RECHT SO! #4 | 2023
Gewerkschaftliche Rechtsvertretung DGBRECHT SSCHUT Z .DE
INHALT Auf ein Wort. Nur als Original im Briefkasten Seite 2
Zwischen den Zeilen. Unsozialer Ausgleich Seite 2
Unser Urteil. Betriebsrätin ausgeschlossen Seite 3
Schwerpunkt. Wenn es mal brennt: Eilverfahren im Sozialrecht Seiten 4 und 5
Aktuelles. Mit Recht die Welt verändern: Campus Arbeitsrecht 2023 Seite 6 und 7
Interview. Johanna Wenckebach, HSI: Viele Baustellen und offene Fragen Seite 8
Lesenswert BETRIEBSRÄTIN AUSGESCHLOSSEN Bei der inhaltlichen Ausgestaltung eines Sozialplans haben die Betriebsparteien einen großen Ermessensspielraum. Der Gleichbehandlungsgrundsatz muss jedoch beachtet werden. Das LAG Berlin-Brandenburg entschied hierzu, dass es unzulässig ist, Beschäftigte, die einen besonderen Kündigungsschutz genießen, von den Sozialplanabfindungen völlig auszuschließen. Unsere Juristin Janina Herrmann verhalf einer betroffenen Betriebsrätin zu ihrem Recht.
TITELTHEMA: WENN ES MAL BRENNT Eilverfahren im Sozialrecht sind eher selten, in manchen Fällen aber ein notwendiges Mittel. Wenn es um Hilfe für beeinträchtigte Menschen oder Krankengeld geht, braucht es schnelle Entscheidungen für Betroffene. Dank einstweiliger Anordnungen und unserer DGB Rechtsschutzkolleginnen brachten zwei Verfahren vor den Sozialgerichten Berlin und Bremen-Bremerhaven spürbare Verbesserungen für unsere Mandant:innen.
RECHT SO! – DAS MAGAZIN DER DGB RECHTSSCHUTZ GMBH berichtet aus der Arbeitswelt des gewerkschaftlichen Rechtsschutzes und stellt aktuelle Urteile vor. Viermal im Jahr gewährt unser Newsletter Einblicke in unsere Unternehmenskultur, zeigt unser Wirken auf vielen Ebenen und informiert über wichtige Aspekte im deutschen Arbeits-, Sozial- und Beamtenrecht. Im Fokus stehen darüber hinaus ein Schwerpunktthema sowie ein Interview zu einem gesellschaftlich relevanten Thema.
Unser Urteil. Seite 3
Schwerpunkt. Seiten 4 und 5
Viel Spaß beim Lesen!