Recht So 3_21

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#3 | 2021

RECHT SO! Gemeinsam. Ziele. Erreichen.

Auf ein Wort Kündigung wegen häufiger Kurzerkrankungen . Seite 2 Zwischen den Zeilen – Das Beste herausgepickt . Seite 2 Unser Urteil Sport trotz Krankschreibung – passt das? . Seite 3

Titelthema: Homeoffice Der neue Trend . Seite 4 Von höchster Instanz Ein Paukenschlag für Beschäftigte . Seite 6 Aktuelles Das bringt die Unfallversicherung bei Covid-19 . Seite 7 Geschäftsführerwechsel bei der DGB Rechtsschutz GmbH . Seite 7 Im Gespräch „Wir brauchen mutige ­Investitionen“ . Seite 8

Gut zu wissen KÜNDIGUNG Der Arbeitgeber kann einem Beschäf­ tigten nicht kündigen, weil er wegen ­einer behördlich angeordneten Covid-­ 19-­Quarantäne nicht zur Arbeit er­ scheint. Das gilt auch in Klein­betrieben, in denen das Kündigungsschutzgesetz nicht anwendbar ist. Der Arbeitgeber darf keinen Druck auf Beschäftigte ausüben, die Anordnung zu missachten. So das Arbeits­gericht Köln (15.4.2021 – 8 Ca 7334/20).

ARBEITSZEUGNIS Ein Arbeitnehmer, der während seiner Anstellung überdurch­schnittliche ­Leistungen erbracht hat, kann im Arbeits­zeugnis eine Grußformel und gute Wünsche für die Zukunft ver­ langen. Ein Rechtsanspruch auf die Äußerung eines tatsächlich nicht vorhandenen Bedauerns über das Ausscheiden des Mit­arbeiters besteht nicht. Das entschied das LAG ­Düssel­dorf (12.1.2021 – 3 Sa 800/20).

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