ siehe Muster-Kursbuch Suchtmedizinische Grundversorgung (2022)

Reisemedizin Refresher-Seminar

Bezirksärztekammer Südwürttemberg

Das Refresher-Seminar wird für die Verlängerung der Basiszertifikate und anteilig für die Verlängerung des Fachzertifikats und für die Verlängerung der Ermächtigung zur Gelbfieberimpfung anerkannt.

28. März 2026 | 9.00 – 18.05 Uhr | Haus der Ärzte, Sundgauallee 27, Freiburg | 150 Euro | 12 Fortbildungspunkte

Themen: ▪ Aktuelle Weltseuchenlage ▪ Malariasituation u. -empfehlungen ▪ Impfempfehlungen u. neue Impfstoffe ▪ Schmerzmedizinische Therapieoptionen b. chronischen Schmerzu. Tumorerkrankungen ▪ Schmerzdauertherapie-Besonderheiten ▪ Zahnmedizin u. Reisen ▪ Antibiotika u. antiparasitäre Wirkstoffe – kurzes Update

Bezirksärztekammer Südbaden

Curriculare Fortbildung

Zuständigkeit für die Seel-Sorge

Herzliche Einladung zur Podiumsdiskussion mit prominenten Vertretern aus Kirche und Psychotherapie

15. April 2026 | 19.00 – 21.00 Uhr | Haus der Ärzte, Sundgauallee 27, Freiburg | kostenfrei | 2 Punkte

▪ Prof. Dr. Heike Springhart, Landesbischöfin der Evangelischen Kirche in Baden ▪ Stephan Burger, Erzbischof von Freiburg ▪ Prof. Dr. Dr. med. Katharina Domschke, M. A. (USA), Ärztliche Direktorin Klinik für Psychiatrie und Psychotherapie, Albert-Ludwigs-Universität Freiburg

▪ Prof. Dr. med. Claas Lahmann, Ärztlicher Direktor Klinik für psychosomatische Medizin und Psychotherapie, Albert-Ludwigs-Universität Freiburg

ABS Fellow (Antibiotic Stewardship Modul 2)

Bezirksärztekammer Südbaden

Dies ist das Modul 2 des Curriculums zum ABS-Experten. Es besteht aus 40 Unterrichtseinheiten (UE), davon werden zunächst 16 UE im Selbststudium als eLearning und dann 24 UE an drei Online-Seminartagen absolviert.

22. – 24. April 2026 | 9.00 – ca. 16.15 Uhr | online | 1.100 Euro | 56 Fortbildungspunkte | E-Learning ab 14. Januar 2026

Themen: ▪ Grundlagen Infektionsdiagnostik und -epidemiologie ▪ Leitliniengerechte Diagnostik und Therapie ▪ Blutstrombahn-assoziierte Infektionen ▪  Perioperative Prophylaxe, Chemoprophylaxe, Impfungen ▪ Therapieoptionen

Bereitschaftsdienst Refresher kompakt

Bezirksärztekammer Südbaden

Die Eckdaten der Notfallorganisation mit Abrechnungsziffern werden kurz vorgestellt. Die wichtigsten Notfallsymptome werden konkret und kompakt mit den auszuschließenden Red Flags und Handlungshinweisen besprochen.

24. April 2026 | 16.00 – 20.00 Uhr | online | 80 Euro | 5 Fortbildungspunkte

Themen: ▪ Formalia ▪ Fieber ▪ Thoraxschmerzen ▪ Bauchschmerzen ▪ Verwirrt-suizidal

Bezirksärztekammer Südbaden

Kontaktdaten der Veranstalter sind auf Seite 489 zu finden

Weiterbildungsveranstaltung

Weiterbildungsveranstaltung

Psychosomatische Grundversorgung – Tageskurs

Durch Teilnahme an den Kursen kann die Qualifikation entsprechend den Vorgaben der WBO erworben werden.

25. April 2026 | 9.00 – 16.00 Uhr | Haus der Ärzte, Sundgauallee 27, Freiburg | 150 Euro | 8 Fortbildungspunkte

Thema: ▪ Sexuelle Störungen des Mannes und der Frau

Psychosomatische Grundversorgung – Tageskurs

Bezirksärztekammer Südbaden

Durch Teilnahme an den Kursen kann die Qualifikation entsprechend den Vorgaben der WBO erworben werden.

22. Mai 2026 | 15.00 – 18.00 Uhr | online | 150 Euro | 8 Fortbildungspunkte

Thema: ▪ Motivierende Gesprächsführung

Alternativbetreuung – Arbeitsschutz in der Praxis

Bezirksärztekammer Südbaden

Sie wünschen sich eine einfache und effektive Umsetzung des Arbeitsschutzes in Ihrer Praxis? Die Alternativbetreuung ist ein Angebot für niedergelassene Ärzte, dass es Praxisinhabern ermöglicht, den Arbeitsschutz individuell und eigenständig zu gestalten. Zudem können Sie die Synergie mit Ihrem QM-System nutzen, in dem viele Vorgaben des Arbeitsschutzes bereits umgesetzt sind. Die Alternativbetreuung wird in Kooperation mit der BG-W angeboten.

Übersicht der Termine online | online & Präsenz | Jahresgebühr 99,00 Euro

Balintgruppen online

Das Seminar wird entsprechend Vorschriften durchgeführt und ist bundesweit anerkannt. Die Teilnehmer erhalten eine qualitativ hochwertige Fortbildung auf Grundlage aktueller Richtlinien.

Wöchentliche Termine, siehe Webseite | online | 60 Euro | 4 Fortbildungspunkte

Themen: ▪ Ihre Fälle ▪ Selbstreflexion

Notfalltraining in Ihrer Arztpraxis

Bezirksärztekammer Südbaden

Jemand wird im Wartezimmer bewusstlos, ein Patient erleidet einen Schlaganfall oder im schlimmsten Fall einen Herz-Kreislauf-Stillstand. Notfälle passieren! Sind Sie darauf vorbereitet? Wir unterstützen, unsere Trainer besprechen mit Ihnen den Ablauf im Notfall, geben Tipps zu Ihrer Ausstattung und üben mit Ihnen und Ihrem Team Notfallsituationen direkt vor Ort, in Ihrer Praxis.

Datum: nach Vereinbarung | ca. 4 Std. | 320,00 Euro und 0,55 Euro/km Fahrtkosten

Themen: ▪ Versorgung von Notfallpatient ▪ Kenntnisse aufzufrischen ▪ praktische Übungen

Ärztekammer-Fortbildungsangebote

eLearning

Kurs I: Dr. med. KI – Grundlagen für Ärztinnen und Ärzte

Der Kurs vermittelt die Grundlagen der Künstlichen Intelligenz (KI). Sie lernen verschiedene Verfahren von Künstlicher Intelligenz zu beschreiben, zentrale Entwicklungsschritte von KI historisch einzuordnen, die Bedeutung von Daten und Data Science für die Medizin zu verstehen und die Funktion neuronaler Netze in grundlegender Form zu beschreiben.

ab 1. Januar 2025 | online | kostenfrei | 12 Fortbildungspunkte

Themen: ▪ Grundlagen von KI & Data Science ▪ Anwendungen von KI in der Medizin ▪ Potentiale und Risiken von KI in der Medizin

Landesärztekammer

Baden-Württemberg

Kontaktdaten der Veranstalter sind auf Seite 489 zu finden

Ärztekammer-Fortbildungsveranstaltungen

Kurs II: Dr. med. KI – Anwendungen für Ärztinnen und Ärzte

Der Kurs vermittelt, welchen Einfluss die Standardisierung und Modellierung von Daten in Datenbanken für spätere KI-Modelle im klinischen Bereich haben. Sie lernen, am Beispiel der Nephrologie und der Intensivmedizin, Zusammenhänge zwischen Datenbanken und KI-basierten Klassifikationsmodellen zu erläutern.

ab 1. Januar 2025 | online | kostenfrei | 12 Fortbildungspunkte

Themen: ▪ Deep Learning ▪ Gehirn-Computerschnittstellen ▪  Klinische Datenbanken ▪ Methodenentwicklung und Wirkstoffdesign ▪ Machine-Learning-Modelle ▪ Routinedaten und Datennutzung

Kurs III: Dr. med. KI – Ethik und Daten für Ärztinnen und Ärzte

Landesärztekammer

Baden-Württemberg

Der Kurs vermittelt Herangehensweisen an medizinethische Fragestellungen im Hinblick auf den Einsatz von KI zu skizzieren, verzerrte Datensätze und diskriminierende KI-Modelle zu berücksichtigen, Veränderungen, die der Einsatz von KI für das Rollenverständnis der Ärztinnen und Ärzte mit sich bringt, grundlegend zu diskutieren.

ab 1. Januar 2025 | online | kostenfrei | 8 Fortbildungspunkte

Themen: ▪ Perspektive der Medizinethik ▪ Gute Daten als Grundlage von guten Algorithmen ▪ Herausforderungen bei KI und Datenschutz

Kurs IV: Dr. med. KI- Ethik und Regulierung für Ärztinnen und Ärzte

Landesärztekammer

Baden-Württemberg

Der Kurs vermittelt die Rolle und Relevanz von menschlichen Expertinnen und Experten bei der Einordnung und Bewertung von KI-Prognosen zu skizzieren, unterschiedliche Standpunkte in Debatten um die Innovation, Entwicklung und Regulierung von KI-basierten Medizinprodukten, grundlegend einzuordnen und die Potentiale und Herausforderungen des Einsatzes von Chatbots zu erläutern.

ab 1. Januar 2025 | online | kostenfrei | 10 Fortbildungspunkte

Themen: ▪ Chatbots ▪ Erklärbare KI und ihre Potentiale ▪ Regulierung von (smarten) Medizinprodukten ▪ Einblicke in die Welt der KI-Start-Ups

Häusliche Gewalt – Vom Verdacht zur Hilfe

Landesärztekammer

Baden-Württemberg

Gewalterfahrungen spielen sich in den allermeisten Fällen in den eigenen vier Wänden ab. Zu 80 Prozent sind davon Frauen betroffen. Aber was tun, wenn Sie den Verdacht haben, ein/e Patient/in sei Opfer häuslicher Gewalt? Mit unserem E-Learning wollen wir Sie unterstützen, adäquate Antworten auf diese und weitere Fragen zu finden.

ab 24. März 2025 | eLearning | 20 Euro | 6 Fortbildungspunkte

Themen: ▪ Häusliche Gewalt ▪ Symptome erkennen ▪ Rechtsmedizinische Aspekte ▪ Anlaufstellen und Hilfsangebote

Einführung in die Medizinische Begutachtung

Bezirksärztekammer Nordbaden

Der Kurs schafft einen niederschwelligen Zugang zum Thema, frischt Ihr Wissen auf und ermöglicht schnelle Hilfe, sofern Sie mit der Erstellung eines Gutachtens beauftragt sind. Die Inhalte orientieren sich am Curriculum „Medizinische Begutachtung“ der Bundesärztekammer (nicht anrechenbar).

