Ärzteblatt Baden-Württemberg 06-2022

Page 19

Arzt und Recht aktuell Foto: Jürgen Gebhardt

Auch schlechte Kritik ist im Rahmen der Meinungsfreiheit hinzunehmen

Löschungsansprüche gegenüber Bewertungsportalen

Ä

rztinnen und Ärzte (beziehungsweise Kliniken) können verschiedene Gründe haben, Eintragungen auf Internet- Bewertungsportalen entfernen zu wollen. Dies kann entweder die Eintragungsdaten an sich betreffen oder aber bestimmte Bewertungen. Die Voraussetzungen für einen Löschungsanspruch sind unterschiedlich:

1. Eintragungsdaten Nach der einschlägigen Rechtsprechung besteht dann ein Löschungsanspruch bezüglich eines sogenannten Basiseintrags, wenn das Portal nicht nur ein neutraler Informationsvermittler ist. Dies ist dann der Fall, wenn zahlenden Ärztinnen und Ärzten (verdeckte) Vorteile gewährt werden, die Basiskunden nicht erhalten. Wenn dementsprechend beispielsweise Verweise auf weitere fachgleiche Ärzte in der örtlichen Umgebung nur auf dem Profil eines Basiskunden erscheinen oder eine klare unterschiedliche bildliche Darstellung von Basis- und Premiumkunden erfolgt, kann ein Löschungsanspruch mit einigen Erfolgsaussichten geltend gemacht werden. Für einen Löschungsanspruch muss deshalb zunächst geklärt werden, ob der Plattformbetreiber derartige Funktionen bietet, die zu einer verdeckten Vorteilsgewährung für

zahlende Kunden führen. Da die Bewertungsplattformen ihre entsprechenden Ausgestaltungen stetig der Rechtsprechung anpassen, muss dies in jedem Einzelfall vor der Geltendmachung von Löschungsansprüchen sehr genau geprüft und mit der aktuellen Rechtslage abgeglichen werden.

2. Einzelne Bewertungen Zunächst gilt: Auch schlechte Kritik ist im Rahmen der grundgesetzlich garantierten Meinungsfreiheit hinzunehmen. Die Bewertung der beruflichen Tätigkeit zählt hierbei zur sogenannten „Sozialsphäre“, in der nach der Rechtsprechung Einschränkungen der informationellen Selbstbestimmung hinzunehmen sind. In diesem Rahmen sind auch solche Bewertungen zulässig, die persönliche Eigenschaften des Arztes zum Inhalt haben, soweit sie dessen beruflichen Wirkungskreis betreffen und hierdurch keine gravierenden Folgen wie Stigmatisierung, soziale Ausgrenzung oder eine Prangerwirkung zu befürchten sind. Im Hinblick auf das öffentliche Interesse an den Bewertungen ist deshalb sogar eine überspitzte oder polemische Kritik durchaus zulässig. Die Rechtsprechung hat aber auch Grenzen der Meinungsfreiheit aufgezeigt:

–  Dies sind zunächst unzutreffende Tatsachenbehauptungen. Sofern eine Äußerung objektiv nachprüfbar und beweisbar bzw. widerlegbar ist, so kann ein Löschungsanspruch gegeben sein. Sofern es sich um eine anonyme Bewertung handelt, liegt die Beweislast hier beim Bewertungsportal. Ist der Autor der Bewertung hingegen bekannt, so obliegt ihm die Beweislast für seine Behauptungen. Die Rechtsprechung hat in diesem Zusammenhang auch klar herausgestellt, dass ein fehlen­ der Behandlungskontakt des Bewerters zum Löschungsanspruch führt. Dieser sollte also bei anonymen Bewertungen immer bestritten werden, das Portal ist auch diesbezüglich beweispflichtig. –  Eine weitere Grenze sind Beleidigungen oder Angriffe auf die Menschenwürde. Hier geht es primär um unsachliche Schmähkritik, wenn also nicht mehr die Auseinandersetzung in der Sache, sondern die Herabsetzung der Person und ihre Diffamierung im Vordergrund steht. Die Grenze zur zulässigen überspitzten Kritik ist hierbei allerdings fließend, die Gerichte entscheiden nicht selten zugunsten der Meinungsäußerungsfreiheit.

Oliver Butzmann Fachanwalt für Medizinrecht

Anzeige

Medizintechnik von Menschen für Menschen.

Zuverlässigkeit im Ultraschall ist alternativlos Sicherheit im Ultraschall ist unsere Verantwortung. Kompetente Beratung, State-of-the-ArtUltraschallsysteme, schneller Service, aktuelle Fortbildungsthemen und unsere Unterstützung in allen Fragen rund um Ihr Gerät sichern Ihnen die zuverlässige und schnelle Diagnose in der Praxis.

SONOTHEK: 70771 Leinfelden-Echterdingen • Meisenweg 37 • Tel. (0711) 75 85 97 00 • Fax (0711) 75 85 97 01

ÄBW0106•| Mehr 2022 Infos 343unter dormed-stuttgart.de SONOTHEK: 70771InLeinfelden-Echterdingen • Meisenweg 37 • Tel. (0711) 75 85 97 00online • Fax (0711) 85 97 unserer Sonothek nach Terminvereinbarung oder immer unter 75 www.dormed-stuttgart.de


Turn static files into dynamic content formats.

Create a flipbook
Issuu converts static files into: digital portfolios, online yearbooks, online catalogs, digital photo albums and more. Sign up and create your flipbook.
Ärzteblatt Baden-Württemberg 06-2022 by Ärzteblatt Baden-Württemberg - Issuu