#1 | 2022
RECHT SO! Gemeinsam. Ziele. Erreichen.
Auf ein Wort Hochwasser und andere Betriebs störungen: Wer zahlt, wenn nicht gearbeitet werden kann? . Seite 2 Zwischen den Zeilen Das fürsorgliche Virus . Seite 2 Unser Urteil DGB Rechtsschutz erstreitet Überstundenvergütung . Seite 3
Titelthema: Arbeitszeugnis 7 Fragen . Seite 4 Von höchster Instanz Mehrarbeitszuschlag in der Zeitarbeit . Seite 6 Aktuelles Verschärfung des Strafrechts soll Gründung von Betriebsräten erleichtern . Seite 7 Statistik für das Jahr 2021 . Seite 7 Im Gespräch Kein Kavaliersdelikt . Seite 8
Gut zu wissen QUARANTÄNE Ob Beschäftigte einen Anspruch auf Urlaubsnachgewährung haben, wenn für die Urlaubszeit Quarantäne ver fügt wurde, bleibt umstritten. Das Landesarbeitsgericht Hamm hat den Anspruch bejaht und § 9 Bundesur laubsgesetz analog angewandt. Dieser regelt einen Nachgewährungsanspruch bei Krankheit. Jetzt hat das Bundes arbeitsgericht das letzte Wort. (LAG Hamm 27.1.2022 – 5 Sa 1030/21)
RAUCHERPAUSE Das Arbeitszeitgesetz schreibt bei einer Arbeitszeit von mehr als 6 bis zu 9 Stun den eine Ruhepause von 30 Minuten vor. Bei mehr als neun Stunden Arbeit müs sen es 45 Minuten sein. Diesen Zeitraum können Beschäftigte als Raucherpause nutzen. Einen gesetzlichen Anspruch auf weitere Raucherpausen gibt es nicht. Wollen Beschäftigte mehr Raucherpau sen, zählen diese zur Arbeitszeit und müssen nachgearbeitet werden.
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