Gemeindeblatt Mai 20

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AUS DEM RATHAUS H.-S./MAI 2020

Prüfung im Forst

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Drei kleine, fast unscheinbare Fahnen wehen seit Mitte März über dem Höhenkirchner Forst. Sie markieren die Standorte, an denen in einigen Jahren möglicherweise drei Windräder stehen könnten. Das Aufstellen dieser Fahnen ist Teil der speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (saP), die dieses Jahr durchgeführt wird.

Ein Windrad darf nur genehmigt und gebaut werden, wenn die Frage genau untersucht wurde, ob sich der Bau eines Windrades negativ auf Flora und Fauna rund um den Standort auswirkt und eine Gefährdung derer ausgeschlossen wurde. Eine Antwort darauf gibt die spezielle artenschutzrechtliche Prüfung, für die nun die Untersuchungen im Höhenkirchner Forst stattfinden. Sie beginnt mit einer Bestandsaufnahme aller relevanten Tierarten am Boden und auch in der Luft im Raum um die geplanten Windräder. Während beim Straßenbau Kröten und andere auf der Erde lebende Tiere besonders relevant sind, sind es beim Bau von Windrädern neben Fledermäusen vor allem die kollisionsgefährdeten Vögel, wie beispielsweise der Rotmilan oder der Wespenbussard. Die Bestandsaufnahme umfasst daher nicht nur die Suche nach Nist- und Brutplätzen (Horstsuche) und nach wertvollen Strukturen am Boden, sondern auch die Erfassung der Flugbewegungen von Großvögeln. Mittels zweier Hebebühnen beobachten NaturschutzGutachter das ganze Jahr über zu verschiedenen Zeiten die Bewegungen dieser Arten oberhalb der Baumwipfel. Um dabei die möglichen Standorte der drei geplanten Windräder genau im Blick zu haben, wurden diese mit jeweils einer Fahne markiert. Alle Untersu-


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