Zur Vertiefung wird empfohlen, das vollständige Curriculum zu absolvieren.

ab 30. Mai 2025 | eLearning | 30 Euro | 8 Fortbildungspunkte

Themen: ▪ Grundlagen der Begutachtung ▪ Zustandsbegutachtung ▪ Kausalitäten ▪ Fachübergreifende Aspekte

Bezirksärztekammer Nordbaden

Kontaktdaten der Veranstalter sind auf Seite 489 zu finden

Curriculare Fortbildung

Archiv-Web-Seminar: E-Rezept

Neben einer allgemeinen Vorstellung der Funktionen des E-Rezeptes wird zunächst ein Blick auf die Einsatzmöglichkeiten geworfen. Daran anschließend wird live aus dem Showroom zur Digitalisierung der Landesärztekammer das Ausstellen und Einlösen eines E-Rezeptes, mittels gematik-App und der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) demonstriert. Dazu kommen erste Erfahrungsberichte aus ärztlicher Perspektive und Sicht der Apotheke. Anschließend werden möglichst viele Fragen beantwortet.

1. Juli 2025 – 31. Dezember 2025 | online | 10 Euro | 2 Fortbildungspunkte

Landesärztekammer Baden-Württemberg

Archiv-Web-Seminar „(Medizinisches) Cannabis – verkehrsmedizinische Aspekte“

Beginnend mit den rechtlichen Grundlagen leitet der Referent über zu der Frage „Cannabis: Rausch- oder Arzneimittel?“ Er beschreibt die Anwendungsmöglichkeiten von Cannabis und ordnet diese arztrechtlich ein. Abgerundet wird der Vortrag mit Fallbeispielen. Der eLearning-Kurs wird tutoriell unterstützt.

1. August 2025 – 31. Januar 2026 | online | 10 Euro | 2 Fortbildungspunkte

Themen: ▪ Rechtliche Grundlagen ▪ Medikamente im Straßenverkehr ▪

Cannabis: Rausch- o. Arzneimittel ▪ Arztrechtliche Einordnung ▪ Fallbeispiele

Landesärztekammer Baden-Württemberg

Stille Sucht – die eLearning Fortbildungsplattform zur Medikamentenabhängigkeit

Die als eLearning konzipierte Fortbildung „Stille Sucht“ befasst sich mit „Medikamentenbezogenen Störungen“. Sie erfahren, bei welchen Medikamenten ein hohes Suchtpotential besteht, wie medikamentenbezogene Störungen diagnostiziert werden und welche Faktoren bei der Verordnung beachtet werden müssen. Termin frei wählbar | eLearning | 50 Euro | 20 Fortbildungspunkte

Themen: ▪ Opioid- und andere Analgetika ▪ Benzodiazepine und Z-Substanzen ▪ Gabapentinoide ▪ Cannabinoide ▪ Amphetamine

Diagnosestellung psychischer Störungen

Bezirksärztekammer Südwürttemberg

In diesem E-Learning im Themenbereich Psychosomatische Grundversorgung erfahren Sie, wie Sie effizient und kompetent die wichtigsten psychischen Störungen diagnostizieren können. Anhand von Video-Demonstrationen wird die Vorgehensweise bei verschiedenen Störungsbildern gezeigt. jederzeit, 24/7 | ca. 6 Stunden Länge | mit Videobeispielen | Unterbrechen jederzeit möglich | mit Tutoring | anerkannt für die Ausbildung zur Psychosomatischen Grundversorgung mit 3 Einheiten Theorie und 5 Einheiten verbale Intervention | 100 Euro | 16 Fortbildungspunkte

Ärztekammer-Fortbildungsangebote

Curriculare Fortbildung

Bezirksärztekammer Südbaden

für Medizinische Fachangestellte

Suchtmedizinische Versorgung – Fortbildung für Nichtärztliche Medizinische Fachberufe

Dieses Curriculum umfasst 60 Stunden.

Teil 1: 19./20. September 2025; Teil 2: 26./27. September 2025; Teil 3: 17./18. Oktober 2025 | jeweils 8.00 – 17.00 Uhr | Zielgruppen: Medizinische Fachangestellte, Mitarbeitende in Kliniken, Rehabilitationseinrichtungen, Justiz, Praxen, Ambulanzen, im öffentlichen Gesundheitsdienst und in Suchtberatungsstellen | Die Inhalte sind auf den Wahlteil der Fachwirtin für ambulante Versorgung anrechenbar.

Themen: ▪ Grundlagen ▪ Wahrnehmung u. Motivation ▪ Kommunikation ▪ Notfälle ▪ Rechtliche Grundlagen ▪ Suchtassoziierte Störungen ▪

Substanzungebundene Süchte

Bezirksärztekammer Südbaden

Kontaktdaten der Veranstalter sind auf Seite 489 zu finden

Ärztekammer-Fortbildungsveranstaltungen

Notfalltraining für Arzt und Praxisteam

Im Praxisalltag kann es unvorhersehbar zu verschiedensten Notfällen kommen. Es ist dann die Aufgabe des Praxisteams die Erstversorgung sicherzustellen.

22. Oktober 2025 | 15.00 – 19.00 Uhr | Haus der Ärzte, Sundgauallee 27, Freiburg | 100 Euro | 7 Fortbildungspunkte

Themen: ▪ Grundlagen der Notfallversorgung ▪ Reanimation ▪ Beatmung und Atemwegssicherung ▪ typische Notfallsituationen ▪ Teamführung und Notfallmanagement

Notfallfachkraft in der Arztpraxis

Bezirksärztekammer Südbaden

Erwerben Sie besondere Fach- und Handlungskompetenzen bei Notfällen und werden Sie zu einem unverzichtbaren Ansprechpartner für Ihren Arbeitgeber! Mit der Fortbildung zur Notfallfachkraft qualifizieren Sie sich auf dem Gebiet der Notfallmedizin, des Notfallmanagements und der Gefahrenabwehr und werden somit zum Spezialisten und kompetenten Ansprechpartner in diesem bedeutenden Bereich einer Arztoder Notfallpraxis.

Datum: Übersicht der Termine online | 5 Module | Stuttgart | kostenpflichtig

Fortbildung zur Nicht-ärztliche/r Praxisassistent/in (NäPa)

Sie wollen sich fortbilden und mehr Verantwortung übernehmen? Sie streben eine selbstständigere Arbeitsweise und Abwechslung im Praxisalltag an? Dann werden Sie Nicht-ärztliche/-r Praxisassistent/-in, kurz – NäPa!

Terminübersicht online | Blended-Learning | Stuttgart | kostenpflichtig

Themen: ▪ Grundlagen und Rahmenbedingungen ▪ Berufsbild ▪ Medizinische Kompetenzen ▪ Kommunikation ▪ Dokumentation ▪ Notfallmanagement/Erweiterte Notfallkompetenz ▪ Praktische Fortbildung in Form von Hausbesuchen

Nicht-ärztliche/r Praxisassistent/in (NäPa) – Refresher-Kurs (16 UE)

Diese Fortbildung erfüllt die Voraussetzungen der Delegationsvereinbarung (Stand 2019) zur Auffrischung der Kenntnisse in: Telemedizin und Digitalisierung + Notfallmanagement 4 Kurse im Jahr | Terminübersicht online | Stuttgart | 120 Euro

Fachwirt/in für ambulante medizinische Versorgung (440 UE)

… sind gefragte Fachkräfte im Gesundheitswesen. Durch Fachwissen u. a. im Praxismanagement, Qualität und Datenschutz stellen sie eine qualifizierte Patientenversorgung sicher und haben gleichzeitig die betriebswirtschaftlichen Erfordernisse im Blick. Sie organisieren Arbeitsabläufe und übernehmen Verantwortung für die Führung von Mitarbeitern.

Terminübersicht online | Blended-Learning | Stuttgart u. Karlsruhe | kostenpflichtig

Assistenz Wundmanagement (60 UE)

Erwerben Sie leitlinienkonformes Wissen und praktische Kenntnisse und Fertigkeiten, um die Ärztinnen und Ärzte in der Versorgung von Patienten mit Wunden kompetent und effizient zu entlasten. Sie unterstützen bei der Planung, Vorbereitung, Dokumentation, Durchführung und Nachbereitung der ärztlichen Tätigkeiten, durch Mitwirkung bei der Diagnostik und Therapie.

2 x im Jahr | ab Januar | ab September | Blended-Learning | Stuttgart | 280 Euro

Themen: ▪ Grundlagen ▪ Krankheitsbilder ▪ Kompressionstherapie ▪ Adjuvante Maßnahmen ▪ Wundbehandlungsprozess

Neue Fortbildungsveranstaltungen

Albstadtweg 11 · 70567 Stuttgart Fon (07 11) 7875-3535 · Fax (0711) 7875-483888 info@mak-bw.de · www.mak-bw.de

KVBW-Fortbildungsveranstaltungen für Ärztinnen und Ärzte

EBM für Einsteiger – Haus-/Kinderarztpraxen

Dieses Seminar unterstützt Sie beim Einstieg in die EBM-Abrechnung und bei der korrekten Anwendung der Gebührenordnung. Hierzu lernen Sie die Grundlagen des EBM sowie dessen Aufbau und Handhabung kennen. Sie machen sich mit dem Leistungsinhalt der häufigsten Gebührenordnungspositionen vertraut und üben die Abrechnungssystematik anhand zahlreicher Beispiele aus der Praxis.

17. September 2025 | 15.00 – 18.30 Uhr | live-online | 98 Euro | 4 CME-Punkte

Themen: ▪ Grundlagen des EBM ▪ Erstellung der Abrechnung (einschließlich Online-Abrechnung) ▪ Abrechnungsbeispiele ▪ Tipps zur Fehlervermeidung

Basiskurs Qualitätsmanagement

In allen Bereichen – von der Anmeldung über die diagnostischen und therapeutischen Leistungen bis hin zum Hygienemanagement – werden schon heute Instrumente des QM eingesetzt. Erfahren Sie, wie Sie diese auf alle relevanten Bereiche der Praxis ausdehnen und Ihre Abläufe damit unterstützen können. Unser Basiskurs hilft beim Einstieg ins QM und vermittelt wichtige Grundlagen.

19./20. September 2025 | 14.00 – 19.00 Uhr, 9.00 – 16.00 Uhr | live-online | 239 Euro | 18 CME-Punkte

Themen: ▪ Grundlagen ▪ PDCA-Zyklus ▪ Gesetzliche Anforderungen

▪ Das QEP®-Modell ▪ Verfahrensanweisungen ▪ Arbeitsanweisungen

Datenschutz – Refresherkurs

Dieses Seminar unterstützt Sie dabei, Ihr Wissen zum Datenschutz aufzufrischen und zu vertiefen. Wir informieren über aktuelle Datenschutzthemen und erläutern, welche Konsequenzen für Ihren Alltag damit einhergehen. Ein wichtiger Schwerpunkt wird dabei die Cybersicherheit sein. Wir besprechen neue Urteile und stellen die Tätigkeitsberichte der Datenschutzaufsichtsbehörden vor.

23. September 2025 | 9.00 – 14.00 Uhr | live-online | 159 Euro | 8 CME-Punkte

Themen: ▪ Aktuelle Themen ▪ Cybersicherheit in medizinischen Einrichtungen ▪ Maßnahmen zur Verbesserung der IT-Sicherheit ▪ Erfahrungsaustausch

Hygiene in der Arztpraxis

In diesem Seminar stellen wir die geltenden Hygienevorschriften vor. Von der Personal- und Umgebungshygiene bis hin zur Hygiene bei der Behandlung von Patienten zeigen wir, wie die verschiedenen Maßnahmen im eigenen Hygieneplan verankert werden. Sie erhalten wichtige Informationen über die Verantwortlichkeiten in der Hygiene und zu den Zuständigkeiten der behördlichen Aufsicht.

