A NACH B
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Dezember.2021
Trade Compliance
Extraterritoriale Ansätze in der Exportkontrolle Rund um das Thema der Extraterritorialität hat sich ein gefährliches Halbwissen aufgebaut und verbreitet. Unternehmen kommen deshalb nicht mehr umhin, sich selbst urteilsfähig zu machen. AnachB erläutert die wichtigsten Grundlagen und zeigt fünf Praxisfälle mit Bezug auf Regelungen aus der EU, dem Vereinigten Königreich, den USA und China.
Das Thema Extraterritorialität ist im Zusammenhang mit dem neuen chinesischen Exportkontrollgesetz verstärkt in den Fokus gerückt. Keine Seltenheit sind Aussagen
Extraterritorialität in der Exportkontrolle: Was ist genau gemeint
wie „[…] Wegen des extraterritorialen Geltungsbereichs
Für Klarheit beim Thema „Extraterritorialität“ ist es
treffen die Neuregelungen Unternehmen mit und ohne
essenziell, in einem ersten Schritt den Begriff zu defi-
Niederlassung in China gleichermaßen. Unternehmen mit
nieren und einzugrenzen. Extraterritorialität bedeutet
China-Geschäft sind daher gut beraten, Lieferketten und
im Außenwirtschaftsrecht, dass ein Staat sein Recht auf
Handelswege schon jetzt einer kritischen Risikobewertung
Sachverhalte und Personen außerhalb seiner Grenzen
zu unterziehen und diese nötigenfalls an die neuen Vorga-
anwendet und durchsetzt.
ben anzupassen […]“. Sie vermitteln den Eindruck, jedes
Es liegt auf der Hand, dass dies in der Praxis zu erheblichen
deutsche Unternehmen mit China-Geschäft müsste sich
Schwierigkeiten führt. Neben fehlenden Sprachkenntnissen
um das neue chinesische Exportkontrollgesetz kümmern.
(die Gesetze stehen meist nur in der Landessprache zur