BDI-Handlungsempfehlung: Die industrielle Gesundheitswirtschaft bittet das BMG ebenfalls die wohlwollende und unterstützende Haltung bezüglich effizienter Zulassungsverfahren für Arzneimitteln und Medizinprodukte beizubehalten. Investitionsvolumen der industriellen Gesundheitswirtschaft in Forschung und Entwicklung wertschätzen Die vorgelegte EU-Arzneimittelstrategie stellt die These auf, dass keine Transparenz der Ausgaben der pharmazeutischen Hersteller für ihre Aufwendungen für Forschung und Entwicklung bestehe. Die Kostenerstattung von Arzneimitteln in der Versorgung soll so direkt an die FuE-Ausgaben anknüpfbar sein, um die Verfügbarkeit der Produkte für alle Bürger der EU zu ermöglichen. Dabei muss jedoch zuerst sichergestellt werden, dass überall die Gesundheitssysteme so gut funktionieren, dass diese eine gerechte und qualitativ hochwertige Gesundheitsversorgung allen Patienten anbieten können. Dieser Ansatz verkennt, 1. dass ein Großteil der Forschungsprojekte in der Entwicklung scheitert und die Zurechnung dieser Kosten auf die erfolgreichen Produkte schwierig ist, 2. dass die Arzneimittelpreise schon heute in allen europäischen Ländern hoch reguliert sind und 3. dass die Aufwendungen in der Pharmaforschung nicht für die heutige Preissetzung relevant sind, dafür aber für künftige Investitionsentscheidung. Deshalb verfolgt das AMNOG zu Recht im Wesentlichen einen Ansatz des „Value Based Pricing“. Dieser Ansatz gilt heute in der Gesundheitsökonomie als der Goldstandard bei der Preissetzung von patentgeschützten Arzneimitteln. Die Unternehmen der industriellen Gesundheitswirtschaft veröffentlichen die entsprechenden Investitionen in Forschung und Entwicklung regelmäßig und vollumfänglich. Für die Unternehmen bedeutet dieses Modell die Übernahme des vollen Risikos – auch für vergebliche Aufwendungen. Gerade der Standort Deutschland zeichnet sich durch diese risikogeprägte, aber dadurch
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