23. September 2025 | 14.00 – 19.00 Uhr | Freiburg | 98 Euro | 8 CME-Punkte

Themen: ▪ Grundlagen der Desinfektion ▪ Personalhygiene, Umgebungshygiene, Hygiene bei Behandlung von Patienten ▪ Meldung infektiöser Erkrankungen

Kontaktdaten des Veranstalters sind auf Seite 510 zu finden

Curriculare Fortbildung

EBM für Einsteiger – Facharztpraxen

Dieses Seminar unterstützt Sie beim Einstieg in die EBM-Abrechnung und bei der korrekten Anwendung der Gebührenordnung. Hierzu lernen Sie die Grundlagen des EBM sowie dessen Aufbau und Handhabung kennen. Sie machen sich mit dem Leistungsinhalt der häufigsten Gebührenordnungspositionen vertraut und üben die Abrechnungssystematik anhand zahlreicher Beispiele aus der Praxis.

24. September 2025 | 15.00 – 18.30 Uhr | live-online | 98 Euro | 4 CME-Punkte

Themen: ▪ Grundlagen des EBM ▪ Erstellung der Abrechnung (einschließlich Online-Abrechnung) ▪ Abrechnungsbeispiele ▪ Tipps zur Fehlervermeidung

Rechtssicheres Praxismanagement – den Behandlungsvertrag professionell umsetzen

In diesem Seminar zeigen wir, welche Anforderungen sich aus den gesetzlichen Regelungen zum Behandlungsvertrag ergeben. Wir gehen auf Aspekte des Risikomanagements ein und verdeutlichen den richtigen Umgang mit den Einsichtsrechten der Patienten. Sie lernen, auf was Sie bei der Dokumentation in der Patientenakte achten sollten und wie Sie Einwilligungen rechtssicher einholen.

24. September 2025 | 15.00 – 18.30 Uhr | live-online | 98 Euro | 5 CME-Punkte

Themen: ▪ Haupt- und Nebenpflichten für die Praxis ▪ Patientenaufklärung ▪  Dokumentation ▪ Rechtssichere Einwilligung ▪ Einsichtsrechte der Patienten

GOÄ für Einsteiger

Dieses Seminar unterstützt Sie beim sicheren Einstieg in die GOÄ-Abrechnung. Hierzu lernen Sie die korrekte Anwendung der Gebührenordnung kennen und erfahren, wie Sie Honorarverluste bei der Privatabrechnung zuverlässig vermeiden. Anhand von Beispielen machen Sie sich mit den grundlegenden GOÄ-Bestimmungen vertraut und üben die Umsetzung in der Praxis.

24. September 2025 | 15.00 – 19.00 Uhr | live-online | 98 Euro | 5 CME-Punkte

Themen: ▪ Rechtsgrundlagen ▪ Auslegung und Umsetzung ▪ Gesprächsziffern, Visiten, Besuche ▪ Zuschläge A-K ▪ Laborkapitel ▪ Analogbewertungen

Hautkrebs-Screening – Fortbildung für Hausärzte

Die Früherkennungsuntersuchung auf Hautkrebs ist Bestandteil der vertragsärztlichen Versorgung. Mit entsprechender Genehmigung der KV können Sie die Untersuchung auch als Hausarzt im Rahmen der GKV erbringen und abrechnen. Voraussetzung ist die erfolgreiche Teilnahme an einer zertifizierten 8-stündigen Fortbildung. In diesem Kurs erlangen Sie die erforderlichen Kenntnisse zum Erwerb der Genehmigung. 27. September 2025 | 9.00 – 17.00 Uhr | Karlsruhe | 129 Euro | 8 CME-Punkte

Themen: ▪ Prävention und Screening ▪ Entstehung von Hautkrebs ▪ Epidemiologie ▪ Krankheitsbilder ▪ Durchführung des HKS ▪ Erkennen von Hautkrebs

MVZ in Theorie und Praxis

In diesem Seminar erfahren Sie, in welchen Varianten ein MVZ möglich ist und wie es sich von der Berufsausübungsgemeinschaft unterscheidet. Wir vermitteln Ihnen die gesellschafts- und zulassungsrechtlichen Rahmenbedingungen zur Gründung eines MVZ und gehen dabei auch auf die Rolle von Investoren und die Möglichkeiten zur Beschäftigung von Angestellten ein.

1. Oktober 2025 | 15.00 – 18.00 Uhr | live-online | 69 Euro | 4 CME-Punkte

Themen: ▪ Das MVZ im Wandel der Zeit ▪ Rechtliche Rahmenbedingungen ▪  Beteiligung von Investoren und Angestellten ▪ Tipps für das Zulassungsverfahren

Kontaktdaten des Veranstalters sind auf Seite 510 zu finden

Digitalisierung und Telematik

In diesem Seminar informieren wir Sie, welche Herausforderungen bei der Digitalisierung auf Sie warten und wie Sie von den Entwicklungen profitieren. Wir zeigen auf, welche Anwendungen im Rahmen der Telematikinfrastruktur (TI) für die niedergelassenen Praxen obligat und optional sind und welche Auswirkungen auf die Aufbau- und Ablauforganisation damit verbunden sind.

1. Oktober 2025 | 15.00 – 18.00 Uhr | live-online | 49 Euro | 4 CME-Punkte

Themen: ▪ Rechtliche Rahmenbedingungen ▪ Telematikinfrastruktur ▪ TI-Fachanwendungen ▪ Kommunikation im Medizinwesen KIM

Hygiene: Der Weg zu einer erfolgreichen Desinfektion in der Arztpraxis

In diesem Seminar lernen Sie, wie ein wirksamer Infektionsschutz in der Praxis nachhaltig gelingt. Sie erfahren, welche Arten von Erregern es gibt, wie diese abgetötet und inaktiviert werden und warum die Wahl des richtigen Desinfektionsmittels so wichtig ist. Darüber hinaus zeigen wir auf, wo die Fehlerquellen liegen und wie Sie diese durch festgelegte Verfahren vermeiden.

7. Oktober 2025 | 15.00 – 19.00 Uhr | live-online | 98 Euro | 7 CME-Punkte

Themen: ▪ Allgemeine und spezielle Mikrobiologie ▪ Übertragungswege von Krankheitserregern ▪ Haut-, Wund- und Händedesinfektion ▪ Desinfektionsmittel

EBM für Fortgeschrittene – Orthopädie/Chirurgie

In diesem Seminar vertiefen Sie Ihr abrechnungsrelevantes Fachwissen und üben anhand von Beispielen, Ihre neu erworbenen Fähigkeiten im Alltag sicher anzuwenden. Sie machen sich mit den Abrechnungsbestimmungen des EBM vertraut und lernen wichtige Neuerungen kennen. Damit können Sie Ihre GKV-Abrechnung künftig noch schneller erstellen und Ihr vertieftes Wissen gezielt anwenden.

8. Oktober 2025 | 15.00 – 18.30 Uhr | live-online | 98 Euro | 4 CME-Punkte

Themen: ▪ Leistungsanforderungen und tatsächliche Honorierung ▪ Aktuelle EBM-Änderungen ▪ Wirtschaftlichkeitsbonus ▪ Selektivvertragspatienten

GOÄ für Fortgeschrittene

In diesem Seminar erhalten Sie wichtige Informationen, um GOÄ-Leistungen vollständig und richtig abzurechnen. Sie vertiefen Ihre Kenntnisse im Umgang mit der Gebührenordnung und erhöhen Ihre Sicherheit in der korrekten Anwendung der GOÄ. Anhand von Beispielen lernen Sie die Bestimmungen der privatärztlichen Gebührenordnung besser kennen und üben die Umsetzung in der Praxis.

8. Oktober 2025 | 15.00 – 19.00 Uhr | live-online | 98 Euro | 5 CME-Punkte

Themen: ▪ Rechtsgrundlagen ▪ Honoraranspruch ▪ Fehlervermeidung ▪ Analoge Bewertungen ▪ Sonographie-Leistungen ▪ Besondere Kosten

Basiskurs Qualitätsmanagement

In allen Bereichen – von der Anmeldung über die diagnostischen und therapeutischen Leistungen bis hin zum Hygienemanagement – werden schon heute Instrumente des QM eingesetzt. Erfahren Sie, wie Sie diese auf alle relevanten Bereiche der Praxis ausdehnen und Ihre Abläufe damit unterstützen können. Unser Basiskurs hilft beim Einstieg ins QM und vermittelt wichtige Grundlagen.

10./11. Oktober 2025 | 14.00 – 19.00 Uhr, 9.00 – 16.00 Uhr | Freiburg | 239 Euro | 18 CME-Punkte

Themen: ▪ Grundlagen ▪ PDCA-Zyklus ▪ Gesetzliche Anforderungen ▪ Das QEP®Modell ▪ Verfahrensanweisungen ▪ Arbeitsanweisungen ▪ Qualitätsentwicklung

Kontaktdaten des Veranstalters sind auf Seite 510 zu finden

Aufbereitung von Medizinprodukten – Refresherkurs

Die Aufbereitung von Medizinprodukten bleibt auch nach erworbener Sachkenntnis eine besondere Herausforderung. Um den Prozess kontinuierlich korrekt durchzuführen, ist ein hoher Wissensstand erforderlich. Dieses Seminar gibt Ihnen die Gelegenheit, Ihr diesbezügliches Fachwissen aufzufrischen und zu vertiefen. Wir informieren über die aktuelle Gesetzeslage und relevante Neuerungen.

11. Oktober 2025 | 9.00 – 17.00 Uhr | Stuttgart | 159 Euro | 11 CME-Punkte

Themen: ▪ Gesetzliche Vorgaben ▪ Praktische Übung zur Risikobewertung ▪  Bauliche und organisatorische Anforderungen ▪ Der Medizinproduktekreislauf

EBM für Fortgeschrittene – Frauenheilkunde

In diesem Seminar vertiefen Sie Ihr abrechnungsrelevantes Fachwissen und üben anhand von Beispielen, Ihre neu erworbenen Fähigkeiten im Alltag sicher anzuwenden. Sie machen sich mit den Abrechnungsbestimmungen des EBM vertraut und lernen wichtige Neuerungen kennen. Damit können Sie Ihre GKV-Abrechnung künftig noch schneller erstellen und Ihr vertieftes Wissen gezielt anwenden.

15. Oktober 2025 | 15.00 – 18.30 Uhr | live-online | 98 Euro | 4 CME-Punkte

Themen: ▪ Leistungsanforderungen vs. tatsächliche Honorierung ▪ EBM-Änderungen ▪ Wirtschaftlichkeitsbonus ▪ Besonderheiten bei Selektivvertragspatienten

Alles, was Recht ist: Arbeitsrechtliche Grundlagen der Praxis

In diesem Seminar lernen Sie auf einfache Art und Weise die praktischen Grundlagen des Arbeitsrechts kennen. Vom Beginn der Arbeitnehmer-Arbeitgeber-Beziehung über deren Verlauf bis hin zur Beendigung werfen wir gemeinsam einen Blick auf die damit einhergehenden gesetzlichen Fragestellungen und erläutern die aktuelle Rechtsprechung.

