NEWS - Ausgabe August/September 2022

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RAT AUS IHRER APOTHEKE

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Gefälschte Medikamente aus dem Internet Ob Schnäppchen-Mentalität oder Umgehung der Rezeptpflicht: 2021 haben Swissmedic und das Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit 9421 illegale Arzneimittelimporte sichergestellt. Wer Arzneimittel aus dubiosen Quellen bestellt, gefährdet die Gesundheit. Bei Online-Anbietern, die vermeintliche Originalpräparate zu günstigen Preisen und ohne Rezept anpreisen, ist besondere Vorsicht geboten. Rund drei Viertel (77 Prozent) der im Jahr 2021 eingezogenen Sendungen mit illegalen Arzneimitteln enthielten potenzsteigernde Mittel. Weitere sicher­gestellte Präparate waren rezeptpflichtige Arzneimittel wie Hormone, Antibiotika oder Entzündungshemmer (17 Prozent) sowie Pakete mit Schlafund Beruhigungsmitteln (fünf Prozent). Erstmals wurden die meisten der beschlagnahmten und vernichteten Sendungen aus Polen versandt. Kriminelle Händler versuchen auf diese Weise, die Herkunft der ursprünglich aus Asien stammenden illegalen Prä­parate zu verschleiern. TÄUSCHEND ECHT Immer wieder erwecken Versandhändler für Heil­ mittel im Internet ganz bewusst den Eindruck, es handle sich um eine bewilligte Schweizer Versandapotheke, indem sie etwa Preise in Schweizer Franken angeben, bekannte Schweizer Firmenlogos ohne deren Zustimmung aufführen oder erfundene Feedbacks von Schweizer Kunden einsetzen. Analysen von Swissmedic zeigen, dass Online-Shops, hinter denen kriminelle Netzwerke stecken, häufig Fälschungen anbieten: Rund die Hälfte der jeweils untersuchten Produkte enthielten entweder den falschen Wirkstoff oder eine falsche Menge und somit nicht, was auf den Verpackungen angegeben war. Einige Produkte waren mit anderen als deklarierten, medizinisch nicht geprüften und sogar gesundheitsschädlichen Inhaltsstoffen verunreinigt. FEHLENDE HINWEISE Auch zugelassene ausländische Arzneimittel können problematisch sein, wenn zum Beispiel das Verfallsdatum abgelaufen ist, die Lagerbedingungen nicht eingehalten oder die Medikamente ohne Schachtel und verständliche Packungsbeilage geliefert wurden. Damit fehlen jegliche Hinweise zu Dosierung, An­ wendungseinschränkungen oder möglichen Neben-

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wirkungen. Bei rezeptpflichtigen Arzneimitteln können nur Ärzte und Ärztinnen oder Apotheker und Apothekerinnen beurteilen, ob die Einnahme an­ gezeigt ist. Wer rezeptpflichtige Arzneimittel über unkontrollierte Internetangebote oder Social-Media-Kanäle bestellt und einnimmt, geht ein grosses Gesundheitsrisiko ein, weil in den angebotenen Produkten oft nicht drin ist, was draufsteht. Nur in den offiziellen Vertriebskanälen für Arzneimittel wie Apotheken, Drogerien, Arztpraxen oder offiziell bewilligten Versandapotheken ist sichergestellt, dass die Produkte qualitativ einwandfrei und sicher sind.

Ruth Mosimann

Ruth Mosimann leitet die Einheit Kontrolle illegaler Arzneimittel von Swissmedic. Zusammen mit ihrem siebenköpfigen Team betreibt sie die nationale Kontaktstelle zur Bekämpfung illegaler Heilmittel in der Schweiz (www.medicrime.ch).


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