LANDxSTADT Frühling Edition 2022

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Die Möglichkeiten einer Bestattung sind heute zahlreich. Neben einer Erdbestattung können bei einer Einäscherung auch ein Baumgrab (links) oder ein Gemeinschaftsgrab (rechts) ausgwählt werden.

TODESFALL: WAS IST ZU TUN? Ein Todesfall kommt häufig völlig unerwartet und trifft Angehörige im engsten Familien- und Freundeskreis schwer. Die Trauer um den Verlust eines geliebten Menschen ist allgegenwärtig. Und doch tauchen unzählige Fragestellungen und offene Punkte auf, die zeitnah geregelt werden müssen. Hier zeigen wir Ihnen auf, was im Todesfall alles zu erledigen ist und, wie Sie von der Gemeinde dabei unterstützt werden. Text: Sandra Thut Bilder: zVg. Der Tod ist in der Gesellschaft ein Tabuthema. Und trotzdem ist er für uns alle unausweichlich. Neben der persönlichen Trauer über den Verlust müssen zahlreiche Dinge erledigt werden. Mit den vorliegenden Zeilen möchten wir die Leserinnen und Leser für dieses Thema sensibilisieren und aufzeigen, was alles bedacht werden muss und wie die Gemeinde die Angehörigen unterstützt. Bestattungswünsche mitteilen Eine der ersten Fragestellungen an die Angehörigen nach einem Todesfall ist, wie die verstorbene Person bestattet werden soll. Die Möglichkeiten sind zahlreich: Erdbestattung oder Einäscherung, Reihengrab, Gemeinschaftsgrab, Baumgrab etc. Eine Beisetzung auf einem anderen Friedhof ist ebenfalls möglich oder die Asche kann an einem selbst gewählten Ort verstreut werden. So schwer diese Thematik auch sein mag, machen Sie sich über solche Fragen frühzeitig Gedanken wie Sie bestattet werden möchten. Und – was besonders wichtig ist – sprechen Sie mit Ihren Angehörigen darüber. Das Bestattungsamt Wettingen gibt gerne ein Formular ab, auf denen die Bestattungswünsche festgehalten werden können. Diese Informationen können direkt beim Bestattungsamt hinterlegt und an die engsten Angehörigen verteilt werden. So nehmen Sie Ihren Angehörigen die ersten schwierigen Entscheide ab. Erster Gang: Bestattungsamt Tritt der Todesfall zu Hause ein, ist umgehend eine Ärztin bzw. ein Arzt zu verständigen, die die ärztliche Todesbescheinigung ausstellt. Wurde der Tod durch einen Unfall herbeigeführt oder wurde die Person tot aufgefunden, muss zwingend die Polizei zur Klärung der Umstände beigezogen werden. Bei Todesfällen in Spital- oder Pflegeeinrichtungen sorgt die jeweilige Verwaltung für die Meldung an das Zivilstandsamt.

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Julie Böckli (rechts), Leiterin Bestattungsamt, und Mitarbeiter Thomas Hertl sind für alle Belange rund um einen Todesfall in der Gemeinde Wettingen zuständig.

Unabhängig vom Sterbeort müssen Angehörige den Todesfall innerhalb von zwei Arbeitstagen beim Bestattungsamt am Wohnort der verstorbenen Person melden. Falls der Tod zu Hause eingetreten ist, muss die ärztliche Todesurkunde im Original mitgebracht werden. Im Rahmen eines Todesfallgesprächs zwischen den Mitarbeitenden des Bestattungsamts und den Angehörigen werden die Details zur Überführung, Abdankungsfeier und Beisetzung geregelt. Dabei wird ein von den Angehörigen gewähltes Bestattungsunternehmen mit der Überführung der verstorbenen Person auf den Friedhof oder ins Krematorium beauftragt. Weiter wird in Rücksprache mit dem zuständigen Pfarramt der Zeitpunkt der Abdankung und Beisetzung auf dem Friedhof festgelegt. Auf dem Friedhof Brunnenwiese sind Beisetzungen werktags um 09.30, 11.00 und 14.00 Uhr möglich. Wobei Erdbestattungen nur am Vormittag abgehalten werden können. Immer mehr Menschen wählen einen


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