15. Oktober 2025 | 9.00 – 16.30 Uhr | Stuttgart | 159 Euro | 10 CME-Punkte

Themen: ▪ Arbeitsverträge ▪ Pflichten von Arbeitgeber und Arbeitnehmer ▪  Haftungsfragen ▪ Datenschutz ▪ Aufhebung ▪ Kündigung

UV-GOÄ sicher anwenden – verschenken Sie kein Honorar

In diesem Seminar machen Sie sich mit den Feinheiten der UV-GOÄ vertraut und erfahren, wie einfach das Verfahren mit den Unfallversicherungsträgern sein kann. Anhand vieler praktischer Beispiele erklären wir die Bestimmungen und üben mit Ihnen die korrekte Anwendung in der Praxis.

15. Oktober 2025 | 15.00 – 19.00 Uhr | live-online | 98 Euro | 5 CME-Punkte

Themen: ▪ Allgemeine Bestimmungen ▪ Abrechnung, Rechnungserstellung

▪ Berichte, Gutachten und Anfragen ▪ Besondere Kosten ▪ Tipps zur Fehlervermeidung

Wirtschaftlichkeitsprüfungen Arznei- und Heilmittel

In diesem Seminar erfahren Sie, wie Sie Nachforderungen vermeiden können. Dazu machen Sie sich zunächst mit den Grundlagen der Wirtschaftlichkeitsprüfung vertraut. Sie lernen die Arzneimittel-Therapiebereiche, die jeweils zugeordneten Wirkstoffe sowie wichtige Besonderheiten kennen und erhalten einen Überblick über die Wirkstoffe außerhalb der statistischen Prüfung.

17. Oktober 2025 | 15.00 – 18.00 Uhr | live-online | 69 Euro | 4 CME-Punkte

Themen: ▪ Praxisindividuelles Richtwertvolumen ▪ Praxisbesonderheiten ▪  Wirkstoffe außerhalb der statistischen Prüfung ▪ Besondere Verordnungsbedarfe

Kontaktdaten des Veranstalters sind auf Seite 510 zu finden

Der Weg in die eigene Praxis

Mit diesem Seminar verhelfen Ihnen zu einem erfolgreichen Start in die eigene Praxis. Dazu behandeln wir in mehreren Modulen wichtige Themen Ihres Niederlassungsvorhabens – angefangen bei der Zulassung über die betriebswirtschaftliche Planung bis hin zur unternehmerischen Praxisführung. Sie profitieren von wichtigen Tipps zur Finanzierung und zur Telematikinfrastruktur.

Modul 1: 18. Oktober 2025 | 9.30 – 13.00 Uhr | live-online | kostenlos | 4 CME-Punkte

Themen: ▪ Die Bedarfsplanung ▪ Der Niederlassungsfahrplan

▪ Die einzelnen Schritte der Zulassung anhand praktischer Beispiele

Entschieden zum Erfolg: Personalführung für Ärzte und Psychotherapeuten

Dieses Seminar unterstützt Sie darin, sich über ihre eigene Führungsrolle klar zu werden. Anhand von Beispielen lernen Sie, was „Führen“ im Alltag bedeutet, wie Sie Ihre Stärken zielgerichtet einsetzen und mit den unterschiedlichen Generationen umgehen können. Sie erhalten praktische Werkzeuge, um durch klare Vorgaben und transparente Kommunikation wirksam zu überzeugen.

18. Oktober 2025 | 9.00 – 17.00 Uhr | live-online | 159 Euro | 11 CME-Punkte

Themen: ▪ Führen im Praxisalltag ▪ Mit Persönlichkeit führen ▪ Age Diversity ▪ Delegieren, motivieren, kontrollieren ▪ Auswählen, beurteilen, fördern

Kurs zur Aufbereitung von Medizinprodukten

An die Aufbereitung von Medizinprodukten werden hohe Anforderungen gestellt. Mit dieser Aufgabe darf nur betraut werden, wer die erforderliche Kenntnis besitzt. Zum Erwerb dieser Kenntnis (gem. Anlage 6 der KRINKO/BfArM-Empfehlung) bieten wir diese Fortbildung an. Der Kurs vermittelt die notwendigen Inhalte u. a. über die Desinfektion und Sterilisation von Medizinprodukten.

20. – 22. Oktober + 6. November 2025 | 9.00 – 17.00 Uhr | Freiburg | 389 Euro| 25 CME-Punkte

Themen: ▪ Rechtliche Rahmenbedingungen ▪ Risikobewertung ▪ Mikrobiologie und Aufbereitungschemie ▪ Dekontamination ▪ Packen, Verpacken ▪ Sterilisation

GOÄ für Einsteiger

Dieses Seminar unterstützt Sie beim sicheren Einstieg in die GOÄ-Abrechnung. Hierzu lernen Sie die korrekte Anwendung der Gebührenordnung kennen und erfahren, wie Sie Honorarverluste bei der Privatabrechnung zuverlässig vermeiden. Anhand von Beispielen machen Sie sich mit den grundlegenden GOÄ-Bestimmungen vertraut und üben die Umsetzung in der Praxis. 22. Oktober 2025 | 15.00 – 19.00 Uhr | live-online | 98 Euro | 5 CME-Punkte

Themen: ▪ Rechtsgrundlagen ▪ Zeitgemäße Auslegung und Umsetzung ▪  Gesprächsziffern, Visiten, Besuche ▪ Zuschläge A-K ▪ Laborkapitel ▪ Analogbewertungen

EBM für Fortgeschrittene – Hausarztpraxen

In diesem Seminar erfahren Sie, wie Sie die vielfältigen Bestimmungen des EBM richtig umsetzen. Sie erweitern Ihr abrechnungsrelevantes Fachwissen und machen sich mit wichtigen Neuerungen in der Honorierung ärztlicher Leistungen vertraut. Anhand zahlreicher Beispiele erlernen Sie den sicheren Umgang mit den Abrechnungsbestimmungen und üben deren Anwendung für die Praxis.

22. Oktober 2025 | 15.00 – 18.30 Uhr | live-online | 98 Euro | 4 CME-Punkte

Themen: ▪ Aktuelles zur Abrechnung ▪ Leistungsanforderungen – tatsächliche Honorierung ▪ Wirtschaftlichkeitsbonus ▪ Prä-/Postoperative Leistungen

Kontaktdaten des Veranstalters sind auf Seite 510 zu finden

Moderatorentraining für Qualitätszirkel

In diesem Seminar erwerben Sie die Qualifikation zur Leitung von Qualitätszirkeln. In einem vorgelagerten Online-Kurs informieren Sie sich über die Grundlagen der Moderatorentätigkeit und die Rahmenbedingungen der QZ-Leitung. Im darauffolgenden Präsenzseminar lernen Sie die Techniken der Moderation kennen und erfahren, wie Sie den Ablauf von Gruppenprozessen verbessern können.

25. Oktober 2025 | 9.00 – 17.00 Uhr | Freiburg | 159 Euro | 11 CME-Punkte

Themen: ▪ Grundlagen der Kommunikation und Moderation ▪ Methoden und Techniken ▪ Dokumentation ▪ Gruppendynamik und Konflikte ▪ Rolle

Hygiene in der Arztpraxis

In diesem Seminar stellen wir die geltenden Hygienevorschriften vor. Von der Personal- und Umgebungshygiene bis hin zur Hygiene bei der Behandlung von Patienten zeigen wir, wie die verschiedenen Maßnahmen im eigenen Hygieneplan verankert werden. Sie erhalten wichtige Informationen über die Verantwortlichkeiten in der Hygiene und zu den Zuständigkeiten der behördlichen Aufsicht.

4. November 2025 | 15.00 – 19.00 Uhr | live-online | 98 Euro | 7 CME-Punkte

Themen: ▪ Grundlagen der Desinfektion ▪ Personalhygiene, Umgebungshygiene, Hygiene bei Behandlung von Patienten ▪ Meldung infektiöser Erkrankungen

EBM für Fortgeschrittene – Hals-Nasen-Ohrenheilkunde

In diesem Seminar vertiefen Sie Ihr abrechnungsrelevantes Fachwissen und üben anhand von Beispielen, Ihre neu erworbenen Fähigkeiten im Alltag sicher anzuwenden. Sie machen sich mit den Bestimmungen des EBM vertraut und lernen wichtige Neuerungen kennen. Damit können Sie Ihre GKV-Abrechnung noch schneller erstellen und Ihr vertieftes Wissen zur Honorierung gezielt anwenden.

5. November 2025 | 15.00 – 18.30 Uhr | live-online | 98 Euro | 4 CME-Punkte

Themen: ▪ Leistungsanforderungen – tatsächliche Honorierung

▪ EBM-Änderungen ▪ Wirtschaftlichkeitsbonus ▪ Selektivvertragspatienten

EBM für Fortgeschrittene – Dermatologie

In diesem Seminar vertiefen Sie Ihr abrechnungsrelevantes Fachwissen und üben anhand von Beispielen, Ihre neu erworbenen Fähigkeiten im Alltag sicher anzuwenden. Sie machen sich mit den Bestimmungen des EBM vertraut und lernen wichtige Neuerungen kennen. Damit können Sie Ihre GKV-Abrechnung noch schneller erstellen und Ihr vertieftes Wissen zur Honorierung gezielt anwenden.

12. November 2025 | 15.00 – 18.30 Uhr | live-online | 98 Euro | 4 CME-Punkte

Themen: ▪ Leistungsanforderungen – tatsächliche Honorierung ▪ EBM-Änderungen ▪ Wirtschaftlichkeitsbonus ▪ Selektivvertragspatienten

Kinderschutz: Was Sie in der Praxis wissen müssen Als Arzt oder Psychotherapeut haben Sie eine besondere Rolle als Schutz- und Kompetenzinstanz für Kinder und Jugendliche. Was tun Sie, wenn sich ein Patientenkontakt zum Kinderschutzfall entwickelt? Wo können Sie sich beraten lassen? Unsere Fortbildung beantwortet wichtige Fragen und gibt Hilfestellung, die Sie in Ihrem Handeln unterstützen.

13. November 2025 | 19.00 – 21.30 Uhr | live-online | kostenlos | 3 CME-Punkte

Themen: ▪ Kinderschutz: Eine Aufgabe für alle ▪ Hilfesysteme aus Sicht der Kinder- und Jugendhilfe ▪ Kindeswohlgefährdung: Fälle aus der Praxis

Kontaktdaten des Veranstalters sind auf Seite 510 zu finden

Curriculare Fortbildung

Sicher durch den Verordnungs-Dschungel

In diesem Seminar gehen wir auf die wichtigsten Vorgaben in der vertragsärztlichen Verordnung von Arznei-, Heil- und Hilfsmitteln sowie Impfstoffen ein. Wir besprechen die Rezeptierung von Ernährungslösungen, Verbandmitteln und Teststreifen und zeigen anhand vieler Praxisbeispiele Lösungen für die häufigsten Fragen der Verordnung auf.

