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Impfen ist Ausübung von Heilkunde
Corona-Impfungen durch Angehörige anderer Berufsgruppen bleiben problematisch
Impfen ist Ausübung von Heilkunde
Nach Ansicht der Landesärztekammer Baden-Württemberg sind die niedergelassenen Arztpraxen gemeinsam mit den Impfzentren, den mobilen Impfteams und den
Veranstaltungshinweis
management akademie der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg
Die Management Akademie der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg (MAK) lädt zu einer Fortbildungsveranstaltung für Ärzte ein.
Veranstaltungstitel: Starterseminar für neu niedergelassene Haus-/Fachärzte Ziele:
Mit der Zulassung zur ambulanten Versorgung kommen viele neue Aufgaben auf Sie zu. Damit Sie sich schnell einen Überblick über die wichtigsten vertraglichen und gesetzlichen Bestimmungen verschaffen können, haben wir ein Starterpaket aus vier Lernmodulen für Sie zusammengeschnürt. Unsere Lernmodule reichen von der Abrechnung über die Verordnung bis hin zu zentralen Themen der Qualitätssicherung und Sicherstellung. Die Module zur Abrechnung und zur Verordnung bestehen jeweils aus einem Online- und einem Präsenzteil. Entscheiden Sie selbst, an welcher Stelle Sie noch Unterstützung brauchen. Unsere Lernmodule sind einzeln buchbar und schaffen im Gesamtpaket eine gute Grundlage für einen erfolgreichen Start in die vertragsärztliche Tätigkeit. Weitere Informationen zur Veranstaltung finden Sie im Internet unter www.mak-bw.de.
Referenten:
• Christoph Althans, KVBW • Jörg Armbruster, Diplom-Verwaltungswirt (FH), KVBW • Tanja Krummrein, Apothekerin, KVBW • Andreas Maier, Rechtsassessor, KVBW • Monica-Sorum-Kleffmann, Candidata Magisterii, KVBW • Dr. med. Anne Gräfin Vitzthum von Eckstädt,
Fachärztin für Allgemeinmedizin, KVBW • Dennis Wannenwetsch, Fachberater Abrechnung, KVBW
Termine und Veranstaltungsort:
Modul Abrechnung: 9. April 2022 (10.00 bis ca. 12.00 Uhr oder 14.00 bis ca. 16.00 Uhr) Modul Verordnung: 9. April 2022 (10.00 bis ca. 12.00 Uhr oder 14.00 bis ca. 16.00 Uhr) Modul Qualitätssicherung: 9. April 2022 (12.10 bis ca. 13.10 Uhr oder 16.10 bis ca. 17.10 Uhr) Modul Sicherstellung: 9. April 2022 (12.10 bis ca. 13.10 Uhr oder 16.10 bis ca. 17.10 Uhr) KVBW Stuttgart, Albstadtweg 11, 70567 Stuttgart
Information und Anmeldung:
• Management Akademie der KV Baden-Württemberg,
Telefon (07 11) 78 75-35 35, Fax (07 11) 78 75-48 38 88,
E-Mail: info@mak-bw.de • oder Online-Anmeldung unter www.mak-bw.de
Teilnahmegebühr:
Die Teilnahme ist kostenlos, setzt jedoch eine Anmeldung voraus. Fortbildungspunkte: 70 ÄBW 02 | 20221 bzw. 2 je Modul aufsuchenden Angeboten durchaus in der Lage, die Coronaschutzimpfungen der Bevölkerung zu gewährleisten. Sie haben auch unter schwierigen Bedingungen bei teils knappem Impfstoff die Vorgaben des Sozialministeriums im vergangenen Jahr mehr als erfüllt. Kammerpräsident Dr. Wolfgang Miller betonte daher Mitte Januar gegenüber der Presse: „Jede und jeder, der sich impfen lassen möchte, hat dazu zeitnah und wohnortnah Gelegenheit. Stets ist eine Ärztin oder ein Arzt vor Ort für die teils schwierige Aufklärung, für das Abwägen von Risiken und vor allem für eine adäquate Hilfeleistung bei zwar seltenen, aber gegebenenfalls doch schwerwiegenden Impfreaktionen.“
Impfen ist Ausübung von Heilkunde, die Ärztinnen und Ärzten vorbehalten ist (vergleiche § 5 Heilpraktikergesetz). Die Verantwortung für eine konkrete Delegation einzelner Aufgaben in Zusammenhang mit dem Impfen liegt bei jeder einzelnen Ärztin beziehungsweise bei jedem einzelnen Arzt im Rahmen der rechtlichen Grenzen (insbesondere § 29a Absatz 1 der Berufsordnung).
