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Gemeinde Wettingen: Fragestellungen zu Todesfall, Inventuramt / Klosterhalbinsel

Die Möglichkeiten einer Bestattung sind heute zahlreich. Neben einer Erdbestattung können bei einer Einäscherung auch ein Baumgrab (links) oder ein Gemeinschaftsgrab (rechts) ausgwählt werden.

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TODESFALL: WAS IST ZU TUN?

Ein Todesfall kommt häufig völlig unerwartet und trifft Angehörige im engsten Familien- und Freundeskreis schwer. Die Trauer um den Verlust eines geliebten Menschen ist allgegenwärtig. Und doch tauchen unzählige Fragestellungen und offene Punkte auf, die zeitnah geregelt werden müssen. Hier zeigen wir Ihnen auf, was im Todesfall alles zu erledigen ist und, wie Sie von der Gemeinde dabei unterstützt werden. Text: Sandra Thut Bilder: zVg.

Der Tod ist in der Gesellschaft ein Tabuthema. Und trotzdem ist er für uns alle unausweichlich. Neben der persönlichen Trauer über den Verlust müssen zahlreiche Dinge erledigt werden. Mit den vorliegenden Zeilen möchten wir die Leserinnen und Leser für dieses Thema sensibilisieren und aufzeigen, was alles bedacht werden muss und wie die Gemeinde die Angehörigen unterstützt.

Bestattungswünsche mitteilen Eine der ersten Fragestellungen an die Angehörigen nach einem Todesfall ist, wie die verstorbene Person bestattet werden soll. Die Möglichkeiten sind zahlreich: Erdbestattung oder Einäscherung, Reihengrab, Gemeinschaftsgrab, Baumgrab etc. Eine Beisetzung auf einem anderen Friedhof ist ebenfalls möglich oder die Asche kann an einem selbst gewählten Ort verstreut werden. So schwer diese Thematik auch sein mag, machen Sie sich über solche Fragen frühzeitig Gedanken wie Sie bestattet werden möchten. Und – was besonders wichtig ist – sprechen Sie mit Ihren Angehörigen darüber. Das Bestattungsamt Wettingen gibt gerne ein Formular ab, auf denen die Bestattungswünsche festgehalten werden können. Diese Informationen können direkt beim Bestattungsamt hinterlegt und an die engsten Angehörigen verteilt werden. So nehmen Sie Ihren Angehörigen die ersten schwierigen Entscheide ab.

Erster Gang: Bestattungsamt Tritt der Todesfall zu Hause ein, ist umgehend eine Ärztin bzw. ein Arzt zu verständigen, die die ärztliche Todesbescheinigung ausstellt. Wurde der Tod durch einen Unfall herbeigeführt oder wurde die Person tot aufgefunden, muss zwingend die Polizei zur Klärung der Umstände beigezogen werden. Bei Todesfällen in Spital- oder Pflegeeinrichtungen sorgt die jeweilige Verwaltung für die Meldung an das Zivilstandsamt.

Julie Böckli (rechts), Leiterin Bestattungsamt, und Mitarbeiter Thomas Hertl sind für alle Belange rund um einen Todesfall in der Gemeinde Wettingen zuständig.

Unabhängig vom Sterbeort müssen Angehörige den Todesfall innerhalb von zwei Arbeitstagen beim Bestattungsamt am Wohnort der verstorbenen Person melden. Falls der Tod zu Hause eingetreten ist, muss die ärztliche Todesurkunde im Original mitgebracht werden. Im Rahmen eines Todesfallgesprächs zwischen den Mitarbeitenden des Bestattungsamts und den Angehörigen werden die Details zur Überführung, Abdankungsfeier und Beisetzung geregelt. Dabei wird ein von den Angehörigen gewähltes Bestattungsunternehmen mit der Überführung der verstorbenen Person auf den Friedhof oder ins Krematorium beauftragt. Weiter wird in Rücksprache mit dem zuständigen Pfarramt der Zeitpunkt der Abdankung und Beisetzung auf dem Friedhof festgelegt. Auf dem Friedhof Brunnenwiese sind Beisetzungen werktags um 09.30, 11.00 und 14.00 Uhr möglich. Wobei Erdbestattungen nur am Vormittag abgehalten werden können. Immer mehr Menschen wählen einen

Weg ausserhalb von kirchlichen Strukturen. In diesen Fällen können auch freie Rednerinnen und Redner für die Begleitung der Trauerfeier und der Beisetzung hinzugezogen werden.