14. November 2025 | 14.00 – 18.30 Uhr | live-online | 69 Euro | 7 CME-Punkte

Themen: ▪ Verordnung von Arznei-, Heil-, Hilfsmitteln

▪ Besondere Verordnungsbedarfe ▪ Langfristiger Heilmittelbedarf

Hautkrebs-Screening – Fortbildung für Hausärzte

Die Früherkennungsuntersuchung auf Hautkrebs ist Bestandteil der vertragsärztlichen Versorgung. Mit entsprechender Genehmigung der KV können Sie die Untersuchung auch als Hausarzt im Rahmen der GKV erbringen und abrechnen. Voraussetzung ist die erfolgreiche Teilnahme an einer zertifizierten 8-stündigen Fortbildung. In diesem Kurs erlangen Sie die erforderlichen Kenntnisse zum Erwerb der Genehmigung.

15. November 2025 | 9.00 – 17.00 Uhr | Stuttgart | 129 Euro | 8 CME-Punkte

Themen: ▪ Prävention und Screening ▪ Entstehung von Hautkrebs ▪ Epidemiologie ▪ Krankheitsbilder ▪ Durchführung des HKS ▪ Erkennen von Hautkrebs

Wundmanagement / effektive Wundversorgung in der Praxis

Wie können chronische Wunden am effektivsten behandelt werden? Ist die moderne Wundversorgung auch wirtschaftlich? Diesen und vielen weiteren Fragen gehen Sie in unserem Seminar nach. Dabei lernen Sie Wege kennen, um den qualitativen und wirtschaftlichen Herausforderungen in der ärztlichen Wundbehandlung wirksam zu begegnen.

15. November 2025 | 9.00 – 17.00 Uhr | Karlsruhe | 159 Euro | 11 CME-Punkte

Themen: ▪ Chronische Wunden, Pathophysiologie, Ulcus cruris, Dekubitus, diabetischer Fuß ▪ Diagnostik: Venöse Insuffizienz, pAVK, Polyneuropathie

Datenschutz in der Praxis

In diesem Seminar zeigen wir Ihnen, worauf Sie beim Datenschutz in der Praxis achten müssen. Sie lernen die gesetzlichen Anforderungen kennen und erfahren, wie Sie die Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) am besten erfüllen. Wir erklären, wann ein Datenschutzbeauftragter erforderlich ist, welche Aufgaben damit einhergehen und informieren über den korrekten Umgang mit Patientenunterlagen.

18. November 2025 | 9.00 – 16.30 Uhr | Stuttgart | 159 Euro | 10 CME-Punkte

Themen: ▪ Gesetzliche Anforderungen ▪ Diskretion in der Praxis ▪  Umgang mit Patientendaten ▪ Aufbewahrungsfristen ▪ EDV und Datenschutz

Komplexe Praxisstrukturen – professionelles Management leicht gemacht

Die Leitung großer Praxen und medizinischer Versorgungseinrichtungen (MVZ) erfordert organisatorische Kompetenzen und weitergehendes Managementwissen. In diesem kompakten Seminar stellen wir die wichtigsten Instrumente der Teamführung und der Organisationsentwicklung vor und erläutern den Einsatz anhand von Beispielen.

19. November 2025 | 9.00 – 14.00 Uhr | live-online | 159 Euro | 8 CME-Punkte

Themen: ▪ Steigerung der Arbeitszufriedenheit ▪ Teamentwicklung ▪ Organisationsinstrumente zur Patientensteuerung ▪ Personalentwicklungsprozesse

Kontaktdaten des Veranstalters sind auf Seite 510 zu finden

Personalgewinnung und Personalbindung in Zeiten des Fachkräftemangels

Der Mangel an medizinischem Fachpersonal gefährdet immer mehr Praxen. In diesem integrativen Workshop erfahren Sie, welche Wege Sie gehen können, um potenzielle Kandidaten auf sich aufmerksam zu machen und für sich zu gewinnen. Sie lernen aktuelle Trends und Entwicklungen im Personalmarketing kennen und erarbeiten Ihre eigene Strategie zur erfolgreichen Umsetzung.

20. November 2025 | 9.00 – 17.00 Uhr | Freiburg | 159 Euro | 11 CME-Punkte

Themen: ▪ Grundlagen des Personalmarketings ▪ Strategische Personalgewinnung ▪ Erfolgreiche Personalbindung ▪ Praxisbeispiele und Best Practice

EBM für Einsteiger – Haus-/Kinderarztpraxen

Dieses Seminar unterstützt Sie beim Einstieg in die EBM-Abrechnung und bei der korrekten Anwendung der Gebührenordnung. Hierzu lernen Sie die Grundlagen des EBM sowie dessen Aufbau und Handhabung kennen. Sie machen sich mit dem Leistungsinhalt der häufigsten Gebührenordnungspositionen vertraut und üben die Abrechnungssystematik anhand zahlreicher Beispiele aus der Praxis.

26. November 2025 | 15.00 – 18.30 Uhr | live-online | 98 Euro | 4 CME-Punkte

Themen: ▪ Grundlagen des EBM ▪ Erstellung der Abrechnung (einschließlich Online-Abrechnung) ▪ Abrechnungsbeispiele ▪ Tipps zur Fehlervermeidung

Praxis sucht Nachfolger

In diesem Seminar lernen Sie, wie Sie Ihre berechtigten Interessen als Unternehmer wahren können. Wir zeigen auf, was Sie beachten müssen, damit die Übergabe zulassungs- und privatrechtlich reibungslos gelingt. Sie erfahren, wie der Wert der Praxis ermittelt wird und erhalten wertvolle Tipps zur Vorbereitung der Praxisübergabe.

29. November 2025 | 10.00 – 13.00 Uhr | Stuttgart | 69 Euro | 4 CME-Punkte

Themen: ▪ Praxisübergabe in offenen und gesperrten Gebieten ▪ Nachbesetzungsverfahren ▪ Praxisanalyse, Betriebsvergleich ▪ Ermittlung des Praxiswertes

EBM für Einsteiger – Facharztpraxen

Dieses Seminar unterstützt Sie beim Einstieg in die EBM-Abrechnung und bei der korrekten Anwendung der Gebührenordnung. Hierzu lernen Sie die Grundlagen des EBM sowie dessen Aufbau und Handhabung kennen. Sie machen sich mit dem Leistungsinhalt der häufigsten Gebührenordnungspositionen vertraut und üben die Abrechnungssystematik anhand zahlreicher Beispiele aus der Praxis.

3. Dezember 2025 | 15.00 – 18.30 Uhr | live-online | 98 Euro | 4 CME-Punkte

Themen: ▪ Grundlagen des EBM ▪ Erstellung der Abrechnung (einschließlich Online-Abrechnung) ▪ Abrechnungsbeispiele ▪ Tipps zur Fehlervermeidung

KVBW-eLearning für Ärztinnen und Ärzte

Jetzt zählt’s: Hausärztliche Grundlagen des EBM

In fünf Online-Modulen bringen wir Ihnen den EBM auf spielerische und interaktive Weise näher. Von alltäglichen Themen wie der Versichertenpauschale und den hausärztlichen Gesprächen bis hin zur Abrechnung von Laboruntersuchungen oder Bereitschaftsdiensten. jederzeit verfügbar | 110 min | vertont | 98 Euro | 4 Fortbildungspunkte

Themen: ▪ Aufbau des EBM ▪ Arztgruppenübergreifende allgemeine GOP ▪ Hausärztlicher Versorgungsbereich ▪ Arztgruppenübergreifende spezielle GOP ▪ Kostenpauschalen

Kontaktdaten des Veranstalters sind auf Seite 510 zu finden

Hieb- und stichfest: Verordnung von Schutzimpfungen

In drei Online-Modulen nehmen Sie die zahlreichen Facetten der Verordnung von Schutzimpfungen genau unter die Lupe. STIKO, Schutzimpfungs-Richtlinie oder Schutzimpfungsvereinbarung? Endlich einfach erklärt! In diesem Kurs erarbeiten Sie sich die Antworten auf die kleinen und großen Fragen des Impfalltags. jederzeit verfügbar | 100 min | vertont | 98 Euro | 4 Fortbildungspunkte

Themen: ▪ Grundlagen ▪ Kassenleistung vs. Satzungsleistung ▪ Richtig verordnen ▪ Nachholimpfungen ▪ Titerkontrollen ▪ Top 10 der Schutzimpfungen

Sicher ist sicher: Datenschutz im Praxisalltag leben und managen

In zwei Online-Modulen lernen Sie, wie Sie den Datenschutz in die alltäglichen Abläufe Ihrer Praxis integrieren und organisatorische sowie technische Maßnahmen zur bestmöglichen Sicherheit Ihrer Patienten- und Mitarbeiterdaten ergreifen. Sie erwerben wichtige Grundlagenkenntnisse zur Erstellung eines umfassenden Datenschutzmanagementsystems, auf das Sie vertrauen können.

jederzeit verfügbar | 90 min | vertont | 98 Euro | 4 Fortbildungspunkte

Themen: ▪ Ärztliche Schweigepflicht ▪ Informationspflichten ▪ Aufgaben des Datenschutzbeauftragten ▪  IT-Sicherheit ▪ Datenschutzpannen

Grundlagen der Hygiene in der Arztpraxis

In diesem Online-Kurs lernen Sie die Hygienevorschriften kennen und erfahren, worauf Sie bei der Umsetzung achten müssen. Wir zeigen, welche Maßnahmen wichtig sind und wie Sie diese im Hygieneplan dokumentieren. Sie erfahren mehr über die Verantwortlichkeiten in der Praxishygiene und erhalten einen Überblick über die Zuständigkeiten und Voraussetzungen der behördlichen Aufsicht in der Infektionshygiene.

jederzeit verfügbar | 45 min | vertont | 59 Euro | 2 Fortbildungspunkte

Themen: ▪ Grundlagen ▪ Zuständigkeiten ▪ Hygieneplan: ▪ Meldung infektiöser Erkrankungen ▪ Behördliche Überprüfungen

Fit und fair im Umgang mit IGeL-Angeboten

Individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL) sind ein sinnvolles Instrument zur Unterstützung der Patientenbehandlung. In diesem Online-Kurs beschäftigen Sie sich zunächst mit dem Mehrwert von SelbstzahlerLeistungen. Anschließend gehen Sie der Frage des „Wie“ nach.

jederzeit verfügbar | 90 min | unvertont | 98 Euro | 4 Fortbildungspunkte

Themen: ▪ Rechtliche Rahmenbedingungen ▪ Mehrwert von Selbstzahler-Leistungen ▪ Aufbau und Ablauf von IGeL-Gesprächen ▪ Wichtige Grundsätze für faires IGeLn

für Medizinische Fachangestellte

Das Telefon – die Visitenkarte der Praxis

In diesem Seminar lernen Sie, worauf Sie beim Telefonieren in der Praxis achten müssen. Sie erfahren, wie Sie durch geschicktes Fragen das Gespräch lenken, schwierige Situationen meistern und Gespräche zeitlich begrenzen können. Sie erhalten wertvolle Tipps zum wirksamen Einsatz der Stimme und zur notwendigen Diskretion am Telefon. Mitmachen lohnt sich.

