e-Mobilität

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S O F N I LLE AZUR E-NUTZFAHRZEUGFÖRDERUNG Text: Alia Bandhauer

BUNDESFÖRDERUNG FÜR E-KLEINBUSSE UND LEICHTE E-NUTZFAHRZEUGE MIT AUTOIMPORTEURSBONUS Die E-Nutzfahrzeugförderung ist Teil der E-Mobilitätsoffensive der österreichischen Bundesregierung. Es handelt sich dabei um eine Förderung des Bundesministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie aus Mitteln der Umweltförderung. Hier erfahren Sie alles rund um diese attraktive Fördermöglichkeit für große und kleine Unternehmen!

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DIESE FAHRZEUGE WERDEN GEFÖRDERT! Gefördert wird die Anschaffung von Elektro-Leichtfahrzeugen, Elektro-Kleinbussen sowie leichten Elektro-Nutzfahrzeugen, die ausschließlich mit Strom aus erneuerbaren Energieträgern betrieben werden. Pkw sind von diesem Paket ausgenommen.

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WER KANN UM DIE E-NUTZFAHRZEUGFÖRDERUNG ANSUCHEN? UND BIS WANN? Einreichen können alle Betriebe, sonstige unternehmerisch tätige Organisationen, Vereine, konfessionelle Einrichtungen und öffentliche Gebietskörperschaften. Einreichungen sind in Abhängigkeit des zur Verfügung stehenden Budgets bis längstens 31.12.2020 möglich. Ist der Fördertopf früher geleert, sind keine weiteren Förderungen mehr möglich.

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Foto: Nissan

KEINE FÖRDERUNG FÜR PLUG-IN-HYBRIDE! Die Förderung gilt nur für Fahrzeuge, die ausschließlich Strom als Antriebsquelle nutzen. Plug-in-Hybrid-Fahrzeuge fallen somit nicht darunter.

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