Friedhof Brunnenwiese Abdankungshalle.

Friedhof Brunnenwiese Der sehr idyllisch und fast parkähnlich gelegene Friedhof Brunnenwiese befindet sich am nordöstlichen Siedlungsrand von Wettingen. Unterhalb des Friedhofgebäudes, in dem sich auch Aufbahrungsräume sowie eine Abdankungshalle mit 282 Sitzplätzen befinden, erstrecken sich diverse terrassenartig angelegte Grabfelder. Die Bestattungsmöglichkeiten sind vielfältig. Gemeinsam ist, dass nur umweltverträgliche Särge und Urnen beigesetzt werden können, d. h. sie müssen sich im Laufe der Zeit zersetzen. Für Erdbestattungen stehen sogenannte Erdreihengräber zur Verfügung. In solche Gräber können nachträglich max. drei Urnen beigesetzt werden, wobei sich die Grabesruhe dadurch nicht verlängert. Auch bei Urnenreihengräber oder Plattengräber können nachträglich weitere Urnen beigesetzt werden.

Seit mehreren Jahren entscheiden sich immer mehr Menschen für eine Kremation und anschliessende Urnenbeisetzung. Neben Urnenreihengräbern gibt es auf dem Friedhof Brunnenwiese Plattengräber sowie drei Gemeinschaftsgräber. Bei den Gemeinschaftsgräbern werden die Urnen in der Wiese beigesetzt. Die Namen der Verstorbenen werden auf einer am Wiesenbord gelegenen Steinplatte (Engel) bzw. auf den Seitenelementen aus Metall (Kompass) angebracht. Beim Plattengrab werden die Urnen – es sind bis zu zwei Urnenbeisetzungen möglich – unterhalb einer beschrifteten Steinplatte beigesetzt. Seit vergangenem Jahr bietet der Friedhof Wettingen auch die Möglichkeit von Baumgräbern. Die Asche – ohne die Urne – wird neben einem von den Angehörigen gewählten Baum in eine vorbereitete Mulde gestreut. Die Nennung der dort beigesetzten Personen erfolgt auf Holzstelen aus dem Wettinger Wald.

Wie eingangs erwähnt, gehört der Tod zum Leben. Und so versterben leider auch immer wieder Kinder. Auch für diesen Fall sollen Hinterbliebene einen passenden Ort zum Trauern haben. In einem separaten Bereich stehen Reihengräber für Kinder zur Verfügung. Ganz neu gibt es zudem das Sternenkindergrab. Es ist eine Gedenkstätte für frühverlorene oder totgeborene Kinder von Wettinger Eltern.

Den Schmerz über den Verlust eines geliebten Menschen kann Trauernden niemand abnehmen. Die Mitarbeitenden des Bestattungsamts und des Friedhofs geben täglich ihr Bestes, um die Angehörigen so gut es geht zu unterstützen. Und wenn man sich zu Lebzeiten etwas mehr über den Tod unterhält, fällt vielleicht ein ganz kleiner Teil des Schreckens davon weg.

CHECKLISTE TODESFALL

Vor einem Todesfall

Sprechen Sie mit Ihren Angehörigen über allfällige Bestattungswünsche. Diese können auch bei der Gemeinde deponiert werden.

Im Todesfall – vor der Bestattung

Todesfall zu Hause:

Tod infolge Krankheit: Arzt/Ärztin oder Notfallarzt/Notfallärztin benachrichtigen.

Tod infolge Unfall oder Auffindung einer verstorbenen Person: Polizei zur Klärung der Umstände verständigen. Dies gilt für alle Verkehrs-, Arbeits- und Haushaltsunfälle.

Todesfall im Spital oder im Heim: Die Spital- oder Heimverwaltung erledigt die nötigen Formalitäten.

Arbeitgeber: Sofortige Verständigung mit Angabe ob Krankheits- oder Unfalltod.

Bestattungsamt: Die Angehörigen der verstorbenen Person melden den Todesfall umgehend (bei Wochenende oder Feiertagen am nächsten Arbeitstag), spätestens jedoch innert 2 Arbeitstagen, dem Bestattungsamt des gesetzlichen Wohnsitzes der verstorbenen Person.

Seelsorgende / Freie Rednerinnen und Redner: Nach der Festlegung des Bestattungs-Termins mit dem Bestattungsamt ist mit den Seelsorgenden oder den freien Rednern Kontakt aufzunehmen, damit die Abdankung vorbereitet werden kann.