17. September 2025 | 15.00 – 19.00 Uhr | Karlsruhe | 98 Euro

Themen: ▪ Der Telefonknigge – von der Meldung bis zur Verabschiedung ▪ Stimme wirksam einsetzen ▪ Gespräche kurzhalten ▪ Diskretion am Telefon

Kontaktdaten des Veranstalters sind auf Seite 510 zu finden

Medical English für Medizinische Fachangestellte

In diesem Seminar vertiefen Sie Ihre medizinischen Sprachkenntnisse für einen souveränen Umgang mit Englisch sprechenden Patienten. Wir unterstützen Sie dabei, Ihr allgemeines und fachbezogenes Englisch zu verbessern und Ihren beruflich relevanten Wortschatz zu erweitern. In praktischen Übungen lernen Sie, zuverlässig über notwendige Behandlungsmaßnahmen zu informieren.

25. September 2025 | 9.30 – 16.00 Uhr | live-online | 159 Euro

Themen: ▪ Erfragen persönlicher Daten ▪ Erkundigen nach Beschwerden ▪  Termine vereinbaren ▪ Einnahme von Medikamenten ▪ Gespräche sicher führen

Ausbildung zur Fachkraft an der Anmeldung

In drei Tagen bilden wir Sie zur Fachkraft an der Anmeldung aus. Dabei behandeln wir zahlreiche Themen, mit denen Sie am Empfang in Berührung kommen – von der telefonischen Kontaktaufnahme über die Terminvereinbarung bis hin zur Materialbeschaffung.

6. – 8. Oktober 2025 | 9.00 – 17.00 Uhr | Freiburg | 369 Euro

Themen: ▪ Aufgaben an der Anmeldung ▪ Datenschutz

▪ Grundlagen der Praxishygiene ▪ Terminsystem ▪ Notfälle

▪ Materialbeschaffung ▪ Patientenkommunikation

Wundmanagement in der Praxis – Workshop für Medizinische Fachangestellte

In diesem Workshop beschäftigen Sie sich mit der Entstehung und den Folgen der chronisch-venösen Insuffizienz sowie deren Behandlung mittels Kompression. Sie erlernen die Technik des Anlegens und vertiefen Ihr Wissen zur Kompressionsbandagierung. Dabei zeigen wir unterschiedliche Materialien auf, die Sie bei einem Ulcus cruris einsetzen können, und besprechen die Auswahl des richtigen Verbandstoffes.

8. Oktober 2025 | 15.00 – 19.00 Uhr | Stuttgart | 98 Euro

Themen: ▪ Chronische Wunden ▪ Ulcus cruris ▪ Verbandstoffe ▪ Kompression: Grundlagen, Technik, Fehler ▪ Kompressionsbandagierung ▪ Verbände, Strümpfe

Burnout-Prävention für nicht-ärztliche Praxismitarbeitende

In diesem Seminar erfahren Sie, woran Sie ein beginnendes Burnout erkennen, wie Sie dem wirkungsvoll vorbeugen und sich schützen können. Sie lernen, warum Nein-Sagen so wichtig und gleichzeitig so schwer ist. Zudem erhalten Sie wertvolle Tipps zur Stärkung der eigenen Widerstandskraft. Denn nur wer etwas für sich tut, wird langfristig auch etwas für andere tun können.

8. Oktober 2025 | 15.00 – 19.00 Uhr | Karlsruhe | 98 Euro

Themen: ▪ Was ist ein Burnout? ▪ Wie gefährdet bin ich? ▪ Gut für sich selbst sorgen ▪ Stärkung der eigenen Widerstandskräfte ▪ Erste Hilfe bei Burnout

Verordnung von Sprechstundenbedarf ohne Stolperfallen und Regressgefahr

In diesem Seminar lernen Sie, wie Sie Stolperfallen bei der Verordnung von Sprechstundenbedarf sicher umgehen können. Anhand von Beispielen erfahren Sie, wann und in welcher Form Sprechstundenbedarf zu Lasten der GKV verordnet werden kann und wie die Ersatzbeschaffung erfolgt. Darüber hinaus zeigen wir, auf was Sie achten müssen, um Ihre Praxis wirksam vor Regressen zu schützen.

9. Oktober 2025 | 15.00 – 17.30 Uhr | live-online | 49 Euro

Themen: ▪ Rechtliche Grundlagen ▪ Sprechstundenbedarfskonformität ▪ Ersatzbeschaffung ▪ Wirtschaftlichkeitsgebot ▪ Prüfanträge ▪ Frühwarnsysteme

Kontaktdaten des Veranstalters sind auf Seite 510 zu finden

Exklusiv-Workshop für Praxismanagerinnen

Als besonderes Angebot führen wir exklusiv für Praxismanagerinnen jedes Jahr einen zweitägigen Workshop mit wechselnden Themen durch. Im Mittelpunkt steht dieses Mal die Vermittlung betriebswirtschaftlicher Grundlagen. Wichtige Schwerpunkte bilden dabei das Praxis-Controlling und die Praxiskennzahlen, die es ermöglichen, die Situation der Praxis darzustellen und zu überwachen.

9. – 10. Oktober 2025 | 9.00 – 17.00 Uhr | Karlsruhe | 239 Euro

Themen: ▪ Grundlagen der betriebswirtschaftlichen Praxisführung ▪ Marketing und Praxispositionierung ▪ Einführung in das Controlling ▪ Praxiskennzahlen

Wiederbelebende Sofortmaßnahmen

In diesem Seminar beschäftigen Sie sich mit Techniken der Erstversorgung. Im Vordergrund stehen dabei praktische Übungen und Handgriffe. Die Kontaktaufnahme, Befunderhebung und -beurteilung, Transportund Lagerungstechniken sowie Beatmung, Herzmassage und Defibrillation werden trainiert. Das Training erfolgt mit allen derzeit gängigen Beatmungs- und Intubationsgeräten.

11. Oktober 2025 | 9.00 – 16.00 Uhr | Freiburg | 129 Euro

Themen: ▪ Rettung ▪ Lagerungstechniken ▪ Beatmung ▪ Herzmassage ▪  Intubationstechnik ▪ Umgang mit einem Defibrillator ▪ Medikamente

Das Telefon – die Visitenkarte der Praxis

In diesem Seminar lernen Sie, worauf Sie beim Telefonieren in der Praxis achten müssen. Sie erfahren, wie Sie durch geschicktes Fragen das Gespräch lenken, schwierige Situationen meistern und Gespräche zeitlich begrenzen können. Sie erhalten wertvolle Tipps zum wirksamen Einsatz der Stimme und zur notwendigen Diskretion am Telefon. Mitmachen lohnt sich.

15. Oktober 2025 | 15.00 – 18.30 Uhr | live-online | 98 Euro

Themen: ▪ Der Telefonknigge – von der Meldung bis zur Verabschiedung ▪  Stimme wirksam einsetzen ▪ Gespräche kurzhalten ▪ Diskretion am Telefon

Ausbildung zum Qualitätsbeauftragten (Arztpraxis)

In diesem Kurs bilden wir Sie zum Qualitätsbeauftragten aus. In drei Modulen erlangen Sie die notwendigen Fertigkeiten für eine erfolgreiche Umsetzung von QM und seine ständige Weiterentwicklung. Sie lernen, worauf Sie bei der Beschreibung von Verfahren und Arbeitsabläufen achten müssen, wie Sie Dokumente lenken und Ihr Praxisteam im QM-Alltag wirksam unterstützen können.

16. Oktober + 6. November + 27. November 2025 | 9.00 – 14.00 Uhr | live-online | 369 Euro

Themen: ▪ Gesetzliche Grundlagen ▪ Aufgaben des Qualitätsbeauftragten ▪  Arbeits- und Verfahrensanweisungen ▪ QM-Handbuch ▪ Interne Visitation

Entschieden zum Erfolg: Personalführung für Mitarbeitende

Dieses Seminar unterstützt Sie darin, sich über Ihre Rolle als Führungskraft klar zu werden. Anhand von Beispielen lernen Sie, was „Führen“ im Alltag bedeutet, wie Sie Ihre eigenen Stärken zielgerichtet einsetzen und mit den unterschiedlichen Generationen umgehen können. Sie erhalten praktische Werkzeuge an die Hand, damit Sie künftig durch klare Vorgaben wirksam überzeugen.

16. Oktober 2025 | 9.00 – 17.00 Uhr | Stuttgart | 159 Euro

Themen: ▪ Aufgaben, Rechte, Pflichten ▪ Eigene Stärken nutzen ▪ Moderne Personalführung ▪ Delegieren, motivieren, kontrollieren ▪ Beurteilen und fördern

Kontaktdaten des Veranstalters sind auf Seite 510 zu finden

Hygiene zum Anfassen

Mikroorganismen sind für unser Auge unsichtbar, besitzen aber die Fähigkeit, Krankheiten hervorzurufen. In diesem Kurs lernen Sie, mögliche Übertragungswege zu erkennen und sie durch gut geplante Arbeitsabläufe zu unterbrechen. Dazu machen wir Mikroorganismen durch optische Hilfsmittel sichtbar, erarbeiten gemeinsam Handlungsabläufe und vertiefen diese in praktischen Übungen.

23. Oktober 2025 | 14.00 – 19.00 Uhr | Stuttgart | 98 Euro

Themen: ▪ Übertragungswege sichtbar machen ▪ Strategien zur Unterbrechung ▪ Desinfektion von Flächen und Händen optisch darstellen ▪ Personal-/ Patientenschutz

Mit anspruchsvollen Patienten erfolgreich interagieren

Das erfolgreiche Zusammenspiel mit „schwierigen“ Patienten gehört zur Königsdisziplin in der Kommunikation. Dieses Seminar unterstützt Sie dabei, in schwierigen Situationen flexibel und angemessen zu reagieren. Sie lernen eine Vielzahl verschiedener Kommunikationstechniken kennen, mit deren Hilfe Sie eine freundliche Gesprächsatmosphäre aufbauen können.

5. November 2025 | 15.00 – 18.30 Uhr | live-online | 98 Euro

Themen: ▪ Was den Umgang mit Patienten schwierig macht ▪ Leitfaden für die Gesprächsführung ▪ Sich gegen persönliche Angriffe abgrenzen

Quer- oder Neueinsteiger – wir erleichtern Ihnen den Start in den Praxisalltag

Dieses Seminar unterstützt Sie beim Einstieg in den Praxisalltag. Dazu erwerben Sie in Modul 1 Grundkenntnisse zur vertragsärztlichen Versorgung – angefangen bei der Vergütung bis hin zum Umfang des gesetzlichen Leistungsanspruchs. In Modul 2 erhalten Sie dann die Möglichkeit, Ihre praktischen Fähigkeiten aufzufrischen bzw. die wichtigsten Handgriffe zu erlernen.

Modul 1: 6. November 2025 | Modul 2: 7. November 2025 | 9.00 – 17.00 Uhr | Karlsruhe | 159 Euro je Modul

Themen: ▪ Leistungsanspruch n. SGB V ▪ Abrechnungsmanagement ▪ Blutentnahme ▪ Laboranalyse ▪ Impfungen, Injektionen ▪ Anlegen von Verbänden

Intensiv-Workshop Abrechnungsmanager (Arztpraxis)

In diesem Workshop qualifizieren Sie sich zum Abrechnungsmanager und nutzen Ihr Basiswissen, um anhand von Beispielen Ihre Anwenderkenntnisse zu vertiefen. Von den allgemeinen Abrechnungsbestimmungen bis hin zu arztgruppenspezifischen Gebührenordnungspositionen machen Sie sich mit wichtigen Inhalten des EBM vertraut. Zudem beschäftigen Sie sich mit den Regelungen der GOÄ.

