Gemeindeblatt Höhenkirchen-Siegertsbrun

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Bitte beachten Sie auch: Wollen Sie für das aktuelle Schuljahr 2021/2022 einen Zuschuss zum Musikunterricht beantragen, so müssen Sie den Förderantrag bis zum 15. Dezember 2021 bei der Gemeindeverwaltung einreichen. Weitere Informationen, die aktuellen Förderrichtlinien und das Antragsformular finden Sie auf der Gemeindewebsite unter www.hoehenkirchen-siegertsbrunn.de/musik. gmv

Dank an Wahlhelfer Liebe Wahlhelfer*innen, ein herzliches Dankeschön für Ihre tatkräftige und engagierte Unterstützung an der diesjährigen Bundestagswahl. Ohne Ihren motivierten Einsatz wäre ein reibungsloser Ablauf der Wahl und ein beanstandungsfreies Wahlergebnis in der Gemeinde nicht möglich gewesen.

Sollten Sie nun Gefallen an der Tätigkeit eines/einer Wahlhelfer*in gefunden haben, können Sie sich gerne wieder zur nächsten Wahl (voraussichtlich 2023) auf unseren Wahlhelfer*innenaufruf im Gemeindeblatt oder der Gemeindehomepage anmelden. In diesem Sinne: Nach der Wahl ist vor der Wahl. Ihr Gemeindewahlamt, i.A. Sylvia Schmidt

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AUS DEM RATHAUS

Die Gemeinde Höhenkirchen-Siegertsbrunn fördert die musikalische Ausbildung von Kindern. Die Förderbeträge für das abgelaufene Schuljahr 2020/2021 werden Anfang November ausbezahlt, sofern Sie einen Antrag gestellt und die Jahresrechnungen rechtzeitig abgegeben haben.

H.-S./NOVEMBER 2021

Musikförderung in der Gemeinde

Faistenhaarer Str. 7 85635 Höhenkirchen-Siegertsbrunn Telefon: (08102) 74 87 84 Fax: (08102) 74 87 85 Josef.Nehmer@t-online.de www.Josef-Nehmer.de


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