AnachB Dezember 2021 – Grün in die Zukunft

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Dezember.2021

Trade Compliance

Extraterritoriale Ansätze in der Exportkontrolle Rund um das Thema der Extraterritorialität hat sich ein gefährliches Halbwissen aufgebaut und verbreitet. Unternehmen kommen deshalb nicht mehr umhin, sich selbst urteilsfähig zu machen. AnachB erläutert die wichtigsten Grundlagen und zeigt fünf Praxisfälle mit Bezug auf Regelungen aus der EU, dem Vereinigten Königreich, den USA und China.

Das Thema Extraterritorialität ist im Zusammenhang mit dem neuen chinesischen Exportkontrollgesetz verstärkt in den Fokus gerückt. Keine Seltenheit sind Aussagen

Extraterritorialität in der Exportkontrolle: Was ist genau gemeint

wie „[…] Wegen des extraterritorialen Geltungsbereichs

Für Klarheit beim Thema „Extraterritorialität“ ist es

treffen die Neuregelungen Unternehmen mit und ohne

essenziell, in einem ersten Schritt den Begriff zu defi-

Niederlassung in China gleichermaßen. Unternehmen mit

nieren und einzugrenzen. Extraterritorialität bedeutet

China-Geschäft sind daher gut beraten, Lieferketten und

im Außenwirtschaftsrecht, dass ein Staat sein Recht auf

Handelswege schon jetzt einer kritischen Risikobewertung

Sachverhalte und Personen außerhalb seiner Grenzen

zu unterziehen und diese nötigenfalls an die neuen Vorga-

anwendet und durchsetzt.

ben anzupassen […]“. Sie vermitteln den Eindruck, jedes

Es liegt auf der Hand, dass dies in der Praxis zu erheblichen

deutsche Unternehmen mit China-Geschäft müsste sich

Schwierigkeiten führt. Neben fehlenden Sprachkenntnissen

um das neue chinesische Exportkontrollgesetz kümmern.

(die Gesetze stehen meist nur in der Landessprache zur


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