10. – 12. + 19. November 2025 | 9.00 – 17.00 Uhr, 9.00 – 11.00 Uhr | Stuttgart | 369 Euro

Themen: ▪ Handhabung des EBM ▪ Begrenzungsregelungen

▪ DMP, nicht-ärztliche Praxisassistentin, Chroniker ▪ Zusatzverträge ▪ GOÄ

Teamentwicklung und professionelle Teamarbeit in der Praxis

In diesem Workshop unterstützen wir Sie beim Aufbau eines professionellen Praxisteams und dessen Weiterentwicklung. Sie erfahren, wie strukturierte Abläufe und klare Kommunikationsregeln die Teamarbeit fördern und welche Rolle eine gute Teamleitung dabei spielt. Sie erweitern Ihre methodischen Kompetenzen in der Teamführung und profitieren von vielen praktischen Tipps.

12. November 2025 | 10.00 – 17.00 Uhr | Karlsruhe | 159 Euro

Themen: ▪ Teams entwickeln ▪ Phasen der Teambildung ▪ Mitarbeiterbesprechungen ▪ Teamorganisation ▪ Teamkooperation ▪ Teamführung

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Aktuelle Stellenangebote

PLZ Titel (m/w/d)

4910 Ärztin*/Arzt* für Physikalische Med. und allg. Rehabilitation oder Akutgeriatrie und Remobilisation

Beschreibung

gesucht – Krankenhaus der Barmherzigen Schwestern Ried

29227 Facharzt für Allgemeinmedizin/Innere Medizin (m/w/d) Sie suchen: Ausgewogene Work-Life-Balance zu einem Top-Gehalt? Individuelle Arbeitszeiten ...

63741 Weiterbildungsassistenten und Facharzt Chirurgie/Gefäßchirurgie

64665 Bereitschaftsärzte (w/m/d)

67346 WBA (m/w/d) für Allgemeinmedizin/Innere Medizin od. FA (m/w/d) für Innere Medizin

68165 Fachärztin / Facharzt für Arbeitsmedizin (m/w/d) oder Ärztin / Arzt mit der Zusatzbezeichnung Betriebsmedizin (m/w/d)

68309 Facharzt/Fachärztin für Urologie (m/w/d)

70174 Ärztinnen/Ärzten (w/m/d)

70178 Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie (m/w/d)

71665 Hausarzt (m/w/d) gesucht –Verstärken Sie unser freundliches Praxisteam!

72160 Facharzt/-ärztin für Orthopädie ODER Orthopädie und Unfallchirurgie (m/w/d), Voll- o. Teilzeit

74189 Facharzt*ärztin für Psychiatrie und Psychotherapie oder Neurologie (w/m/d)

75172 WB-Stelle FA f. Kinder- u. Jugendmedizin/ Allgemeinmedizin (m/w/d)

77756 Facharzt (m/w/d) für Allgemeinmedizin oder Innere Medizin

80339 Fachärzt:innen für Innere oder Allgemeinmedizin

80687 Psychiater (m/w/d)

81369 Assistenzärzt*in „Hüftchirurgie“ – Orthopädie und Unfallchirurgie in Weiterbildung (m/w/d)

renommierte Gemeinschaftspraxis für Chirurgie/ Gefäßchirurgie in Nordbayern mit Schwerpunkt Phlebologie ...

Wir sind eine Fachklinik mit 157 Betten für orthopädische Anschlussheilbehandlung ...

Engagiertes Team sucht für große hausärztliche Gemeinschaftspraxis (7 Ärzt*innen) ...

Wir suchen für unsere Abteilung Gesundheitsschutz an unserem Standort in ...

Moderne urologische Schwerpunktpraxis in Mannheim sucht Verstärkung. Unsere digital ausgerichtete ...

Im Geschäftsbereich des Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Integration sind ...

Zur Verstärkung unseres Teams suchen wir zum nächstmöglichen Zeitpunkt für ...

Liebe Kollegin, lieber Kollege, wir sind eine Hausarztpraxis mit ...

Wir suchen ab 1.10.2025 für unsere moderne Praxis in Horb ... #CSNY

Die Klinik für Gerontopsychiatrie und Psychotherapie sucht für die Psychiatrische ...

WEITERBILDUNGSSTELLE FACHARZT FÜR KINDER- UND JUGENDMEDIZIN/ALLGEMEINMEDIZIN Wir suchen Weiterbildungsassistent*in ...

Das MVZ Kinzigtal sucht einen Hausarzt (m/w/d): Facharzt (m/w/d) für ...

Für unsere Hausarztpraxis in Stuttgart Feuerbach suchen wir Fachärzt:innen für ...

Wir suchen Psychiater (m/w/d), die sich in Bayern niederlassen möchten. ...

Die OCM Orthopädische Chirurgie München ist eine der führenden Spezialkliniken ...

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#CVUA

PLZ Titel (m/w/d)

81369 Assistenzärzt*in Orthopädie und Unfallchirurgie in Weiterbildung (m/w/d)

81369 Fachärztin/Facharzt bzw. Weiterbildungsassistent/in für Urologie in München

81369 Fachärzt*in für Anästhesiologie (m/w/d) in Voll- oder Teilzeit

81667 ÄRZTLICHE GUTACHTER M/W/D

82110 Ärztliche Leitung für orthopädisches ambulantes Rehazentrum

82131 Facharzt/Fachärztin für Augenheilkunde (m/w/d)

Beschreibung

Die OCM ist eine der führenden Spezialkliniken für orthopädische ...

Familiäre Praxis in München Ost mit tollem, kollegialem Team ...

Die OCM erweitert ihr ärztliches Anästhesieteam und sucht zum ...

Medizinischer Dienst Bayern sucht ÄRZTLICHE GUTACHTER M/W/D

Unser Gesundheitszentrum Germering beschäftigt rund 60 Mitarbeiter:innen und bietet eine ...

Facharzt/Fachärztin für Augenheilkunde (m/w/d) Moderne, inhabergeführte Praxis in Gauting, ...

82152 Fachärztin/Facharzt für Dermatologie (m/w/d) Wir suchen ab 01.10.2025 eine/einen Fachärztin/ Facharzt für Dermatologie (m/w/d) in Teilzeit ...

82347 Oberarzt (m/w/d) Fachbereich: Psychosomatik Wir suchen Sie zum nächstmöglichen Zeitpunkt, vorerst befristet für zwei ...

82386 Teilzeitstelle in Hausarztpraxis, spätere Übernahme möglich

Teilzeitstelle in Hausarztpraxis im Landkreis Weilheim 2. KVSitz vorhanden, ...

82467 Facharzt / Fachärztin (m/w/d) für Dermatologie Suche FA / FÄ für Dermatologie in Garmisch-Partenkirchen. Wir ...

83098 Fachärzt:in für Hämatologie & Onkologie (m/w/d) Voll-/Teilzeit

Integrative Onkologie in einer besonderen Umgebung –Zeit für ...

83646 Leitenden Arzt (m/w/d) Orthopädie zum nächstmöglichen Zeitpunkt für den Standort Tegernsee gesucht.

85276 Facharzt (m/w/d) für Orthopädie in VZ/TZ

86977 Weiterbildungsassistent(in) für allgemeinärztliche Praxis gesucht

Orthopädie Orthopädisch-unfallchirurgische Gemeinschaftspraxis in Pfaffenhofen/Ilm sucht angestellten Facharzt (m/w/d) ...

Wir suchen für unsere große allgemeinärztliche Praxis im ländlichen ...

89522 Belegarzt (m/w/d) für den Fachbereich Kardiologie Wir suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen Belegarzt (m/w/d) für den ...

91045 Oberarzt für Laboratoriumsmedizin (m/w/d)

94078 Facharzt für Haut- und Geschlechtskrankheiten (m/w/d)

Zur Verstärkung unseres Teams suchen wir eine erfahrene Oberärztin bzw. ... #SKNZ

Wir suchen Sie als Facharzt für Haut- und Geschlechtskrankheiten (m/w/d) ...

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STELLENANGEBOTE

WB-Assistent/in Allg.-medizin (m/w/d) –Metropolregion Rhein-Neckar, Wiesloch (Nähe HD) hausärztlich-fachärztliches inhabergetragenes MVZ (internistisch – kardiologisch – angiologisch – gastroenterologisch –rheumatologisch) sucht eine/n Weiterbildungsassistent/in (m/w/d) für Allgemeinmedizin.

Wir bieten Ihnen:

✓ Überdurchschnittliche Bezahlung

✓ Attraktive, planbare Arbeitszeiten

✓ Freundliches, sehr erfahrenes Team

✓ Langfristige Integration und Perspektive Werden Sie Teil eines gewachsenen, wertschätzenden Umfelds. Kontakt: dr.Bergdolt@mvz-wiesloch.de oder 0172/6476169

Facharzt/Fachärztin für Augenheilkunde (m/w/d) Moderne, inhabergeführte Praxis in Gauting, Landkreis Starnberg, sucht Augenarzt/-ärztin (TZ/VZ), konservativ oder operativ. Geregelte Arbeitszeiten, attraktive Vergütung, motiviertes kollegiales Team. Bewerbung an office@augenarzt-gauting.de

Facharzt (m/w/d) für Allgemein/Innere Med. gesucht (80 – 100 %) Ländliche, voll digitalisierte, hochmoderne HA-Praxis in der Ortenau mit internistischem sowie akutmedizinischem Schwerpunkt sucht eine langfristige Verstärkung. Wir bieten ein attraktives Gehalt, versch. flexible Arbeitszeitmodelle u. auch die Perspektive einer zukünftigen Partnerschaft.

Kontakt: christoph.klein@hausaerzteimhofgut.de oder 015110369209

#FRCL
#EMUP
#JDUS

Sie sind Oberärztin/-arzt Fachärztin/-arzt für Psychiatrie (oder Psychosomatik) und Psychotherapie und möchten sich beruflich verändern.

Fachärzte für Anästhesie (m|w|d) gesucht!

Ambulantisierung im Raum Stuttgart, Heidelberg, Karlsruhe und Pforzheim: jetzt informieren!

Medizin statt Bürokratie.

Fachärzt:innen für Innere oder Allgemeinmedizin in Vollzeit oder Teilzeit gesucht. Flexibler Start.

Für unsere Hausarztpraxis in Stuttgart Feuerbach Grazer Str. 22

Wir bieten:

Geregelte Arbeitszeiten Familienfreundliche Arbeitszeitmodelle in VZ (38,5h) oder TZ. Ganz ohne Dienste. Mit Home-Office.

Übertarifliche Bezahlung Jahresgehalt 89.000 - 124.000€. Finanzielle Beteiligung am Praxiserfolg bis zu 10.000€/Jahr.

Unser Netzwerk Praxisübergreifender Austausch im Netzwerk aus über 60 Kolleg:innen.

Weiterbildung Jährliches Fortbildungsbudget von 1.000 € und fünf Fortbildungstage.

Fokus auf die Medizin Unsere Software vereinfacht die administrative Arbeit. Sie haben mehr Zeit für Ihre Patient:innen.

Unsere Praxisräume sind hochwertig eingerichtet und mit den neuesten Geräten ausgestattet (u.a. LangzeitEKG und Sono).