Leidzirkulare: Die Todesanzeige für den Versand an die Verwandten, Bekannten usw. aufsetzen, drucken lassen und an die gewünschten Stellen senden. Die Todesanzeige für die Zeitung aufsetzen und publizieren lassen. Die amtliche Publikation erfolgt auf Wunsch durch das Bestattungsamt.

Leidmahl: Reservation im gewünschten Restaurant.

Blumen: Blumen oder Kranz bestellen.

Diverse Meldungen

Mitteilung des Todesfalls an: - Vermieter (falls nötig, Wohnung kündigen) - Vorgesetzte Person Militär / Zivilschutz (Adresse im Dienstbüchlein) - AHV/IV-Ausgleichskasse - Pensionskasse - Versicherungen inkl. Krankenkasse - Bank

Bei Fragen stehen Ihnen die Mitarbeitenden vom Bestattungsamt, 056 437 72 40, und vom Friedhof, 079 268 81 70, gerne zur Verfügung.

Ein Ausflug auf die Klosterhalbinsel Wettingen ist ein Erlebnis für Gross und Klein. Bild: Copyright AG Tourismus, Michel Jaussi.

KLOSTERHALBINSEL NEU TEIL VON MUSEUM AARGAU

Die Klosterhalbinsel Wettingen ist ab April 2022 neu Teil von Museum Aargau. Erleben Sie das Museum, das Kloster mit seinen Gärten und weitere Highlights interaktiv: Museum Aargau lanciert einen Audiorundgang, Ausstellungen für alle Sinne und eine Rätseltour für Familien und Schulen. Text: Museum Aargau

Ein Ausflug auf die Klosterhalbinsel Wettingen ist ein Erlebnis für Gross und Klein: Im besterhaltenen Zisterzienserkloster der Schweiz verschmelzen Kultur, Bildung, Geschichte und Gastfreundschaft. Museum Aargau bietet auf der Klosterhalbinsel Wettingen interaktive Ausstellungen, knifflige Touren sowie Führungen und Workshops zu den Themen Glaube, Macht und Wissen. Die Angebote richten sich an Erwachsene, Familien und Schulen. So können sich Besucherinnen und Besucher mit der Klostermaus Jeremias auf eine Schnuppertour durch die Gärten der Klosterhalbinsel Wettingen aufmachen. Sie lernen dabei, genauso gut riechen zu können wie die Maus. Oder sie begeben sich auf eine Rätseltour und lösen die Frage, was am 29. Mai 1762 im Kloster Wettingen geschehen ist. Die Rätseltour «Die verborgene Botschaft» führt Familien und Schulen durch das ganze Klostergelände und in die historischen Gebäude. Im Parlatorium setzen sich Museumsgäste mit den Themen Glauben und Wissen auseinander. Für jene, die es lieber gemütlicher nehmen, locken im Konventgarten lauschige Plätze sowie ein historischer Nutzgarten und eine Allee mit 200 Jahre alten Platanen. Ein Steinwurf davon entfernt liegt das repräsentative Abthaus mit seinem terrassierten Garten. Und ein Medizinalgarten veranschaulicht die lange Tradition der klösterlichen Heilkunde.

Im Herzen der Klosterhalbinsel thront das Zisterzienserkloster mit der Klosterkirche. Der Besuch der Kirche führt durch zwei Welten: Die Mönchskirche mit dem geschnitzten Chorgestühl war früher den Mönchen und Geistlichen vorbehalten. Die Konversenkirche, der weltliche Teil der Klosterkirche, beeindruckt mit prunkvollen Altären und Bildern. Der romanisch-gotische Kreuzgang im Kloster ist bekannt für seine Glasmalereien aus dem 13. bis 17. Jahrhundert.

