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Geschäftsführerhaftung in Covid-19-Zeiten
from risControl 11 2020
by risControl
Auch eine D&O-Versicherung ist existentiell wichtig für die Absicherung des persönlichen Umfeldes, insbesondere in Zeiten wie diesen, welche von Covid-19 geprägt sind. Wir haben mit Georg Eisenzopf, akad. Versicherungskaufmann und Geschäftsführer der SIVAG GmbH, über das Thema gesprochen.
Diese herausfordernden Zeiten lassen Risiken und langfristige Folgen bei der beruflichen Tätigkeit kaum einschätzen. Was empfehlen Sie?
Eisenzopf: Besonders Geschäftsführer, Prokuristen, Bürgermeister, Gemeinderäte, leitende Angestellte und Sicherheitsbeauftragte sind von einer etwaigen Haftungsthematik betroffen. Dieser Personenkreis kann sich gegen Forderungen des eigenen Unternehmens, aber auch gegen Forderungen von Dritten absichern und sollte das auch unbedingt machen. Aufgrund der Entwicklungen werden Versicherungsunternehmen die Prämien in der Managerhaftpflichtversicherung sowie der GeschäftsführerD&O und Gemeinde-D&O drastisch erhöhen. Wir empfehlen daher dem angesprochenen Personenkreis dringend, sich mit dem Thema auseinanderzusetzen und auch zusätzlich einen Blick in den eigenen Dienst- oder Geschäftsführervertrag zu werfen. Denn auch der beste Geschäftsführervertrag schützt nicht vor einer persönlichen Haftung.
Welche Themenbereiche können betroffen sein?
Eisenzopf: Größtenteils sind die Auswirkungen von persönlichen Haftungen aufgrund der Umsetzungen der Covid19-Gesetze und -Verordnungen nicht wirklich konkret abschätzbar. Die rechtliche Situation ist ebenfalls im Moment eine sehr herausfordernde, denn tatsächliche Entscheidungsgrundlagen und deren Folgen können persönliche Haftungen von Organen verursachen. Es gibt gerade auch keine fundierte Einschätzung über die wirtschaftliche Zukunft der Geschäftspartner, Kunden oder Märkte. Auch die Folgehaftungen aufgrund Umsetzung der ständig wechselnden Verordnungen müssen beachtet werden. Eine Liquiditätseinschätzung mancher Geschäftspartner ist kaum möglich, kann aber zu einer rechtlichen Folgehaftung führen. Die Umstellung der Geschäftsprozesse ins Homeoffice darf ebenso nicht unberücksichtigt bleiben, denn hier könnte es zu weiteren Haftungsproblemen der Führungskräfte kommen.
Wie kann man die Sensibilisierung hinsichtlich einer Managerhaftpflichtversicherung, einer D&O, fördern?
Eisenzopf: Das ist schwer zu sagen, es ist sicherlich wichtig, immer wieder darauf hinzuweisen, dass ohne Absicherung die persönliche Haftung schlagend
werden könnte. Das betrifft dann meistens auch das persönliche Umfeld. Aber ebenso können die Fehleinschätzung von der Bonität der Kunden oder die Einhaltung von Schutzgesetzen im Arbeitnehmerbereich zum Problem werden. Aufgrund unserer Verantwortung als Berater gegenüber unseren Gewerbekunden sollten wir sie in diesen Zeiten speziell zu diesem Risiko beraten und auf die besondere Risikosituation in Covid-19-Zeiten hinweisen.
Wir danken für das Gespräch.
Mein Kunde braucht dringend Garantien!
Diesen Satz hört das R+V-Team derzeit häufig. Mit Hilfe von R+V-Garantien können Unternehmen Liquidität sichern, ohne die Kreditlinie bei der Bank zu belasten – mit Blick auf die aktuelle Wirtschaftslage - ein wichtiger Rettungsanker für KMU aller Branchen. Je nach Bedarf bietet R+V zwei unterschiedliche Tarifvarianten ohne Zusatzkosten für Sondertexte an.
R+V-Garantieversicherung einfach erklärt
Wenn ein Haftrücklass bei der Bank mit einer Laufzeit von 3 Jahren beantragt wird, ist die Banklinie in dieser Zeit belastet und damit blockiert. Diese Bindung kann gerade für KMUs in Hinblick auf wirtschaftlich fordernde Zeiten eine Gefahr darstellen. Abhilfe schafft die Auslagerung der Garantien von der Bank zu R+V, denn dadurch werden finanzielle Spielräum für Neuinvestitionen oder die Finanzierung des laufenden Geschäftes geschaffen und KMU bleiben weiterhin wettbewerbsfähig. Die R+V-Garantieversicherung (KTV) bietet somit eine sinnvolle Alternative zur Bankgarantie.

Welcher Tarif ist passend?
Die R+V-Garantieversicherung kann trotz Krise weiterhin angefragt und beantragt werden und zwar je nach Bedarf zu zwei unterschiedlichen Tarif-Varianten. Gewählt werden kann zwischen Pauschalprämie und Tarifsatz.
Mit der Pauschalprämie wird einmal im Jahr ein fixer Betrag bezahlt, unabhängig davon, wie viele Garantien über das laufende Jahr beantragt werden. Das ist ideal für KMU, die in der Regel mehrmals kleinere Garantien abrufen möchten. Beim Tarifsatz hingegen, wird ein vereinbarter fixer Prozentsatz auf die beantragte Garantiesumme fällig, und zwar nur dann, wenn eine Garantie benötigt wird. Diese Variante ist vor allem bei größeren Unternehmen vorteilhaft, da hier die Tarifsatz-Abrechnung nach Ausnutzung erfolgt.
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R+V verrechnet keine Gebühren für die Ausfertigung oder Bereitstellung einer Garantie. Auch Sondertexte, die in der Regel Mehrkosten verursachen, werden auf Kundenwunsch durch das R+VTeam individuell geprüft und gebührenfrei übernommen.
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