Die Bedenken der Landesärztekammer Baden-Württemberg hinsichtlich Impfungen durch andere Berufsgruppen bestehen nach wie vor, sagte Dr. Miller: „Wir sehen, dass die Entscheidung des Gesetzgebers unter anderen Prämissen getroffen wurde. Die politisch Verantwortlichen wollten einem möglichen Engpass an Impfangeboten vorbeugen. Dieser Engpass war, wenn überhaupt, allenfalls vorübergehend durch den Mangel an Impfstoff verursacht. Zu keinem Zeitpunkt fehlte es an Ärztinnen und Ärzten, die bereit sind, die Menschen umfassend aufzuklären, zu impfen und die Nachbetreuung zu gewährleisten.“
Nach dem Gesetz zur Stärkung der Impfprävention gegen COVID-19 und zur Änderung weiterer Vorschriften im Zusammenhang mit der Pandemie vom Dezember 2021 sind auch Zahnärztinnen, Zahnärzte, Tierärztinnen, Tierärzte, Apothekerinnen und Apotheker unter bestimmten Voraussetzungen bis zum 31. Dezember 2022 berechtigt, Schutzimpfungen gegen das Coronavirus bei Personen durchzuführen, die das zwölfte Lebensjahr vollendet haben. Voraussetzung hierfür sind unter anderem entsprechende Schulungen.
Diese Schulungen werden aktuell vorbereitet und durchgeführt. Dennoch ist für Dr. Miller noch nicht absehbar, in welchem Umfang beispielsweise Apotheker impfen werden: „Zuletzt war davon die Rede, dass dies vornehmlich in Mannheim, Esslingen und Göppingen sein wird. In diesen Regionen wurde im vergangenen Herbst im Rahmen eines Modellprojekts einer einzelnen Krankenkasse und einiger Apotheken die Grippeimpfung in der Apotheke testweise ermöglicht. Auch dagegen haben wir uns deutlich positioniert: Eine Impfung ist mehr als nur der Piks!“
Der Kammerpräsident hatte unter anderem erklärt, es sei zunächst ärztlicherseits der Gesundheitszustand festzustellen und der Patienten gegebenenfalls umfassend aufzuklären, schließlich könnten chronische oder akute Erkrankungen im Einzelfall eine Kontraindikation für eine Impfung darstellen. Ferner würden Impfungen Risiken bergen, die akut oder verzögert auftreten könnten. „Dies zu überblicken und zu beherrschen gehört in die Hand des Arztes“, hatte der Kammerpräsident verdeutlicht.

Richtig zupacken. FÜR MICH EIN TRIUMPH.# TRIUMPH.
IM LEBEN.

