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Öffentliche Zahlungsauforderung
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Gemeindekasse Höhenkirchen-Siegertsbrunn Öffentliche Zahlungsaufforderung
Am 15. Mai 2020 werden folgendeGebühren und Abgaben fällig: - Gewerbesteuer-Vorauszahlung, 2. Quartal 2020 - Grundsteuer, 2. Quartal 2020 - Wassergebühren-Abschlag, 2. Abschlag 2020
Wir bieten Ihnen die Möglichkeit, Ihre fälligen Beträge über das SEPA-Lastschriftverfahren erledigen zu lassen. Die Vorteile des Bankeinzugs durch die Gemeinde sind: • Zum Fälligkeitstermin wird automatisch der richtige Betrag von Ihrem Bankkonto belastet. • SieversäumenkeinenZahlungsterminundersparen sich dadurch zusätzlicheMahngebühren und Säumniszuschläge/Verzugszinsen. • Sie brauchen keine Überweisung mehr auszufüllen und sparen sich den Weg zurBank. • Derpapierlose Zahlungsverkehristnichtnur bequem und zeitgemäß, sondern auch umweltschonend. • Das SEPA-Lastschriftmandat kann jederzeit widerrufen werden.
Weiterhin besteht die Möglichkeit auf nachstehende Konten der Gemeinde Höhenkirchen-Siegertsbrunn zu überweisen. Bitte geben Sie auf dem Überweisungsträger im Verwendungszweckdie PK-Nummeran.
Bankinstitute: - KSKMünchen-Starnberg-Ebersberg
DE94 7025 0150 0100 7573 01 - VRBankRosenheim-Chiemsee eG
DE16 7116 0000 0100 0204 43 - PostbankMünchen
DE04 7001 0080 0019 9698 01 Bareinzahlungen bei derGemeindekasse sind nurausnahmsweise möglich.
Um Mahngebühren und Säumniszuschläge zu vermeiden, bitten wir um pünktliche Einhaltung derZahlungstermine. Ihre Gemeindekasse
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