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Ortschronik Gemeindestraßen und ihre Namen

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Impressum

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Fortsetzung „Die Gemeindestraßen und ihre Namen“

Die Ottobrunner Straße begrenzt die Höhenkirchner Bebauung im Norden und verläuft in Ost-West Richtung beginnend an der Altlaufstraße, um an der Münchner Straße zu enden. Wobei sie, das ist die Besonderheit, zwischen Wächterhofstraße und Hirschwinkelstraße in der Natur noch gar nicht existiert. Ihre Länge wird, wenn sie einmal ganz fertiggestellt ist, ungefähr 900 m betragen.

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Der Name der Straße selbst gibt kaum ein Rätsel auf, weiß man doch, dass Ottobrunn nahe ist und fast als Nachbargemeinde gesehen werden kann. Von der Straßenkreuzung Ottobrunner/Münchner Straße sind es ca. 6 km bis dorthin. Über Jahrzehnte war der Weg nach Ottobrunn für zahlreiche Bürger aus unserer Gemeinde der tägliche Arbeitsweg, denn sie waren quer durch verschiedenste Berufssparten in Lohn und Arbeit bei den Firmen MBB, DASA, Airbus, IABG usw.. In Ottobrunn gibt es meines Wissens allerdings keine Höhenkirchner bzw. Siegertsbrunner Straße.

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Bei der nächsten Straße, über die ich berichten möchte, die Ötzlandstraße, erschließt sich die Herkunft des Namens nicht so offenkundig. Die Straße liegt nahe dem Ortsrand von Höhenkirchen im Süden des Ortes. Sie führt von der Rosenheimer Straße in West-Ostrichtung bis zum Zaunkönigweg, der an der S-Bahnlinie entlangführt. Beim Blick in alte Flurkarten fand ich unweit der heutigen Ötzlandstraße östlich davon jenseits der S-Bahntrasse, ein größeres Feldgrundstück mit der Bezeichnung versehen: Ötzlandl. Die örtliche Verbindung zum Straßennamen, der seinerzeit vom Gemeinderat gewählt worden ist, liegt also nahe.

Aber noch weiteres erschließt sich, forscht man dem Namen nach. Ötz, wie Espach/ Espan, Espen und Etz bedeuten nämlich, dass es sich bei einer so bezeichneten Liegenschaft um eine Gemeindeviehweide gehandelt hat. Es war dies ein Weideplatz, also außerhalb des Etters zwischen Äcker und Wiesen gelegen.

Bei dieser Gelegenheit möchte ich Ihnen auch noch – angeregt durch die alten Flurkarten – über die Flurbereinigung, die in den Jahren 1890 bis 1910 zwischen Höhenkirchen und Siegertsbrunn stattgefunden hat, berichten. Grundlage hierfür ist die Ortschronik von Rudolf Stingl:

Bereits 1869 hatte in Höhenkirchen eine „flurliche Arrondierung" stattgefunden. Leider gibt es darüber keine genaueren Aufzeichnungen.

Die Flurbereinigung wurde zwischen den

Jahren 1890 und 1901 gemeinsam mit Siegertsbrunn durchgeführt. Die Gemeinden gehörten mit zu den ersten in Bayern. Es darf wohl angenommen werden, daß der geplante Bau der Eisenbahnlinie MünchenAying mit dazu beigetragen hat.

Die Flurbereinigung hatte den Zweck, die oft weit verstreuten, kleinen Grundstücke zusammenzulegen und dadurch wirtschaftlich sinnvolle Flächen zu schaffen. Gleichzeitig wurden die Fluren mit den erforderlichen Feldwegen versehen. Wenn man die Karte betrachtet, so fällt auf, daß viele Parzellen der Feldmark ohne Zufahrtswege und nur über andere Grundstücke zugänglich waren. Dieser Flurzustand zwang die Bauern in gegenseitige Abhängigkeit, die für die Bewirtschaftung erhebliche Nachteile hatte.

Die Bestellung der Felder, Saat und Ernte mußte für die gesamte Flur gleichzeitig begonnen

und beendet werden. Man sprach vom Flurzwang. Mit der Flurbereinigung wurde auch die gemeinschaftliche Weide beseitigt. Diese durfte künftig nur noch auf den eigenen Grundstücken ausgeübt werden. Die neuen Wege und gemeinschaftlichen Anlagen wurden der Gemeinde Höhenkirchen bzw. Siegertsbrunn als Eigentum überwiesen. Die Unterhaltung der neuen Wege übernahmen die Gemeinden nach Maßgabe der neugebildeten Gemeindegrenzen. Den Gemeinden stand auch das Nutzungsrecht an allen Wegen, gemeinschaftlichen Anlagen und Kiesgruben innerhalb ihrer Gemeindebezirke zu. Die Staats- und Distriktsstraßen sowie die Gemeindeverbindungswege waren von der Flurbereinigung nicht betroffen. Man kann sich vorstellen, daß die Flurbereinigung, die sich über zehn Jahre dahinzog, die Köpfe der Bauern erhitzte. Meinungen zu Grundstückstausch, Lage und Bonität (Güte des Bodens) bis hin zu neuen Gemeindegrenzen zwischen Höhenkirchen und Siegertsbrunn wurden nicht nur am Wirtshaustisch diskutiert, sondern führten auch zu gerichtlichem Einspruch.

Aus dem Schreiben vom 12. September 1901 geht hervor, daß Siegertsbrunn gegen die vorgeschlagene Gemeindebezirksänderung entschieden Einspruch erhob. Das Landratsamt, Bezirksamt und der Verwaltungsgerichtshof verwarfen allerdings wegen dringender öffentlicher Interessen den Einspruch. Siegertsbrunn hatte an Höhenkirchen insgesamt 6,896 ha Fläche abzutreten. Von Höhenkirchen gingen an Siegertsbrunn 6,781 ha über.

Die neue Gemeindegrenze zwischen Höhenkirchen und Siegertsbrunn ist aus dem Plan S. 159 ersichtlich. Dabei fällt auf, daß die Bahnlinie bereits eingezeichnet ist. Anm.: Das hier Beschriebene lässt sich anhand der abgedruckten Pläne gut nachverfolgen. Günther Schmid, Ortschronist

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