
3 minute read
Schulanmeldung 2022
Bekanntmachung über die Schulanmeldung 2022
I. Schulanmeldung Dienstag, 15. März 2022
Advertisement
Die Schuleinschreibung wird voraussichtlich schriftlich durchgeführt. Sollte eine Präsenzanmeldung möglich sein, erhalten Sie eine schriftliche Mitteilung mit dem Ihnen zugeteilten Termin.
a) Sigoho-Marchwart-Grundschule,
Bahnhofstr. 10 von 13.30 bis ca.16 Uhr
b) Erich Kästner-Grundschule,
Brunnthaler Str. 8 von 14 bis 15.30 Uhr Weitere Informationen können Sie aus den Bekanntmachungen in den Gemeindeschaukästen und den Kindergärten entnehmen! Anzumelden sind alle Kinder, die am 30. September 2022 sechs Jahre alt sein werden, also spätestens am 30. September 2016 geboren sind.
Darüber hinaus können aber auch Kinder, die zwischen dem 01.10.2016 und dem 31.12.2016 geboren wurden, auf Antrag der Erziehungsberechtigten, wie schulpflichtige Kinder angemeldet werden. Im Zweifelsfall erfolgt eine Prüfung der Schulfähigkeit des Kindes.
Anzumelden sind ferner alle Kinder, die im vorigen Jahr vom Besuch der Grundschule zurückgestellt worden sind; der Zurückstellungsbescheid ist dabei vorzulegen. Auch Kinder, die im letzten Schuljahr den Einschulungskorridor in Anspruch genommen haben, sind heuer schulpflichtig.
Die Pflicht zur Schulanmeldung besteht auch dann, wenn die Erziehungsberechtigten beabsichtigen, ihr Kind vom Besuch der Grundschule zurückstellen zu lassen oder ihr zwischen dem 1. Juli und dem 30. September geborenes Kind erst im nachfolgenden Schuljahr schulpflichtig werden zu lassen (Einschulungskorridor – schriftliche Mitteilung der Erziehungsberechtigten bis spätestens 11.04.2022).
Kinder, die nach dem 01.01.2017 geboren sind, können auf Antrag der Erziehungsberechtigten schulpflichtig werden. Voraussetzung: Schulpsychologisches Gutachten erforderlich!
Die Kinder sollen an der Grundschule, in deren Sprengel sie wohnen, angemeldet werden.
Das gilt auch dann, wenn die Erziehungsberechtigten die Genehmigung eines Gastschulverhältnisses oder die Aufnahme an einer Privatschule beantragen wollen.
Die Erziehungsberechtigten sollen persönlich mit dem Kind zur Schulanmeldung kommen. Wenn sie verhindert sind, können sie eine Vertretung beauftragen, das Kind zur Schulanmeldung zu bringen, und dieser eine entsprechende schriftliche Vollmacht erteilen, die bei der Anmeldung vorzulegen ist.
Kinder, die bei der Schulanmeldung nicht vorgestellt werden können, dürfen schon vorher schriftlich angemeldet werden und erhalten dann einen Termin zur persönlichen Vorstellung. Bis spätestens 01. Juni muss jedes Kind angemeldet sein. Eine schriftliche Anmeldung zur vorzeitigen Aufnahme ist nicht zulässig.
Die Erziehungsberechtigten und ihre Vertreter müssen bei der Schulanmeldung die nach dem Anmeldeblatt erforderlichen Angaben über die Person des Kindes machen und durch Vorlage der Geburtsurkunde belegen. Evtl. vorhandener Sorgerechtsbeschluss und Scheidungsurkunde sind mitzubringen.
Sind mehrere Erziehungsberechtigte vorhanden, so müssen sie die Anmeldung im gegenseitigen Einverständnis vornehmen. In der Regel genügt zum Nachweis hierfür die Unterschrift eines Erziehungsberechtigten auf dem Anmeldeblatt. In Zweifelsfällen und beim Antrag auf vorzeitige Schulaufnahme soll jedoch der/die andere Erziehungsberechtigte schriftlich zustimmen.
Kinder, die in einem Heim untergebracht sind, können auch von der Leitung des Heimes angemeldet werden.
II. Bescheinigung Gesundheitsamt
In diesem Jahr werden keine Schuleingangsuntersuchungen stattfinden. Bei der Anmeldung sind der Nachweis der U9 sowie des Masernschutzes (2 Impfungen, Immunität oder ärztliches Zeugnis einer medizinischen Kontraindikation) vorzulegen.
III. Anmeldung von Kindern mit nichtdeutscher Muttersprache
Kinder mit nichtdeutscher Muttersprache können nur an der zuständigen Sprengelschule angemeldet werden. Dort kann gegebenenfalls ein Antrag auf Besuch einer Deutschklasse gestellt werden.
Zur Anmeldung sollten neben der Geburtsurkunde – zur Erleichterung der Formalitäten – der Pass und die Meldebescheinigung mitgebracht werden.
IV. Schulanmeldung an Förderschulen
Förderschulbedürftige Kinder können von ihren Erziehungsberechtigten unmittelbar an einer, für das Kind geeigneten öffentlichen oder staatlich anerkannten bzw. staatlich genehmigten privaten Förderschule angemeldet werden. Förderschulen sind für Blinde, für Sehbehinderte, für Gehörlose, für Schwerhörige, für Sprachbehinderte, für Körperbehinderte, für geistig Behinderte, für Lernbehinderte und zur Erziehungshilfe eingerichtet. Im Übrigen gilt Abschnitt I entsprechend.
V. Schulanmeldung ist Pflicht
Erziehungsberechtigte, welche die ihnen obliegende Anmeldung eines Schulpflichtigen ohne berechtigten Grund vorsätzlich oder fahrlässig unterlassen, können nach Art. 119 Abs. 1 Nr. 1 des Bayer. Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen mit Geldbuße belegt werden.
VI. In der Gemeinde Höhenkirchen-Siegertsbrunn bestehen folgende Grundschu-
len mit den gesetzlich festgelegten Schulsprengeln: a) Sigoho-Marchwart-Grundschule
Bahnhofstraße 10
Tel. 8102/74518-11
b) Erich Kästner-Grundschule
Brunnthaler Straße 8
Tel. 08102/8961-80
VII. Für den Gemeindebereich zuständige Förderschulen:
Hachinger Tal Schule Sonderpädagogisches Förderzentrum Unterhaching Grünwalder Weg 8c 82008 Unterhaching Tel. 089/665099-151
Erwin-Lesch-Schule Förderzentrum Förderschwerpunkt geistige Entwicklung Grünwalder Weg 8 82008 Unterhaching Tel. 089/665099-171