#3 | 2021
RECHT SO! Gemeinsam. Ziele. Erreichen.
Auf ein Wort Kündigung wegen häufiger Kurzerkrankungen . Seite 2 Zwischen den Zeilen – Das Beste herausgepickt . Seite 2 Unser Urteil Sport trotz Krankschreibung – passt das? . Seite 3
Titelthema: Homeoffice Der neue Trend . Seite 4 Von höchster Instanz Ein Paukenschlag für Beschäftigte . Seite 6 Aktuelles Das bringt die Unfallversicherung bei Covid-19 . Seite 7 Geschäftsführerwechsel bei der DGB Rechtsschutz GmbH . Seite 7 Im Gespräch „Wir brauchen mutige Investitionen“ . Seite 8
Gut zu wissen KÜNDIGUNG Der Arbeitgeber kann einem Beschäf tigten nicht kündigen, weil er wegen einer behördlich angeordneten Covid- 19-Quarantäne nicht zur Arbeit er scheint. Das gilt auch in Kleinbetrieben, in denen das Kündigungsschutzgesetz nicht anwendbar ist. Der Arbeitgeber darf keinen Druck auf Beschäftigte ausüben, die Anordnung zu missachten. So das Arbeitsgericht Köln (15.4.2021 – 8 Ca 7334/20).
ARBEITSZEUGNIS Ein Arbeitnehmer, der während seiner Anstellung überdurchschnittliche Leistungen erbracht hat, kann im Arbeitszeugnis eine Grußformel und gute Wünsche für die Zukunft ver langen. Ein Rechtsanspruch auf die Äußerung eines tatsächlich nicht vorhandenen Bedauerns über das Ausscheiden des Mitarbeiters besteht nicht. Das entschied das LAG Düsseldorf (12.1.2021 – 3 Sa 800/20).
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