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Ortschronik Schulwesen einst und heute
Das Schulwesen in Höhenkirchen-Siegertsbrunn, einst und heute (Fortsetzung)
Vergangenen Monat berichtete ich über das Werden der Erich Kästner-Grund-und Mittelschule, damals 1951 genannt Volksschule, in Höhenkirchen. Klar ist, die Kinder aus Höhenkirchen und Siegertsbrunn gingen auch vorher schon zur Schule und dies seit mehreren Jahrhunderten, wenn auch nicht in dem Maße, wie es dem heutigen Standard entspricht.
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Wie man sich das vorstellen kann, ist alten Urkunden und Erzählungen zu entnehmen, die in den Heimatbüchern und Chroniken von Hohenbrunn (Wenk, Beham, Gröber), Siegertsbrunn (W. Bethke) und Höhenkirchen (R. Stingl) ihren Niederschlag gefunden haben.
Die Kinder aus unserer heutigen Gemeinde waren nachweislich bereits um 1650 in der Pfarrschule Hohenbrunn eingeschult, die so alt ist, dass ihre Entstehungsgeschichte nicht belegt ist, gewiss aber in die Zeit vor Beginn des Dreißigjährigen Krieges datiert werden kann. Ein eigener Unterrichtsraum stand seinerzeit allerdings nicht zur Verfügung, sodass der Schulmeister die Unterrichtsstunden reihum in den Bauernhöfen abhalten musste. Diese Pfarrschule wurde von den Kindern der Gemeinden Hohenbrunn, Höhenkirchen, Siegertsbrunn, Brunnthal, Hofolding, Grasbrunn mit Keferloh und Putzbrunn besucht. Der Zeitraum dafür war allerdings beschränkt auf die Monate von Michaeli (29. September) bis Georgi (24. April). Dies bedeutet, dass die Kinder im Frühjahr und Sommer sowieso nicht zur Schule gehen sollten, weil sie zuhause u.a. für die Arbeit in Feld und Wald gebraucht wurden. Gut vorstellbar ist es unter solchen Umständen, das es mit der „Schulpflicht“ dann wohl nicht zum Besten stand. Das sollte sich aber ändern, als nach dem kurfürstlichen Generalmandat vom 2. Februar 1771 alle Kinder vom 7. bis zum 14. Lebensjahr die Schule besuchen sollten (soweit die Absicht und Theorie).
Lehrer Mayr z.B. versuchte, den ganzjährigen Unterricht einzuführen. Dieser Plan scheiterte aber am Widerstand der Bauern, die ihre Kinder in der Sommerzeit für Erntearbeiten brauchten. Dafür mussten die Dienstboten
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lange Jahre die Christenlehre besuchen. Überhaupt durfte niemand heiraten, ein Anwesen übernehmen, niemand konnte beim Handwerk frei gesprochen werden, der nicht vom Pfarrer ein Zeugnis über fleißigen Besuch der Schule und der Christenlehre aufweisen konnte.
Trotz des Gesetzes von 1771 sträubte sich, wie gesagt ein Teil der Bauern lange gegen die Einführung der allgemeinen Schulpflicht. So berichtet 1783 das Landgericht Schwaben, dass aus 48 Häusern in Hohenbrunn nur 15 Kinder in die Schule geschickt werden, während 12 Kinder fernbleiben. Von diesen 27 Kindern kamen 6 aus einer vermögenden und 21 aus einer als arm bezeichneten Familie.
Ergänzend ist anzuführen, dass die Schulaufsicht damals und noch bis 1918 dem Ortspfarrer oblag. Die Einführung einer weltlichen Schulinspektion scheiterte am Einspruch des Bischofs von Freising.
Ein schulisches Intermezzo in Siegertsbrunn und Höhenkirchen: die „wilde“ Schule. Schon um das Jahr 1688 muss eine „wilde", d. h. nicht genehmigte Schule in Höhenkirchen bestanden haben, denn im Taufbuch ist 1688 und im Totenbuch 1690 das Kind eines Lehrers Friedrich Hiller eingetragen. Wie lange diese Schule bestand, konnte nicht ergründet werden. Am 13. August 1793, also 100 Jahre später, genehmigte Kurfürst Karl Theodor, dass entsprechend einem Antrag von Oberförster Michael Michl „und drei Genossen" dem Benefiziat Ginshofer in Hohenkirchen das Schulhalten aufgetragen wird, wenn Michl und Genossen versprechen, ein geeignetes Schullokal bereit zu stellen. Die Schule wurde errichtet und bestand sicherlich noch 1797, muss aber anfangs 1800 wieder eingegangen sein; in dieser Zeit wurde auch in Siegertsbrunn eine nicht genehmigte Schule durch den dortigen Benefiziaten Franz Ebenpöck gehalten.
Bereits ab 1770 forderte der Schulreformer Heinrich Braun die allgemeine Schulpflicht, die staatliche Schulaufsicht und die Hebung der gesellschaftlichen Stellung der Lehrerschaft. Es dauerte aber noch 30 Jahre, bis die Vorschriften durchgesetzt wurden. Erst das Edikt vom 23. Dezember 1802 brachte die bedeutende Schulreform. Die Einrichtung der allgemeinen öffentlichen Volksschule wurde bekräftigt. Der Schulzwang, der unter Montgelas Wirklichkeit wurde, sah die allgemeine Schulpflicht vom 6. bis zum 12. Lebensjahr und die Sonn- und Feiertagsschule vom 12. bis zum 18. Lebensjahr vor. Auch wurde die Lehrerbildung durch die Gründung von Lehrerbildungsanstalten (1807) staatlich geregelt. Bis dahin holte sich der angehende Lehrer, wie jeder andere Lehrling, seine Lehrbefähigung bei einem älteren Schulmeister. Schließlich setzte der Staat die Gehälter der Lehrer fest.
Stadtlehrer erhielten jährlich 400, Landlehrer 300 Gulden. Die Gehälter mussten von den Gemeinden gezahlt werden. Jeder Schule wurde ein Stück der abgeteilten Gemeindegründe für den landwirtschaftlichen Unterricht zugewiesen.
Auch wenn hier nur vom Elementarunterricht die Rede ist, soll nicht unerwähnt bleiben, dass besonders begabte Kinder gefördert wurden und eine weitergehende Schulbildung, vergleichbar etwa mit dem heutigen Gymnasium bis hin zum Studium wahrnehmen konnten. Übertrittsquoten zu weiterführenden Schulen, wie sie heute üblich sind, waren damals allerdings weit entfernt. Fortsetzung folgt.
Günther Schmid, Ortschronist