Sozialpartnerschaft
Zuckerbrot oder Peitsche – der Streit um die Tarifbindung In einem Punkt sind sich die meisten Politikerinnen und Politiker einig: Die Tarifbindung soll wieder steigen. Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) verspricht ein Tarifstärkungspaket, noch bevor überhaupt ein Dialog mit den Sozialpartnern begonnen hat.
N
ach einer EU-Richtlinie für Mindestlohn und Tarifbindung sollen die nationalen Regierungen einen Aktionsplan zur Förderung von Tarifverhandlungen aufstellen, sofern die Tarifbindung unter einem Schwellenwert von 80 Prozent liegt. Diese Vorgaben aus Brüssel sind nicht nur unzulässig, da die Sozial- und Tarifpolitik in die Regelungshoheit der einzelnen Mitgliedstaaten fällt, sondern sie wären auch in unserem deutschen System verfassungsrechtlich überhaupt nicht umsetzbar. Denn unser Grundgesetz garantiert die Freiheit, einer Koalition beizutreten oder ihr fernzubleiben, setzt also auf Freiwilligkeit und nicht auf Zwang. Die M+E-Industrie Norddeutschlands beschäftigt rund 282.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, von denen
13,6 % gewerkschaftlich organisierte Beschäftigte
86,4 % nicht gewerkschaftlich organisierte abhängig erwerbstätige Beschäftigte
Brutto-Organisationsgrad des Deutschen Gewerkschaftsbundes.
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NORDMETALL Standpunkte
3 / 2023
56 % der M+E-Mitarbeiter ohne Flächentarifvertrag
44 % der M+E-Mitarbeiter werden nach Flächentarifvertrag bezahlt
Anteil der Mitarbeiter in der M+E-Industrie, die nach Flächentarifvertrag bezahlt werden.
44 Prozent nach Flächentarifvertrag bezahlt werden. Betrachtet man den bundesweiten Brutto-Organisationsgrad in den acht Mitgliedsgewerkschaften des Deutschen Gewerkschaftsbundes – also das Verhältnis zwischen der Gesamtzahl der Gewerkschaftsmitglieder, einschließlich Rentnern, Arbeitslosen, Studierenden etc., und der Zahl der abhängig erwerbstätigen Beschäftigten –, lag dieser 2022 nur noch bei 13,6 Prozent. Es ist daher nicht verwunderlich, dass die Politik mit Schlagworten wie Tariftreue durch Nutzung repräsentativer Flächentarifverträge, Allgemeinverbindlichkeitserklärung von Tarifverträgen oder gesetzlich