Gemeindeblatt Höhenkirchen-Siegertsbrunn

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Schon seit einigen Jahren stellen die Gemeinderäte fraktionsübergreifend fest, dass die Stellplatzsatzung um eine Regelung für Fahrräder erweitert werden muss. Da sich die Mobilitätsformen in den vergangenen Jahren rasant weiterentwickelt haben, plant die Gemeindeverwaltung auch dieser Tatsache in der überarbeiteten Stellplatzsatzung Rechnung zu tragen. Damit soll Bauherren die Möglichkeit eröffnet werden, für ihr Bauquartier ein eigenes Mobilitätskonzept zu erstellen. Mit dem Mobilitätskonzept muss der Bauherr attraktive Alternativen zum eigenen PKW anbieten, zum Beispiel ein Car-Sharing-Angebot für die Bewohner*innen des Quartiers, kosten-

lose Nutzung von Lastenrädern usw., um im Gegenzug bis zu einem Viertel weniger Stellplätze realisieren zu müssen. Die Bauherren müssen das Konzept erarbeiten und mit der Verwaltung abstimmen. Auch müssen sie aufzeigen, wie sie sicherstellen möchten, dass durch ihr Konzept tatsächlich weniger PKWs in ihrem Baugebiet angeschafft bzw. genutzt werden. In der Konzeption soll ebenfalls geregelt werden, was bei Nichteinhaltung geschieht. Eine Möglichkeit wäre, dass Bauträger die Fläche für die nicht zu realisierenden Stellplätze als Grünfläche im Baugebiet vorhalten müssen, um sie gegebenenfalls nachzurüsten. Die Diskussion hat sich an der nötigen Kontrolle durch die Verwaltung entfacht. Während die Fraktionen der Bündnis 90/Die Grünen, der Unabhängigen Bürger und der SPD die Einführung von Mobilitätskonzepten eindeutig begrüßen, lehnt die CSU-Fraktion diese ab. Sie sehen darin einen nicht zu kontrollierenden Aufwand für die Verwaltung, der am Ende dazu führe, dass die Fahrzeuge auf der Straße stehen. Für Erste Bürgermeisterin Mindy Konwitschny steht fest: „Wir müssen aktiv Anreize geben, um die Mobilitätswende mit weniger PKW, mehr Fahrrad und ÖPNV zu schaffen.“ Dies benötigt aber auch strenge Vorgaben, damit kein Missbrauch entsteht. Einige Gemeinden haben jedoch schon gute Erfahrungen gemacht und damit neue Wohnformen ermöglicht. „Wir sollten dem nicht entgegenstehen.“ Als fester Bestandteil wird in die neue Stellplatzsatzung die Pflicht zur Bereitstellung von Fahrradstellplätzen und von barrierefreien Stellplätzen aufgenommen. Einen abschließenden Beschluss hat es für die Änderungen noch nicht gegeben, der Bau- und Liegenschaftsausschuss wird in einer seiner nächsten Sitzungen vorberatend darüber entscheiden.

AUS DEM GEMEINDERAT

Satzungen auf dem Prüfstand In den letzten Jahren sind vermehrt Mauern und Gabionenwände an Grundstücksgrenzen entstanden, die zum Teil das Ortsbild erheblich verändern. Da die Verwaltung lediglich in den Gebieten Einfluss auf die gestalterische Planung hat, auf denen ein Bebauungsplan liegt, im restlichen Gemeindegebiet ca. 20 Prozent nach §34 entschieden wird, der sehr große Freiheiten lässt, ist die Idee einer Einfriedungssatzung entstanden. Der Bau- und Liegenschaftsausschuss hat sich unter anderem darauf verständigt, dass an Hauptverkehrsstraßen Zaunbauten bis 1,80 Meter und an Nebenstraßen eine Höhe bis 1,40 Meter zulässig sind. Hohe Zaunbauten sollen begrünt und 50 cm von der Grundstücksgrenze errichtet werden, um eine Bepflanzung zu ermöglichen. Geschlossene Zäune wie Gabionenwände sind nicht erlaubt. Alle Zäune sollen in regelmäßigen Abständen einen sogenannten „Igelschlupf“ vorhalten. Die Satzung wurde vorberatend mehrheitlich angenommen und wird dem Gemeinderat zur Beschlussfassung vorgelegt.

H.-S./JULI 2021

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