Die ältesten imArchiv erhalten gebliebenen Statuten.
Freie Heiltätigkeit als umstrittenes Spannungsfeld
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protokolliert, man habe einen anderen Kollegen wegen des unbefugten Führens eines amerikanischen Doktortitels bei der Sanitätskommission angezeigt. Im Monatsprotokoll der Sitzung vom 17. Dezember 1922 wird der Austritt von Hermann Ulrich Ottinger jedoch als definitiv bezeichnet. Die internen Querelen in der Anfangsphase des Verbands waren damit aber noch nicht zu Ende, wie sich ein halbes Jahr später zeigen sollte. Vorderhand wurden unter dem neuen Präsident Gyr verschiedene Aktivitäten ins Auge gefasst, um dem Grundsatz der freien Heiltätigkeit im Kanton und darüber hinaus Nachachtung zu verschaffen und die eigene Glaubwürdigkeit auch nach aussen hin zu verteidigen. So wurden neue Statuten gedruckt, mit dem 8. Oktober 1922 als Gründungsdatum des «Schweizerischen Naturärzte- und Homöopathen-Verbands» als Nachfolgeorganisation des «Verbands der Homöopathen und Naturheilkundigen der Schweiz», gezeichnet von Jacob Gyr-Niederer als Präsident und A. Wiederkehr als stellvertretendem Aktuar. Als Zweck und Ziel wurden in Artikel 2 festgelegt: Der Verband stellt sich die Aufgabe, den Stand der Heilkundigen in jeder Hinsicht zu heben und zu kräftigen, wie auch die Interessen dieses Standes, sowie der einzelnen Mitglieder des Verbandes nach Möglichkeit zu wahren und die Wohlfahrt weitester Volkskreise durch rege Mitarbeit an der Hebung der Volksgesundheit nach bestem Wissen und Können zu fördern. Die Lösung dieser Aufgabe wird angestrebt durch Abhaltung von populären Vorträgen aus dem Berufsgebiete, sei es durch Verbandsmitglieder selbst oder durch Zuzug anderweitig passender Kräfte; ferner durch Verbreitung