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Prüfung im Forst
Drei kleine, fast unscheinbare Fahnen wehen seit Mitte März über dem Höhenkirchner Forst.SiemarkierendieStandorte,andenenin einigenJahrenmöglicherweisedreiWindräder stehen könnten. Das Aufstellen dieser Fahnen ist Teil der speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (saP), die dieses Jahr durchgeführt wird.

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Ein Windrad darf nur genehmigt und gebaut werden, wenn die Frage genau untersucht wurde,obsich derBau einesWindradesnegativaufFlora und Fauna rund um den Standort auswirkt und eine Gefährdung derer ausgeschlossen wurde.
Eine Antwort darauf gibt die spezielle artenschutzrechtliche Prüfung, für die nun die UntersuchungenimHöhenkirchnerForststattfinden. Sie beginnt mit einer Bestandsaufnahme allerrelevanten Tierarten am Boden und auch in der Luft im Raum um die geplanten Windräder. Während beim Straßenbau Kröten und andere auf der Erde lebende Tiere besonders relevant sind, sind es beim Bau von Windrädern neben Fledermäusen vor allem die kollisionsgefährdeten Vögel, wie beispielsweise derRotmilan oderderWespenbussard.
Die Bestandsaufnahme umfasst daher nicht nur die Suche nach Nist- und Brutplätzen (Horstsuche) und nach wertvollen Strukturen am Boden, sondern auch die Erfassung der Flugbewegungen von Großvögeln. Mittels zweierHebebühnenbeobachtenNaturschutzGutachter das ganze Jahr über zu verschiedenen Zeiten die Bewegungen dieser Arten oberhalb derBaumwipfel. Um dabei die möglichen Standorte der drei geplanten Windräder genau im Blick zu haben, wurden diese mitjeweils einerFahne markiert. Alle Untersu-
chungen sind mit der Naturschutzbehörde im Landratsamtund derRegierung von Oberbayern abgestimmt.
Die Ergebnisse dieser Kartierungen bilden die Grundlage für die Ermittlung, welche Tierart auf welche Weise von der Errichtung eines Windrades betroffen wäre.
Das Windrad-Projekt ist eine Kooperation der drei Nachbargemeinden HöhenkirchenSiegertsbrunn, Egmating und Oberpframmern sowie den beiden Landkreise München und Ebersberg, die dafür eine gemeinsame Arbeitsgemeinschaft (ARGE) gegründet haben. DieARGE,derenVorsitzdieGemeindeHöhenkirchen-Siegertsbrunn inne hat, möchte die Planungen zur Umsetzung von Windenergieanlagen insbesondere vor dem Hintergrund gemeinsam vorantreiben, dass die Anlagenstandorte zwar rein auf Höhenkirchner Flur liegen, aber dennoch Einfluss auf die beiden Gemeinden im Nachbarlandkreis haben werden –sowohl in Bezug auf die Sichtbarkeit durch die Lage an der Landkreis-/Gemeindegrenze als auch durch die Begrenzung der eigenen Wind-Ausbaumöglichkeiten. ARGE-VorsitzendeUrsula Mayer, ErsteBürgermeisterin von Höhenkirchen-Siegertsbrunn (bis 30. April 2020): „Mit den jetzigen Arbeiten ist noch keine Entscheidung überden tatsächlichen Bau der drei Windräder getroffen worden. Sie sind aber Voraussetzung dafür, dass später aufeiner artenschutzrechtlich belastbaren BasisdieseendgültigeEntscheidung fürden HöhenkirchnerForstgetroffen werden kann.“
Ziel der ARGE ist es den Planvollzug so zu steuern, dass die Bevölkerung vorBeeinträchtigungen geschützt, das charakteristische Landschaftsbild sowie Flora und Fauna erhalten und eine hohe regionale Wertschöpfung erreicht wird. Moderne Windräder erzeugen in einem Jahr selbst in den Schwachwindregionen des Freistaates so viel Strom wie in der gleichen Zeit gut 2.500 Haushalte verbrauchen.
Über den weiteren Fortgang des Projekts informiert ab sofort auch eine eigene Internetseite. Unter www.windenergie-hoehenkirchner-forst.de werden die einzelnen Schritte vorgestellt und Fragen geklärt. Ursula Mayer
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