1. reiner IL-23 Inhibitor bei Psoriasis-Arthritis*
# Signifi kante Überlegenheit vs. Placebo in Bezug auf ACR20 (64% vs. 33%, p<0,0001; Non Responder Imputation) nach 24 Wochen in der 8-Wochen-Dosierung in bionaiven Patienten (n=248) mit aktiver PsA.2 * TREMFYA® ist indiziert: 1) allein oder in Kombination mit MTX für die Behandlung der aktiven Psoriasis-Arthritis bei erwachsenen Patienten, wenn das Ansprechen auf eine vorherige nicht-biologische krankheitsmodifi zierende antirheumatische (DMARD-)Therapie unzureichend gewesen ist oder nicht vertragen wurde; 2) für erwachsene Patienten mit mittelschwerer bis schwerer Plaque-Psoriasis, die für eine systemische Therapie in Frage kommen.1
1. Aktuelle Fachinformation TREMFYA®. 2. Mease P et al. The Lancet 2020; https://doi.org/10.1016/S0140-6736(20)30263-4 (Supplementary)
Dieses Arzneimittel unterliegt einer zusätzlichen Überwachung. Daher ist es wichtig, jeden Verdacht auf Nebenwirkungen in Verbindung mit diesem Arzneimittel zu melden.
TREMFYA® 100 mg Injektionslösung in einer Fertigspritze/ in einem Fertigpen. Wirkstoff : Guselkumab. Zusammensetz.: Fertigspritze/Fertigpen enth. 100 mg Guselkumab. Sonst. Bestandt.: Histidin, Histidinmonohydrochlorid-Monohydrat, Polysorbat 80, Sucrose, Wasser f. Injektionszw.. Anw.geb.: Für d. Bhdlg. erw. Pat. m. mittelschwerer bis schwerer Plaque-Psoriasis indiziert, d. für e. syst. Therapie in Frage kommen. Als Monotherapie od. in Komb. m. Methotrexat für d. Bhdlg. erw. Pat. m. Psoriasis-Arthritis indiziert, d. auf e. vorherige nicht-biolog. kranheitsmodifi z. antirheumat. (DMARD)-Therapie unzureich. angesprochen od. diese nicht vertragen haben. Gegenanz.: Schwerwieg. Überempfi ndl. gg. Guselkumab od. e. d. sonst. Bestandt., klin. relev. aktive Infektionen (einschl. aktive Tuberkulose), Schwangersch., Stillzeit. Bes. Warnhinw. u. Vorsichtsmaßn.: Um d. Rückverfolgbark. b. biolog. Arzneim. zu verbessern, sollten Name u. Ch.-Bez. d. verabreich. Prod. deutl. protokoll. werden. Vors. b. Infektionen, Tuberkulose, Impfungen (vor Anw. v. Lebendimpfst. muss d. Bhdlg. m. Tremfya nach d. letzt. Gabe f. mind. 12 Wo. ausgesetzt werden). B. Erhöh. v. Leberenzymwerten (ALT/AST) u. Verdacht auf arzneimittelinduz. Leberschädig. sollte d. Bhdlg. vorüberg. unterbr. werden. B. schwerwieg. Überempfi ndl.reakt. sollte d. Anw. v. Tremfya unverzügl. abgebrochen u. e. geeign. Bhdlg. eingel. werden. Frauen im gebärfäh. Alter sollen währ. u. f. mind. 12 Wo. nach d. Bhdlg. e. zuverläss. Verhütgs.meth. anw.. Arzneim. f. Kdr. unzugängl. au ewahren. Nebenwirk.: Sehr häufi g (≥ 1/10), Häufi g (≥ 1/100 bis < 1/10), Gelegentlich (≥ 1/1.000 bis < 1/100). Sehr häufi g: Atemwegsinfekt.. Häufi g: Kopfschm., Diarrhoe, Arthralgie, Reakt. a. d. Injektionsst., Transamin. erhöht. Gelegentlich: Herpes-simpl-Infekt., Tinea-Infekt., Gastroenteritis, Überempfi ndl.reakt., Anaphylaxie, Urtikaria, Hautausschlag, Neutrophilenzahl erniedr.. Verschreibungspfl ichtig. Pharmazeut. Unternehmer: JANSSEN-CILAG International NV, Turnhoutseweg 30, B-2340 Beerse, Belgien. Örtl. Vertreter für Deutschland: Janssen-Cilag GmbH, Johnson & Johnson Platz 1, D-41470 Neuss. Stand d. Inform.: 12/2020.