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E-Nutzfahrzeuge
from e-Mobilität
ALLE INFOS Text: Alia Bandhauer
ZUR E-NUTZFAHRZEUGFÖRDERUNG
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BUNDESFÖRDERUNG FÜR E-KLEINBUSSE UND LEICHTE E-NUTZFAHRZEUGE MIT AUTOIMPORTEURSBONUS
Die E-Nutzfahrzeugförderung ist Teil der E-Mobilitätsoffensive der österreichischen Bundesregierung. Es handelt sich dabei um eine Förderung des Bundesministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie aus Mitteln der Umweltförderung. Hier erfahren Sie alles rund um diese attraktive Fördermöglichkeit für große und kleine Unternehmen!
1DIESE FAHRZEUGE WERDEN GEFÖRDERT!
Gefördert wird die Anschaffung von Elektro-Leichtfahrzeugen, Elektro-Kleinbussen sowie leichten Elektro-Nutzfahrzeugen, die ausschließlich mit Strom aus erneuerbaren Energieträgern betrieben werden. Pkw sind von diesem Paket ausgenommen.
2WER KANN UM DIE E-NUTZFAHRZEUGFÖRDERUNG ANSUCHEN? UND BIS WANN? Einreichen können alle Betriebe, sonstige unternehmerisch tätige Organisationen, Vereine, konfessionelle Einrichtungen und öffentliche Gebietskörperschaften. Einreichungen sind in Abhängigkeit des zur Verfügung stehenden Budgets bis längstens 31.12.2020 möglich. Ist der Fördertopf früher geleert, sind keine weiteren Förderungen mehr möglich.
Foto: Nissan
3KEINE FÖRDERUNG FÜR PLUG-IN-HYBRIDE!
Die Förderung gilt nur für Fahrzeuge, die ausschließlich Strom als Antriebsquelle nutzen. Plug-in-Hybrid-Fahrzeuge fallen somit nicht darunter.
4MIT DIESER FÖRDERSUMME KÖNNEN SIE RECHNEN!
Die Förderung beträgt, in Abhängigkeit der Fahrzeugklasse, bis zu 22.000 Euro pro Fahrzeug. Sie wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss ausbezahlt und ist mit 30 Prozent der Anschaffungskosten begrenzt.
FOLGENDE AUFLAGEN GILT ES ZU BEACHTEN!
5Leichte Elektro-Nutzfahrzeugen und Elektro-Kleinbusse können nur gefördert werden, wenn seitens der Autoimporteure beim Kauf des Fahrzeuges ein E-Mobilitätsbonus in der Höhe von 2.000 Euro (netto) pro Fahrzeug gewährt wurde. Dieser Bonus muss gemeinsam mit dem Informationstext zur Förderaktion E-Mobilität auf der Fahrzeugrechnung ausgewiesen sein.
e-NV200 erhältlich bei Vogl&Co, Schießstattgasse 65, 8010 Graz www.vogl-auto.at

DAS SIND DIE FÖRDERBEDINGUNGEN
6FÜR GELEASTE AUTOS!
Die Förderung von geleasten Fahrzeugen ist zulässig. In diesen Fällen ist die Leistung einer Depotzahlung bzw. einer Vorauszahlung vor der Antragstellung von mindestens der zur erwartenden Förderungshöhe (brutto) erforderlich.
7FÖRDERUNGEN NUR FÜR NEUWAGEN!
Die E-Nutzfahrzeugförderung gilt grundsätzlich nur für Neuwagen. Fahrzeuge mit Tageszulassungen und Funktionsfahrzeuge von Händlern (Vorführwagen) sind förderungsfähig. Für eingereichte Fahrzeuge dieser Art darf der Zeitraum zwischen Erstzulassung der Fahrzeuge und Rechnungsdatum des Kaufs durch den Förderungswerber nicht mehr als 12 Monate betragen. Gebrauchte Fahrzeuge werden nicht gefördert.