AUS DEM RATHAUS
Bekanntmachung über die Schulanmeldung 2022 I. Schulanmeldung Dienstag, 15. März 2022 Die Schuleinschreibung wird voraussichtlich schriftlich durchgeführt. Sollte eine Präsenzanmeldung möglich sein, erhalten Sie eine schriftliche Mitteilung mit dem Ihnen zugeteilten Termin.
H.-S./MÄRZ 2022
a) Sigoho-Marchwart-Grundschule, Bahnhofstr. 10 von 13.30 bis ca.16 Uhr
b) Erich Kästner-Grundschule, Brunnthaler Str. 8 von 14 bis 15.30 Uhr Weitere Informationen können Sie aus den Bekanntmachungen in den Gemeindeschaukästen und den Kindergärten entnehmen! Anzumelden sind alle Kinder, die am 30. September 2022 sechs Jahre alt sein werden, also spätestens am 30. September 2016 geboren sind. Darüber hinaus können aber auch Kinder, die zwischen dem 01.10.2016 und dem 31.12.2016 geboren wurden, auf Antrag der Erziehungsberechtigten, wie schulpflichtige Kinder angemeldet werden. Im Zweifelsfall erfolgt eine Prüfung der Schulfähigkeit des Kindes.
30
Anzumelden sind ferner alle Kinder, die im vorigen Jahr vom Besuch der Grundschule zurückgestellt worden sind; der Zurückstellungsbescheid ist dabei vorzulegen. Auch Kinder, die im letzten Schuljahr den Einschulungskorridor in Anspruch genommen haben, sind heuer schulpflichtig. Die Pflicht zur Schulanmeldung besteht auch dann, wenn die Erziehungsberechtigten beabsichtigen, ihr Kind vom Besuch der Grundschule zurückstellen zu lassen oder ihr zwischen dem 1. Juli und dem 30. September geborenes Kind erst im nachfolgenden Schuljahr schulpflichtig werden zu lassen (Einschulungskor-
ridor – schriftliche Mitteilung der Erziehungsberechtigten bis spätestens 11.04.2022). Kinder, die nach dem 01.01.2017 geboren sind, können auf Antrag der Erziehungsberechtigten schulpflichtig werden. Voraussetzung: Schulpsychologisches Gutachten erforderlich! Die Kinder sollen an der Grundschule, in deren Sprengel sie wohnen, angemeldet werden. Das gilt auch dann, wenn die Erziehungsberechtigten die Genehmigung eines Gastschulverhältnisses oder die Aufnahme an einer Privatschule beantragen wollen. Die Erziehungsberechtigten sollen persönlich mit dem Kind zur Schulanmeldung kommen. Wenn sie verhindert sind, können sie eine Vertretung beauftragen, das Kind zur Schulanmeldung zu bringen, und dieser eine entsprechende schriftliche Vollmacht erteilen, die bei der Anmeldung vorzulegen ist. Kinder, die bei der Schulanmeldung nicht vorgestellt werden können, dürfen schon vorher schriftlich angemeldet werden und erhalten dann einen Termin zur persönlichen Vorstellung. Bis spätestens 01. Juni muss jedes Kind angemeldet sein. Eine schriftliche Anmeldung zur vorzeitigen Aufnahme ist nicht zulässig. Die Erziehungsberechtigten und ihre Vertreter müssen bei der Schulanmeldung die nach dem Anmeldeblatt erforderlichen Angaben über die Person des Kindes machen und durch Vorlage der Geburtsurkunde belegen. Evtl. vorhandener Sorgerechtsbeschluss und Scheidungsurkunde sind mitzubringen.