Geschäftsführerhaftung in Covid-19-Zeiten Auch eine D&O-Versicherung ist existentiell wichtig für die Absicherung des persönlichen Umfeldes, insbesondere in Zeiten wie diesen, welche von Covid-19 geprägt sind. Wir haben mit Georg Eisenzopf, akad. Versicherungskaufmann und Geschäftsführer der SIVAG GmbH, über das Thema gesprochen. Diese herausfordernden Zeiten lassen Risiken und langfristige Folgen bei der beruflichen Tätigkeit kaum einschätzen. Was empfehlen Sie? Eisenzopf: Besonders Geschäftsführer,
Prokuristen, Bürgermeister, Gemeinderäte, leitende Angestellte und Sicherheitsbeauftragte sind von einer etwaigen Haftungsthematik betroffen. Dieser Personenkreis kann sich gegen Forderungen des eigenen Unternehmens, aber auch gegen Forderungen von Dritten absichern und sollte das auch unbedingt machen. Aufgrund der Entwicklungen werden Versicherungsunternehmen die Prämien in der Managerhaftpflichtversicherung sowie der GeschäftsführerD&O und Gemeinde-D&O drastisch erhöhen. Wir empfehlen daher dem angesprochenen Personenkreis dringend, sich mit dem Thema auseinanderzusetzen und auch zusätzlich einen Blick in den eigenen Dienst- oder Geschäftsführervertrag zu werfen. Denn auch der beste Geschäftsführervertrag schützt nicht vor einer persönlichen Haftung. Welche Themenbereiche können betroffen sein? Eisenzopf: Größtenteils sind die Aus-
wirkungen von persönlichen Haftungen aufgrund der Umsetzungen der Covid19-Gesetze und -Verordnungen nicht wirklich konkret abschätzbar. Die rechtliche Situation ist ebenfalls im Moment eine sehr herausfordernde, denn tatsächliche Entscheidungsgrundlagen und de-
ren Folgen können persönliche Haftungen von Organen verursachen. Es gibt gerade auch keine fundierte Einschätzung über die wirtschaftliche Zukunft der Geschäftspartner, Kunden oder Märkte. Auch die Folgehaftungen aufgrund Umsetzung der ständig wechselnden Verordnungen müssen beachtet werden. Eine Liquiditätseinschätzung mancher Geschäftspartner ist kaum möglich, kann aber zu einer rechtlichen Folgehaftung führen. Die Umstellung der Geschäftsprozesse ins Homeoffice darf ebenso nicht unberücksichtigt bleiben, denn hier könnte es zu weiteren Haftungsproblemen der Führungskräfte kommen. Wie kann man die Sensibilisierung hinsichtlich einer Managerhaftpflichtversicherung, einer D&O, fördern? Eisenzopf: Das ist schwer zu sagen, es
ist sicherlich wichtig, immer wieder darauf hinzuweisen, dass ohne Absicherung die persönliche Haftung schlagend rC 11/2020 | 38 | INTERVIEW
werden könnte. Das betrifft dann meistens auch das persönliche Umfeld. Aber ebenso können die Fehleinschätzung von der Bonität der Kunden oder die Einhaltung von Schutzgesetzen im Arbeitnehmerbereich zum Problem werden. Aufgrund unserer Verantwortung als Berater gegenüber unseren Gewerbekunden sollten wir sie in diesen Zeiten speziell zu diesem Risiko beraten und auf die besondere Risikosituation in Covid-19-Zeiten hinweisen. Wir danken für das Gespräch.