Klosterhalbinsel Wettingen

2. April – 31. Oktober 2022 Rätseltour «Die verlorene Botschaft» - Die knifflige Tour führt über die ganze Klosterhalbinsel Wettingen. Familienaktion: Schnuppertour mit Klostermaus Jeremias www.klosterhalbinselwettingen.ch

DETEKTIVARBEIT INKLUSIVE

Bei jedem Todesfall müssen die gesetzlichen Erbinnen und Erben erhoben und ein Inventar über das Vermögen per Todestag aufgenommen werden. In den meisten Fällen ist dies – auch für Angehörige – relativ einfach möglich. Bei der Suche nach den Erbberechtigten braucht es aber manchmal detektivische Fähigkeiten. Text und Bild: Sandra Thut

Nach einem Todesfall gehen Rechte und Pflichten der verstorbenen Person an die Erbberechtigten über. Als Grundlage für die spätere Erbteilung eröffnet das Inventuramt das entsprechende Inventarisationsverfahren. Als erstes werden die gesetzlichen Erben gemäss dem Schweizerischen Zivilgesetzbuch erhoben. Dazu werden Dokumente von in- und ausländischen Zivilstandsämtern beigezogen. Teilweise ist die Suche nach den Erbberechtigten kompliziert und bedarf grossem Geschick alle Betroffenen mit Adresse und Wohnort aufzuspüren. Kann die Erbfolge – vor allem bei ausländischen Staatsangehörigen – nicht abschliessend durch Dokumente geklärt werden, wird häufig von den bekannten Erbberechtigten eine eidesstattliche Erklärung verlangt.

Die gesetzliche Erbfolge kann durch Testamente, letztwillige Verfügungen oder Erbverträge beeinflusst werden. Testamente sind handschriftlich und eigenhändig zu verfassen. Letztwillige Verfügungen oder Erbverträge werden in Zusammenarbeit mit einer Notarin oder einem Notar erstellt. Was alle gemeinsam haben, ist, dass sie beim Bezirksgericht deponiert werden sollten. Diese Behörde eröffnet dann auch den letzten Willen der verstorbenen Person.

Die Zeiten, in denen bei den Verstorbenen zu Hause das Inventar durch die Gemeinde aufgenommen wurde, sind im Kanton Aargau seit Jahrzehnten vorbei. Die Grundlage für das Inventar per Todestag bildet die unterjährige Steuererklärung per Todestag, die von den Angehörigen ausgefüllt wird. Im Kanton Aargau sind Nachkommen, Ehegatten und Eltern von den Erbschafts- und Schenkungssteuer befreit – und Erbberechtigte aus diesem Personenkreis bilden in den meisten Fällen die Nutzniessenden. Nachdem das Inventuramt die Erbfolge sowie das Vermögen per Todestag festgestellt hat, ist die Aufteilung des Erbes

Oben: Das Team des Inventuramts: Nadine Kolmann und Bruno Mathis.

in der alleinigen Verantwortung der Erbberechtigten bzw. der willensvollstreckenden Person.

Ist ein Nachlass überschuldet, bietet es sich an, das Erbe auszuschlagen. Dies hat innerhalb von drei Monaten seit dem Todesfall beim Bezirksgericht zu erfolgen. Sie müssen jedoch beachten, dass trotz einer Ausschlagung, die angefallenen Bestattungskosten von den Angehörigen übernommen werden müssen.

Das Team des Inventuramts steht Ihnen bei Fragen rund um den Nachlass gerne zur Verfügung (056 427 72 05).

AUCH BAUEN WIRD DIGITALER

Bauvorhaben, die im ordentlichen Baugesuchsverfahren behandelt werden, müssen 30 Tage öffentlich ausgeschrieben werden. In Wettingen erfolgt die Publikation der öffentlichen Auflage vorab in der Limmatwelle. Um die Auflageakten einsehen zu können, ist ein Gang auf die Verwaltung nicht mehr nötig. Sämtliche für die Auflage relevanten Unterlagen der öffentlich aufgelegten Baugesuche können online rund um die Uhr eingesehen werden.

Auch wenn Sie ein Baugesuch einreichen wollen, stehen Ihnen zahlreiche dazu notwendige Formulare auf der Webseite der Gemeinde Wettingen digital zur Verfügung. Im Zuge der Digitalisierung der Baugesuchsverwaltung werden die Baugesuchsunterlagen mittlerweile nicht mehr nur in Papierform sondern zusätzlich auch in digitaler Form eingereicht. Die Erfahrung zeigt deutlich, dass vor allem Planer und Architekten, aber nicht zuletzt auch die Bauherrschaften davon profitieren. Bauvorhaben, die einer zusätzlichen Beurteilung durch externe Stellen, z.B. Kanton, Ortsplaner, Denkmalpflege u.ä. bedürfen, müssen nicht mehr in x-facher Ausführung ausgedruckt und eingereicht werden. Da auch die Weiterleitung an die externen Stellen mittlerweile digital erfolgt, kann somit nicht nur Zeit sondern auch Papier und Geld gespart werden.