Jetzt bewerben! www.avimedical.com/aerzte + 49 (0)162 180 2 190 matthias.hecht@avimedical.com

für unsere Gemeinschaftspraxis

Diabetologie-Kardiologie in Konstanz ab 01.11.2025 gesucht in Teil- oder Vollzeit. Thomas.schimpf@diabetologiekardiologie.de www.diabetologie-kardiologie.de

Allgemeinmediziner-/in

Gerne Wiedereinsteiger-/innen. Flex. u. fam. freundliche Anstell. in Vollzeit / Teilzeit. Motiviertes Team aus 4 Hausärzten u. MFAs Kontakt: Mob: 0176 55 30 54 37 E-Mail: m.pieper.dr@gmail.com

Anzeigendisposition Tel.: (07 11) 63 67 28 61 Anzeigenverkauf Tel.: (07 11) 63 67 28 27

Sie wünschen sich: mehr Zeit für Ihre Familie, flexible Arbeitszeiten, individuelle Teilzeitarbeitsmodelle eines familienfreundlichen Unternehmen, eine verantwortungsvolle und interessante medizinische Tätigkeit, ein unbefristetes Arbeitsverhältnis, ein sehr interessantes Aufgabengebiet mit vielen Entwicklungs- und zahlreichen Gestaltungsmöglichkeiten in einem multiprofessionellen, supportiven Team, regelmäßige Supervision, Intervision und Fortbildungsmöglichkeiten, eine Vergütung nach Tarif VK-Ärzte, eine eigenbeitragsfreie, ausschließlich arbeitgeberfinanzierte betriebliche Zusatzversorgung (KZVK)

Wir suchen zur Verstärkung unseres multiprofessionellen Teams zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine/einen Oberärztin/-arzt Fachärztin/-arzt für Psychiatrie (oder Psychosomatik) und Psychotherapie (> 70 %)

Ihr Tätigkeitsprofil umfasst die psychiatrisch/psychotherapeutische und somatisch-ärztliche Leitung der Fachklinik und die Betreuung der Patientinnen die Durchführung der psychotherapeutischen Behandlung in Gruppen- und Einzeltherapie Angehörigenarbeit die aktive Mitgestaltung in einem multiprofessionellen Team die Weiterentwicklung unseres Behandlungskonzeptes

Die landschaftlich schön gelegene Fachklinik Haus Kraichtalblick in Kraichtal-Oberacker ist eine überregional anerkannte Rehabilitationsklinik für die Behandlung suchtkranker Frauen (Alkohol, Drogen, Medikamente, Pathologisches Spielen, Verhaltenssüchte wie z. B. Kaufsucht). Das speziell auf die Bedürfnisse von Frauen ausgerichtete ganzheitliche Behandlungskonzept garantiert eine intensive und effektive Therapie in persönlicher Atmosphäre. Im Rahmen unseres Mutter-KindProgramms können auch Kinder im Alter von 1– 6 Jahren mit aufgenommen werden.

Haben wir Ihr Interesse geweckt?

Dann freuen wir uns auf Ihre Bewerbung. Diese richten Sie bitte mit den üblichen Unterlagen, gerne auch per Mail, an die Fachklinik Haus Kraichtalblick z. Hd. Herrn Chefarzt Dr. Seilkopf Sternackerstraße 46, 76703 Kraichtal-Oberacker E Mail an: info@kraichtal-kliniken.de, Telefon 07250 902 103 (Frau Göpferich, Verwaltungsleitung) Gerne auch telefonische Kontaktaufnahme.

Infos unter www.kraichtal-kliniken.de

Bestens beraten. Unsere Beratung für Heilberufe.

Branchenvergleich Praxiswertermittlung Liquiditätsplanung Standortanalyse Heilberufe-Seminare Vermögensmanagement Infos unter Telefon 0711 124-45019 www.bw-bank.de/heilberufe

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Im Geschäftsbereich des Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Integration sind bei Gesundheits- und Versorgungsämtern in den Landratsämtern zum nächstmöglichen Zeitpunkt unbefristete und befristete Vollzeit- und Teilzeitstellen für

Ärztinnen/Ärzte (w/m/d)

zu besetzen. Es handelt sich hierbei um Maßnahmen zur dauerhaften Stärkung des Öffentlichen Gesundheitsdienstes.

Unser Angebot:

eine vielfältige und verantwortungsvolle Tätigkeit im gesundheits- und versorgungsärztlichen Dienst des Landes Mitwirkung in den Zukunftsthemen im Öffentlichen Gesundheitswesen: Public Health und Sozialmedizin eine Einstellung auf der Grundlage des TV-L (Ärztinnen und Ärzte sind mindestens nach Entgeltgruppe 14 eingruppiert)

Vereinbarkeit von Familie und Beruf durch individuelle Arbeitsmodelle, ggf. anteilig in Homeoffice aktive Unterstützung beim Ausbau Ihrer fachlichen und sozialen Kompetenzen vielfältige und umfangreiche Fort- und Weiterbildungsangebote ggf. bis zur Anerkennung als Fachärztin/Facharzt für Öffentliches Gesundheitswesen

Ihre Mobilität unterstützen wir mit einem Zuschuss zum JobTicket BW Betriebliche Altersvorsorge für Tarifbeschäftigte

Ihr Profil:

Sie sind entscheidungsfreudige approbierte Ärztinnen und Ärzte mit möglichst 24-monatiger Tätigkeit in einem Gebiet der unmittelbaren Patientenversorgung. Zudem besitzen Sie eine hohe analytische Kompetenz, arbeiten effizient, sind lösungsorientiert und kommunizieren souverän sowie wertschätzend.

Wir schätzen Vielfalt und begrüßen Bewerbungen unabhängig von Alter, Geschlecht, geschlechtlicher und sexueller Identität, ethnischer, kultureller und sozialer Herkunft, Nationalität, Behinderung, Religion und Weltanschauung. Schwerbehinderte Menschen werden bei entsprechender Eignung bevorzugt berücksichtigt. Wir weisen darauf hin, dass für Personen, die in Einrichtungen des Öffentlichen Gesundheitsdienstes tätig werden sollen, vor Einstellung eine Nachweispflicht hinsichtlich einer Immunisierung gegen Masern besteht. Bei Nichtvorlage eines geeigneten Nachweises ist eine Einstellung im Öffentlichen Gesundheitsdienst ausgeschlossen.

Ihre Aufgaben:

Der Tätigkeitsschwerpunkt in den Gesundheits- und Versorgungsämtern liegt im Gesundheitsschutz, im Infektionsschutz, in der Gesundheitsförderung und Prävention, im Kinder- und Jugendärztlichen Dienst sowie in der amtsärztlichen, sozialmedizinischen und versorgungsärztlichen Begutachtung. Erfahrungen in den Bereichen Infektiologie, Hygiene, Psychiatrie oder Kinder- und Jugendmedizin sind von Vorteil. Der Aufgabenzuschnitt erfolgt nach Absprache. In den meisten Gesundheitsämtern wird die Teilnahme am infektiologischen Dienst erwartet.

Wir haben Ihre Neugierde geweckt? Die detaillierte Stellenausschreibung mit einer Übersicht der verfügbaren Stellen finden Sie unter: https://sozialministerium.baden-wuerttemberg.de/de/karriere/stellenangebote-oegd Bewerbungen mit aussagekräftigen Unterlagen (tabellarischer Lebenslauf, Kopien der Arbeitszeugnisse, Approbations-, ggf. Promotionsurkunde sowie Facharztanerkennungen) bitte bis zum 12. September 2025 über unser Online-Bewerbungsportal: https://bewerberportal.landbw.de/soz_r15/bestimmungen.php

Mit Ihrer Bewerbung stimmen Sie der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten nach den Vorgaben der Datenschutzgrundverordnung und des Landesdatenschutzgesetzes zu.

Bestens beraten.

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F0220002_10_01_AZ_BW_Heilberufe_91x40_AEBW.pdf - Jul_17_2020 05_16_00

Stuttgart-West und Umgebung (20 km) – 2 Topstandort(e) für Arztpraxen – Praxis-Beteiligung, -Nachfolger & auch -Neugründung. Für zwei modern ausgestattete Ärztehäuser mit jeweils ≥ 8 Fach-Arztpraxen (unterschiedliche Fachrichtungen & wirtschaftl. vollst. unabhängig voneinander) werden zur Komplettierung des Angebotes Arztpraxen z.T. als Praxis-Mitbeteiligung, -Nachfolger & auch -Neugründung gesucht. Darunter u. a. Praxis f. Allgemeinmedizin, Innere Medizin, Kinder- und Jugendmedizin sowie andere Facharztrichtungen. Günstige (Miet-)Konditionen, haben wir Ihr Interesse geweckt?

Weitere Infos unter: aerztezentrum-bw@gmx.de

Abgabe Praxis – KVsitz allgemeinärztliche Praxis im Münchner Westen abzugeben Zuschriften an 01749833912 fafiam.ka@gmail.com

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F0220002_10_02_AZ_BW_Heilberufe_91x40_AEBW.pdf - Jul_17_2020 05_19_45

Praxisräume in BAD gesucht 2 Räume für internist. Schwerpunktpraxis in BadenBaden gesucht, ggfs. auch zur Untermiete, für 3 Tage/Woche. praxisbadenbaden@hotmail.com

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Stuttgart sowie Raum Stuttgart Bestandspraxis sucht weiteren Facharzt oder Arzt (alle m/w/d) in Allgemeinmedizin und/oder hausärztli. tätig. Internist, zur Anstellung od. Weiterbildung, optional mittelfr. auch Praxis(mit)beteiligung mgl., Kontakt: praxis-s@gmx.de

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Angebot nur bis 29.08.2025 gültig. Ein Angebot der Baden-Württembergischen Bank, Kleiner Schlossplatz 11, 70173 Stuttgart. Dieses Plakat dient nur Werbezwecken, stellt keinen Prospekt oder keine vergleichbare Information dar. Daher enthält sie auch nicht alle wesentlichen Informationen, die für eine Anlageentscheidung erforderlich sind. Dieses Dokument berücksichtigt nicht die persönlichen Umstände eines Anlegers, enthält kein zivilrechtlich bindendes Angebot, stellt keine Anlageberatung oder -empfehlung dar. Allein verbindliche Grundlage für den Erwerb von Investmentvermögen sind das jeweils aktuelle Basisinformationsblatt und Verkaufsprospekte in Verbindung mit den neuesten Halbjahres- und/oder Jahresberichten. Diese Unterlagen können kostenlos in deutscher Sprache bei der Baden-Württembergischen Bank, Kleiner Schlossplatz 11, 70173 Stuttgart in schriftlicher Form angefordert sowie unter www.bw-bank.de/ balance oder www.bw-bank.de/portfolio in elektronischer Form abgerufen werden. Eine Zusammenfassung der Anlegerrechte und Informationen zu Instrumenten der kollektiven Rechtsdurchsetzung sind ebenfalls in deutscher Sprache kostenlos bei der Baden-Württembergischen Bank wie oben angegeben sowie unter www.bw-bank.de/anlegerrechte erhältlich. Die Verwaltungsgesellschaft des Investmentvermögens kann jederzeit beschließen, den Vertrieb zu widerrufen. Um weitere Informationen, insbesondere zur Struktur und zu den mit einer Investition in das Investmentvermögen verbundenen Risiken zu erhalten, sollten potenzielle Anleger diese Unterlagen lesen.

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