Ab 1. März müssen sämtliche Baugesuche elektronisch mit Hilfe der Plattform «eBau» bei der Gemeindeverwaltung Spiez eingereicht werden.
GEMEINDEINFORMATIONEN
Elektronisches Baubewilligungs verfahren ab 1. März Seit August 2019 besteht in der Gemeinde Spiez die Möglichkeit Baugesuche elektronisch via eBau einzureichen. Die vom Grossen Rat im Dezember 2020 beschlossene Änderung im Baugesetz und im Baubewilligungsdekret für die Einführung des elektronischen Baubewilligungs- und Planerlassverfahrens (eBuP) treten am 1. März 2022 zusammen mit der Änderung der Bau verordnung in Kraft. Aufgrund dieser Änderungen sind Baugesuche ab dem 1. März 2022 über eBau elektronisch auszufüllen und können nicht mehr mit den amtlichen Formularen eingereicht werden. Das Ausfüllen von eBau funktioniert ähnlich wie das Ausfüllen der Steuererklärung im TaxMe. Das Gesuch wird online erfasst und sämtliche notwendigen Unterlagen werden hochgeladen. Auch nach der Inkraftsetzung von eBuP sind alle elektronisch eingereichten Baugesuchsunterlagen zusätzlich in 2-facher Ausführung in Papierform mit den nötigen Unterschriften bei der Gemeinde einzureichen. Der unterschriebene Bauentscheid wird mit einem unterzeichneten Plansatz weiterhin per Post eröffnet.
Ab 1. März müssen sämtliche Baugesuche elektronisch über eBau eingereicht werden. Foto: zvg
Weitere Informationen finden Sie unter: www.be.ch/projekt-ebau Bei Fragen zum Ausfüllen der Baugesuche hilft die zuständige Abteilung gerne weiter. Die Abteilung Hochbau / Planung / Umwelt ist per Mail bau@spiez.ch oder Telefon 033 655 33 22 erreichbar. Abteilung Hochbau / Planung / Umwelt
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März 2022 | SpiezInfo
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